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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

626 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisstenfall, Maike Thiel, Mord Schwangere ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

03.04.2014 um 02:06
Mutter und Sohn wieder in Haft
Neuruppin (MZV) Knapp elf Monate nach dem Beginn des Prozesses um das Verschwinden der schwangeren Maike Thiel aus Leegebruch (Oberhavel) sitzen die beiden Angeklagten wieder im Gefängnis. Das Landgericht Neuruppin setzte die Haftbefehle gegen den Hauptangeklagten Michael Sch. (34) und seine Mutter Christine (60) wieder in Kraft. "Das ist bereits am Wochenende geschehen", sagte der Vorsitzende Richter Gerd Wegner am Mittwoch.
Im Dezember waren die Haftbefehle gegen sie ausgesetzt worden. Seitdem waren sie auf freiem Fuß. Das Gericht begründete die erneute Haft mit der Sicherung des bereits begonnenen Prozesses. Einzelheiten wurden nicht mitgeteilt. Ob eine kurzfristige Krankschreibung von Michael Sch. Auslöser für die erneute Inhaftierung war, blieb ebenfalls offen. Der Angeklagte hatte am 25. März dem Vorsitzenden erst 15 Minuten vor der Verhandlung mitgeteilt, dass er krank sei und zum Arzt gehe. Der aber schrieb ihn nur einen Tag krank, was auf keine massive gesundheitliche Beeinträchtigung schließen lässt. Erfolglos blieben am Mittwoch Befangenheitsanträge gegen zwei Richter.

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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

03.04.2014 um 07:14
Naja, letztlich dürfte es kaum einen anderen Grund geben, als die Erkältung des Verdächtigen, da das Gericht andernfalls schon viel früher die U-Haft hätte erneuern müssen.

Bedenklich ist hier, dass hier offensichtlich Kollektivstrafe angewendet wird, obgleich diese in D unzulässig ist, da die Verdächtige zur Verhandlung erschienen war, welche dann wegen Abwwesenheit ihres Sohnes nicht stattfinden konnte.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

03.04.2014 um 07:20
Letzteres könnte doch aber genauso gut darauf schließen lassen, dass die Erkrankung des Angeklagten nicht ausschlaggebend war, sondern sich ein anderer Sachverhalt ergeben hat, weshalb man beide nun inhaftiert hat?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Richter sich wegen einer solchen Lappalie so verhalten würden, zumal dieser Prozess -leider- sowieso ausschließlich auf Grundlage von Indizien geführt wird, sprich alles eh schon auf ziemlich wackeligen Beinen steht.

Sollten die Richter da wirklich willkürlich aufs Spiel setzen, dass eben genau das passiert, worauf die Verteidigung nun hinaus will (Befangenheitsantrag) und einer/mehrere Richter daraufhin abgezogen werden?

M.E. mehr als fahrlässig, was mich eben vermuten lässt, dass da doch mehr dahinterstecken könnte und die zeitliche Überschneidung mit der Abwesenheit des Angeklagten Zufall war.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

03.04.2014 um 07:31
Zitat von frauvonundzufrauvonundzu schrieb:Letzteres könnte doch aber genauso gut darauf schließen lassen, dass die Erkrankung des Angeklagten nicht ausschlaggebend war, sondern sich ein anderer Sachverhalt ergeben hat, weshalb man beide nun inhaftiert hat?
Dann hätte der Richter die Inhaftierung schon im Februar durchführen müssen. Es soll ja auch nur der "Prozess" als solches gesichert werden, nicht wegen neuen Sachverhalten. Die ganze Sache hat ein Geschmäckle.

Die Befangenheitsanträge wären m.E. daher schon begründet gewesen, aber solche haben so gut wie nie erfolgt, gehört halt zum Säbelrasseln.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

03.04.2014 um 08:39
Ein Richter ist (fast) immer "befangen", er hat ja die Anklage zugelassen.

