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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

183 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Raserurteile ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

05.02.2018 um 09:18
Zitat von farkfark schrieb:Also ich finde weder Porsche, noch Lamborghini oder Maserati unangemessen laut.
Wenn sie sich im Rahmen der gesetzlich zulässigen Emissionswerte bewegen, nicht. Aber da gibt es diverse Umbauten. Sportauspuffanlagen, die beim TÜV dann auf leise umgestellt werden und Schalter, die die Aktivierung den Sportauspuffs auf "laut" innerhalb geschlossener Ortschaften erlauben.

Solange Grenzwerte eingehalten werden, ist ja alles in Ordnung.

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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

05.02.2018 um 11:11
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Grenzwerte eingehalten werden...
Der Grenzwert bezieht sich aber auf ein konkretes Prüfverfahren. Das hat nichts mit der Lautstärke zu tun die ein Sportwagen erreicht, wenn im ersten Gang bei 8000rpm durch die Stadt geheizt wird.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

05.02.2018 um 11:48
Zitat von dagrdagr schrieb:Das hat nichts mit der Lautstärke zu tun die ein Sportwagen erreicht, wenn im ersten Gang bei 8000rpm durch die Stadt geheizt wird.
Aber auch das dürfte - ohne dass ich das nachlesen möchte - mindestens im Rahmen des Rücksichtnahmegebotes der StVO ebenfalls nicht erlaubt sein.

Wie auch immer, wer sich entgegen definierter Normen verhält und anderen damit schadet, sollte nicht mit den Schultern zucken und den anderen sagen, sie solle halt wegziehen.
Solange man sich an die Normen hält, müssen die anderen das dann allerdings hin nehmen.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

05.02.2018 um 13:09
@kleinundgrün
Aber auch das dürfte - ohne dass ich das nachlesen möchte - mindestens im Rahmen des Rücksichtnahmegebotes der StVO ebenfalls nicht erlaubt sein.
da hättest Du garnicht weit lesen müssen - das regelt schon der § 1 der StVO:
§ 1 Grundregeln

Grundregeln § 1 StVO Straßenverkehr Verkehrsteilnehmer

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Leider wird dieses Regelwerk immer umfangreicher, weil immer mehr Leute irgendwelche Lücken finden, mit denen man auch sehr laute Autos und Motorräder legalisieren kann.

Wer früher (in den 80zigern) eine Fahrzeug, für dass noch keine Betriebserlaubnis existierte oder ein verändertes Fahrzeug wie z.B. ein Custombike in den Verkehr bringen wollte, brauchte damit, soweit das Geräuschverhalten anging nur eine einfache Messung absolvieren:

Beschleunigen aus 50 km/h im zweitgrößten Gang. Dabei durfte ein Grenzwert, der öfters dem technischen Fortschritt angepasst wurde, nicht überschritten werden.

Dann kamen die Breitreifen in Mode und weil die ein lauteres Abrollgeräusch hatten, musste die Messung auf einer bestimmten Fahrbahnoberfläche durchgeführt werden.

Dann kamen die Klappenauspüffe auf und das Messverfahren wurde wieder aufwendiger und teurer.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

05.02.2018 um 13:41
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:da hättest Du garnicht weit lesen müssen - das regelt schon der § 1 der StVO
Na ja, das meine ich ja. Aber ggf. gibt es spezielle Regelungen, was die Lärmemission an geht. Und die herauszufinden, hatte ich keine Lust. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot ist nur ein Auffangtatbestand.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

05.02.2018 um 14:08
nein, keine "speziellen Regelungen", sonder nur der § 49 der Straßenverkehrszulassungsordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49.html


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

05.02.2018 um 14:44
Hm, ein Stück weit drehe ich mich bei dem Thema immer noch um die Frage, ob man dem Täter eine Mordabsicht beweisen kann. Darum geht es ja letztendlich. Das dürfte sich als schwer gestalten, denn dafür gibt es vermutlich zu wenig Zeugen oder Indizien. Ein Street-Racer geht sicher mit dem Vorsatz in ein illegales Autorennen, dass andere Verkehrsteilnehmer ihm egal sind. Heißt aber "egal" nun dass er den Tod anderer will oder in Kauf nimmt oder dass er nur schwerste Verletzungen von anderen in Kauf nimmt? Auch wenn man mit 200 durch die betroffene Staße fährt, ist es ja nicht garantiert oder gesichert, dass dabei jemand zu Tode muss. Es liegt ja nicht mal eine Tötungsabsicht vor.

