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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

233 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Opfer, Gericht, Täter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 19:51
Merkwürdig finde ich ja übrigens oft diese Unterscheidungen zwischen ,,Vergehen" und ,,Straftat"...

Als Laie erschließt es sich mir nicht, warum man solche Unterschiede macht, für mich sind das akademische Spielchen.

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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 19:52
@Kc
Straftaten sind das alles, was mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, ist ein Verbrechen, alles darunter ist ein Vergehen.


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Nina75 Diskussionsleiter
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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 19:57
Was wäre denn dann ein Verbrechen und was wäre ein Vergehen ? Wozu gehört eine gefährliche Körperverletzung ?


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 19:58
@Ilvareth

Das ist mir durchaus bekannt.

Ich sehe nur nicht den Sinn dieser Unterscheidung.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 19:58
Zitat von KcKc schrieb:Als Laie erschließt es sich mir nicht, warum man solche Unterschiede macht, für mich sind das akademische Spielchen.
Vor allem wenn man sieht das die gefährliche, als auch die schwere KV eine Höchststrafe von 10 Jahren hergeben.
Zitat von Nina75Nina75 schrieb:Was wäre denn dann ein Verbrechen und was wäre ein Vergehen ? Wozu gehört eine gefährliche Körperverletzung ?
Die gefährliche KV ist ein Vergehen und die schwere KV ein Verbrechen.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 20:04
Auf den Kopf eines auf dem Boden liegenden Menschen treten..da reisst mir die Hutschnur.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

28.01.2015 um 20:13
@Waldkind

Ich persönlich würde da auch zumindest den bedingten Vorsatz zu einer Tötung annehmen wollen ( "wenn der dabei stirbt, ist das halt so, aber ich lege es nicht unbedingt drauf an") und einen versuchten Totschlag anklagen.
Das Problem ist leider der Nachweis dessen, was sich der Täter in dem Moment gedacht hat. Das wird so gut wie nie gelingen.
Da sollte sich eigentlich dringend im Gesetz was ändern.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 02:58
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Merkwürdig finde ich ja übrigens oft diese Unterscheidungen zwischen ,,Vergehen" und ,,Straftat"...
Man unterscheidet zwischen "Vergehen" und "Verbrechen". Beides sind Straftaten. ;)


@Nina75
Von der Vorstellung, man könnte bei Tritten gegen den Kopf automatisch von einer Tötungsabsicht ausgehen, wirst du dich verabschieden müssen. Und wenn die Täter noch keine Bewährungsstrafen hatten, werden sie vermutlich auch eher keine Jugendstrafen bekommen.
Ich war vier Jahre lang Schöffin beim Jugendgericht und da gehörten ähnliche Fälle von "gefährlicher Körperverletzung" leider zum Alltag.

Solange deine Anwältin sich um den zivilrechtliche Kram kümmert, brauchst du die im Übrigen auch im Stafverfahren nicht; da hast du als Nebenklägerin sowieso keinen nennenswerten Einfluss auf den Ausgang. Das machen Staatsanwalt und Gericht schon.


@Hawkster
Du hältst es also für sinnvoll, gewalttätige Jugendliche möglichst lange einzusperren? Was - außer Genugtuung für die Opfer - soll das bringen? Und was macht man dann mit denen, wenn sie irgendwann wieder rauskommen?
Die Vorstellung, härtere Strafen besäßen eine abschreckende Wirkung, ist zwar nachvollziehbar; in der Realität kann man jedoch immer wieder beobachten, dass das nicht zutrifft.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 07:32
@raitoningu

Ich halte was vor allem für sinnfrei das Leute wie Du als Schöffen den Kuschelkurs bei Gewalttätern fahren, weil die Kindheit so schlimm war, die Gesellschaft so böse ist, oder Mami das Playsttion spielen verboten hat.
Mit sind die Gewalttäter völlig egal, soweit es sich um Wiederholungstäter handelt, mir ist egal was aus denen wird oder nicht wird.
Gewalttäter gehören weg gesperrt und das aus vielen Gründen, natürlich auch um den Tätern zu zeigen das es so nicht geht, das die Justiz kein zahnloser Hund ist der eh nichts macht. Dann um den Opfern nicht auch noch ins Gesicht zu spucken, etwas das Leute wie du, als Schöffen, oder Richter in Jugendstrafsachen zu oft machen Aber der arme, arme Täter... der muss beschützt und geschon werden... ja, das muss der... vielleicht sollte man dem Täter noch erlauben das Opfer zu verklagen, weil der Schlageer sich Aua gemacht hat, an der Hand, beim hauen... mimimimi....

