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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

183 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Raserurteile ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.02.2018 um 11:24
Ob das Urteil nun unter dem Druck der Öffentlichkeit zustande kam oder nicht, das wissen wir natürlich nicht.

Nach einer Fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr gibt es normalerweise einen Strafbefehl über eine Geldstrafe und eine Haftstrafe von 8 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Das sind Fälle, wo jemand den Unfall verursacht hat, weil er mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren ist, die Vorfahrt misachtet hat, zu dicht aufgefahren ist, an unübersichtlicher Stelle überholt hat oder die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs falsch eingeschätzt hat usw. Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es da normalerweise nicht, wenn der Strafbefehl angenommen wird.

Wenn Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt wird, dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Manch ein Angeklagter sitzt dann da wie ein Häufchen Elend und man fragt sich, was will sein Rechtsanwalt überhaupt bezwecken, warum erspart man dem Angeklagten, den Zeugen und den Angehörigen nicht all das. Manche haben aber auch ein großes Maul und sind sich keiner Schuld bewusst.

Warum ich das hier schreibe? Um mal darzustellen, wie der "Normalfall" aussieht.

Wenn jetzt jemand verurteilt und bestraft werden soll, weil er im Rahmen eines illegalen Rennens einen Unfall verursacht hat, dann muss man beweisen, dass es sich hier nicht um den "Normalfall" handelt.

Wie man der Berichterstattung in der Presse entnehmen kann, kommen Leute, die an solchen "Rennen" teilnehmen meist aus einem "bildungsfernen" sozialen Umfeld und sie definieren sich sehr stark über ihr meist getuntes Auto - nicht über ihr Haus oder ihre Yacht, denn soetwas besitzen sie nicht. Wenn zwei von denen sich zur falschen Zeit am falschen Ort treffen, dann kann es zum Schwanzvergleich kommen - manchmal mit schlimmen Folgen.

Aber es gibt ja auch andere, deren Fahrverhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, weil sie meinen, einen sozialen Status innezuhaben, der sie berechtigt, sich über Verkehrsregeln hinwegzusetzen - insbesondere dann, wenn sie wie immer in Eile sind. Wenn zwei von denen zufällig zur gleichen Zeit am gleichen Ort in gleicher Richtung - z. B. zum Flughafen - fahren, will man denen dann unterstellen, dass sie ein "Rennen" fahren und sie, wenn es aufgrung überhöhter Geschwindigkeit zu einem Unfall kommt, härter bestrafen, als im "Normalfall" ?

Es mag nicht schwierig sein, zu definieren, was ein illegales Rennen ist.

Ich halte es aber für sehr schwer zu beweisen, das es ggf. eines war und ich befürchte, das die soziale Herkunft hier eine nicht untergeordnete Rolle spielen könnte. Es gibt Leute, die mögen getunte Autos - die kann man belächeln, so wie Leute, die Gartenzwerge sammeln belächelt werden. Aber was ist daran verwerflich, wenn Leute, die oft in der Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker sind oder ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben, ein ihrem Beruf naheliegendes Hobby ausüben?

Die meisten gehen mit ihren Autos, in die sie sehr viel Arbeit investiert haben, sehr sorgsam um und die wollen auf keinen Fall durch ihre Fahrweise negativ auffallen. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen.

