Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

626 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisstenfall, Maike Thiel, Mord Schwangere ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

10.05.2014 um 08:48
Die Rolle von Wegner wird immer seltsamer.

Jetzt kritisiert er auch noch den Beschluss vom OLG, nur weil die angeblich Angst vor dem BGH haben soll.

Höchst seltsam, warum sollte ein Gericht Angst vor dem BGH haben?

Der BGH moniert nur äußerst selten Urteile oder Beschlüsse, und letztendlich nur dann wenn sie in einem Rechtsstaat in keiner Weise vertetbar sind.

Ist das eine Anforderung Wegner in Zukunft auch Beschlüsse durchzulassen, die mit der Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar sind?

Eigentlich ist ein solcher Richter fehl am Platze, der Rechtsstaatlichkeit nicht gewähren will.

Dass der Beschluss des Gerichts mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun hatte, war zumindest bzgl der Mutter von vornherein klar. Solch einen selbstherrlichen "Richter" braucht kein Rechtsstaat!

Anzeige
melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

10.05.2014 um 09:49
Das OLG ist nur mit der Haftsache beschäftig und diese geht nicht mehr zum BGH.

Wenn dann hat höchsten Richter Wegner vielleicht mit seinem Landgericht Neuruppin "Angst" vor dem BGH wenn es sein Urteil vielleicht wieder kassiert. Wobei was soll ihn dann schon passieren, es würde
höchstens ein wenig seiner Karriere schaden. Falls sein Urteil aufgehoben und neu verhandelt werden müsste wäre es ein anderes Landfericht, wahrscheinlich wohl Potsdam, was dann die Akten
auf den Tisch bekommen würde.
Aber sollte Richter Wegner nicht wissen wie man Urteile revisonssicher schreibt? Auch
unwahrscheinlich.


1x zitiertmelden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

11.05.2014 um 15:49
"Die Haut unter die Lupe nehmen

Hennigsdorf (MZV) Im Prozess um den Mord an der 17-jährigen Maike Thiel hat Richter Gerd Wegner am Donnerstag im Landgericht Neuruppin den dritten Versuch der Verteidigung abgelehnt, einen Unterarm des Angeklagten Michael Sch. auf eine mögliche Bisswunde zu untersuchen. Dafür müsste in einem aufwendigen Verfahren ein großes Tattoo entfernt werden. Wegner lehnte es sogar ab, einen Professor aus Bochum zu befragen. Dieser sollte, so die Verteidiger von Michael Sch., darlegen, dass er mit seiner Methode nachweisen könne, ob sich auf dem Unterarm Bissspuren oder von einem Biss herrührende Hautverfärbungen befinden. "Dieser Gutachter verfügt nicht über Forschungsmethoden, die denen früherer Gutachter überlegen sind", argumentierte Wegner.

Allerdings soll nun ein anderer Wissenschaftler befragt werden. Dessen Unternehmen verfügt über eine hochsensible Messtechnik, mit der die Oberflächengenauigkeit der Haut getestet werden kann. Der Richter hat dort nun angefragt, ob mit dieser Messtechnik ohne Entfernung des Tattoos eine Anormalität der Haut feststellbar oder auszuschließen ist. Die Untersuchung ist von Bedeutung, weil Zeugen aussagten, dass das Opfer ihren Mörder im Todeskampf gebissen haben soll."


Quelle: http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1277946/


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

12.05.2014 um 08:25
Zitat von Tom_RipleyTom_Ripley schrieb:Das OLG ist nur mit der Haftsache beschäftig und diese geht nicht mehr zum BGH.
Umso unverständlicher ist die Aussage des vorsitzenden Richters. Ein verzweifelter Versuch noch das Gesicht im Angesicht einer offensichtlich unrechtmäßigen U-Haft zu wahren.
Zitat von Tom_RipleyTom_Ripley schrieb:Aber sollte Richter Wegner nicht wissen wie man Urteile revisonssicher schreibt? Auch
unwahrscheinlich.
Das sehe ich auch so, ist jedoch ein anderes Thema, bei dem wir bei grundsätzlicher Kritik am Staat Deutschlands wären.


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

12.05.2014 um 09:40
Ja ich habe mich etwas gewundert das Richter Wegner nicht den Instanzenweg kennen sollte?

Und auch bei Punkt 2) meine volle Zustimmung!


