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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

233 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Opfer, Gericht, Täter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 14:25
Zitat von KcKc schrieb:Das Problem sind unpassende Strafen, in verschiedener Hinsicht.
Mmmh, was ist denn die "passende Strafe" für einen gewaltätigen Intensivtäter der nach 50 KV Fällen mal im Jugendarrest war und dessen neuestes Opfer für den Rest seines Lebens gelähmt ist?
Oder für die Schlägergrupper die einen schwerverletzten hinterlässt der aufgrund der Tat grosse psychische Störungen hat?
Was sind die "passenden Strafen" oder gar die "angemessenen Strafen"?
Wie oft und wie lange muss man darauf Rücksicht nehmen wenn der Täter sagt das er bertunken, stoned oder sonst was war?

Was wäre denn eine "passende Strafe" für die beiden Berliner die die junge, schwangere Frau aufgeschnitten und in Brand gesetzt haben? Sozialstunden im Altersheim? Ein dreimonatiger Antiaggressionskurs? Oder was würde Dir da vorschweben? Meine Antwort auf die Frage was ich für "angemessen" oder "passend" halten würde: Ich habe nicht die geringste Ahnung!! Ich weiss es nicht und ich bin glücklich diese Entscheidung nicht treffen zu müssen. Ich bin froh darüber in der Lage zu sein über ein evtl. mildes Urteil herziehen zu dürfen, das ist einfach einfacher. Und da bin ich mir gegenüber auch ehrlich genug um das einzugestehen.

Kleiner Nachtrag zu einem Beitrag vor diesem :D
Das System ->Gericht->Strafvollzug muss aufeinander aufbauen, die Gerichte könnten die zeitliche Möglichkeit schaffen die der Strafvollzug brauchen würde um einen verurteilten zu resozialisieren. Dazu bedarf es a) härter/längere Strafen und b) Gelder um Notwendige Kosten für die Resozialisierung umsetzen zu können.

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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 14:41
@Nina75
Hallo ihr Lieben,
ich bin gerade total aufgeregt.Haben jetzt am 5.03. Verhandlungstermin.Mein Sohn,16 ist Januar 2014 Opfer einer gefährlichen Körperverletzung geworden.Es waren mehrere dabei aber davon 3 Täter,mittlerweile volljährig,angeklagt worden.Sie haben ihn zu Boden geworfen,festgehalten und mit Füßen gegen Kopf und Kiefer getreten.Er musste ins Krankenhaus.Diagnose starke Schädel und Kieferprellung,aufgeplatze Lippe und Hämathome im Gesichtsbereich :( Frage mich warum das nicht versuchter Totschlag ist !?
Die Täter sind Wiederholungstäter.
Eine Anwältin haben wir auch,bei ihr haben wir erst übernächste Woche einen Termin,sie wird aber bei der Verhandlung nicht dabei sein...wieso finde ich komisch.Ich als Mutter bin Nebenklägerin ? Wie soll ich das machen ? 😕 Was gibt es zu beachten bei so einer Verhandlung ? Was könnte die Täter für eine Strafe erwarten ? Fragen über Fragen 😕 Vielleicht hat der eine oder andere hier ne Ahnung mit sowas ? Bin total aufgedreht 😣
Bei Strafsachen ist das Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Wenn die vorbestraft sind, brauchen die sich meinem Verständnis nach keine großen Hoffnungen auf einen Freispruch machen. Ansonsten würde ich von den Tätern neben dem Strafverfahren noch schön zivilrechtlich Schmerzensgeld einklagen und mich dann herzlich für die großzügige Spende bedanken. Die drei können ja zusammenlegen.

