Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

233 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Opfer, Gericht, Täter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:35
Zitat von HawksterHawkster schrieb: Das also von (zB) fünf Tätern nur vier die gleiche Verhandlung haben und der fünfte eine eigene bekommt?
Aber das spielt ja keine Rolle. Weil er an der Tat dennoch gemeinschaftlich beteiligt war.
Es kommt ja auf den Tatablauf an, nicht auf den der Verhandlung.

Anzeige
1x zitiertmelden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:35
@kleinundgrün

Mir gehts ja gerade um eine differenzierung, jede schlägerei kann im grunde tötlich enden...stellt euch vor, die haben einen bluter erwischt oder einen anders kranken, das wissen die meisten ja gar nicht, wenn sie aus bock, auf jemanden losprügeln...


1x zitiertmelden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:36
Zitat von GentianGentian schrieb:jede schlägerei kann im grunde tötlich enden
Es kann tödlich enden, wenn ich dich versehentlich anrempel.

Hier geht es um die frage, ob die Folge der Tat (der Tod) für den Täter nahe liegend war.


melden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:36
@DoctorWho

Okay, wenn man das si liest und versteht wie du es erklärt hast, dann macht das natürlich einen völlig anderen Sinn. Denn ich hatte folgende Situation: Einer haut sich mit einem anderen, die Freunde des Einen greifen ein und schon greift eben "(2) Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, ohne daß ihm dies vorzuwerfen ist." .. weil die ja "nur eingreifen" und nicht auslösen.... schön das mir Deine Version besser gefällt und im nachhinein auch viel mehr Sinn macht :D


melden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:38
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber das spielt ja keine Rolle. Weil er an der Tat dennoch gemeinschaftlich beteiligt war.
Es kommt ja auf den Tatablauf an, nicht auf den der Verhandlung.
Das verstehe ich auch, befürchte aber: Anderer Richter, anderes Strafmaß, evtl. milder (härter kommt auch in Frage).


1x zitiertmelden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:39
@kleinundgrün

Ok, ich bin der meinung, wenn man gezielt einen kopf betritt und das mehmals, dann nehme ich den tod in kauf. Daran sind meiner meinung nach alle beteiligt, sogar der der nicht mitmacht und zur gruppe gehört, aber nichts dagegen unternimmt.


1x zitiertmelden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:42
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Anderer Richter, anderes Strafmaß
Absolut.

Wobei man aber auch bedenken muss, dass das Urteil nicht nur auf der Tat beruht, sondern auch auf der Person des Täters.
Zitat von GentianGentian schrieb:Ok, ich bin der meinung, wenn man gezielt einen kopf betritt und das mehmals, dann nehme ich den tod in kauf.
Das ist eine medizinische Frage. Mit welcher Wahrscheinlichkeit bewirken wie starke Tritte den Tod des Getretenen.
Da wird man zwischen festem und leichtem Schuhwerk, der Anzahl der Tritte und deren Wucht differenzieren müssen. Und auch der "Erfahrung" des Tretenden.


1x zitiertmelden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:45
@DoctorWho

Muss noch eine Kleinigkeit erfragen, weil das viel ausmachen kann:

Dies steht im §231 StGB:
(1) Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon wegen dieser Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch die Schlägerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226) verursacht worden ist.
Gilt das "nur" für eine aktive Beteiligung, oder auch für passive Beteiligung... also den "Kumpels" zuschauen und "anfeuern" ...
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wobei man aber auch bedenken muss, dass das Urteil nicht nur auf der Tat beruht, sondern auch auf der Person des Täters.
Genau... und hier wäre eben mein Gedankenansatz die Gruppe als solche, ohne Rücksicht auf den Einzeltäter mit dem gleichen Strafmaß zu verurteilen.


2x zitiertmelden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:49
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Genau... und hier wäre eben mein Gedankenansatz die Gruppe als solche, ohne Rücksicht auf den Einzeltäter mit dem gleichen Strafmaß zu verurteilen.
Aber das geht nicht. Täter A ist vielleicht schon vorbestraft. Täter B ist todunglücklich über die Tat und hat sich mehrfach beim Opfer entschuldigt und Schmerzensgeld gezahlt. Täter C brüstet sich noch in der Hauptverhandlung damit und findet es schade, dass das Opfer so glimpflich davon gekommen ist.
Sollen A, B und C alle gleich bestraft werden? Doch eher nicht.