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

17.05.2014 um 19:22
Verhandlungstag am 15.Mai 2014:

"Fall Thiel: Immer wieder neue Anträge

Hennigsdorf (MZV) Es war wieder mal ein Versuch: Im Prozess um den 1997 begangenen Mord an der damals 17-jährigen Maike Thiel hat die Staatsanwaltschaft ein zweites Mal plädiert. Wieder forderte sie für Michael Sch. eine Jugendstrafe von achteinhalb Jahren wegen Mordes, für dessen Mutter Christine Sch. eine lebenslängliche Strafe wegen Anstiftung zum Mord. Zwei der drei Anwälte der Nebenkläger schlossen sich diesen Anträgen am Donnerstag vor dem Neuruppiner Landgericht an. Doch weiter kam Richter Gerd Wegner in dem seit einem Jahr laufenden Prozess nicht. Die Verteidiger der Angeklagten kündigten nämlich neue Beweisanträge an. So waren sie schon verfahren, nachdem die Staatsanwaltschaft erstmals plädiert hatten. Relevante neue Erkenntnisse hatten sich dadurch seither aber nicht ergeben. Zuletzt ging es darum, ob ein Unternehmen aus Teltow in der Lage ist, die Haut unter dem tätowierten Arm des Angeklagten auf eine mögliche Bisswunde hin untersuchen zu können. Das aber sei nicht möglich, wurde dem Gericht mitgeteilt.

Am 3. Juni wird weiter verhandelt. Mit den Plädoyers der Verteidigung ist dann noch immer nicht zu rechnen."

Quelle: http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1279502/


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

19.05.2014 um 15:24
Wie ist das eigentlich, ich kenn mich da nicht aus:
Darf die Verteidigung das jetzt bis in die Ewigkeit so weitermachen? Heisst es nicht irgendwann mal, "die Beweisaufnahme ist abgeschlossen" oder sowas in der Art?


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

19.05.2014 um 18:15
Das Problem hier ist die sogenannte Erreichbarkeit eines Beweismittels.

Die Verteidigung will beweisen, dass kein Biss vorliegt, da theoretisch das Gericht anhand der bisherigen Zeugenaussagen im Urteil behaupten könnte, dass Beweis des Bisses gelungen ist.

Aus meiner Sicht sollte man der Verteidigung alle Möglichkeiten geben, hier diesen Beweis zu führen. Zumindest die erste Zeugin hat sich ja schon in arge Widersprüche verstrickt, weshalb das Gericht selber den Tatverdacht als nicht mehr dringend angesehen hatte.

Ohne einen wirklich eindeutigen Nachweis eines Bisses oder Nichtbisses wird das Urteil eben immer einen bitteren Beigeschmack haben, egal wie es ausfällt.

Natürlich könnte das Gericht irgendwann entscheiden, aber letztendlich ist das rein Sache des Gerichts, ab wann es einen Beweismittel als nicht erreichbar ansieht. Dass der Prozess bisher so lange gedauert hat, ist daher weniger Sache der Verteidigung sondern, dass Gericht selber scheint da nicht unbedingt sich in seinem Urteil klar zu sein.

Ganz so wie das in der Presse gern dargestellt wird, dass die Verschleppung durch die Verteidigung erfolgt, ist es eben nicht, die ist in der Regel gegen die Angeklagten eingestellt und dadurch kommen solche Artikel zustande.


Es ist vorliegend extrem schwer und ich persönlich würde fast schon hier auf "Im Zweifel für die Angeklagten" stimmen, zumal das angebotene Beweismittel von der Angeklagten-Seite auch für die Angeklagten negativ ausfallen könnte. Da sie überhaupt hier weitere Beweismittel in dieser Richtung angeboten haben, nehme ich eher an, dass es den Biss nicht gab.


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

22.05.2014 um 12:37
...vielleicht habe ich etwas übersehen - aber ist der Tätowierer gesucht/gefunden worden? Der wüßte vielleicht etwas dazu.


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

22.05.2014 um 22:53
Ich frage mich, ob ein Tattoo, das ja ja Farbe ist im Grunde genommen, wirklich eine Narbe so überdecken kann. Unregelmäßigkeiten der Haut müssten doch da immer noch zu fühlen sein. Und solche Stellen müssten doch auch Farben ganz anders aufnehmen, als an unverletzter Stelle.