Ansonsten schön entspannt die Verletzungen auskurieren und dann zurück ans Werk. Vielleicht dem Sohn von der Spende bisschen Fitnessstudio und Selbstverteidigungstraining gönnen und dann noch ein bisschen mehr Selbstbewusstsein eintrichtern. :Y:


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 14:43
@Hawkster
Du siehst das schon richtig. Und will hier auch keinen übermäßigen Täterschutz propagieren.
Wir haben oft, wenn wir über solche Dinge reden, bestimmte Beispiele im Kopf. Und je nach Beispiel neigen wir eher zu der einen oder zu der anderen Grenze eines diffusen Bereichs.wir
Man kann nur versuchen, Gerechtigkeit zu schaffen. Und gerade bei Körperverletzungsdelikten bleiben manchmal dauerhafte Schäden zurück. Aus Opfersicht kann man das nicht kompensieren. Und das ist unbestreitbar ungerecht.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 14:50
@kleinundgrün

Täterschutz darf es auch nicht geben (mMn). Nur, wie geschrieben, wenn ich wegsperre, dann muss das System auch funktionieren. Resozialisierung muss Programm sein für den Inhaftierten und keine Option.

Ich glaube auch das es wichtig ist nicht zu übersehen das Gerichte "nur" Recht sprechen und nicht "Gerechtigkeit". Für mich gehört Gerechtigkeit zu den Dingen die nur subjetiv existieren und keinen Anspruch auf Allgemeingültigeit haben.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 15:17
@Hawkster
Für wahre Gerechtigkeit bräuchte man ein allwissendes und selbstloses Wesen oder System.
Letztlich ist das der "Sinn" von Religion. Da hat man dieses Wesen und dem legt man das, was Menschen nicht leisten können, in die Hände.
Jetzt wird es aber sehr philosophisch.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 15:18
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Jetzt wird es aber sehr philosophisch.
Dann verzichten wir darauf :)


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Nina75 Diskussionsleiter
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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 16:56
@KillingTime

Sein Kiefergelenk ,der Gelenkknorpel ist geschädigt .Er hat beim Beissen und Kauen immer noch ziemliche Probleme,kann seinen Mund nicht ganz weit aufmachen.Er muss längerfristig immer wieder zur Kontrolle.Zum Chirurgen und auch zum Orthopäden.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 18:18
@Hawkster

Es ist eigentlich ziemlich unmöglich, schon 50 Mal oder 49 Mal wegen Körperverletzung vorbestraft zu sein ;)
Vollends unmöglich ist es, dafür nur einen Jugendarrest zu bekommen.

Man wird schon LANGE vorher eingefahren sein, egal ob als Jugendlicher oder Erwachsener, egal ob Psychiatrie oder Knast.

Und deine Berliner werden auch nicht 3 Monate Sozialarbeit im Altersheim bekommen.

Soviel zum Thema Sarkasmus ;)


Weiterhin ist es irgendwo nicht zielführend, einfach noch dazu fiktive Extremfälle heranzuziehen, wenn es um die Frage nach sinnvollen Strafen geht.
Natürlich hat es den netten Nebeneffekt, dass man sich nicht groß weiter Gedanken machen muss.


In einem Urteil zu einer Straftat sollen eine Reihe von Dingen stecken:

Einem Opfer soll signalisiert werden, dass es nicht alleine dasteht, sondern der Staat es schützt oder ihm zumindest Gerechtigkeit widerfahren lässt, wenn es Opfer wurde.

Potenzielle Opfer sollen geschützt werden.

Möglichen Selbstjustizlern soll signalisiert werden:,,Finger weg! Der Staat regelt den Kriminalfall, nicht ihr."
Warum das so wichtig ist, zeigen beispielsweise Fälle, wo jemand wegen des Verdachtes von Kindesmissbrauch auf`s Polizeirevier mitgenommen wurde, wo sich dessen Unschuld später herausstellte und wo sich eine wütende Meute vor dem Polizeirevier versammelte, die sicher nicht nur zum freundlichen Gespräch und Teetrinken vorbeigekommen war.

Potenzielle Nachahmer, sowie der Täter selbst, sollen von weiteren Straftaten abgehalten werden.

Der Täter soll, je nach Tat, zwar bestraft werden, aber nicht für immer verdammt, sondern es soll auch im Blick behalten werden, ihn vom kriminellen Weg wieder abzubringen.