Aber ihnen wird allen die gleiche Tat zur Last gelegt.


melden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:55
@kleinundgrün

Das ist es ja was ich an meinem "Gedanken" selbst bemängelt habe, dass es nicht machbar ist...
Ich könnte nun sagen: Warum soll ich dem der behauptet das es ihm leid tut glauben?

Würde ich im Gesetz verankern das alle gleich behandelt und bestraft werden, dann könnte dies abschreckende Wirkung haben... könnte, muss aber nicht.
Ich bin mir bewusst das dies "ungerecht" ist, aber bei Gewalttätern bin ich zu keinerlei grossen Eingeständnissen bereit...
Oh, es gibt auch die Möglichkeit das einer der Täter Geschmack an solchen Taten findet...

Ich finde es sehr schwer Gewalttaten "richtig" zu bestrafen, gerade im Jugendstrafrecht, da es immer eine Seite geben wird, die sich ungerecht behandelt fühlt.

Aus moralischer Sicht, vielleicht auch aus rechtsstaatlicher Sicht, sollte schon unterschieden werden und nicht alle gleich bestraft werden, aber es geht eben auch darum den Opfern aufzuzeigen das die Täter nicht nur mit Samthandschuhen angefasst werden...


1x zitiertmelden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 11:59
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Ich könnte nun sagen: Warum soll ich dem der behauptet das es ihm leid tut glauben?
Das ist eben das Problem, das jeder Richter (oder ermittelnde Beamte) hat. Man kann nicht in die Köpfe der Menschen schauen. Man muss aus den Begleitumständen versuchen, die Gedanken der Täter zu "erraten", platt ausgedrückt.
Deswegen gibt es ja Fehlurteile.


melden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 12:01
@Hawkster
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Gilt das "nur" für eine aktive Beteiligung, oder auch für passive Beteiligung... also den "Kumpels" zuschauen und "anfeuern" ...
da will es aber einer genau wissen ;) die einzelheiten sind teilweise umstritten, weshalb ich hier mal nur die herrschende lehre wiedergebe:

also: tathandlung ist die aktive beteiligung an der tätlichen auseinandersetzung in feindseliger weise (NK/Paeffgen StGB § 231 Rn 8; Wessels/Hettinger Rn 349). die beteiligung muss dabei nicht notwendigerweise denselben charakter haben wie die handlungen, die das geschehen zur schlägerei oder zu einem von mehreren verübten angriff machen. nicht nur derjenige, der selbst schlägt, sticht oder mit gegenständen nach anderen wirft, sondern auch derjenige, der kontrahenten anfeuert, ihnen waffen oder werkzeuge reicht, in parteilicher haltung nothelfer zurückhält, die flucht eines angegriffenen verhindert oder in sonstiger weise das gesamtgeschehen der schlägerei oder des angriffs fördert oder abschirmt, beteiligt sich daran (Rengier BT/2 § 18 Rn 3a; Wessels/Hettinger Rn 349; BeckOK StGB/Eschelbach StGB § 231 Rn. 11).

derjenige, der nur frieden stiften will, erste hilfe leistet oder aus neugierde zuschaut, beteiligt sich nicht an der schlägerei oder dem angriff (Wessels/Hettinger Rn 350). wer jedoch in die tätlichkeiten eingreift, um dem zuerst angegriffenen aktiv unterstützung (nicht aber notwehr oder nothilfe) zu leisten, beteiligt sich aber wiederum an der schlägerei (BGHSt 15, 369, 371).


1x zitiertmelden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 12:01
Das ist eben das Problem, dass jeder Richter (oder ermittelnde Beamte) hat. Man kann nicht in die Köpfe der Menschen schauen. Man muss aus den Begleitumständen versuchen, die Gedanken der Täter zu "erraten", platt ausgedrückt.
Deswegen gibt es ja Fehlurteile.
Deswegen bin ich froh kein Richter zu sein, da es sicher hier und dort eine echte Prüfung und Last sein muss. Aber auch das ich kein Polizeibeamter geworden bin, wenn auch nur knapp :D, ist etwas das ich heute nicht mehr bereue....


melden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 12:06
@DoctorWho

Vielen Dank für Deine Mühen.
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:da will es aber einer genau wissen ;)
Ich sage es mal so: Selbstverständlich :) Ich finde es nicht unwichtig zu sehen das der Gesetzgeber sich eben nicht damit zufrieden gibt den Schläger alleine verantwortlich zu machen, sondern eben auch den Anstifter, den Anfeuerer usw.

