Nadjs schrieb:Er hat Einsicht in die Ermittlungsakte und dort steht offensichtlich nichts über Ermittlungen in die berufliche Richtung des Täters. Warum behauptet die Staatsanwaltschaft das trotzdem? Weil sie lügt? Oder weil es doch Ermittlungen in diese Richtung gab, diese aber keinen Eingang in die Ermittlungsakte gefunden haben oder in irgendwelchen Nebenakten versteckt waren.
Jedenfalls ist es (sehr!) merkwürdig, dass die Staatsanwaltschaft nicht mit voller Härte und Konsequenz gegen die Hintermänner (ich gehe von einer regelrechten Gang aus) ermittelt und zumindest mal den einen vom Opfer verdächtigten Manager befragt.
Es kommt relativ häufig vor, dass Opfer oder deren Angehörige vom Vorgehen der Ermittlungsbehörden enttäuscht sind. Nun ist hier als Opfer als promovierter Volkswirt und hochrangiger Manager sicher auch in Rechtsfragen gut beraten und gut geschult. Das Delta bleibt aber: Als Betroffener ist er kein Profi, sondern Staatsanwalt in eigener Sache. Emotional befangen. Wenn Herr Günther einen Verdacht hat und bestimmte strafprozessuale Maßnahmen (Vernehmung, Durchsuchung, Beschlagnahme) fordert und die Staatsanwaltschaft (StA) teilt seine Auffassungen nicht, dann ist das natürlich enttäuschend für ihn.
Allerdings hat eben ein StA auf diesen Fall, der für ihn nur einer neben vielen anderen ist, einen anderen, zumeist objektiveren Blick: Was kriege ich beim Ermittlungsrichter durch? Reicht es für eine Anklage? Wie ist die Ermittlungstaktik? Was machen wir verdeckt und was offen?
Hier haben wir es mit Tätern zu tun, die die Tat bestritten und nicht gestanden haben. Die ihren mutmaßlichen Anstifter nicht preis gegeben haben, obwohl es ihnen sicher ein paar Jahre erspart hätte. Dafür muss es ein Motiv geben. Und das ist den Ermittlern sicher auch klar.
Nadjs schrieb:Die Staatsanwaltschaft behauptet, sie habe auch in die berufliche Richtung des Täters ermittelt. Das Opfer bestreitet das.
Günther war vermutlich Nebenkläger in den beiden Prozessen und hatte insoweit Akteneinsicht. D.h. aber nicht, dass er zwingend alle Akten gesehen hat. Es läuft ja noch ein Verfahren wegen Anstiftung gegen Unbekannt. Hier können Akten enthalten sein, in die Günther (noch) nicht Einblick nehmen kann - entweder aus formalen Gründen oder wegen Gefährdung des Ermittlungszwecks. Ich hielte es für gut begründbar, ihm Unterlagen über Ermittlungen in seinem beruflichen Umfeld nicht zugänglich zu machen. Und ihm auch nicht sagen, dass solche Akten existieren.
Nadjs schrieb:Warum? Weil sie vielleicht ganz eng mit der Landesregierung vernetzt sind? Bei hochrangigen Managern ist das so. Bei RWE und E.ON auf jeden Fall.
Haben Sie vor dem Anschlag schon Rückendeckung eingeholt? War dort auch Thema, wie hoch die Säure konzentriert sein darf, damit man nicht wegen Mordes ermittelt. Oder haben sie sich vorab schlicht sehr gut aus anderen Quellen, z. B. Anwälten, darüber informiert, was sie vermeiden müssten, damit nicht wegen Mordes ermittelt wird?
Nanana... Jetzt wird es zur VT. Dabei wissen wir: Je größer der Kreis der Mitwisser, desto schwieriger fällt die Geheimhaltung.
Nadjs schrieb:Schon da fragt man sich, in welchem Land wir leben. Sollen wir als Außenstehende nun entscheiden, was stimmt? Ich glaube dem Opfer. Seine Aussage wirkt auf mich sehr authentisch und glaubhaft. Diesen Eindruck hatte ich bei dem Interview mit den beiden Staatsanwältinnen nicht.
Ich glaube Herrn Günther alles. Nur ist sein Blick ein anderer als der der Ermittlungsbehörden. Denen glaube ich auch alles.
Aber ich glaube nicht, dass sie nicht im beruflichen Umfeld nach einem Anstifter Ausschau gehalten haben. Sie dürften ja von Herrn Günther einen Namen erhalten haben. Sie nennen nur ihm und uns nicht ihre Ermittlungsschritte, weil diese vermutlich verdeckt abgelaufen sind. Und deren Ergebnisse haben nicht für offene strafprozessuale Maßnahmen (s.o.) ausgereicht.
Ansonsten sind wir ein ganz gut funktionierender Rechtsstaat, wenn wir Deutschland mit anderen Ländern vergleichen. Das Weisungsrecht gegenüber der StA ist bei genauer Betrachtung eher ein Formelles, kein Materielles. Mündliche Weisungen können im Übrigen vom Angewiesenen als Aktenvermerk verschriftlicht werden. Der Vorgesetzte muss dies gegenzeichnen.
Im Ergebnis habe ich den Eindruck, der Anstifter ist noch nicht angeklagt, weil die Beweise nicht ausreichen. Und nicht, weil die StA nicht will, dumm, faul oder korrupt ist.