[die Liste ist fortsetzbar]


Eine ganze Menge, die es zu bedenken gilt, nicht wahr?

Da mag der law and order-Stammtischcowboy natürlich einen großen Schluck aus seiner Maß nehmen, abwinken und lauthals rufen:,,Ach was, ordentlich verdreschen Schweineeimer! Damit der mal weiss, wo der Hammer hängt!"

Zum Glück bringt es der werte Herr nicht zum Richter. Denn qualifiziert, nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, ist er mit Sicherheit nicht und seine Fähigkeit zum Weiterdenken endet an der Kneipentür :D

Nicht umsonst dauert es ein Weilchen, bis man in Deutschland alls Strafrichter auftreten darf.


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illik ehemaliges Mitglied

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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 18:36
selbstjustiz wen die verurteilung zu lasch ist.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 19:38
Zitat von KcKc schrieb:Es ist eigentlich ziemlich unmöglich, schon 50 Mal oder 49 Mal wegen Körperverletzung vorbestraft zu sein ;)
Vollends unmöglich ist es, dafür nur einen Jugendarrest zu bekommen.

Man wird schon LANGE vorher eingefahren sein, egal ob als Jugendlicher oder Erwachsener, egal ob Psychiatrie oder Knast.
Ja, das ist schon nicht ganz falsch... die 50 Fälle bezogen sich auf verschiedene Straftaten ab dem 8. (!!) Lebensjahr... aber ds sollte irgendwann auch reichen... in der Summe...
Zitat von KcKc schrieb:Und deine Berliner werden auch nicht 3 Monate Sozialarbeit im Altersheim bekommen.

Soviel zum Thema Sarkasmus ;)
Welcher Sarkasmus? Daszu gleich mehr:
Zitat von KcKc schrieb:Weiterhin ist es irgendwo nicht zielführend, einfach noch dazu fiktive Extremfälle heranzuziehen, wenn es um die Frage nach sinnvollen Strafen geht.
Natürlich hat es den netten Nebeneffekt, dass man sich nicht groß weiter Gedanken machen muss.
"fiktive Extremfälle", aha... dazu im Anschluss an diesen Absatz einen Link, nur einen auf die schnelle gefundenden, denn da ist nichts "fiktiv" dran, also an dem was ich aufführte.
Ich mache mir "nicht groß weiter Gedanken"? Interessant, denn ich habe Dich nach dem gefragt was Du für angemessen/ passende Strafe halten würdest. Und selbstveständlich kam da nichts drauf. Du müsstest ja Flagge bekennen. Denn ich hatte tatsächlich Provakation in meine Worte gelegt und keinen, wie von Dir fälschlicherweise angenommen, Sarkasmus. Aber die Frage tut Du ja damit ab das "man sich nicht groß weiter Gedanken machen muss".

Oh, fast vergessen, der Link... der auch voll gut ausdrückt wie hier zukünftige Opfer geschützt werden. Und das Opfer ist, so nehme ich mal an, wenigstens ein Kandidat für ein Traume oä Folgen... aber ich habe ja nur fiktive Beispiele:
http://www.paz-online.de/Peiner-Land/Stadt-Peine/Schwere-Koerperverletzung-Haftstrafe-auf-Bewaehrung


Alles zwischen
Zitat von KcKc schrieb:In einem Urteil zu einer Straftat sollen eine Reihe von Dingen stecken:
und
Zitat von KcKc schrieb:[die Liste ist fortsetzbar]
beantworte ich mit folgendem:

Das ist nicht existentes und nicht erreichbares Wunschdenken. Das funkioniert nicht und wird es auch in der Form in der es gehandhabt wird nicht. Das siehst Du schon an den bis zu ca. 2/3 Rückfallquote (abhängig von der Gewalttat).
Nach Deiner Aufstellung gibt es auch keine, oder lass mich besser sagen, kaum "Nachahmungtäter".. nun, die Zahl der Verurteilten Gewalttäter sagt was anderes. Und so könnte ich durch Deine Liste gehen....
Wäre es wie Du es in Deiner Wunschliste aufführst, dann wäre doch alles fast schon gut. Ist aber nichts als Wunschdenken und evtl. das angestrebte Optimum.
Zitat von KcKc schrieb:Eine ganze Menge, die es zu bedenken gilt, nicht wahr?
Ja, vor allem weil das was Du schreibst für ich zu sehr in Richtung armer, schützenswerter Täter geht.... im Gegensatz zu Dir habe ich wenigstens Gedankengänge die sich mit dem beschäftigen was ein Täter unter Umständen an Positivem mitnehmen kann.... von Dir sehe und lese ich nichts, nicht einmal etwas zu den von mir angeführten Punkten die in/durch die Haft bewegt/genutzt werden könnte. Aber wieso auch?
Zitat von KcKc schrieb:Da mag der law and order-Stammtischcowboy natürlich einen großen Schluck aus seiner Maß nehmen, abwinken und lauthals rufen:,,Ach was, ordentlich verdreschen Schweineeimer! Damit der mal weiss, wo der Hammer hängt!"
Wo bitte habe ich etwas in dieser Art geschrieben? Zeig mir das bitte auf, danke. Hättest Du meine entsprechenden Beiträge gelesen, dann würdest Du nicht versuchen mir so etwas unterzuschieben...
Zitat von KcKc schrieb:Zum Glück bringt es der werte Herr nicht zum Richter. Denn qualifiziert, nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, ist er mit Sicherheit nicht und seine Fähigkeit zum Weiterdenken endet an der Kneipentür :D
Und diese Information hast du bitte voher? Wo ist erwiesen das ein Richter eine solche Haltung, oder nur Äusserung nicht getätigt hat, ach vor seiner Ernennung? Oder ein Jurastudent? Hat ein Richter, Jurastudent usw kein Recht auf eine eigene Meinung? Darf sich ein Richter so nicht äussern in seinem Freundeskreis? Nein? Ich denke schon... er ist auch "nur" ein Mensch und solange er diese provate Meinung ausserhalb seines dienstlichen Wirkungskreises lässt ist alles gut.
Ich maße mir nicht an zu urteilen wer Richter sein darf oder wer nicht. Das gilt auch für andere Berufsgruppen.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 20:00
@Nina75
Ich bin Anfang Februar auch zum ersten Mal vor Gericht und muss eine Zeugenaussage machen.
Es wird die Hälfte einer Familie angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung- in einem kh hat diese Auseinandersetzung stattgefunden...Die Leuten schrecken echt vor gar nichts mehr zurück...
Jedenfalls hab ich mich erst damit auseinandergesetzt, was eigentlich der Unterschied zwischen schwerer/gefährlicher Körperverletzung ist, weil mir das noch nicht ganz klar war.
In meinem Fall ist, soweit mir bekannt ist, alles klimpflich ausgegangen. ABER- es gab vermehrt Schläge und Tritte auf den Kopf. Am Ende auch einen Stoß, weshalb der geschädigte mit dem Kopf gegen die Kante einer Arbeitsplatte und anschließend mit dem Gesicht in ein Gestell einer Trage fiel. Es HÄTTE böse ausgehen können!
Und selbst nachdem er am Boden lag, versuchten die Angeklagten weiter auf ihn einzudreschen.

Ich bin auch total verunsichert, weil es nun mal meine erste Aussage vor Gericht ist.
Und ich weiß, dass meine Aussage das Strafmaß beeinflussen kann. Ich hab da auch etwas Sorge, dass der anderen Hälfte der Familie der Angeklagten nicht schmeckt was ich aussagen werde...

In deinem Fall ist das ganze aber wohl noch dramatischer und emotionaler, weil dein Sohn involviert ist. Ich drück dir ganz doll die Daumen, dass alles gut wird!