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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.02.2018 um 12:11
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:Das sind Fälle, wo jemand den Unfall verursacht hat, weil er mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren ist, die Vorfahrt misachtet hat, zu dicht aufgefahren ist, an unübersichtlicher Stelle überholt hat oder die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs falsch eingeschätzt hat usw.
Genau. Das sind die typischen Fälle einer fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr.
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:Wenn jetzt jemand verurteilt und bestraft werden soll, weil er im Rahmen eines illegalen Rennens einen Unfall verursacht hat, dann muss man beweisen, dass es sich hier nicht um den "Normalfall" handelt.
Im Grunde ja. Genaugenommen muss man beweisen, warum hier Vorsatz und keine Fahrlässigkeit hinsichtlich der Todesfolge vorlag. Aber Du hast recht, man muss das zum "Normalfall" abgrenzen.
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb: insbesondere dann, wenn sie wie immer in Eile sind. Wenn zwei von denen zufällig zur gleichen Zeit am gleichen Ort in gleicher Richtung - z. B. zum Flughafen - fahren, will man denen dann unterstellen, dass sie ein "Rennen" fahren und sie, wenn es aufgrung überhöhter Geschwindigkeit zu einem Unfall kommt, härter bestrafen, als im "Normalfall" ?
Das Motiv muss natürlich auch bewiesen werden. Das ergibt sich aber in der Regel aus den Gesamtumständen.
Dein Argument lautet: Was ist, wenn zwei "Raser" zufällig innerorts mit weit überhöhter Geschwindigkeit nebeneinander her fahren. Die könnten es ja auch einfach jeder für sich eilig haben, der eine muss zum Arzt, der andere das Kind von der Kita abholen. Und beiden fiel das spontan wieder ein, als sie nebeneinander an einer Ampel standen.
Die Frage ist, ob das auch nur ansatzweise glaubhaft ist, wenn man die Gesamtumstände betrachtet.
Der Messerstecher kann sich in der Regel auch nicht damit herausreden, dass er nur mit dem Messer gefuchtelt hat und der andere blöderweise mehrfach in die Bahn der Klinge gehüpft ist.
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:Es mag nicht schwierig sein, zu definieren, was ein illegales Rennen ist.
Eigentlich muss man das gar nicht. Wenn ich mit 150 durch den Ort heize, und zwar unter Umständen, die an der Grenze meines Autos und meiner fahrerischen Möglichkeiten stehen, dann gibt es auch andere "niedere" Motive, die dieselbe Beurteilung zulassen.
Nur wenn ich einen Tatbestand schaffe, der da heißt "illegales Autorennen" muss ich natürlich die Erfüllung dieses Tatbestandes nachweisen. Da kommt es dann auf die Gesamtumstände an, ob das gelingt.
Wenn mindestens zwei Beteiligte gemeinsam losrasen und es für einen Betrachter nach einem Rennen aussieht, dann ist das schon mal ein starkes Indiz. Du würdest vermutlich auf einer Rennstrecke auch erkennen, ob da gerade ein Rennen statt findet oder ob ein paar Autos vor sich hin gurken. Es gibt ja Rennstrecken, auf denen man auch privat sich austesten kann. Aber wenn man zusieht, erkennt man eigentlich, ob da zwei miteinander ein Rennen bestreiten oder ob beide einzeln einfach nur schnell fahren. Nicht immer , aber doch in der Regel.
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:Aber was ist daran verwerflich, wenn Leute, die oft in der Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker sind oder ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben, ein ihrem Beruf naheliegendes Hobby ausüben?
Gar nichts ist daran verwerflich.

Und hätten sie ihre getunten Autos genommen und ihre Lust auf schnelles Fahren auf einer Rennstrecke befriedigt, wären sie strafrechtlich unbehelligt geblieben.

Aber so wie der Waffennarr, der seine Karren nicht auf dem Schießstand sondern in der Öffentlichkeit testet, so führt auch hier die Wahl des falschen Austragungsortes zu der Strafbarkeit.
Es ist nicht das Hobby, sondern dessen Ausleben an der falschen Stelle, das hier das Problem ist.
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:Die meisten gehen mit ihren Autos, in die sie sehr viel Arbeit investiert haben, sehr sorgsam um und die wollen auf keinen Fall durch ihre Fahrweise negativ auffallen.
Und diese Leute sind dem Staatsanwalt ja auch egal.
Es mag Polizisten geben, die getunte Autos eher kontrollieren, als eine Familienkutsche. Ob das fair ist, ist sicher diskutabel. Manche werden auch eher beim Zoll rausgewunken als andere, manche bekommen eher ein Darlehen als andere bei gleicher Bonität. Menschliche Beurteilung ist oft nicht fair.
Aber das bloße "Verschönern" seines Autos hat (ordnungsgemäßer TÜV mal vorausgesetzt) keine Folgen für den Bastler.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.02.2018 um 12:22
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wenn mindestens zwei Beteiligte gemeinsam losrasen und es für einen Betrachter nach einem Rennen aussieht, dann ist das schon mal ein starkes Indiz. Du würdest vermutlich auf einer Rennstrecke auch erkennen, ob da gerade ein Rennen statt findet oder ob ein paar Autos vor sich hin gurken. Es gibt ja Rennstrecken, auf denen man auch privat sich austesten kann. Aber wenn man zusieht, erkennt man eigentlich, ob da zwei miteinander ein Rennen bestreiten oder ob beide einzeln einfach nur schnell fahren. Nicht immer , aber doch in der Regel.
Es ist ein Irrtum anzunehmen zu einem Rennen gehören mindestens zwei.
Ein Autofahrer kann auch alleine durch die Gegend fahren um sich in einen Geschwindigkeitsrausch zu versetzen.
Hier kommt es dann wie in anderen Fällen auch auf die Gesamtumstände an.
Z.b. ob plausibel ist das gerast wurde um einen dringenden Termin zu erreichen.
Ob das Fahrzeug im Grenzbereich gefahren wurde.
Und selbstverständlich die Persönlichkeit des Fahrers inklusive möglicher Vordelikte.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.02.2018 um 12:55
Zitat von threefishthreefish schrieb:Ein Autofahrer kann auch alleine durch die Gegend fahren um sich in einen Geschwindigkeitsrausch zu versetzen.
Aber dann wird es nun wirklich schwierig, anhand der Umstände ein Motiv zu erkennen. Aber ein "Rennen" ist definitionsgemäß ein Wettkampf. Und das setzt mindesten zwei Beteiligte voraus.
Zitat von threefishthreefish schrieb:Hier kommt es dann wie in anderen Fällen auch auf die Gesamtumstände an.
Genau. Das schrieb ich ja.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.02.2018 um 13:10
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber dann wird es nun wirklich schwierig, anhand der Umstände ein Motiv zu erkennen. Aber ein "Rennen" ist definitionsgemäß ein Wettkampf. Und das setzt mindesten zwei Beteiligte voraus.
Nicht nach der Definition des Gesetzgebers:

https://www.bundestag.de/presse/hib/2017_06/-/513316


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.02.2018 um 14:14
"illegale Rennen" werden derzeit in den Medien breitgetreten. Dagegen muss man etwas tun, da muss ein neues Gesetz her, nach dem ein "Illegales Rennen" nicht als Ordnungswidrigkeit sonder als Straftat geahndet werden kann.

aber brauchen wir das wiklich?

es gibt doch schon seit langem den § 315c des Strafgesetbuches:
§ 315c
Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Absatz 2 deckt doch eigendlich schon alles ab, was bei einem "illegalen Rennen" so abläuft. Und dafür kann eine Haftstrafe von 5 Jahren verhängt werden, auch dann, wenn kein Unfall passiert.

Wenn jemand - ohne Haftstrafe - nach § 315c verurteilt wird (Absatz 1 oder Absatz 2) dann wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist angeordnet, innerhalb derer die Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird, wird meisten eine positive MPU gefordert.

Trinker (Absatz 1) können die recht leicht bestehen - Fehlverhalten eingesehen (Trinken gilt nicht mehr als cool), nachvollziehbare Strategie, wie Trunkenheitsfahrten in Zukunft vermieden werden (anderer Frendeskreis, geht nicht mehr zum Stammtisch), Strategie stabil gelebt (saubere Leberwerte).

Anders bei Absatz 2 (grob verkehrswidrig) - da ist es erheblich schwieriger, die MPU zu bestehen. Wie will man glaubhaft machen, dass man nicht mehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt und das auch in Zukunft nicht tun wird, wenn man keinen Führerschein mehr hat? Viele bekommen ihren Führerschein da nie wieder.

Brauchen wir da wirklich einen neuen Straftatbestand?


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.02.2018 um 14:24
Zitat von threefishthreefish schrieb:Nicht nach der Definition des Gesetzgebers:
Da ist nicht "Rennen" definiert. Das "Einzelrennen" in der Überschrift ist eine redaktionelle (und dem Wortsinn nach eben falsche) Zusammenfassung des Inhaltes.
Umgangssprachlich kann man ja von "Einzelrennen" sprechen und ich will da auch keine Wortklauberei betreiben. Aber dem Wortsinn nach ist eine Rennen ein Wettkampf.

Na ja, wie auch immer. das müssen wir nun nicht ausdiskutieren.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.02.2018 um 14:30
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:Der Absatz 2 deckt doch eigendlich schon alles ab, was bei einem "illegalen Rennen" so abläuft.
Allerdings setzt § 315c eine konkrete Gefährdung voraus. Da sind einige Konstellationen - und vor allem Vorbereitungshandlungen - die typischerweise so ein Rennen betreffen, nicht erfasst. Z.B. nachts mit 200 durch die Innenstadt und zufällig ist gerade niemand in der Nähe. Oder ich organisiere das Rennen.