Andernfalls würde ja auch jeder Schuss aus einer Polizeipistole in Richtung eines Täters voraussetzen, dass der Polizist die Absicht hatte, die jeweilige Person zu töten, statt sie z.B. zu entwaffnen oder sie bewegungsunfähig zu machen.

Grundsätzlich finde ich es aber richtig, wenn es dafür härtere Strafen gibt, gerne auch Lebenslange, aber die Begründung wagt sich da in Regionen vor, wo schnell alles zu einem Mordmerkmal uminterpretiert werden könnte, was so im Straßenverkehr schief läuft. Nimmt z.B. ein LKW Fahrer auf der Autobahn nicht auf den Tod von Menschen in Kauf, wenn er trotz Übermüdung weiter fährt ... oder wenn er weiß, dass seine Bremsen durch keinen TÜV mehr kämen?


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

05.02.2018 um 15:38
Zitat von NevrionNevrion schrieb:aber die Begründung wagt sich da in Regionen vor, wo schnell alles zu einem Mordmerkmal uminterpretiert werden könnte, was so im Straßenverkehr schief läuft.
Im Vorwort eines Lehrbuches über die "Polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme" aus dem Jahre 1982 ! wird darauf hingewiesen bei einem tötlichen Verkehrsunfall auch immer die Möglichkeit eines Mordes in Betracht zu ziehen und entsprechende Untersuchungen anzustellen.


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05.02.2018 um 15:57
@roadcaptain
Danke


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05.02.2018 um 16:12
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Hm, ein Stück weit drehe ich mich bei dem Thema immer noch um die Frage, ob man dem Täter eine Mordabsicht beweisen kann. Darum geht es ja letztendlich.
Nein, keine Absicht. Bedingter Vorsatz genügt.
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Ein Street-Racer geht sicher mit dem Vorsatz in ein illegales Autorennen, dass andere Verkehrsteilnehmer ihm egal sind.
Tatsächlich? Wenn man innerorts mit 150 km/h unterwegs ist, sind einem da nicht andere egal? Wie will man denn, z.B. wenn jemand die Straße überquert, der nicht mit solchen Geschwindigkeiten rechnet, da rechtzeitig anhalten? Wie will man sein Auto bei einem Rennen, bei dem man notwendigerweise (sonst wäre es ja kein Wettkampf) an die Grenzen seines Fahrzeugs und seines fahrerischen Könnens gerät, das Fahrzeug zuverlässig unter Kontrolle halten?
Deswegen sind Rennstrecken ja beschaffen, wie sie beschaffen sind.
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Auch wenn man mit 200 durch die betroffene Staße fährt, ist es ja nicht garantiert oder gesichert, dass dabei jemand zu Tode muss. Es liegt ja nicht mal eine Tötungsabsicht vor.
Wie gesagt eine Absicht muss nicht vorliegen. Nimm das Beispiel, dass jemand eine Bombe in einem belebten Kaufhaus hochgehen lässt - auch da ist nicht garantiert, dass jemand stirbt. Aber dennoch wäre es Mord, wenn doch jemand stirbt.
Ein "ich mache, was mir Spaß macht und wenn jemand dabei drauf geht, dann ist es halt Pech" ist bei Handlungen, die erkennbar besonders gefährlich sind, eben nicht bloß "Pech".
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Andernfalls würde ja auch jeder Schuss aus einer Polizeipistole in Richtung eines Täters voraussetzen, dass der Polizist die Absicht hatte, die jeweilige Person zu töten, statt sie z.B. zu entwaffnen oder sie bewegungsunfähig zu machen.
Wenn Du auf jemanden schießt und man nicht aufgrund der Umstände (Du bist ein guter Schütze, die Entfernung ist nicht zu groß etc.) davon ausgehen kann, dass nur eine Verletzung vom Vorsatz umfasst ist, dann ist ein Tötungsvorsatz naheliegend.
Beim Schusswaffengebrauch der Polizei ist dann ebenfalls vom Tatbestand eines Tötungsdeliktes auszugehen, das aber je nach den konkreten Umständen (Nothilfe z.B.) gerechtfertigt wäre.
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Nimmt z.B. ein LKW Fahrer auf der Autobahn nicht auf den Tod von Menschen in Kauf, wenn er trotz Übermüdung weiter fährt ... oder wenn er weiß, dass seine Bremsen durch keinen TÜV mehr kämen?
Je nach konkreter Situation ist das denkbar. Das Gericht wird die Situation dahingehend prüfen, ob der Täter bewusst fahrlässig oder bedingt vorsätzlich handelte. Und je nach Ergebnis ist es eine fahrlässige oder eine vorsätzliche Tötung im Erfolgsfall.