Aktuell sehe ich 2 Vorgänge, Richter Gerd Wegner hatte sich über die kurzfristige Krankmeldung geärgert und sich dann gleich bei der Gelegenheit darauf festgelegt beide zu verurteilen.
Und dafür wollte er sichergehen das sie dann nicht gesucht werden müssen.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

03.04.2014 um 09:15
Zitat von Tom_RipleyTom_Ripley schrieb:und sich dann gleich bei der Gelegenheit darauf festgelegt beide zu verurteilen
Dazu ist er nicht berechtigt. Das Gericht besteht immerhin aus 5 Richtern.

Die Beweislage ist in keiner Weise klar und hat sich seit Februar letzlich nicht geändert. Schließlich hat die Hauptbelastungszeugin in schwere Widersprüchen verstrickt, die man nicht einfach ignorieren kann. Ihre Vermutung wäre letztendlich sogar rechtsstaatlich noch bedenklicher.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

03.04.2014 um 11:12
@ JosefK1914

Theoretisch und formal juristisch hast Du natürlich recht.

In der Gerichtspraxis läuft das natürlich ein wenig anders.
Und warum sollte nun ausgerechnet Richter Gerd Wegner "seine" Strafkammer
nicht im Griff haben?


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

03.04.2014 um 13:20
Kann man den jemanden in U-Haft stecken weil er krank nicht erscheinen konnte? Er war ja wohl auch beim Arzt. Und wwenn es deswegen war, warum verhaftet er beide?


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

03.04.2014 um 13:42
@Fontäne20033 der Richter hat ihn in U-Haft gesteckt weil er sich
15min!!! vor Begin krankgemeldet hat wegen einem schnupfen.
Hat vom Arzt auch nur für diesen einen Tag eine Krankmeldung.

Mit welchem Recht dann beide inhaftiert werden weiß ich allerdings nicht!


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

03.04.2014 um 13:44
Wir wissen alle doch nichts.

Weder was er hatte (kann ja auch etwas sein, was ihn 24 Stunden außer Gefecht setzt, aber nicht länger), noch was letztlich zu der Entscheidung führte.

Das sind ja nur Spekulationen.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

03.04.2014 um 13:45
Zitat des Textes auf der Vorseite:

Gemäß der Strafprozessordnung kann ein Angeklagter wieder in Haft genommen werden, wenn er gegen erteilte Auflagen verstößt. Der Richter hatte beim Verkünden der Haftverschonung ausdrücklich darauf verwiesen, dass er diese Entscheidung bei kleinsten Verstößen widerrufe.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

03.04.2014 um 13:47
@Katinka1971 ich denke uns ist allen klar das hier nur spekuliert wird.


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

04.04.2014 um 09:08
Zitat von Tom_RipleyTom_Ripley schrieb:In der Gerichtspraxis läuft das natürlich ein wenig anders.
Und warum sollte nun ausgerechnet Richter Gerd Wegner "seine" Strafkammer
nicht im Griff haben?
Was Ihre Ansicht - die durchaus der Realität entsprechen könnte - dann für den betreffenden Staat heißt, dürften Sie vermutlich wissen.

Ketzerische Frage: Ist ein Kollektivgericht vielleicht nur dazu da, den Schein zu wahren und dass Richter wegen Rechtsbeugung (mit durch den BGH schon extrems reduzierte Bedeutung) nicht belangt werden könnnen?

http://blog.beck.de/2008/10/14/olg-naumburg-rechtsbeugung-zweier-von-drei-richtern-einer-kammer-nicht-beweisbar (Archiv-Version vom 18.02.2014)


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

06.04.2014 um 23:25
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb am 03.04.2014:Weder was er hatte (kann ja auch etwas sein, was ihn 24 Stunden außer Gefecht setzt, aber nicht länger), noch was letztlich zu der Entscheidung führte.
Was angeblich zu der Entscheidung führte wissen wir seit heute:

http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1266684/

Bleibt die Frage bestehen, warum die Mutter erneut verhaftet wude, da die Prozesssabotage von ihr nicht betrieben wurde.

Die restlichen Gründe waren schon seit Februar klar. Da die Angeklagten in dieser Zeit genügend Gelegenheiten hatten zu flüchten, widerspricht die Tatsache letztlich der Beschlussbegründung, dass sich die Fluchtgefahr erhöht haben soll. Hier hätte das Gericht direkt nach dem Pladoyer der StA tätig werden müssen, die Gründe der erneuten Inhaftierung erscheinen nur vorgeschoben.