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 20:32
@Kc
Deine Ausführungen kann ich weitgehend so unterschreiben, bis auf eine kleine Anmerkung:
Zitat von KcKc schrieb:Nur durch Prügel oder nur durch Streicheleinheiten alleine ändert man die wenigsten Menschen.

Für mich ist es ein Ausdruck der Hilflosigkeit, sich nur auf eine Richtung zu versteifen.
Mir sind in meinem bisherigen Leben weder Juristen noch Pädagogen begegnet - und ich habe zwangsläufig schon mit sehr vielen gesprochen - die auch nur ansatzweise sowas wie "nur Streicheleinheiten" befürworten. Im Allgemeinen streben beide Seiten ungefähr das an, was du hier schon ausführlich beschrieben hast.

Dieser angebliche "Kuschelkurs" - der mir ja absurderweise auch von @Hawkster in ziemlich unverschämter Weise unterstellt wird, obwohl ich mich dazu gar nicht näher geäußert hatte, ist nach meiner Erfahrung ein Fantasiekonstrukt ignoranter Stammtischpolemiker. Steht im gleichen Märchenbuch wie die Behauptung, Raubkopierer würden ja immer lebenslänglich eingesperrt und Vergewaltiger ließe man grundsätzlich laufen...
Auch im Jugendstrafrecht werden Straftaten grundsätzlich sanktioniert; der Schwerpunkt bei der Strafzumessung liegt nur woanders als bei Erwachsenen und zusätzlich zu den Strafen werden häufiger additive, pädagogische Maßnahmen installiert.


@Hawkster
Eigentlich hab ich überhaupt keine Lust, auf deine unsachlichen, blödsinnigen Provokationsversuche und Unterstellungen überhaupt zu antworten. Das ist mir zu niveaulos.
Und grundsätzlich ist mir auch echt egal, was du dir so an Bullshit über meine Tätigkeit als Schöffin zusammenfantasierst.
Nur bei Ausagen wie dieser...
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Ich halte was vor allem für sinnfrei das Leute wie Du als Schöffen den Kuschelkurs bei Gewalttätern fahren, weil die Kindheit so schlimm war, die Gesellschaft so böse ist, oder Mami das Playsttion spielen verboten hat.
...kriege ich das Kotzen.
Ich arbeite in der Jugendhilfe, u.a. auch mit aggressiven Jugendlichen. Die zum Teil Biografien hinter sich haben, die ich selbst so ignoranten Menschen wie dir nicht wünschen würde.
Das pauschal zu verhöhnen mit Aussagen wie "Mami hat das Playstation spielen verboten" widert mich einfach nur an.

Im Übrigen verstehst du offensichtlich überhaupt nicht worum es geht, da du immer wieder von "Täterschutz" faselst. Obwohl es auch in deinem Interesse sein sollte, dass es Menschen gibt, die sich im Gegensatz zu dir sachlich und emotionslos Gedanken darüber machen, wie man durch Prävention und erfolgversprechende Resozialisierungsmaßnahmen das Risiko von Gewalttaten möglichst minimieren kann. Auch zum Schutz der Gesellschaft.
Anstatt nur zu schreien: "So lange wie möglich wegsperren das Pack."
Und dann auch noch zu behaupten, man hätte sich ja schließlich konstruktiv mit Resozialisierungsmöglichkeiten auseinandergesetzt. Ein übermäßig langer Freiheitsentzug kann sich nicht positiv auf die Sozialisation eines Heranwachsenden auswirken. Egal, wie du den gestaltest.
Um in der Gesellschaft zurechtkommen zu können, benötigt man nämlich etwas mehr als nur eine Berufsausbildung.