Aber das kann man eben nicht pauschal beantworten. Das hängt stark von der konkreten Situation ab.
Aber jemand, der nur aus "Protzerei" oder aus "Spaß" derart gefährliche Handlungen begeht, ist eben nahe an einem Vorsatz dran. Da wird das Gericht Tat und Täter beurteilen und die entsprechende Entscheidung treffen.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

05.02.2018 um 16:24
@kleinundgrün

Erstaunlich, wie du es so aussehen lassen kannst, als wären wir hier grundsätzlich anderer Meinung ^^

Im Kern geht es mir wie gesagt nicht um die Höhe der Strafe, sondern um die Verwendung der gesetzlichen Strafregelungen. Wenn das Schule macht, laufen wir wirklich gefahr, dass selbst das bloße Bedienen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr zum Mord hin ausgelegt werden kann, denn einen Radfahrer, der mal wieder ignoriert, dass er nicht über einen Zebrastreifen fahren darf, bekommt man auch mit 50 km/h tot gefahren. Weise mir mal nach, dass ich ihn in diesem fiktiven Fall wirklich nicht gesehen habe und ihn umbringen wollte. Kaum machbar.

Es geht mir also trotz aller Zustimmung für deine Aussagen eher um was grundsätzliches. Ab wann ist als die Bedienung eines Autos als Mordwaffe anzusehen? Wenn man wider besseren Wissens auf dem Handy eine Nachricht abliest und dabei einen Unfall mit Todesfolge verursacht? Wo ist da die Grenze? Ich denke, darin liegt noch das größte Problem bei der Handhabung. Der eine ist ein Mörder, der andere aber nicht? Da gibt es tatsächlich noch Klärungsbedarf.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

05.02.2018 um 17:15
Der Mordvorwurf und die Verurteilung waren gedacht, um Exempel zu statuieren.
Es mag gehen über den Eventualvorsatz.

Aber das ist aus meiner Perspektive eine reine Spekulation und Kaffeesatzlesen.

Um solche Sachen rechtsfester zu machen, würde ich vorschlagen, illegale Straßenrennen explizit in der Gesetzgebung zu erfassen und auch ausdrücklich zu definieren, welche Strafen zu verhängen sind, falls Menschen zu Tode kommen durch diese Rennen.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