Ich bin auch der Meinung, dass in diesem Fall alles versucht werden muss, bevor ein Urteil gefällt wird. Es gibt nur zwei Aussagen, sonst nichts. Und das was in diesen Aussagen als Beweis beigefügt wurde, muss dann in meinen Augen auch vorbehaltlos geklärt werden.

Für mich zählt dazu der Balkon genauso dazu, wie die Bisswunde.


2x zitiertmelden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

22.05.2014 um 23:06
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Es gibt nur zwei Aussagen, sonst nichts.
Genau und die Schwierigkeit ist ja die, dass zumindest die eine Zeugin, welche sich in Widersprüche verfangen hat, psychisch auffällig ist. Begründet wird diese mit der Verdrängung des Geständnisses selber, aber diese Schlussfolgerung ist aus meiner Sicht äußerst gewagt, zumal ihre Aussage nicht stimmig ist.

Aus meiner Sicht hätte das Gericht über die Zeugin ein unabhängiges Gutachten anfertigen müssen, die aktuell die Zeugin Behandelnde ist aus meiner Sicht subjektiv. Dies zeigt sich auch dadurch, dass sie die Unstimmigkeiten durch Aufregung - ähnlich wie bei Prüfungsstress - erklären will. Für mich war das alles andere als überzeugend.

Und wenn der Biss sich vor einem solchen Hintergrund nicht nachweisen lässt, dann ist aus meiner Sicht ein Freispruch notwendig.
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Ich frage mich, ob ein Tattoo, das ja ja Farbe ist im Grunde genommen, wirklich eine Narbe so überdecken kann.
Das glaube ich eben auch nicht wirklich, und letztlich glaubt das ja auch die StA nicht, andernfalls hätte sie die Veranstaltung mit dem UV-Licht nicht im Gerichtssaal so theatralisch vorgeführt. Das Ergebnis kennen wir. Ich glaube daher nicht, dass der Biss wirklich vorhanden ist.


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

23.05.2014 um 17:54
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Ich frage mich, ob ein Tattoo, das ja ja Farbe ist im Grunde genommen, wirklich eine Narbe so überdecken kann. Unregelmäßigkeiten der Haut müssten doch da immer noch zu fühlen sein. Und solche Stellen müssten doch auch Farben ganz anders aufnehmen, als an unverletzter Stelle.
Das kommt sehr auf die Art der Narbe und die individuelle Hautheilung an, und auch darauf, wie gut das Tattoo gestochen ist, welche Farbe es hat, und wie alt die Narbe war, als das Tattoo gestochen wurde. Dass man aber ein Tattoo so entfernen können soll, dass die Haut danach so sauber narbenfrei abheilt, dass man danach eine alte Narbe noch erkennen könnte wäre mir allerdings neu, das ist ja doch ein massiver Eingriff in die Haut.


melden
Luminarah Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

27.05.2014 um 19:58
Diese Anträge ,bei denen dann dem Opfer Prostitution unterstellt wird

Manche machen für Geld wirklich alles ,und damit meine ich nicht etwa die Prostituierten.

Menschenverachtend wirkt das auf mich


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

02.06.2014 um 20:03
Manfred S. ist der inzwischen dement? Oder kann er nicht mehr sprechen?

Auch wenn er Prozessunfähig ist, kann man ihn ja vielleicht wenigstens vernehmen. Passieren kann ihm ja nichts mehr. Eventuell würde er, wenn er schuldig ist, ja sein Schweigen brechen.

Weiß jemand etwas über ihn?


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

04.06.2014 um 08:49
Angeklagter will sein Tattoo entfernen

Leegebruch (til) Der Maike-Thiel-Prozess zieht sich weiter hin. Den zuletzt für den 17. Juni anvisierten Urteilsspruch wird es nun frühestens im Juli geben. Am Dienstag wurden zwei weitere Verhandlungstage angesetzt, teilte die Sprecherin des Landgerichts Neuruppin, Iris le Claire, mit. Zwar hielten die Nebenklage-Vertreter am Dienstag ihr letztes Plädoyer. Womöglich wird sich die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Gert Wegner aber noch einmal mit dem Tattoo des unter Mordverdacht stehenden Hauptangeklagten Michael Sch. beschäftigen. Der Ex-Freund von Maike Thiel hatte sich in der vergangenen Woche in einem Krankenhaus einer Probelaserung unterzogen.

