shionoro
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen

anwesend
dabei seit 2008
dabei seit 2008
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
67 Jährige nach Zwangsräumung gestorben.
16.04.2013 um 01:24@Zeo
es gibt ermessensspielräume, z.b. dabei, wer eigen oder fremdgeäfhrdend ist, bzw. wie ein gesetzestext in einem einzelfall ausgelegt wird, dafür gibt es richter.
In diesem fall hat der arzt seine ermessensspielraum insofern genutzt, als dass er sagt: die frau ist mündig.
Es kann also niemals eine begründung für irgendetwas sein, dass diese frau verrückt ist
es gibt ermessensspielräume, z.b. dabei, wer eigen oder fremdgeäfhrdend ist, bzw. wie ein gesetzestext in einem einzelfall ausgelegt wird, dafür gibt es richter.
In diesem fall hat der arzt seine ermessensspielraum insofern genutzt, als dass er sagt: die frau ist mündig.
Es kann also niemals eine begründung für irgendetwas sein, dass diese frau verrückt ist