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Strafverteidiger und die Interpretation ihres Berufes

30 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Freispruch, Verteidiger, Mandant ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Strafverteidiger und die Interpretation ihres Berufes

11.05.2013 um 16:22
Solche Angelegenheiten dürfen Anwälte nur nicht mit nach Hause nehmen.
Ich denke wenn man so einen Beruf wählt wird man von vorn herein wissen, dass auch solche Fälle vorkommen können.
Aber man muß ja auch nicht jeden Job annehmen. Wenn man es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann.

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Strafverteidiger und die Interpretation ihres Berufes

11.05.2013 um 19:07
@Kc
ich denke Du wertest das falsch. Die Schuld muss bewiesen werden, wenn das nicht gelingt, bzw. der Strafverteidiger es schafft, trotz Beweisen und Indizien, Zweifel zu erzeugen, dann ist er nicht "unmoralisch", wenn er seinen womöglich schuldigen Mandanten "raushaut", sondern dann hat die Gegenseite versagt. So lange der Strafverteidiger sich innerhalb der Gesetze bewegt, handelt er richtig, so, wie es sein Beruf verlangt, wie es die Gesetze ihm ermöglichen. Die Schuld muss ohne Zweifel erwiesen sein, bewiesen werden, vom Ankläger, niemand anderem.


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Strafverteidiger und die Interpretation ihres Berufes

11.05.2013 um 21:06
@Kc

ein anwalt ist dazu da, das geltende gesetz so günstig es geht für seinen mandanten auszulegen.

Wenn es dabei zu dingen kommt, die von der allgemeinheit als unmoralisch wahrgenommen werden, dann ist das fehler des systems, nicht des anwalts.


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Strafverteidiger und die Interpretation ihres Berufes

11.05.2013 um 21:39
Zitat von KcKc schrieb:Ich weiss ja nicht, wie es in früheren Zeiten war, aber ich finde diese Entwicklung, diesen im Prinzip moralischen Verfall bedauerlich.
So ein gewisses Ehrbewusstsein sollte auch bei Anwälten vorhanden sein.
Die Frage ist, wer soll dann solche Leute wie Breivik und Co vertreten? Wenn das ein Anwalt nicht tun soll, wenn er sich mit dem Mandanten identifizieren kann und somit gegen eigene Moralvorstellungen nicht verstößt, müsste man ihn gleich mit einbuchten.


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Strafverteidiger und die Interpretation ihres Berufes

11.05.2013 um 22:44
@Kc
Exakt aus den von dir geschilderten Gründen habe z.b. ich mich entschieden, nichts mit Strafverteidigung zu tun haben zu wollen...
Ich könnte mir nicht vorstellen, jemanden zu vertreten, den ich selbst für schuldig halte. Ob er tatsächlich schuldig ist oder nicht, mich würde sowas behindern.
Und das wiederum wäre dem Angeklagten gegenüber nicht gerecht, soll er doch eine möglichst gute Beratung bekommen.

Es gibt immer schwarze Schafe, ein bisschen muss man aber differenzieren.
Erstens mal wird es sicherlich Anwälte geben, die ihren Mandanten direkt sagen: "Hey, das will ich nicht wissen" bzw. "Lüg mich halt an", damit sie gar nicht in die Verlegenheit kommen vor Gericht etwas nachweisbar falsches zu sagen.
Viel öfter wird es aber so sein, dass der Mandant von sich aus lügt, auch gegenüber dem Anwalt. Dann hat der Anwalt vllt. ein bestimmtes Gefühl, jedoch keine eindeutigen Beweise. Was soll man dann machen? Mandat abgeben?

Und jetzt kommen wir zum größeren Problem ;)
Einfach ein Mandat abgeben, ist für viele Anwälte ein Problem. Und zwar gibt es in Deutschland momentan zu viele Anwälte, sodass einige von ihnen schon Probleme haben ihren Lebensunterhalt zu erarbeiten (2000€ Brutto halte ich nach mehrjährigem Studium für recht wenig*). Man braucht also zwingend Mandanten. Und die erhält man nun mal nicht, indem man Fälle abgibt, sondern nur, indem man Fälle gewinnt und so für eine positive Mundpropaganda sorgt.
Welchen Angeklagten interessieren denn schon die Mittel, die der Anwalt einsetzt? Hauptsache man kommt glimpflich aus der Sache raus. Dann wird man den Anwalt auch weiterempfehlen.