Unter Gewalttätern gibt es eine Rückfallquote von bis zu 66% (abhängig vom Gewaltdelikt) und da lässt man die bei einer Wiederholungstat gehen? Wie dumm ist das denn?
Und ich habe nirgends geschrieben das härtere Strafen eine Abschreckende Wirkung haben, bei Gewalttätern ehr nicht. Und schon garnicht bei den heutigen Haftbedinungen. Sollte Haft je abschreckende Wirkung gehabt haben, dann ist es damit auch vorbei.

Ich, und ich meine nur mich, will Gewalttäter (Wiederholung) bestrafen, ich will das sie solang es möglich ist weg gesperrt werden. Der Staat hat die Aufgabe die Bürger zu schützen, macht er das? Sehe ich nicht wirklich.

Und deine lustige Frage:
Zitat von raitoninguraitoningu schrieb:Und was macht man dann mit denen, wenn sie irgendwann wieder rauskommen?
Das muss wen interessieren? Mich? Nein, diese Menschen haben sich für ihre Taten entschieden und nun soll die böse Gesellschaft, die ja schuld anderen Dilemma ist/sein muss, sich auhc nich darum kümmern? Also wirklich nicht... das ist auch so eine Sache die ich heutzutage beobachte, natürlich serh subjektiv: Jugend glaubt sie dürfe alles und müsse gewarnt, verwarnt und vor allem geschont und von Mami gerettet werden, ist das mal nicht der Fall, dann wird geweint und die böse Gesellschaft ist schuld. Zum Glück gilt das nur für einen Teil und vielleicht hat es solche Type schon immer gegeben, aber das ändert nichts daran das man wieder anfangen muss jungen Menchen früh zu zeigen das ihr handeln Konsequenzen hat, das diese Konsequenzen aber auch unmittelbar eintreten und man nicht machen kann was man will, nur weil man jung ist (das war noch nie so).

Weiterhin: Jeder Stafgefangene in einer dieser tollen Hafteinrichtungen hat so viele Möglichkeiten sein Leben in eine neue Richtung zu drehen, da zB in NRW tonnenweise "Kurse" angeboten werden bei denen man alle Schulabschlüsse nachholen/machen kann. Es gibt etliche Haftanstalten die viele Ausbildungsplätze anbieten. Hauptsächlich im Handwerk: Schreiner, Maler, Koch, Bäcker, Maurer usw.... hierzu gibt es meist nur eine Voraussetzung: eine Haftstrafe die lang genug ist um die Ausbildung abzuschliessen bevor die 2/3 Regelung greifen kann. Es würde also schon Sinn machen eine höhere Strafe auszusprechen, ein vorzeitige Entlassung an Bedingungen zu knüpfen (wie zB eine Ausbildung abzuschliessen) um so ein Grundlage zu schaffen.
Resozialisierung ist im deutschen Strafvollzug aber nur eine Nebelwand, die nicht so stattfindet wie es eigentlich vorgeschrieben ist.
In den Haftanstalten werden die Inhaftierten alleine gelassen. Es gibt auch die, die freiwillig an keinem Programm teilnehmen wollen, aber da liesse sich Druck ausüben....Strafvollzug ist und darf kein Ponyhof sein, aber das ist es, weil die Vollzusbeamten ihren eigenen Laden nicht im Griff haben... wie auch bei Personalmangel. Dabei vergisst der Staat seine Pflichten:
§ 2 Aufgaben des Vollzuges
Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Wenn die Gerichte vor allem im Bereich der Gewalttaten ihren Job und ihre Aufgabe, den Bürger zu schützen, endlich wieder wahr nehmen würde (auch die aus meiner Sicht weichgespülten Schöffen) und der Strafvollzug seine Aufgaben ernst nehmen und den Inhaftierten tatsächlich eine Resolzialisierung ermöglichen würde, dann gäbe es sicher auch einen Rückgang der Rückfallquote.
Aber es werden lieber knapp 700 Millionen für eine Drohne ausgegeben die nicht einmal einsatzfähig ist, oder es werden sonstwohin hohe, sehr hohe Summen geschickt die aber ncihts mit Deutschland zu schaffen haben (wie hat das der Grieche erst vor kurze gesagt (sinngemäß): Deutschland kann schimpfen wie es will, am Ende bezahlen die eh immer.)