Sch. will sich ein Tattoo an seinem Oberarm entfernen lassen, um beweisen zu können, dass sich darunter keine Narbe einer Bisswunde befindet. Die Staatsanwaltschaft wirft Sch. vor, Maike Thiel am 3. Juli 1997 mit einem Komplizen am Hennigsdorfer Krankenhaus verschleppt und in einem Waldstück umgebracht zu haben. Im Auto soll die damals 17-Jährige, von der bis heute jede Spur fehlt, beim Kampf ums Überleben Michael Sch. in den Oberarm gebissen haben. Das Gericht hat noch nicht entschieden, ob es der Entfernung des Tattoos zustimmt. Zunächst wird die Stellungnahme des behandelnden Arztes abgewartet.

Die Anwältin von Maike Thiels Bruder hat in ihrem Plädoyer unterdessen beantrag, nicht nur Michael Sch., sondern auch dessen Mutter Christine als Mittäterin wegen Mordes zu verurteilen. Christine Sch. ist bislang lediglich wegen Anstiftung zum Mord angeklagt. Die Nebenklage-Vertreterin sieht Christine Sch. aber als die eigentliche Initiatorin des Mordes an Maike Thiel. Sie habe auch eigene Interessen verfolgt.

Quelle: http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1285878/


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

18.06.2014 um 14:29
"Maike-Thiel-Prozess: Anträge über Anträge

Anträge verzögern das Maike-Thiel-Verfahren. Die Angeklagten Michael Sch. und seine Mutter Christine stehen mitlerweile seit einem Jahr vor dem Landgericht Neuruppin. Dienstag mussten sie sich erneut für das Verschwinden der schwangeren Maike Thiel verantworten. Wenn es nach Staatsanwaltschaft und Nebenklage geht, liegen vor ihnen jahrelange Haftstrafen.



Neuruppin/Leegebruch. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger halten Michael Sch. und seine Mutter Christine des Mordes und der Anstiftung für schuldig gesprochen. Auf Geheiß seiner Mutter soll der 18-Jährige am 3.Juli 1997die damals 17-jährige, mutmaßlich von ihn schwangere Maike Thiel umgebracht haben. Deshalb müssen sich Mutter und Sohn seit dem 13.Mai vergangenen Jahres vor dem Landgericht Neuruppin verantworten.

Vor beiden liegen jahrelange Haftstrafen, wenn es nach Staatsanwaltschaft und Nebenklage geht. Die Verteidiger dagegen setzen alles daran, die Unschuld ihrer Mandanten zu beweisen, und ziehen alle Register. Immer wieder präsentieren sie dem Gericht neue Zeugen und Gutachter, statt zu plädieren. So auch gestern, am mittlerweile 43.Verhandlungstag. „Was erwartet uns heute?“, fragte der Vorsitzende Richter Gert Wegner gleich zu Beginn. Wieder neue Beweisanträge.

„Es liegen neue bedeutsame Beweismittel vor“, sagte Verteidiger Lüder Suling. Ein Hautarzt der Ruhr-Klinik Bochum, ein „ausgewiesener Fachmann“, könne aussagen, dass Michael Sch. keine Narbe am linken Unterarm hat. „Wenn sie einmal da war, kann sie auch nicht verschwunden sein“, so Suling. Aus seiner Sicht ist die nicht vorhandene Narbe ein weiteres Indiz dafür, dass die Hauptbelastungszeugin Dominique S. falsch ausgesagt hat. Diese hatte von einer Bissverletzung gesprochen, die Maike Thiel Michael Sch. im Todeskampf beigebracht haben und die noch Jahre später zu sehen gewesen sein soll. Das Gericht lehnte es ab, diesen Gutachter zu hören.

Damit gab sich die Verteidigung nicht zufrieden. Dass eine Tätowierung, wie sie Michael Sch. am Unterarm hat, keine Narbe überdecken könne, falle in das Fachgebiet eines Dermatologen. „Man darf nicht auf eine Expertise verzichten“, sagte Suling. Das sah das Gericht anders. Doch die Verteidigung gab nicht auf. Nun ging es um die Zeugin Lydia C., eine Ex-Freundin des Angeklagten. Er soll ihr 2009 unter laufender Dusche mehr oder weniger seine Tatbeteiligung gestanden haben. Ob das, was Lydia C. ausgesagt hat, der Wahrheit entspricht, soll aus Sicht der Verteidiger ein aussagepsychologisches Gutachten klären. Es seien erkennbare Widersprüche aufzuklären. Auch wenn es die Aufgabe des Gerichts sei, über die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu befinden, reiche in diesem Falle die Sachkunde der Strafkammer nicht aus, so Verteidigerin Marianne Zagajewski. Die Zeugin sei drogen- und alkoholabhängig gewesen und habe unter Essstörungen gelitten. Auch diesen Antrag lehnte das Gericht ab.