Btw finde ich diese Diskussion hier eigentlich etwas deplatziert - sorry @Nina75 - da die Sicht von Opfer und Angehörigen natürlich auf einer völlig anderen Ebene liegt als allgemeine Überlegungen zu mehr oder weniger sinnvollen Strafen.
Dass man sich als Betroffener eine möglichst harte Strafe wünscht ist völlig in Ordnung und nachvollziehbar. Nur darf die Justiz das eben nicht ausschließlich von dieser Seite aus beurteilen.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 20:36
@Kc

Bei solchen dingen gibt es kein mass, nach dem man messen kann. Ich lehne mich jetzt mal aus dem fenster und behaupte, dass 2/3 der junges rückfällig werden ;-(, da darf man sogar aufgrund dieser statistik so denken, wie ich es tue. Auch wenn ich dich respektiere bin ich bei dem thema gewalt nicht kompromissbereit. Da ich weiss, dass es den jungs im gefängnis recht gut geht, man sogar die zimmer von mehrbett auf 2 bett ummodeliert hat, weiss ich von den erzählungen, dass sie dort alles haben, um glücklich zu sein. Wenn therapien nicht angenommen werden und psychologen bedroht, sehe ich da riesengrosse probleme und überforderungen.

Es mag auch sein, dass ein paar erleuchtete aus dem gefängnis den weg in ein neues leben finden. Doch bin ich nicht bereit gewalt egal in welcher form zu verherrlichen...;-)


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 20:43
@Hawkster

Was soll mir dein Link beweisen?

Also die Behauptung ,,49 Mal wegen Körperverletzung verurteilt und immer noch frei" unterstützt das irgendwo nicht.

Da steht lediglich, dass der Täter (schwere Körperverletzung) 1 Jahr und 4 Monate Freiheitsstrafe erhält, die Bewährungszeit 4 Jahre beträgt und er 300 Stunden Sozialarbeit leisten muss.

Man kann diskutieren, ob das Urteil jetzt richtig oder falsch ist. Was aber macht meinetwegen 5 Jahre Haft ohne Bewährung ,,richtiger"?


Solange du mir keinen Fall vorführen kannst, wo dein Täter mit Jugendarrest trotz 49 Vorstrafen wegen Körpererletzungsdelikten davonkommt, ist der Fall ganz einfach fiktiv und dient nur dazu, zu rufen:,,Die blöde Kuscheljustiz!" ;)


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 20:46
...kriege ich das Kotzen.
na dann.
Zitat von raitoninguraitoningu schrieb:Ich arbeite in der Jugendhilfe, u.a. auch mit aggressiven Jugendlichen. Die zum Teil Biografien hinter sich haben, die ich selbst so ignoranten Menschen wie dir nicht wünschen würde.
Und was jetzt? Bildest Du die in irgendeiner Art ein einschätzen zu können wer ich bin, wer ich war oder was ich für ein Biografie habe/haben könnte.... denn alleine durch Deine Beurteilung meiner Person als ignorant disqualifizierst Du Dich erheblich. Vielleicht würdest Du auch nur im Ansatz erahnen können was ich von Jugendämtern, Jugendhilfe und vergleichbarem halte, von einigen dort tätigen Menschen. Aber Du weisst Bescheid...über ich... natürlich... übrigens: Sehr sachlich...

Du kannst Deinen geheiligten Täterschutz verteidigen wie du magst. Auch mich als emotional zu bezeichnen grenzt schon an Lächerlicheit, aber Du hast ja voll den Durchblick und die Menschenkenntnis.
Zitat von raitoninguraitoningu schrieb:Und dann auch noch zu behaupten, man hätte sich ja schließlich konstruktiv mit Resozialisierungsmöglichkeiten auseinandergesetzt. Ein übermäßig langer Freiheitsentzug kann sich nicht positiv auf die Sozialisation eines Heranwachsenden auswirken. Egal, wie du den gestaltest.
Um in der Gesellschaft zurechtkommen zu können, benötigt man nämlich etwas mehr als nur eine Berufsausbildung.
Aha, es gibt also keine Resozialisierungsmöglichkeiten? Man hat eine Programme die die Häftlinge auf das eine oder andere vorbereiten können/sollen? Ich habe übrigens nirgends geschrieben das eine Ausbildung ausreicht.. Deine Unterstellungen findest Du also sachlich? Klasse! Doppelmoral?