Also, längere Haftstrafen haben sicher kaum abschreckende Wirkung auf Gewalttäter, aber sie könnte neue Perspektiven schaffen und eine Grundlage für ein straffeies Leben. Ein niedliches Beispiel eines ach so harten Typen: Bushido soll vor die Wahl gestellt worden sein (vom Gericht) entweder eine Lehre zu machen oder in den Knast zu wandern... was hat der Tough-Guy wohl gewählt? Natürlich die Lehre... also ein wenig Abschreckung hat Knast schon noch, für ein paar Menschen.

Naja, wie auch immer: Ihr, Schöffen, Richter und wer sonst noch alles: Lasst die Gewalttäter ruhig weiter laufen... das sind ja ganz doll arme Menschen, die nichts dafür können.... aber wenn einer von denen die ihr habt lafufen lassen euch mal erwischt, trotz der ach so tollen Sozialprognose, dann kommt nicht daher gerannt und beschwert euch, denn ihr habt dem Täter erst die Möglichkeit gegeben.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 07:39
@raitoningu

Nachtrag:
Und ist es nicht bezeichnend das Richter und Beisitzende es zu lieben scheinen Vermögensdelikte härter zu bestrafen als Gewalttaten? Ja, da scheint es Leute zu geben die materielle Werte über die Unversehrtheit der Person stellen.... Muss toll sein da oben zu sitzen...


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 07:42
@Nina75

Wird dein Sohn dauerhafte Schäden zurückbehalten?


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 09:48
@Hawkster
@raitoningu

Strafen müssen immer einen Sinn haben.
Strafen um des Strafens willen sollte es in einem modernen Rechtsstaat nicht geben.

Jetzt mal zum Thema:,,Möglichst hart bestrafen!":

Die Denkweise von Leuten, die das fordern, lautet ja im Prinzip, dass jemand richtig fertiggemacht werden soll, damit er bloß nicht wieder in den Knast will. Damit er dann ,,weiss was sich gehört" und keine Straftaten mehr begeht. Keine ,,Kuscheljustiz"!


Jetzt sollte man sich aber mal klarmachen, dass dese simple Denkweise erwiesenermaßen schlicht und einfach falsch ist.
Sie ist falsch, weil es einerseits verschiedene Typen von Tätern gibt und andererseits verschiedene Umstände für Straftaten.

Schauen wir in Länder mit deutlich höheren Strafen.
Der Logik ,,möglichst harte Strafen u. keine Kuscheljustiz/Pädagogik" folgend dürfte es in Amerika, China, Russland und vielen anderen Staaten eigentlich gar keine Kriminalität mehr geben. Jedenfalls nicht in Zusammenhang mit Gewalt und Rauschmitteln usw.
Denn dort werden zum Teil sehr harte Strafen verhängt, durchaus schon an Kinder.

Man sperrt die Kriminellen gleich lange ein, zum Teil müssen sie dann in Arbeitslagern schuften, sie bekommen mit unter Jahrzehnte Haft oder lebenslänglich, weil sie vielleicht zweimal geklaut haben und ein drittes Mal erwischt wurden, three-strikes-law ;)

Und wenn sie doch rauskommen, dann stellt man sie vor`s Gefängnis, eventuell gibt es noch ein vorgeschriebenes, kleines Handgeld und dann bleiben sie sich selbst überlassen.
Vielleicht schiebt der Wärter noch ein markiges ,,ich will dich hier nie wieder sehen!" hinterher.


Also harte Strafen und keine Kuscheljustiz ;)

Warum ist die Rückfallquote trotzdem so hoch, ja meines Wissens weitaus höher zum Beispiel in den USA, als in Deutschland?

