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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

183 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Raserurteile ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.02.2018 um 15:52
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:und wenn sie den Richter von "kollektiver Eile" überzeugen können, gehen sie strafrei aus?
Richtig.
Ebenso wie die 2 Jungs aus der Unterschicht die sich mit >150 km/h in der Innenstadt ständig gegenseitig überholen um rechtzeitig
zum Dschungelcamp Finale vor dem Fernseher zu sitzen :-D

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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

06.02.2018 um 15:59
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:und wenn sie den Richter von "kollektiver Eile" überzeugen können, gehen sie strafrei aus?
Nein. Aber dann wäre es eben kein Rennen. Aber je nach den Umständen die Nummer 3 von § 315d.
Kommt es zu keiner Straßenverkehrsgefährdung, war es nach "altem" Recht nur eine OWi.
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:Ab welchem Preis ist ein Auto "teuer"
100.000 EUR. Meine Definition bezüglich "Sportwagen". Darunter sind es keine "teuren" Sportwagen (nach meiner persönlichen Definition). Hinsichtlich anderer Fahrzeugtypen habe ich da andere Grenzen.
Zitat von roadcaptainroadcaptain schrieb:nur dann interessiert es die Medien nicht.
Das glaube ich aber gar nicht. Wenn zwei Ferrarifahrer bei einem solchen rennen jemanden töten, wäre die Berichterstattung doch keine andere gewesen?


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Sind die Urteile gegen Verkehrsrowdies in Köln zu milde?

23.03.2018 um 10:11
Das erste Urteil wurde gestern "geändert". Die beiden Fahrer müssen nun ins Gefängnis und die Strafen sind nicht zur Bewährung ausgesetzt.
M. muss demnach für 21 Monate hinter Gittern, und F. bekam eine Gefängnisstrafe von 24 Monaten. Die 3. Große Strafkammer sah keinen Anlass, die Haftstrafte zur Bewährung auszusetzen. „Bei keinem der beiden Angeklagten liegen besondere Umstände vor“, erklärte der Vorsitzende Richter Ralph Ernst in der Urteilsbegründung. Damit wurde ein älteres Urteil korrigiert beziehungsweise „abgeändert“, wie Juristen sagen. Denn M. und F. waren 2016 von der 17. Großen Strafkammer des Landgerichts wegen des tödlichen Rennens zu Haftstrafen in gleicher Höhe verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt worden waren.
Besonders interessant finde ich auch dies:
Die mildere Bewährungsvariante löste damals eine Kontroverse über angemessene Bestrafungen von Rasern aus.[...] Es sei auch zu beachten, welche Auswirkungen ein solche Entscheidung auf das Rechtsempfinden in der Bevölkerung haben könne.
Es spielte bei dem Urteil wohl eine Besondere Rolle wie die beiden sich verhalten haben und ob die Reue echt ist oder doch eher Selbstmitleid.

Ein paar Auszüge, wodurch sich die Täter selber disqualifiziert haben:
Bis vor wenigen Tagen konnte man beim öffentlichen Facebook-Account von Firat M. ein harmloses Foto finden, das zugleich ziemlich schockierend war. Die Aufnahme zeigte den 24-jährigen Kölner, wie er stolz mit Sonnenbrille und gegeltem Haar neben einem blankpolierten schwarzen Mercedes-Coupé steht. Das Auto, das M. damals gefahren hatte, war eben jener abgebildete schwarze Mercedes.
Erst kurz vor der erneuten Hauptverhandlung habe er mit einer Therapie begonnen, gegen die er sich lange gewehrt hatte.
Der Nebenkläger-Vertreter erinnerte an Zeugenaussagen, wonach M. 2015 noch am Tatort Spurensicherer darauf hingewiesen habe, sie sollten vorsichtig sein bei ihrer Arbeit, immerhin hätten die Felgen 3.000 Euro gekostet.
Link zum Welt-Artikel: https://www.welt.de/vermischtes/article174817000/Urteil-im-Koelner-Raser-Prozess-Sie-sind-nicht-das-Opfer-Sie-sind-der-Taeter.html


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