Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit
25.02.2014 um 12:58Anzeige
Whitelight schrieb:Ich habe schon öfters gehört(betone hier,daß ich nicht genau weiß,ob es stimmt),daß manche Anträge von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich bearbeitet werden,würde heißen,einer bekommt vielleicht ein "Ja",ein anderer ein "Nein".Nennt sich Ermessensspielraum der zuständig handelnden Behörde.
thomaszg2872 schrieb:wenn du noch einen Mann mit Einkommen hast, dann ist er dir zunächst unterhaltspflichtig.Der Trend in der Rechtsprechung geht zum Gegenteil: nur, wenn es Dir unmöglich ist, selbst einen Job anzunehmen.
tutanchaton schrieb:Heißt das ich müßte als Frau auch Pförtnerjobs im Nachtdienst annehmenJa.
tutanchaton schrieb: Heißt das ich müßte als Frau auch Pförtnerjobs im Nachtdienst annehmen ?Wäre das denn schlimm für dich? Haubtsache du hast etwas.
tutanchaton schrieb:Heißt das ich müßte als Frau auch Pförtnerjobs im Nachtdienst annehmen ?So, und nochmal, dachte auch wer anders wär gemeint. :D
tutanchaton schrieb:Heißt das ich müßte als Frau auch Pförtnerjobs im Nachtdienst annehmen ?Allein die Frage ist schon so geil formuliert. Als Frau? Ich? Pförtnerjob? Nachtdienst? Kann doch nicht sein.