05.02.2018 um 17:21
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Erstaunlich, wie du es so aussehen lassen kannst, als wären wir hier grundsätzlich anderer Meinung
Eigentlich wollte ich nur die gestellten Fragen beantworten bzw. zu den Aussagen Stellung beziehen.
Zitat von NevrionNevrion schrieb: sondern um die Verwendung der gesetzlichen Strafregelungen
Das hatte ich verstanden.
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Wenn das Schule macht, laufen wir wirklich gefahr, dass selbst das bloße Bedienen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr zum Mord hin ausgelegt werden kann
Eigentlich nicht. Das habe ich versucht, zu erklären.
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Weise mir mal nach, dass ich ihn in diesem fiktiven Fall wirklich nicht gesehen habe und ihn umbringen wollte.
Ohne weitere Anhaltspunkte geht das auch nicht. Aber es gibt ja einen Grund, warum das Tempolimit innerorts bei 50 und nicht bei 200 liegt. So ist unter Abwägung von dem davon ausgehenden Risiko und dem Bedürfnis, voranzukommen, 50 km/h ein sozial akzeptiertes Risiko. Wenn ich aber das verdreifache, ist es nicht mehr nur "unaufmerksam", sondern ich generiere eine Gefahr, die der Gesetzgeber gesehen hat und die er nicht wollte.
Ein weiteres Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn ich eine Silvesterrakete (enthält ein paar Gramm Sprengstoff) abfeure und durch einen blöden Zufall explodiert sie so ungeschickt, dass jemand dabei stirbt, dann wird man nicht von einem Tötungsvorsatz reden. Erhöhe ich die Menge an Sprengstoff so erheblich, dass das Risiko dramatisch steigt (indem ich eine Bombe baue), dann sieht das aber anders aus. Obwohl es beides Mal Sprengstoff ist, liegt ein mal hinsichtlich des Todeseintritts Vorsatz vor und das andere Mal nicht.
Zitat von NevrionNevrion schrieb: Ab wann ist als die Bedienung eines Autos als Mordwaffe anzusehen?
Das ist sicher eine sehr schwierige Frage. Wir können uns ja von verschiedenen Seiten nähern.
Wenn ich damit bewusst und schnell genug in eine Menge fahre, sicher ja. Wenn ich mit 150 und und am Rande meiner fahrerischen Fähigkeiten innerorts durch eine belebte Fußgängerzone fahre, sicher auch ja. Wenn ich statt mit 30 mit 50 eine Straße lang fahre, sicher nicht. Wenn ich mit 150 nachts durch eine wenig belebte Stadt fahre, vielleicht.
Das ist natürlich ein Grenzfall.
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Da gibt es tatsächlich noch Klärungsbedarf.
Das ist, was Gerichte auch außerhalb des Straßenverkehrs den ganzen Tag machen. Sie beurteilen die Tat und den Täter. Und seit knapp 70 Jahren funktioniert das eigentlich ganz ordentlich.
Ich denke nicht, dass Du heir eine Aufweichung des Rechtsstaates befürchten musst. Der Fall ist einfach nur sehr prominent, aber solche Abgrenzungen finden ständig statt. Aber meist eben unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

05.02.2018 um 18:29
Zitat von KcKc schrieb:Der Mordvorwurf und die Verurteilung waren gedacht, um Exempel zu statuieren.
Das Urteil ist sicherlich unter dem Druck der Öffentlichkeit zustande gekommen um abschreckend zu wirken. Wenn es bestehen bleibt, hat es diesen Zweck erreicht. Wenn es aber aufgehoben wird, hat es genau das Gegenteil erreicht.

Keiner lässt sich zu einer höchst riskanten und rücksichtslosen Fahrweise hinreissen, weil er ernsthaft damit rechnet, dass er jemanden schwer verletzt oder gar tötet, denn das würde mal abgesehen von moralischen Aspekten "eine Menge Ärger einbringen".

Der Grund für solche Aktionen - ich benutze bewusst nicht das Wort "Rennen" ... dazu später - ist doch eher maßlose Selbstüberschätzung des eigenen Könnens und vor allem des eigenem Autos. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von innerorts 50 km/h wurde im Jahre 1953 von 60 km/ auf 50 km/ herabgesetzt. Zwischen 1934 und 1939 gab es gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Autos aus den 50iger Jahren unterscheiden sich technisch sehr deutlich von heutigen Autos. Zweifelsohne gibt es besseren Bremsen, aber die Physik ist die gleiche geblieben. Wenn es Leute gibt, die daran glauben, dass ein Auftriebskraftwerk funktioniert, dann gibt es auch welche, die glauben, dass man mit modernen Autos in belebten Innenstadtstraßen gefahrlos sehr viel schneller als 50 km/h fahren kann - vielleicht nicht unbedingt mit einer langweiligen Familienkutsche, aber mit einem "Sportwagen" sollte das doch möglich sein, vor allem wenn man sich auch noch für einen überdurchschnittlich guten Fahrer hält. Man sollte hier nicht einen schlechten Charakter oder gar Boswilligkeit unterstellen, wenn Dummheit als Erklärung reicht.
Zitat von KcKc schrieb:Um solche Sachen rechtsfester zu machen, würde ich vorschlagen, illegale Straßenrennen explizit in der Gesetzgebung zu erfassen und auch ausdrücklich zu definieren, welche Strafen zu verhängen sind, falls Menschen zu Tode kommen durch diese Rennen.
Um jemanden bestrafen zu können, muss er einen im Strafgesetzbuch definierten Tatbestand, dem dort eine bestimmte Strafe zugeordnet ist, erfüllen - und das ist auch gut so.