WEIL das System praktisch nur auf Strafe setzt, aber nicht auf Resozialisierung!
Gesellschaft und staatliche Behörden geben den ehemaligen Straftätern nur vergleichsweise sehr wenig Möglichkeiten zu Perspektiven außerhalb der Kriminalität.
Sie bekommen keine Jobs oder nur schmutzige, schlechtbezahlte Hilfsarbeiten. Keine Kredite, Sozialhilfen sind eher lachhaft. Sie haben vielleicht nicht mal einen Schulabschluss, weil sie mit 16 beim Verkauf von Drogen erwischt wurden, was sie taten, weil es eben keine andere Unterstützung für sie gab, worauf sie erstmal schön für 8 Jahre ins Gefängnis wanderten.

Dann kommen sie raus mit 22 und können nichts, außer dem, was sie im Knast gelernt haben und von früher von der Straße kannten.

Was bleibt solch einer Person dann? Praktisch nur kriminelle Wege, sie haben nichts anderes gelernt, als Drogen zu verkaufen und sind im Knast vielleicht auch noch schön hart geworden durch die Kämpfe der Gangs.

Sie haben keine andere Perspektive, aber ernähren müssen sie sich trotzdem und es will eben nicht jeder ,,ehrlich im Müll nach Essen wühlen".

Harte Strafen ALLEIN sind genaus unsinnig und ineffektiv, wie alleinige, verweichlichte Behandlung von Straftätern.
Es ist notwendig, die richtige Mischung für den richtigen Tätertyp.


Bei einigen reicht schon ein Arrest und ein soziales Training.

Bei anderen muss tatsächlich eine deutlichere Haftstrafe mit einer psychologischen Therapie her.

Und bei wieder anderen...


Die Gerichte müssen entsprechende Spielräume haben, sie müssen im Hinblick auf ihre Arbeitsbelastung entlastet werden und den Rückhalt von Politik und Gesellschaft genießen, statt stets den Schreihälsen ,,härtere Strafen" und ,,mehr Verständnis" ausgesetzt zu sein.


Nur durch Prügel oder nur durch Streicheleinheiten alleine ändert man die wenigsten Menschen.

Für mich ist es ein Ausdruck der Hilflosigkeit, sich nur auf eine Richtung zu versteifen.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 10:43
Zitat von KcKc schrieb:Merkwürdig finde ich ja übrigens oft diese Unterscheidungen zwischen ,,Vergehen" und ,,Straftat"...
Eine solche Unterscheidung gibt es nicht.
Es gibt Vergehen/Verbrechen und Straftaten/Ordnungswidrigkeiten.
Zitat von KcKc schrieb:Ich sehe nur nicht den Sinn dieser Unterscheidung.
Warum gibt es eine Unterscheidung zwischen Naturwissenschaften und Geisteswissenschaften? Zwischen Äpfeln und Birnen (beides Obst)?
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Und ist es nicht bezeichnend das Richter und Beisitzende es zu lieben scheinen Vermögensdelikte härter zu bestrafen als Gewalttaten?
Das kann man so pauschal nicht sagen.
Was auch eine Rolle spielen kann, ist die Dauer der Rechtsverletzung. Bei einer Körperverletzung kann es genügen, für eine Sekunde die Kontrolle zu verlieren und das Unheil ist geschehen.
Bei Vermögensstraftaten kann der Rechtsbruch Monate an dauern. Das stellt eine höhere kriminelle Energie dar. Und manchmal sind die Folgen für ein Opfer in Vermögensdingen härter. Es leidet länger.

Überlege Dir mal folgendes:
Person A verhält sich 567.648.000 Sekunden (18 Jahre) absolut rechtstreu. Und eine einzige Sekunde lang nicht. Soll das überhaupt keine Rolle für seine Strafe spielen?
Zitat von KcKc schrieb:WEIL das System praktisch nur auf Strafe setzt, aber nicht auf Resozialisierung!
Das ist ein wichtiger Punkt.

@Hawkster Genugtuung (Rache) für das Opfer ist ein wichtiger Punkt einer Strafe. Das Opfer muss spüren, dass es Konsequenzen hat, wenn andere ihm schaden.
Aber auch der Täter muss die Möglichkeit haben, aus seinen Fehlern lernen zu können.