Dagegen will die Kammer am kommenden Prozesstag den Tätowierer hören, der Michael Sch.s Arm flächendeckend verziert hat. Als es um neue Verhandlungstermine ging, gab sich die Verteidigung zuversichtlich, dass das Verfahren im Juli beendet sein wird. Diese Feststellung sorgte bei den Zuhörern für schallendes Gelächter. Am 26.Juni wird weiter verhandelt.

Von Dagmar Simons"

Quelle: http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Maike-Thiel-Verfahren-kommt-nicht-voran (Archiv-Version vom 21.06.2014)


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

27.06.2014 um 16:12
ROLAND BECKER 27.06.2014 08:00 UHR
RED. HENNIGSDORF, LOKALES@ORANIENBURGER-GENERALANZEIGER.DE

Fall Maike Thiel: Verteidigung plädiert auf Freispruch

Hennigsdorf (MZV) "Michael Sch. ist freizusprechen." Mit diesen Worten von Rechtsanwalt Lüder Suling endete am Donnerstag vor dem Neuruppiner Landgericht das erste Plädoyer der Verteidigung im Mordfall Maike Thiel.

Über zwei Stunden versuchte Suling nachzuweisen, dass der zur Tatzeit 18-Jährige nicht der Mörder der 17-jährigen Maike gewesen sein kann. Stattdessen warf er sowohl der Polizei als auch dem Gericht vor, andere Spuren nicht genügend verfolgt zu haben. "Die These vom teuflischen Plan der Staatsanwaltschaft ist nicht haltbar", verwarf der Verteidiger die Ansicht der Staatsanwaltschaft, dass Maike Thiel am 3. Juli 1997 nahe des Hennigsdorfer Krankenhauses in ein Auto gelockt und erdrosselt worden sei. Dabei soll Maikes Ex-Freund Michael Sch. mit Hilfe eines gesondert verfolgten Freundes der Mutter und nach deren Plan den Mord begangen haben. Die Leiche ist bis heute nicht gefunden worden.

Dass sich sein Mandant vom Termin seiner schwangeren Ex-Freundin im Krankenhaus gewusst und sich zur vermuteten Tatzeit im dortigen Umfeld aufgehalten habe, bestritt Suling nicht. Letzteres begründete er mit den vielen Hennigsdorfer Kontakten von Michael Sch. Den beschrieb er als "zurückhaltenden Typen und keinen Mann der Tat". Ein Mord sei ihm nicht zuzutrauen. Die Schwangerschaft und damit verbundene Unterhaltszahlungen als von der Staatsanwaltschaft angeführtes Motiv für die Straftat fegte der Verteidiger vom Tisch: "Michael freute sich auf das Kind."

Ausführlich führte Suling nochmals andere, im Prozessverlauf nicht untermauerte Möglichkeiten an, die zum Verschwinden der jungen Frau geführt haben könnten. Maike könne, so der Anwalt, nach einem Streit ihre Familie verlassen haben und bis heute untergetaucht sein. Zudem erwähnte er eine Reihe damaliger Freunde, die ebenfalls mit dem Verschwinden oder gar einer Ermordung Maikes zu tun haben könnten.

Die Plädoyers werden am 7. Juli fortgesetzt. Das Urteil fällt spätestens am 10. Juli.

http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1293077/


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

30.06.2014 um 19:21
Das ist ein reiner Indizienprozess.

Schrecklich.

Ich werde sowohl bei einem Freispruch, wie auch bei einem Schuldspruch, ein schlechtes Gefühl haben.


melden

Der "Vermisstenfall" Maike Thiel

08.07.2014 um 19:47
Roland Becker 07.07.2014 23:23 Uhr - Aktualisiert 08.07.2014 10:30 Uhr
Red. Hennigsdorf, lokales@oranienburger-generalanzeiger.de


Die Story vom Mord nur eine Fantasie?

