Nadjs schrieb:Und dann soll sie nicht verpflichtet sein, diese Person aufzusuchen und zu befragen, weil er das ohnehin leugnen wird? Das ist absolut fernliegend. Sie hat konkrete Hinweise bekommen und denen muss sie nachgehen. Was hat die Staatsanwaltschaft gemacht? Sie hat das Verfahren alsbald eingestellt. So geht es nicht.
Wenn man Verdächtige nicht befragen würde, weil sie das ohnehin leugnen würden, kann man den Rechtsstaat auch gleich ad acta legen.
Das Ergebnis einfach vorwegzunehmen wäre eine vorweggenommene Beweiswürdigung.
Sorry, aber das ist Quatsch mit Soße.
Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt. Mir ist davon nichts bekannt. Es dürfte weiter gegen Unbekannt geführt werden.
Hier zwei offizielle Information zur Stellung der Staatsanwaltschaft (StA) im Ermittlungsverfahren und zu dessen Ablauf:
https://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen/Strafrecht/Ermittlungsverfahren_Ablauf/Ermittlungsverfahrenhttps://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen/Strafrecht/Ermittlungsverfahren_Ablauf/Ablauf_ErmittlungsverfahrenDaraus geht hervor:
Die StA ist Herrin des Ermittlungsverfahrens. Sie ermittelt gegen eine bestimmte Person nur, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Der Verdacht eines Opfers begründet nicht automatisch einen Anfangsverdacht gegen eine ganz bestimmte Person (Beschuldigter). Das entscheidet die StA unabhängig von dessen Einschätzung. Das Opfer kann ja auch falsch liegen.
Ein unverbindliches freundliches Gespräch kann aber muss nicht geführt werden. Vielleicht ist es geführt worden, vielleicht hat es keinen Sinn gemacht.
Die StA weiß sicher mehr, als sie öffentlich kund gibt. Und angesichts der Öffentlichkeitsarbeit des Opfers dürfte sie auch vorsichtig sein, sich ihm zu offenbaren. Erst recht, wenn ihrer Ansicht nach die Verdachtsmomente für eine Beschuldigung nicht ausreichen.
Denn die StA muss nicht offen ermitteln, sie kann das auch verdeckt tun (z.B. Abhörmaßnahmen, Informationen von anderen Behörden einholen oder Zeugen befragen). Ich gehe davon aus, dass sie das hat. Die Ermittlungen dürften aber eben nicht dazu geführt haben, dass eine konkrete Person - die, die das Opfer verdächtigt - formal beschuldigt und z.B. in U-Haft überführt wird.
Analyst schrieb:Der Auftraggeber wusste doch ganz genau, dass er es nicht riskieren darf, dass eine Verbindung von „den - Salzsäure - Überschüttern“ zu ihm gezogen werden kann. Wenn man über diese Fragestellung einige Tage brütet, fällt einem intelligenten Auftraggeber evtl. eine geeignete Vorgehensweise ein.
Das ist ein wichtiger Gesichtspunkt: Wenn auf Grundlage des "cui bono" der Auftraggeber für das Attentat in der obersten Führungsetage zu vermuten ist, dann handelt es sich um eine Persönlichkeit, die sehr gebildet, durchsetzungsstark, kontrolliert und gut organisiert ist. Umso mehr, wenn sie schon einmal einige Jahre zuvor zu solchen Mitteln gegriffen hat.
Der tut natürlich alles, um jede Spur von Anfang an zu verwischen. Er "mietet" die unmittelbaren Täter inkognito, das Geld fließt nicht rückverfolgbar aus schwarzen Kassen und es existiert sicher kein Fitzelchen Papier und keine Datenspur, die ihn überführen könnte. Die beiden Verurteilten können ihn dann nicht identifizieren.
Und wenn er keinen kapitalen Fehler macht, muss das Opfer damit leben, dass man dem Auftraggeber mangels Indizien nichts kann. Sein Verdacht alleine reicht halt nicht.