Das Geschmäckle bleibt auch nach dieser Begründung, vielmehr hat es sich in meinen Augen sogar noch verstärkt.

Soll vielleicht auf ein Deal hingearbeitet werden?


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

08.04.2014 um 19:34
Prozess unterbrochen

Hennigsdorf (rol) Ende vergangener Woche muss Richter Gert Wegner die Nase voll davon gehabt haben, dass sich der Prozess um den Mord an Maike Thiel immer weiter in die Länge zieht. Ohne die übliche Absprache mit den Verteidigern und den Anwälten der Familie Thiel, die als Nebenkläger auftritt, abzusprechen, setzte er für April gleich fünf zusätzliche Termine an. Der erste davon sollte bereits am Montag stattfinden, der nächste am heutigen Tag. Doch nun wurde der Terminkalender wiederum völlig über den Haufen geworfen. Alle zusätzlichen Prozesstage bis zum 15. April müssen ausfallen, weil Richter Gert Wegner plötzlich erkrankt ist.

Aus der Pressestelle des Landgerichts hieß es, dass voraussichtlich am 28. April weiter verhandelt wird - sofern der die Verhandlung leitende Richter wieder gesund ist. Laut Gesetz darf in Prozessen, bei denen es bereits mindestens zehn Verhandlungstage gab, im Fall von Krankheit bis zu sechs Wochen die Verhandlung unterbrochen werden.

Die zusätzlichen Verhandlungstage seien geplant worden, weil die Verteidiger von Michael und Christine Sch. eine Reihe weiterer Beweisanträge gestellt oder angekündigt haben. Offen ist allerdings noch, ob das Verfahren überhaupt zu Ende geführt werden kann. Die Verteidiger der Anwälte haben Befangenheitsanträge gegen mehrere Richter gestellt, über die noch nicht entschieden worden ist. Sollte die Befangenheit auch nur eines Richters festgestellt werden, wäre der Prozess geplatzt. Die Entscheidung sollte eigentlich am Montag verkündet werden. Insofern war es verwunderlich, dass Richter Wegner fünf zusätzliche Termine angesetzt hatte, ohne die Entscheidung zur Befangenheit abzuwarten.

Quelle: http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1267180/


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

17.04.2014 um 20:14
Die Inhaftierung war - wie ich angenommen hatte - nicht rechtmäßig, so sieht es jedenfalls auch das OLG.
Die Angeklagten im Mordprozess zum Verschwinden einer hochschwangeren Jugendlichen kommen wieder auf freien Fuß. Ihre Beschwerden beim Oberlandesgericht (OLG) gegen eine Entscheidung des Landgerichts Neuruppin seien erfolgreich gewesen, sagte eine OLG-Sprecherin am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa.
Die Haftbefehle gegen den 34 Jahre alte Ex-Freund der jungen Frau und dessen Mutter (61) würden wieder außer Vollzug gesetzt. Anders als die Richter in Neuruppin sah das OLG keine Grundlage für eine erneute Untersuchungshaft. Diese sei nur möglich, wenn neue Umstände vorlägen. Dies sei nicht der Fall, erläuterte die Sprecherin.
Mutter und Sohn stehen seit fast einem Jahr vor Gericht. Der Mann ist wegen Mordes an der hochschwangeren Maike Thiel am 3. Juli 1997 angeklagt, seiner Mutter wird Anstiftung dazu vorgeworfen.

Nach längerer Zeit in der Untersuchungshaft waren die Haftbefehle erstmals im vergangenen Dezember außer Vollzug gesetzt worden. Die Beschuldigten müssen sich regelmäßig bei der Polizei melden. Vor einigen Wochen widerrief das Gericht jedoch seine frühere Entscheidung und die Beschuldigten kamen erneut ins Gefängnis.
Der Prozess ist derzeit bis zum 28. April unterbrochen, weil ein Richter krank ist. Die Leiche der damals 17 Jahre alten Frau aus Leegebruch (Oberhavel) ist bis heute verschwunden.
http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Angeklagte-im-Maike-Thiel-Prozess-wieder-frei (Archiv-Version vom 02.12.2018)