Ich finde es auch hoch interessant zu sehen wie sich die Gerichte zu solchen Themen äussern. Das macht dann doch schon einmal Mut :D


melden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 14:27
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Wen meinst Du? Die Täter? Die bekommen ihren Anwalt, auch wenn sie sich selbst keinen leisten können
Ja, sobald sie vor Gericht sind.


1x zitiertmelden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 16:26
Zitat von DerVorleserDerVorleser schrieb:Ja, sobald sie vor Gericht sind.
Wo steht das?


melden
Nina75 Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 19:39
Es war auf einer Veranstaltung,da waren 2 Mädchen.1 davon kannte sich mit meinem Sohn.Die beiden stichelten sich gegenseitig.Die andere rief ihre "Kumpels"die in der Nähe unterwegs waren."Hey der da macht meine Freundin an"...als mein Sohn mit seinen Kumpels nach Hause wollte,kamen sie um die Ecke und einer rief "Hey bleib mal stehn,komm mal her"mein Sohn lief ganz normal weiter"Plötzlich stand einer hinter ihm packte ihn an den Armen und schmiß ihn runter,hielt ihn fest während die anderen lostraten...und dann sollen die sagen das war nicht geplant ?? Wieso kamen sie denn dann und noch zu 10 oder sogar mehr...sie schlugen einfach los immer nur auf den Kopf...und wenn man das tut,dann hat man vor denjenigen zu töten ! Später hieß es sie waren betrunken...aber weggerannt sind sie als die Polizei kam...wie kann man so schnell rennen wenn man betrunken ist ?!

Es kann niemand nachvollziehen wie es ist sein Kind blutend zu sehen und ich als Mutter soll mich damit zufrieden geben wenn die ein paar Sozialstunden ableisten müssen ? Und in paar Wochen wenn sie das durch haben machen sie weiter,weil sie genau wissen das sie glimpflich davon kommen ! Das kann es nicht sein.Das gehört hart bestraft !


melden
Nina75 Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 19:48
Wenn man da jetzt nicht hart durchgreift,dann liegt das nächste Opfer im Koma das übernächste ist tot ! Mein Sohn hat es Gott sei Dank überlebt,aber wenn ich mir vorstelle er läge im Koma oder wäre tot....und nur weil die Idioten meinen sie müssten sich austoben und ihre Aggressionen rauslassen...Die sollte man mal täglich paar Stunden in eine Klinik schicken wo sie sich um Komapatienten kümmern müssen...


melden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 19:48
@DerVorleser

http://pflichtverteidiger.info/wann-steht-mir-ein-pflichtverteidiger-zu/ (Archiv-Version vom 23.02.2015)

Die gefährliche Körperverletzung ist kein Verbrechenstatbestand, sondern ein Vergehen, da nicht mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht.
Somit gibt es nicht automatisch einen Pflichtverteidiger.


melden

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 19:49
@Nina75

Wenn möglich sind die Täter doch IMMER betrunken, unter Drogen, hatten `ne miese Kindheit und was weiss ich noch alles, das sind Standardsprüche, um geringere Strafen zu erhalten

Von wegen:,,Wenn ich klar im Kopf gewesen wäre, hätte ich das nicht gemacht, ich war nicht Herr meiner Taten..."


Kommt halt drauf an, ob der Richter das glaubt. Der muss ja die Umstände der Straftat gegeneinander abwägen und er ist gesetzlich verpflichtet, nicht nur strafverschärfende Umstände zu beachten bzw. nur strafverschärfend alles auszulegen.

Meine persönliche Meinung ist, dass Alkoholeinfluss deutlich seltener strafmildernd wirken sollte.
Mag sein, dass jemand nüchtern weniger oder gar keine Scheiße macht.

Wenn man aber WEISS, dass man unter Alkoholeinfluss gewalttätig wird und auf dumme Ideen kommt, dann kann man meiner persönlichen Ansicht nach auch von der Person erwarten, dass sie eben nicht säuft.


Ich bin kein Jurist, daher weiss ich nicht, warum die Täter welcher Straftat angeklagt werden, schwere KV, gefährliche KV, versuchter Totschlag... - das ist glaub ich Sache des Staatsanwalts, die entsprechende Anklage festzulegen und Sache des Richters, zu entscheiden, ob die Angeklagte schuldig sind und welche Konsequenzen erfolgen sollen.

Man kann aber meines Wissens unter bestimmten Umständen auch Berufung und Revision und so einlegen, wenn man damit nicht einverstanden ist.
Aber wie gesagt, bin kein Jurist.


Anzeige

melden