Aber in einem Stimme ich überein: Lassen wir das.... besser ist das


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 20:56
Zitat von KcKc schrieb:Also die Behauptung ,,49 Mal wegen Körperverletzung verurteilt und immer noch frei" unterstützt das irgendwo nicht.
Wo habe ich behautet das eine 50x verurteilt wurde?
Ich schrieb:
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Mmmh, was ist denn die "passende Strafe" für einen gewaltätigen Intensivtäter der nach 50 KV Fällen mal im Jugendarrest war
Erkennst Du den Unterschied? Dann habe ich das korrigiert, in meiner Antwort an Dich, und zwar dahingehend das es sich um einen Straftäter handelte der seit seinem 8. Lebensjahr über 50x straffällig geworden ist. Auch über das Alter der Strafmündgkeit hinaus. Hier gab es einen, vom mir eingräumten, Fehler in dem was ich schrieb.
Zitat von KcKc schrieb:Solange du mir keinen Fall vorführen kannst, wo dein Täter mit Jugendarrest trotz 49 Vorstrafen wegen Körpererletzungsdelikten davonkommt, ist der Fall ganz einfach fiktiv und dient nur dazu, zu rufen:,,Die blöde Kuscheljustiz!" ;)
Noch einmal: siehe oben.... das habe ich nie behauptet, unabhängig davon was du da rein interpretierst.
Zitat von KcKc schrieb:Da steht lediglich, dass der Täter (schwere Körperverletzung) 1 Jahr und 4 Monate Freiheitsstrafe erhält, die Bewährungszeit 4 Jahre beträgt und er 300 Stunden Sozialarbeit leisten muss.
Dieses Urteil zeigt vor allem das die von Dir aufgeführten Punkte im realen Dasein nicht greifen.
Zitat von KcKc schrieb:Man kann diskutieren, ob das Urteil jetzt richtig oder falsch ist. Was aber macht meinetwegen 5 Jahre Haft ohne Bewährung ,,richtiger"?
Ist das Masche? Du beziehst keine Position, beantwortest keine meine Frage, sondern fehlinterpretierst, aber ich soll Deine Frage beantworten?
Wobei: Genau diese Frage habe ich bereits beantwortet, dazu müsste man aber lesen was ich schreibe und nicht "quer" oder überfliegen :)


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29.01.2015 um 20:57
@Hawkster
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Und was jetzt? Bildest Du die in irgendeiner Art ein einschätzen zu können wer ich bin, wer ich war oder was ich für ein Biografie habe/haben könnte.... denn alleine durch Deine Beurteilung meiner Person als ignorant disqualifizierst Du Dich erheblich. Vielleicht würdest Du auch nur im Ansatz erahnen können was ich von Jugendämtern, Jugendhilfe und vergleichbarem halte, von einigen dort tätigen Menschen. Aber Du weisst Bescheid...über ich... natürlich... übrigens: Sehr sachlich...
Oh man, das ist echt erbärmlich. Ich beurteile das, was du hier ausdrücklich geschrieben hast. Und das ist ganz klar ignorant und polemisch. Also muss ich davon ausgehen, dass du entweder ein Troll bist, oder dich tatsächlich nicht besonders differenziert mit Themen auseinandersetzt.
Du hingegen unterstellst mir irgendwelchen haarsträubenden Blödsinn rein auf der Grundlage, dass ich dir ne sachliche Frage gestellt und erwähnt habe, dass ich mal Schöffin war.
Also wer weiß hier angeblich über wen Bescheid und disqualifiziert sich?
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Du kannst Deinen geheiligten Täterschutz verteidigen wie du magst. Auch mich als emotional zu bezeichnen grenzt schon an Lächerlicheit, aber Du hast ja voll den Durchblick und die Menschenkenntnis.
Du hast offensichtlich echt Schwierigkeiten mit dem sinnerfassenden Lesen; es geht nicht um Täterschutz.
Und nee, "Keine Gnade für das Pack" ist selbstverständlich eine sehr sachliche, emotionslose Aussage.
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Aha, es gibt also keine Resozialisierungsmöglichkeiten? Man hat eine Programme die die Häftlinge auf das eine oder andere vorbereiten können/sollen? Ich habe übrigens nirgends geschrieben das eine Ausbildung ausreicht.. Deine Unterstellungen findest Du also sachlich? Klasse! Doppelmoral?
Ich schrieb
Zitat von raitoninguraitoningu schrieb:Egal, wie du den gestaltest.
Wenn du Jugendliche jahrelang einsperrst und ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben außerhalb der JVA verwehrst, können die da nicht perfekt resozialisiert wieder rauskommen. Egal was du an zusätzlichen Maßnahmen installierst.