Also durchaus unmoralisch, aber im Hinblick auf die Umstände leider nachvollziehbar.
Und so viele Extrembeispiele (Straffreiheit bei eindeutiger Beweislage fordern) wird es wohl auch nicht geben, bloß solche Fälle behält man im Gedächtnis bzw. sie verbreiten sich schnell ;)

*http://www.spiegel.de/karriere/berufsstart/junge-juristen-in-noeten-wettbewerb-aus-der-wohnzimmerkanzlei-a-753280-2.html


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Strafverteidiger und die Interpretation ihres Berufes

12.05.2013 um 06:39
hier mal was zum Thema
http://www.kanzlei-jun.de/anwaltslexikon/394-mandatsniederlegung

„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens.“
Hans Dahs "Handbuch des Strafverteidigers"

http://www.kanzlei-hoenig.de/home/mandanten-informationen/strafrecht/strafverteidiger-und-strafverteidigung/


ich denke, da wird die Aufgabe des Strafverteidigers verständlich....wenn man sich entscheidet, Strafverteidiger zu werden, dann sollte man wissen, worauf man sich einlässt


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Strafverteidiger und die Interpretation ihres Berufes

12.05.2013 um 08:55
sondern sie müssen UNTER ALLEN UMSTÄNDEN ihren Mandanten ,,raushauen".


Das ist ihre Aufgabe und sie bekommen dafür eine ordentliche Vergütung - eigentlich mehr als genug. Ich verstehe die Aufregung hier nicht ganz. Der Strafverteidiger agiert im Regelfall nicht außerhalb des Rechts, sondern versucht die optimale Lösung innerhalb dieses Raumes zu finden; mit all seinen Facetten.


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Strafverteidiger und die Interpretation ihres Berufes

12.05.2013 um 09:27
Die beiden Links von Tussinelda sind aufschlussreich.

Besonders hier wird es für mich logisch und verständlich:
Immer wieder wird jedem Strafverteidiger die Frage gestellt: „Wie kannst Du es denn mit Deinem Gewissen vereinbaren, so einen Menschen auch noch zu verteidigen?!“ Das ist die Partyfrage, die nach drei oder vier Glas Bier gleich im Anschluß an die Frage: „Und was machst Du beruflich?“ gestellt wird. Ich zitiere dann gern und hier ein weiteres Mal einen erfahrenen Strafverteidiger, den französischen Rechtsanwalt Jacques Vergès:

„Strafverteidiger sind nicht dafür da, Mutter Theresa zu verteidigen.“

Oder höflicher formuliert:

„Ich denke, jeder hat ein Recht auf Verteidigung. Je schwerwiegender die Anschuldigungen gegen einen Angeklagten sind, desto größer ist die Pflicht des Anwalts ihn zu verteidigen. Sobald eine Person nicht verteidigt wird, befinden wir uns nicht in einem demokratischen, sondern in einem totalitären Staat.“



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Strafverteidiger und die Interpretation ihres Berufes

12.05.2013 um 13:22
Diesen Sätzen ist nichts hinzu zu fügen.


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Strafverteidiger und die Interpretation ihres Berufes

13.05.2013 um 13:27
Zitat von AldarisAldaris schrieb:eigentlich mehr als genug.
Strafverteidiger verdienen eher schlecht. In der Regel befassen sich die meisten von ihnen nicht mit langen Mordprozessen, sondern mit Verkehrsdelikten und ähnlichen, wenig gewinnbrigenden Fällen.
Zitat von SmithonianSmithonian schrieb:Einfach ein Mandat abgeben, ist für viele Anwälte ein Problem. Und zwar gibt es in Deutschland momentan zu viele Anwälte, sodass einige von ihnen schon Probleme haben ihren Lebensunterhalt zu erarbeiten
Genau hier liegt das Problem. Wenn der Lebensunterhalt mit der Moral kollidiert, bleibt letztere auch mal auf der Strecke.


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