Hennigsdorf (MZV) Am Mittwoch soll im Prozess um den Mord an Maike Thiel das Urteil fallen. In den Plädoyers haben die Anwälte von Michael und Christine Sch. am Montag versucht, die Richter davon zu überzeugen, dass es nur ein Urteil geben kann: Freispruch.

Später an diesem Tag wird in diesem Saal des Neuruppiner Landgerichts mehrfach die Forderung auf Entschädigung erhoben. Es sind nicht die Anwälte der Nebenklage, die diesen Satz sagen. Welches Gericht könnte sich auch in der Lage sehen, einer Familie Entschädigung für die verlorene Tochter und Schwester zu gewähren. Es sind die Anwälte von Christine und Michael Sch., die fordern, dass ihre Mandanten für das durch die Monate der Untersuchungshaft erlittene Unrecht einen Ausgleich bekommen sollen. Darin nämlich sind sich die vier Verteidiger einig: Dass die damals schwangere 17-jährige Maike am 3. Juli 1997 für immer verschwand, hat weder damit zu tun, dass Christine Sch. einen Mord geplant, noch dass ihr Sohn diese Tat ausgeführt hat.

Es könnte ein Zufall sein. Dennoch wirkt es wie ein symbolischer Akt, dass Michael Sch. an diesem Tag wohl erstmals im T-Shirt das Gericht betritt. So kann jeder sein großflächiges Tattoo am rechten Arm sehen. Und würde man näher herantreten, könnte man den Arm auch nach dieser Narbe absuchen, die dem Gericht bei der Urteilsfindung viel Kopfzerbrechen bereiten dürfte. Die Narbe, die von Maikes im Todeskampf erfolgten Biss stammen soll, konnte von keinem Mediziner gefunden werden. Allerdings konnten diese Fachleute auch nicht 100-prozentig ausschließen, dass es eine solche gegeben hat.

Für Verteidigerin Marianne Zagajewski hat es diese Narbe nie gegeben. Für sie ist es eine Erfindung von Dominique Sch., der Hauptbelastungszeugin. Und so, wie diese Frau die Narbe erfand, habe sie auch erfunden, dass Michael Sch. ihr kurz nach der Tat den von seiner Mutter geplanten Mord gestanden habe.

Dominique Sch. hat sich im Prozess als keine leichte Zeugin erwiesen. 15 Jahre hatte sie ihr Wissen für sich behalten. Erst 2012 packte sie bei der Polizei aus. Danach aber fielen ihr von Vernehmung zu Vernehmung mehr Details ein. Zagajewski geht klug vor, wenn sie den Wahrheitsgehalt der Aussagen in Abrede stellt, die Zeugin aber zugleich nicht direkt der Lüge bezichtigt. Der Hintergrund der Aussagen, so die Anwältin, seien Autosuggestion und Fremdbeeinflussung. Mit Letzterer schiebt sie die Schuld Polizei und Staatsanwaltschaft zu.

Die Verteidigerin spricht davon, dass Dominique Sch. ihr Denken mit ihrer Vorstellungskraft beeinflusst hat. Daraus hätten sich Bilder ergeben, die sie immer wieder abgerufen, bearbeitet und verbal bekräftigt habe. Suggestivfragen der Ermittler hätten ihr Übriges getan, so dass für Dominique Sch. diese Mord-Version unumstößlich wird. Vage sind dagegen Zagajewskis Erklärungen, weshalb sich das alles im Kopf der Zeugin, die über lange Zeit eine enge Beziehung zur Familie Sch. pflegte, festgesetzt hat: Jahre bevor die Zeugin auspackte, soll sie sich von Michael Sch. emotional verletzt gefühlt haben.

"Die Aussagen beinhalten so maßlose Widersprüche. Auf eine solche Zeugin kann man kein Urteil stützen", appelliert die Anwältin und fordert Freispruch. In einem Indizienprozess müssen die von Zeugen nicht durch eigene Beobachtung gewonnenen Erkenntnisse durch objektive Beweise untermauert werden. Das aber sei der Staatsanwaltschaft nicht gelungen, argumentiert Anwalt Hendrik König und fordert, auch Christine Sch. freizusprechen.

Am Ende ist es Maikes Schwester, die mit einem emotionalen Appell überrascht. Sie bittet Michael Sch., endlich zu reden: "Du weißt tief in dir, dass du dich selbst betrügst. Du hast nie geäußert, dass du unschuldig bist."


Anzeige

melden