Es sind zwei seiten einer Medaille und wir neigen dazu, eine dieser Seiten intensiver zu betrachten. Weil es uns viel leichter fällt, uns in die Rolle des Opfers hinein zu versetzen, als in die Rolle des Täters.
Die Möglichkeit, dass wir selbst Täter werden könnten, blenden wir gerne aus. Doch die Angst, Opfer werden zu können, können wir nicht so leicht ausblenden.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 11:09
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das ist ein wichtiger Punkt.
Ja.

Aber da du ja glaub ich auch einen etwas juristischen Hintergrund hast, sollte dir klar sein, dass allein Strafe ganz einfach Blödsinn ist.

Wie schon erwähnt: Wenn harte Strafen allein ausreichen würden, dürfte es in Amerika, Russland oder China praktisch gar keine Verbrechen geben.
Selbst wenn Täter vor der Tat oder im Moment der Tat an Strafe denken, sind andere Umstände oft bedeutender. Sie haben eventuell Schulden und werden mit dem Tod bedroht. Sie haben eine Familie, die dringend grundlegende Güter braucht, der Drogenhändler findet aber keine normale Arbeit.
Dann sind die Gründe, die zur Tat führen, schwerwiegender, als die Angst vor Strafe.

Resozialisierung von Straftätern ist eine der besten Möglichkeiten überhaupt, die Wiederholung von Straftaten zu verhindern.

Von nicht wenigen, zu schweren und langen Strafen verurteilten Straftätern hört man jedoch in Amerika:,,Ich muss eh schon mein ganzes Leben hier verbringen. Was kümmert es mich da, ob ich noch lebenslänglich zusätzlich bekomme, weil ich ein anderes Gangmitglied ersteche?"

Oder man hört:,,Man gibt mir eh keine ehrliche Arbeit, jedes Mal heisst es ,Wir stellen keine Ex-Häftlinge ein, Firmenpolitik"."


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 11:20
Zitat von KcKc schrieb:dass allein Strafe ganz einfach Blödsinn ist.
Deswegen stimme ich Dir da voll zu.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 11:36
@kleinundgrün

Oh, achso, dann hab ich den Satz von dir wohl erst falsch interpretiert :D


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29.01.2015 um 11:51
@Kc
Kein Problem. Du bist vermutlich nur nicht gewöhnt, dass ich Dir zustimme ... :troll:


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29.01.2015 um 13:47
@Kc

Leider habe ich eher unfreiwliig in so eine "szene" hineingerochen, habe zumindset 2 menschen kennenlernen dürfen und mich mit ihnen unterhalten...es wird in den gefängnissen einiges gemacht...sport, physio, arzt, arbeit, ausbildung. Das einzige was bei raus kam: neue freundschaften, seilschaften...für neue kriminalitäten...UND psychologen wurden ausgelacht...das klingelt immernoch in meinen ohren: der glaubt doch wohl nicht, dass ich krank bin... der war sowas von beleidigt...null einsicht...derjeinige hat dem psychologen angst gemacht und damit hat sich die therapie erledigt.....das einzige, was die geren annehmen war die suchttherapie, denn das heisst, sie sind 1 jahre schneller draussen...und dann dort in der Heilstätte....natürlich nichts mitgenommen, rein gar nichts...die normalos sind alle die trottel...seitdem ich das weiss, haber ich meinen respekt vor der justiz und vielen menschen gegenüber verloren, aber vor allem straftätern gegenüber...NEIN, danke!!!


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 14:01
@Gentian

Und wiederum gibt es mehr als genug Beispiele von Menschen, selbst von jenen, die schwere Straftaten begangen haben, die sich dann gewandelt und einen anderen, nicht-kriminellen Weg eingeschlagen haben.
Die sogar anderen Straftätern und Menschen, die in Gefahr waren, auf die ,,schiefe Bahn" zu geraten, geholfen haben, dass dies nicht passiert.

Man kann nicht jeden mit den gleichen Maßnahmen ändern.

Deshalb schrieb ich ja auch, dass es unterschiedliche Tätertypen gibt und die Richter die Zeit und den Rückhalt haben müssen, angemessenere und effektivere Urteile zu verhängen.