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 21:01
2 bilder aus der realität habe ich vorzuweisen plus erzählungen über andere "kumpel" ebenfalls kriminelle veranlagungen alle schon mehrfach eingefahren. Wiederholungstäter...einbruchdiebstahl, schwere körperverletzung...nach JEDEM aufenthalt und bereits in der bewehrungszeit wurde munter weiter geklaut, weiter gedroht, weiter geld eingetrieben...kann man sich da vorstellen, wie man am brechen ist? Die jungs hatten ne schöne zeit im gefängnis wurden rundum versorgt, waren arbeiten. Habe ihr geld für einen kiosk verdient. Therapien wurden belächelt und ausgeschlagen. In der bewehrungszeit wurden die jungs 1 mal pro monat dem bewehrungshelfer vorgeführt, bzw. sie mussten es zeigen, dass sie sich anständig verhalten. Mit einem diser bewehrungshelfer hatte ich kontakt. Ich beschwerte mich mehrfach bei ihm, weil er seine schützlicnge nicht unter "kontrolle" hatte. Die antwort war: ich kann nicht auf jeden aufpassen, wie stellen sie sich das vor, wenn sie wollen, können sie anzeige erstatten, aber wollen sie das wirklich? Ich wurde nicht mal hier unterstützt. Das verhalten, was sie an den tag brachten, hat sich in keiner weise geändert. Eines haben sie dazu gelernt, sie hatten zeit, sich mit dem gesetz auseinander zu setzen. Mit der quntessenz: Sie kannten sehr wohl ihre rechte, aber ihr pflichten waren ihnen schnurz, schlimmer noch, sie machten sich lustig über die marionetten unserer justiz...

Ich weiss nicht mehr, was ich davon halten soll, vor allem, die polizei ist machtlos und wird von der politik im stich gelassen. Der abbau an personal ist so hoch wie nie und das obwohl die kriminalität steigt. Vor kurzem las ich, dass beledigung, bedrohung und diebstahl ordnungwidrigkeiten werden sollen, weil die polizei angeblich mehr mit der aufklärung durch den terrorismus und die demosntrationen zu tun hat. das mag auch stimmen, aber so fördert man doch kleinkriminelle, die schnell mal auch gewalttätig werden können, weil ihnen einfach die grenzen fehlen...;-(((

Was soll man noch tun, wenn die tendenz in richtung resignation geht...


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Gerichtstermin/schwere Körperverletzung.

29.01.2015 um 21:05
@Gentian
Zitat von GentianGentian schrieb:Vor kurzem las ich, dass beledigung, bedrohung und diebstahl ordnungwidrigkeiten werden sollen, weil die polizei angeblich mehr mit der aufklärung durch den terrorismus und die demosntrationen zu tun hat.
Wo? 0.o


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29.01.2015 um 21:08
@raitoningu

Müsste ich suchen, wurde auf einer facebook-nachrichtensender-app gepostet...

http://www.focus.de/finanzen/recht/schwarzfahren-sachbeschaedigung-weiche-drogen-polizei-will-bei-kleinen-straftaten-nicht-mehr-ermitteln_id_4414308.html


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