Und so wie ich das verstehe, soll aber gerade schon im Vorfeld solcher Rennen eine Handhabe geschaffen werden.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.02.2018 um 14:38
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Na ja, wie auch immer. das müssen wir nun nicht ausdiskutieren.
In der Tat müssen wir das nicht weiter ausdiskutieren.
Ich habe korrekt herausgearbeitet das der Gesetzgeber explizit auch Fahrten eines einzelnen KFZ unter dem
betreffenden Paragraphen einordnet. Deswegen ist Frage des allgemeinen Sprachgebrauch von "Rennen" in diesem
Zusammenhang vollkommen irrelevant.


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06.02.2018 um 14:57
Edit: Unfug geschrieben


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.02.2018 um 15:00
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wenn wir schon Korinthen kacken: Das hat der nicht. Denn es ist momentan ein Entwurf, vielleicht, sofern der Entwurf auch sprachlich so umgesetzt wird, dann "hat" der Gesetzgeber.
Ist am 24.8.2017 veröffentlicht worden.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.02.2018 um 15:05
@threefish
Richtig ist folgendes:
Es ist keine Legaldefinition vorhanden, dass ein einzelner Fahrer auch ein Rennen bestreitet. Denn die Varianten lauten:
1.
ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2.
als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3.
sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen

Es ist also ein "oder", das die Einzelfahrten vom Rennen trennt. Die Überschrift alleine ist keine Definition des Wortes "Rennen" (sonst wäre auch bei Nummer 3 wie bei 1 und 2 das Wort "Rennen" benutzt worden).

Richtig ist aber, dass dieses Gesetz auch das "Rasen alleine" erfasst.

So, nun sollte es umfassend geklärt sein.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.02.2018 um 15:07
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Richtig ist aber, dass dieses Gesetz auch das "Rasen alleine" erfasst.
Da wollte ich die ganze Zeit drauf hinaus.
Vor einem Strafgericht wird wohl kaum über die Definition von "Rennen" diskutiert.
Sondern ob die Handlung des Angeklagten unter dem betreffenden Paragraph fällt....


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.02.2018 um 15:09
Zitat von threefishthreefish schrieb:Ist am 24.8.2017 veröffentlicht worden.
Nö.

Zu dem Datum war es noch ein Entwurf.

Veröffentlicht wurde es am 30. September 2017. Da war es dann tatsächlich "durch".


https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl117s3532.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s3532.pdf%27%5D__1517926056091


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06.02.2018 um 15:11
Verdammte Axt, verlinken ging nicht.

also als Anhang


Dateianhang: bgbl117s3532_75899.pdf (42 KB)


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.02.2018 um 15:14
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Da sind einige Konstellationen - und vor allem Vorbereitungshandlungen - die typischerweise so ein Rennen betreffen, nicht erfasst. Z.B. nachts mit 200 durch die Innenstadt und zufällig ist gerade niemand in der Nähe. Oder ich organisiere das Rennen.

Und so wie ich das verstehe, soll aber gerade schon im Vorfeld solcher Rennen eine Handhabe geschaffen werden.
Natürlich gibt es illegale Rennen, die vorher verabredet und organisiert werden. Es ist aber lebensfremd, dass jemand es organisiert, dass zwei oder mehrere Leute mit ihren Autos oder Motorrädern auf einer belebten Straße in der Innenstadt ein Rennen veranstalten. Das wird - wenn es verabredet und organisiert ist - irgendwo stattfinden, wo möglichst wenige andere und vor allem die Polizei nichts davon mitbekommen, denn es ist ja eine Ordnungswidrigkeit, die auch geahndet wird. Eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit reicht da aus meiner Sicht vollkommen aus. In der Regel erfährt nämlich keiner etwas davon und es passiert auch nichts, wobei Unbeteiligte zu Schaden kommen.

Anders jedoch bei den nicht organisierten und nicht verabredeten spontanen "Rennen" in der Innensadt, wenn sich zufällig zwei zum "Schwanzvergleich" treffen. Wenn dabei Unbeteiligte zu Schaden kommen, darf das aus meiner Sicht keinesfalls wie der von mir weiter oben geschilderte "Normalfall" behandelt werden. Das Problem bleibt jedoch die Beweislage.

War es ein "Rennen", wenn der Unfall bei stark überhöhter Geschwindigkeit von einem jungen Mann aus einer bildungsfernen Gesellschaftsschicht in einem getunten alten VW Golf verusacht wird und ein "Normalfall", wenn der Verursacher ein ach so gestresster Manager im schicken BMW Z8 oder Porsche ist, der natürlich immer sehr in Eile ist?