Wenn sich herausstellt:,,DIESER Täter braucht wirklich eine deutliche Strafe, einen ordentlichen Schuß vor den Bug", dann sollte dies auch verhängt werden und der Richter nicht praktisch gezwungen sein, ihn ,,streng nach Vorschrift" mit einem erhobenen Zeigefinger und Klapps auf den Hintern laufen zu lassen.

Wenn sich herausstellt:,,Für DIESEN Täter wäre es besonders sinnvoll, wenn er sich mal, statt im Knast zu hocken, ein Jahr um Behinderte kümmern muss (unter Aufsicht natürlich)", dann sollte dies verhängt werden können.


Das Problem sind unpassende Strafen, in verschiedener Hinsicht. Das Problem ist, dass die Richter nicht die Möglichkeit haben, wirklich angemessene und hilfreiche Strafen zu verhängen, da ihnen die Zeit und die rechtlichen Spielräume fehlen.


Ich empfehle mal die Bücher des Richters Andreas Müller oder der verstorbenen, ehemaligen Richterin Kirsten Heisig. Liest man diese, merkt man, dass sie aus der Praxis dringend nach sinnvollerer, angemessenerer Justiz rufen.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 14:06
@kleinundgrün
@Kc

Ich glaube das nicht wirklich gelesen wurde was ich mit wünschen würde:

Harte und unnachgiebige Strafen für gewalttätige Wiederholungstäter. Für Ersttäter macht das, aus Gründen die bereits genannt wurden, keinen Sinn.

Nur: Da wird von Resozialisierung gesproche und davon das der Staat da was machen muss, aber es wird übersehen/überlesen das ich diese Möglichkeiten ausgeführt habe und einen kleinen Gedankengang dazu geschrieben habe.
Es gibt Resozialisierungsmaßnahmen, eine Menge sogar. Aber sobald der Verurteilte in Haft ist, ist das Strafvollzugsgesetz zuständig und damit die entsprechenden Bediensteten. Und nun kommt das was jeder Polizist kennt: Es gibt zu wenig Personal. Nun kommen wir auf die glorreiche Idee hier in Deutschland mit diversen Projekten zu "teilprivatisieren", weil es billiger sein soll. Das denke ich nicht, langfristig schon garnicht. Hier ist der Staat zuständig und versucht sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Noch einmal: Würden die jugendlichen Straftäter zu eine Maßnahme "gezwungen" werden, zB durch verknüpfen von Schule/Ausbildung mit bedingter Entlassung oder so.... aber in der Haft werden die Häftlinge im Stich gelassen.
Es ist ja auch wichtiger den Jugendlichen Fernsehgerät, CD/DVD-Player, Radios, private Kleidung und Bettwäsche zu erlauben, als sich um die Insassen zu kümmern....
Und weil hier das Beispiel aus zB den USA kam: Wenn einer, der in den USA mal eingesessen hat, bei uns drei Jahre einfährt, dann will der am Tag der Entlassung bleiben, weil er es dort uU besser hat als in den USA nach der Entlassung (dies ist natürlich überzogen)...
Die Haftbedingungen sind mit unseren nicht zu vergleichen, nicht einmal im Ansatz... alleine schon die unterschiedlichen Typen von Haftanstalten... der Umgang mit den Gefangenen ist nicht zu vergleichen... und so weiter... über Haftbedingungen in Mexiko, Russland, China usw fangen wir dann besser nciht an :D

Ich will auch keinen Straftäter "brechen" und "klein machen"... sowas wird in den USA (zB) in Isolationshaft (soviel zum Thema Menschenwürde/Menschenrechte) durchgeführt.

Ich wünsche mir einen Vollzug in dem der verurteilte jugendliche Straftäter Perspektiven aufgezeigt bekommt und dazu "gezwungen" wird an Maßnahmen teilzunehmen. Denn mit einer abgeschlossen schulischen Aubildung und evtl. einer abgeschlossenen Berufsausbildung kann ich bei (mMn) vielen Gewalttätern was erreichen. Nur: Eine solche Grundlage/Ausbildung geht nicht in 6 Monaten, da sind 4-5 Jahre oder mehr notwendig... denn so kann ich die vorzeitige, bedingte Entlassung an eine ausbildende Massnahme knüpfen. Und schon wieder hat der Täter die Wahl: Will er etws ändern oder nicht?


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