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

28.04.2014 um 21:51
Heute (28.04.2014) ging es weiter:

"Maike-Thiel-Prozess: Anwälte stellen neue Anträge

Hennigsdorf (MOZ) Unruhig trommelt Hans-Joachim Thiel am Montag mit den Fingern auf die Tischplatte. Man sieht es dem Vater der seit fast 17 Jahren vermissten Maike Thiel an: Er muss sich zusammenreißen. Gerade versucht Rechtsanwalt Hendrik König wieder einmal, den Mordprozess gegen den früheren Freund seiner Tochter und dessen Mutter platzen zu lassen. Der Vorsitzende Richter Gert Wegner habe einen Fehler begangen, behauptet der Anwalt. Durch Wegners Erkrankung sei der Prozess länger als zulässig unterbrochen worden. Und überhaupt - es seien Zweifel angebracht, ob der Richter wirklich so krank gewesen sei, dass er nicht habe verhandeln können. Als König daraufhin am 38. Verhandlungstag fordert, den Prozess von vorn zu beginnen, platzt Vater Thiel der Kragen. "Ihr wollt doch nur verhindern und vertagen", ruft er in Richtung der Verteidiger. Auch der wegen Mordes angeklagte Michael Sch. bekommt die Wut des Vaters zu spüren: "Na, stehst Du wieder unter Drogen?" Seine Frau Heike packt ihre ganze Verzweiflung in einen Satz: "Ihr müsstet das alles hier mal mit euren Töchtern erleben!" Dann wendet sie sich weinend ab.

Wieder einmal liegen die Nerven blank in dem Prozess, der nun schon fast ein Jahr dauert. Während die Thiels versuchen, ihre Fassung wiederzugewinnen, beschließen Richter und Schöffen hinter verschlossener Tür, dass der Prozess weiter geht.

Das juristische Ping-Pong - Antrag stellen, Antrag ablehnen - zieht sich seit Monaten hin. So verwundert es nicht, dass Michael Sch's. Anwalt Lüder Suling am Montag einen neuen Antrag aus der Tasche zieht. Nun geht es um den linken Unterarm von Michael Sch. In den soll, so haben es Zeugen ausgesagt, Maike Thiel gebissen haben, als sie um ihr Leben kämpfte. Die Verteidigung glaubt den Zeugen nicht und hat bereits mehrfach und mit Erfolg gefordert, den Arm des Angeklagten auf Narben untersuchen zu lassen. Dazu gehörte Spezialisten haben bislang keine sicheren Erkenntnisse dazu liefern können. Suling hat nun einen Fachmann ausfindig gemacht, der ein Tattoo "mit einer neuartigen Lasertechnik entfernen kann". Eine solche Behandlung würde 15 Monate dauern."

Quelle: http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1274011/ (Archiv-Version vom 30.06.2018)


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

30.04.2014 um 19:46
... Nun soll es wieder einmal um den linken Unterarm von Michael Sch gehen. In den soll, so haben es zwei Zeuginnen ausgesagt, Maike Thiel gebissen haben, als sie am 3. Juli 1997 um ihr Leben kämpfte. Die Verteidigung glaubt den Zeuginnen nicht und hat bereits mehrfach und mit Erfolg gefordert, die Haut am Unterarm des Angeklagten auf Narben hin untersuchen zu lassen. Dazu wurden Spezialisten ins Gericht beordert, deren Wissen in dieser Hinsicht einzigartig sein sollte. Doch sichere Erkenntnisse haben sie nicht zutage gefördert. Suling hat nun einen Fachmann ausfindig gemacht, der ein Tattoo - in diesem Fall handelt es sich um ein sehr großflächiges - "mit einer neuartigen Lasertechnik rückstandsfrei entfernen kann". Sei die Tätowierung erst einmal weg, so Sulings These, müsse auch die kleinste vom Biss vorhandene Narbe sichtbar werden. Sein Mandat sei bereit, sich dafür seinen Körperschmuck entfernen zu lassen.

Nach einer weiteren Beratung lehnt das Gericht den Antrag ab. Man verspreche sich keine neuen Erkenntnisse, heißt es. Und man wird viel Zeit sparen. Eine solche Laserbehandlung hätte bis zu 15 Sitzungen bedurft, jeweils von einer vierwöchigen Pause unterbrochen."