Jetzt ist es so, dass sich die Gesellschaft weiterentwickelt und sich auch neue noch nicht dagewesene Situationen entwickeln. Das Gafferproblem trat erst mit den Handykameras und den Sozialen Medien so richtig auf. Deshalb musste ein Tatbestand definiert werden um der Sache Herr zu werden, indem Strafen angedroht werden.

Rennen mit Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr sind § 29 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht erlaubt. Sollte das nicht ausreichen?

Das Problem fängt schon mit der Definition eines "Rennens" an. Zufällig stehen zwei "Sportwagen" an der Ampel nebeneinander und jetzt geht der "Schwanzvergleich" los. Aber ist das schon ein Rennen, wenn beide die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschreiten? Wenn dabei etwas passiert, können die beiden oder einer von ihnen deshalb schwerer bestraft werden als wenn er alleine deutlich zu schnell und rücksichtslos gefahren wäre und dabei das Gleiche passiert wäre?

Man kann in die Köpfe der Leute nicht hineinsehen.

Der eine fährt aus Fahrlässigkeit, weil er mit den Gedanken woanders ist und nicht auf den Tacho sieht häufig wesentlich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und gefährdet damit unbewusst und unbeabsichtigt andere Verkehrsteilnehmer, obwohl er sonst ein verantwortungsbewusster und gutmütiger Mensch ist. Ein Anderer fährt bewusst und absichtlich zu schnell, weil er sich für besonders wichtig hält (als Manager ist man halt immer im Stress). Noch ein Anderer glaubt es sich leisten zu können, weil er sich für einen besonders guten Fahrer hält und es vielleicht sogar objektiv auch ist, weil er als Berufskraftfahrer erheblich mehr Fahrpraxis hat als der Durchschnitt. Noch ein anderer will mit den vorgenannten mithalten - aber ist das schon ein "Rennen"?

Ich stelle mir das sehr schwierig vor, hier ein "wasserdichtes" Gesetz zu schaffen. Aus diesem Grunde gibt es wahrscheinlich auch noch keines. Aber es wird immer Rechtsanwälte geben, die auch dann für ihren Mandanten einen Freispruch ereichen, wenn ihr Mandant "eigentlich" schuldig ist.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

05.02.2018 um 18:46
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:Keiner lässt sich zu einer höchst riskanten und rücksichtslosen Fahrweise hinreissen, weil er ernsthaft damit rechnet, dass er jemanden schwer verletzt oder gar tötet, denn das würde mal abgesehen von moralischen Aspekten "eine Menge Ärger einbringen".
Das kann Imho für Raser nicht einfach so gelten.
Nach der Logik kämen viele Gewalttäter zwingend straffrei davon.
Die allermeisten Kapitaldelikte sind Beziehungstaten.
Da wird der Täter mit fast 100% überführt.
Und auch verurteilt.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

05.02.2018 um 19:22
Zitat von threefishthreefish schrieb:Nach der Logik kämen viele Gewalttäter zwingend straffrei davon.
damit zu rechnen, dass man straffrei davon kommt und tatsächlich davon kommen sind aber zweierlei.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

05.02.2018 um 20:04
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:damit zu rechnen, dass man straffrei davon kommt und tatsächlich davon kommen sind aber zweierlei.
Und das ist auch gut so :-)