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.02.2018 um 15:19
Zitat von threefishthreefish schrieb:Vor einem Strafgericht wird wohl kaum über die Definition von "Rennen" diskutiert.
Sondern ob die Handlung des Angeklagten unter dem betreffenden Paragraph fällt....
Nicht ganz korrekt. Es muss schon klar sein, was sich hinter dem Begriff "Rennen" verbirgt, ehe man unter ihn subsumieren kann.

Das Gesetz enthält keine Legaldefinition, allerdings gab es eine solche bereits durch die StVO sowie die bisherige Rechtsprechung. Ich darf mal zitieren aus BeckOK StGB/Kulhanek, 36. Ed., Stand: 1.11.2017, StGB § 315d Rn. 11:

„Rennen“ iSd Norm sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbs sowie Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder höchsten Durchschnittsgeschwindigkeiten mit mind. zwei teilnehmenden Kraftfahrzeugen, wobei es weder auf die Länge der gefahrenen Strecke ankommt noch einer vorherigen Absprache der Beteiligten bedarf (BT-Drs. 18/12964, 5; BGHZ 154, 316 = NJW 2003, 2018; OLG Hamm NZV 2013, 403 (404); OLG Oldenburg DAR 2017, 93 (94); MüKoStVR/Sauthoff StVO § 29 Rn. 7; Deutscher VRR 2015 (Ausgabe 3), 3 (3 f.); Preuß NZV 2017, 105 (109); Zieschang JA 2016, 721 (723)). Eine Abgrenzung ist erforderlich zu Veranstaltungen ohne Renncharakter, bei denen ggf. auch die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, jedoch das bestimmende Merkmal der Geschwindigkeit fehlt.


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06.02.2018 um 15:24
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:Eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit reicht da aus meiner Sicht vollkommen aus. In der Regel erfährt nämlich keiner etwas davon und es passiert auch nichts, wobei Unbeteiligte zu Schaden kommen.
Das ist irrelevant. Schutzgut ist auch und vor allem die Sicherheit im Straßenverkehr. Das wird im Grundtatbestand des Absatzes 1 deutlich. Alles andere sind Qualifikationstatbestände.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.02.2018 um 15:26
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:War es ein "Rennen", wenn der Unfall bei stark überhöhter Geschwindigkeit von einem jungen Mann aus einer bildungsfernen Gesellschaftsschicht in einem getunten alten VW Golf verusacht wird und ein "Normalfall", wenn der Verursacher ein ach so gestresster Manager im schicken BMW Z8 oder Porsche ist, der natürlich immer sehr in Eile ist?
Warum legst du so viel Wert auf die soziale Herkunft der Beteiligten? Es gibt doch sicher auch illegale Rennen an denen solvente Ferrarifahrer beteiligt sind?
Nur sind teure Wagen einfach seltener, als aufgerüstete Fahrzeuge der Kompakt- oder Mittelklasse. Und vermutlich werden in der Tat die meisten Rennen durch Personen ausgefochten, die dem von Dir genannten Stereotyp entsprechen.

Aber mal ehrlich, wenn zwei Manager innerorts mit 150 zu ihrem Meeting fahren und sich dabei abwechselnd überholen, würde ich durchaus ein Rennen bejahen. Da müssten sie sich schon sehr anstrengen, da den Richter von "kollektiver Eile" zu überzeugen.


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.02.2018 um 15:47
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Es gibt doch sicher auch illegale Rennen an denen solvente Ferrarifahrer beteiligt sind?
nur dann interessiert es die Medien nicht.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber mal ehrlich, wenn zwei Manager innerorts mit 150 zu ihrem Meeting fahren und sich dabei abwechselnd überholen, würde ich durchaus ein Rennen bejahen. Da müssten sie sich schon sehr anstrengen, da den Richter von "kollektiver Eile" zu überzeugen.
und wenn sie den Richter von "kollektiver Eile" überzeugen können, gehen sie strafrei aus?
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Nur sind teure Wagen einfach seltener, als aufgerüstete Fahrzeuge der Kompakt- oder Mittelklasse.
da bin ich mir nicht so sicher - verlässliche Zahlen kenne ich aber auch nicht. Das Ganze ist aber auch eine Sache der Definition. Ab welchem Preis ist ein Auto "teuer"


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