Quelle: http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1274029/


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.05.2014 um 13:35
ROLAND BECKER 05.05.2014 20:51 UHR
RED. HENNIGSDORF, LOKALES@ORANIENBURGER-GENERALANZEIGER.DE

Richter schützt Dachterrasse vor Abriss

Hennigsdorf/Neuruppin (MZV)

Richter Gert Wegner ist kein Mann, der schnell mal aus der Haut fährt. Wenn ihm aber der Geduldsfaden reißt, versteht er es durchaus, seine Kritik mit wenigen Worten effektvoll in einen beiläufig eingestreuten Satz zu packen. Der sitzt dann. So geschehen am Montag während des mittlerweile 39. Verhandlungstages im Prozess um den 1997 begangenen Mord an der 17-jährigen Maike Thiel.

Als es darum ging, in dem mittlerweile fast ein Jahr dauernden Prozess neue Termine festzulegen, stellte Michael Böcker, Verteidiger der Angeklagten Christine Sch., fest: "Wir haben dank der Entscheidung des Oberlandesgerichts ja keine Untersuchungshaft mehr an der Backe." Prompt ergänzte Richter Wegner: "Dank der Angst des Oberlandesgerichts vor dem Bundesgerichtshof." Der BGH entscheidet im Falle einer Verurteilung der Angeklagten über eine mögliche Revision. Dieser eine, nach außen durchaus unaufgeregt vorgetragene Satz offenbarte, wie sehr sich Wegner darüber geärgert haben muss, dass das OLG vor kurzem seine Entscheidung aufgehoben hat, mit der die Angeklagten Michael und Christine Sch. kurzzeitig wieder in Haft gekommen waren.

Eigentlich ist in diesem Prozess längst alles (aus-)gesagt. Doch noch immer ist kein Ende in Sicht. Das liegt auch daran, dass die Verteidiger immer neue Anträge stellen, die teils makabere Züge tragen. So lehnte Richter Gert Wegner am Montag einen Antrag der Verteidigung ab, die Dachterrasse in einem Haus an der Hennigsdorfer Friedrich-Wolf-Straße abreißen zu lassen. "Der Balkon soll abgetragen und auf Leichenspuren untersucht werden. Dabei wird der Sachverständige keine solchen Spuren finden", begründete Rechtsanwalt Lüder Suling seinen Antrag. Er reagierte damit auf eine Mitteilung der Nebenkläger. Die hatten vor Monaten von ihrer Absicht geredet, den Balkon der Wohnung, in der die Tochter der Angeklagten lebt, unter die Lupe zu nehmen. Es gebe einen Hinweis, dass dort die bis heute nicht gefundene Leiche von Maike Thiel einbetoniert sein könne. Suling wollte diese Ankündigung nun in die Tat umgesetzt sehen. Natürlich erwartet er nicht, dass bei einem Abriss die Leiche gefunden wird. "Doch der Balkon muss renoviert werden. Das fordert die Bauaufsicht. Wird aber renoviert, dann sagen andere, wir wollen etwas verschleiern."

Dass diese Dachterrasse bei der verzweifelten Suche der Thiels nach der Leiche ihrer Tochter überhaupt ins Spiel gekommen ist, liegt an einem Hinweis "aus zuverlässiger Quelle", wie sich der Nebenkläger-Anwalt Horst Fischer ausdrückte. Demnach soll sich zur Zeit des Verschwindens von Maike Thiel "ein Loch in der Balkonterrasse befunden haben, das groß genug war, einen Körper aufzunehmen", erläuterte Fischer. Richter Wegner entschied, dass der Balkon unangetastet bleibt.

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1276061


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Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

09.05.2014 um 21:59
Und wenn sie doch unschuldig wären und das alles aus Verzweiflung geschieht?

Ich finde es schon komisch, dass die Zeuginnen das mit dem Balkon scheinbar gesagt haben, es aber nicht überprüft wird. Immerhin sagt das ja auch etwas über die Glaubwürdigkeit der Zeuginnen aus.


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