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

05.02.2018 um 20:38
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:Um jemanden bestrafen zu können, muss er einen im Strafgesetzbuch definierten Tatbestand, dem dort eine bestimmte Strafe zugeordnet ist, erfüllen - und das ist auch gut so.
Da stimme ich dir zu. Deshalb ja auch mein Vorschlag, ein illegales Straßenrennen rechtlich genauer zu erfassen.
Damit man sich eben nicht mit solchen, ich will jetzt nicht sagen ,,Mauscheleien", weil es den Eventualvorsatz ja tatsächlich im Recht gibt, soweit ich weiß. Aber es ist für mein Empfinden eben sehr viel Konstruktion und Kaffeesatzleserei dabei.

Lieber sollte es klare Regeln und Maßstäbe geben.
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:Jetzt ist es so, dass sich die Gesellschaft weiterentwickelt und sich auch neue noch nicht dagewesene Situationen entwickeln. Das Gafferproblem trat erst mit den Handykameras und den Sozialen Medien so richtig auf. Deshalb musste ein Tatbestand definiert werden um der Sache Herr zu werden, indem Strafen angedroht werden.
Richtig. Wenn wir das Gafferproblem als solches erkannt haben ebenso, wie die Notwendigkeit, da rechtlich was gegen zu unternehmen, dann können wir doch auch das Problem von illegalen Straßenrennen erkennen und die Notwendigkeit sehen, diese rechtlich klar zu fassen.

Es liegen hier für die Allgemeinheit höchst gefährliche Handlungen vor, das dürfte außer Frage stehen.
Die bisherigen gesetzlichen Regelungen führten offensichtlich nicht zur ernsthaften Eindämmung des Problems. Die rechtlichen Regelungen behandeln diese Rennen wie Kleinigkeiten, die Strafen sind lächerlich gering.
Nun hält eine massive Strafe natürlich nicht jeden von der Begehung einer Straftat ab, aber andererseits ist sie auch nicht wirkungslos.
Warum gehe ich nicht ins nächste Geschäft, schlag den Verkäufer nieder und nehm mir das Geld aus der Kasse?

Nicht nur, weil meine Eltern und die Gesellschaft mich anständig erzogen haben, sondern auch, weil ich weiß, dass ich dafür vergleichsweise schwere Strafen zu erwarten habe.

Wenn die Möchtegernrennfahrer ihre Karren verlieren und auch noch längere Zeit hinter Gitter wandern, verschwinden die Rennen sicher nicht ganz. Aber ich bin überzeugt, dass sich dann doch so mancher überlegen wird, ob es den kurzen Kick wert ist, sein schönes Auto zu verlieren und für Jahre ins Gefängnis zu wandern, weil man andere Menschen geschädigt, im Extremfall getötet hat.
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:Rennen mit Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr sind § 29 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht erlaubt. Sollte das nicht ausreichen?
Na offenbar reicht es ja nicht aus. Die Rennen geschehen ja, Tatsache. Ich hab den §29 der STVO jetzt mal überflogen, da steht zwar, wie du richtig schreibst, dass unangemeldete und unkontrollierte Rennen im Straßenverkehr verboten sind.
Aber wenn ich das richtig gesehen habe, wird da keinerlei Sanktion angedroht.
Nur lange Ausführungen, unter welchen Umständen Rennen erlaubt sind.
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:Das Problem fängt schon mit der Definition eines "Rennens" an. Zufällig stehen zwei "Sportwagen" an der Ampel nebeneinander und jetzt geht der "Schwanzvergleich" los. Aber ist das schon ein Rennen, wenn beide die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschreiten? Wenn dabei etwas passiert, können die beiden oder einer von ihnen deshalb schwerer bestraft werden als wenn er alleine deutlich zu schnell und rücksichtslos gefahren wäre und dabei das Gleiche passiert wäre?
Ich würd das Rennen so definieren, als juristischer Laie :D :

die Fahrer zweier oder mehr Kraftfahrzeuge messen sich im öffentlichen Straßenverkehr miteinander, indem sie den/die Kontrahenten durch Geschwindigkeit außerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie unter Missachtung weiterer Verkehrsregeln zu übertrumpfen versuchen.
Denn wenn wir das mal betrachten, genau das ist es doch und darum geht es doch in einem Rennen:

Ich hab ein Auto, Franz hat ein Auto, Ali hat ein Auto. Jetzt behauptet jeder:,,Ich hab das beste und schnellste Auto!".
Wie finden wir heraus, wer das beste und schnellste Auto hat? Indem wir ein Rennen starten. Ich will beweisen, dass mein Auto das beste und schnellste ist und ich der beste Fahrer, indem ich schneller fahre, als Ali und Franz.
Es liegt in der Natur der Sache, dass wir da nicht innerhalb der erlaubten Höchstgeschwindigkeit bleiben, so bekämen wir ja maximal ein Unentschieden.

So schwierig find ich die Renndefinition gar nicht.
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:Der eine fährt aus Fahrlässigkeit, weil er mit den Gedanken woanders ist und nicht auf den Tacho sieht häufig wesentlich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und gefährdet damit unbewusst und unbeabsichtigt andere Verkehrsteilnehmer, obwohl er sonst ein verantwortungsbewusster und gutmütiger Mensch ist.
Auch das ist, aus meiner Sicht, alles von geringerer Bedeutung. Mag ja sein, dass Franz sonst ein netter, ruhiger Zeitgenosse ist.
Wenn er ein illegales Rennen fährt und dabei durch ihn jemand zu Tode kommt, hat er durch sein Verhalten in genau diesem Fall einen Menschen schwer verletzt oder getötet.

Man kann sich gerne überlegen, ob man Franz die Höchststrafe gibt oder ob man ihm zu Gute hält, dass er das allererste Mal vor dem Richter steht. Kein Problem. Aber an der Straftat ändert das erstmal nichts, die wurde begangen.
Wenn Franz aber schon dreimal wegen stark überhöhter Geschwindigkeit und/oder Unfällen aufgefallen ist, dann kann er wegen mir auch ordentlich verknackt werden.
Er zeigt durch sein Verhalten, dass er sich nicht an die Verkehrsregeln halten kann oder will und auf diese Weise Menschenleben gefährdet.

Warum er das macht, ist egal, ob er jetzt Minderwertigkeitskomplexe hat oder sonstwas, das sind keine Berechtigungen, andere Menschen stark zu gefährden.


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05.02.2018 um 22:31
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wenn sie sich im Rahmen der gesetzlich zulässigen Emissionswerte bewegen, nicht. Aber da gibt es diverse Umbauten. Sportauspuffanlagen, die beim TÜV dann auf leise umgestellt werden und Schalter, die die Aktivierung den Sportauspuffs auf "laut" innerhalb geschlossener Ortschaften erlauben.
Das ist ja nicht mein Problem, sollte jemand mit solchen Dingen erwischt werden oder der Verdacht bestehen kann das Auto kurzerhand still gelegt werden.

Aber ich gebe dir mal das Beispiel Magnaflow, hatte ein Kollege lange unter seinem Golf, das Teil hörte sich an wie ein Porsche und noch lauter, sogar bei 30 km/h, niemand konnte es ihn verbieten weil der Hersteller für die gesamte EU eine ABE gemacht hatte, auch wenn jene immer nur auf spanisch beilag. So ist das mit den Gesetzen.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.02.2018 um 10:07
Zitat von KcKc schrieb:Der Mordvorwurf und die Verurteilung waren gedacht, um Exempel zu statuieren.
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:Das Urteil ist sicherlich unter dem Druck der Öffentlichkeit zustande gekommen um abschreckend zu wirken.
Dann wären das sehr schlechte Richter gewesen. Genau das sollte nicht passieren und in aller Regel sind Richter professionell genug, sich davon nicht maßgeblich beeinflussen zu lassen.
Aber natürlich kann das trotzdem passieren, ich halte es aber nicht für wahrscheinlich.
Zitat von farkfark schrieb:So ist das mit den Gesetzen.
Es wird immer Lücken geben. Und wenn diese zu stark ausgenützt werden, bessert der Gesetzgeber in der Regel nach.


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