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Soziale Betreuung und häusliche Pflegekraft

89 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betreuung, Alltagsbetreuer, Ambulante Pflege ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Soziale Betreuung und häusliche Pflegekraft

16.09.2016 um 20:39
@borabora

Hinweise für Anzeigen bei der Polizei

Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube das man bei der Polizei alle Delikte exakt benennen muss, wegen denen man Strafanzeige erstatten möchte. Letztlich ist es die Aufgabe des Polizisten herauszufinden welche Delikte in Frage kommen. Man kann also durchaus auch etwas anzeigen ohne die exakte Bezeichnung der Straftat zu kennen.

Zur Vernehmung bei der Polizei kann man normalerweise einen Beistand mitbringen, also z.B. ein Familienmitglied oder eine andere Vertrauensperson. Allerdings sollte man mit dem zuständigen Beamten vorher klären, ob das für ihn in Ordnung ist und natürlich darf man keinen anderen Zeugen des selben Verfahrens als Beistand mitbringen. Ein Anwalt darf grundsätzlich mitgenommen werden.

Man darf jeden als Zeugen benennen, der sachdienliche Hinweise zur Anzeige machen kann. Hierfür ist es unerheblich ob die Person aussagen will oder nicht. In Deutschland ist man als Zeuge einer Straftat zur Aussage verpflichtet, außer man hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Zeugen können zwar die Aussage bei der Polizei verweigern, nicht jedoch die Aussage, wenn sie z.B. von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht vorgeladen werden.

Wenn man bei der Polizei Angaben macht, so sollte einem klar sein, dass der Beschuldigte all diese Angaben bei einer Akteneinsicht zu sehen bekommt. Adresse, Telefonnummer, komplette Aussage usw. sind also für den Beschuldigten zugänglich. Aus Schutzgründen besteht nach §68 Abs. 2-5 StPO die Möglichkeit, eine andere ladungsfähige Adresse, als die tatsächliche Wohnadresse anzugeben. (Hier der Paragraph im Wortlaut) Da leider vielen Beamten diese Regelung nicht bekannt ist, empfehle ich den Paragraph auszudrucken und vorsichtshalber zur Vernehmung mitzunehmen. Die Telefonnummer muss übrigens grundsätzlich nicht bei der Polizei angegeben werden.

Nachstellung ist ein Antragsdelikt, dass heißt, die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Wenn man Strafanzeige erstattet, so darf man nicht vergessen auch den Strafantrag zu stellen. Normalerweise wird man von dem aufnehmenden Beamten gefragt ob man Strafantrag stellen will. Hier gilt ein ganz klares ja!

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Soziale Betreuung und häusliche Pflegekraft

16.09.2016 um 20:42
Ich glaube "kerngesund" heißt in dem Fall, dass sie zwar keine Medikamente brauchte, aber Hilfe in anderen Bereichen, wie einkaufen oder so.

Aber ganz blicke ich da nicht mehr durch.


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Soziale Betreuung und häusliche Pflegekraft

16.09.2016 um 20:45
@Lothar

Vielen Dank für Deine ausführliche Erklärung :)

@Anevay
Zitat von AnevayAnevay schrieb:Das passt alles vorne und hinten nicht.
Mir erscheinen einige Dinge seltsam..
Zitat von Sky_WolfSky_Wolf schrieb: Man sieht die älteren Leute die sich von ihr pflegen und betreuen lassen, dass es denen zunehmend schlechter geht.
Dann hätte ich die älteren Leute doch mal angesprochen bzw. in ein Gespräch verwickelt.


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Soziale Betreuung und häusliche Pflegekraft

16.09.2016 um 20:50
Zitat von boraboraborabora schrieb:Dann hätte ich die älteren Leute doch mal angesprochen bzw. in ein Gespräch verwickelt.
Das wäre ja auch das Nächste, wenn man sich ernsthaft sorgt. Oder einen Angehörigen, so Getratsche hintenrum, bringt doch überhaupt nichts. Im Gegenteil, das kann die Lage der alten Herrschaften nur noch verschlechtern, WENN denn an dem Gerede was dran wäre und die Pflegerin würde es erfahren.


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16.09.2016 um 20:55
@Frau.N.Zimmer

Das sehe ich auch so u. wer weiss, wie lange dieser "Zustand" schon ist! Wenn mir das Wohl der Personen am Herzen liegt, würde ich aktiv werden und mich drum kümmern, ob an den Gerüchten bzw. Vorwürfen was dran ist.

Das würde ich genauso machen ;)

Aber keinesfalls labern u. nichts unternehmen. Ich würde es mir nicht verzeihen, wenn an den Gerüchten tatsächlich was dran ist u. ich untätig geblieben wäre.


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Soziale Betreuung und häusliche Pflegekraft

17.09.2016 um 00:10
@Lothar

Wenn du schon copy&past nutzt, solltest du die Quelle auch dazu Sätzen.
Das solltest du doch wissen.

http://www.stalking-justiz.de/handlungsmoglichkeiten-fur-betroffene/juristische-moglichkeiten/hinweise-fuer-die-anzeige-bei-der-polizei/


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Soziale Betreuung und häusliche Pflegekraft

17.09.2016 um 01:04
@borabora

Man kann, eine Vermutung/Verdacht auf der Wache ansprechen ..

Die können, dann einen direkt vor Ort beraten, was geht.


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Soziale Betreuung und häusliche Pflegekraft

17.09.2016 um 01:10
@MiaJinn

Ich weiss doch hier wurde ja öfters gesagt, man kann eine Anzeige machen.

Mir war jetzt nicht klar, ob eine Vermutung ausreicht, das sie eine Anzeige schreiben.


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Soziale Betreuung und häusliche Pflegekraft

17.09.2016 um 01:15
@borabora

Anfragen bzw, was melden ist immer möglich, man muss halt auch klar sagen das es sich um eine Vermutung handelt.

Eine Behauptung, wird zum Bumerang.

Aber wie gesagt, man wird dann Beraten auf einer Wache, wie vor zu gehen ist.


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Soziale Betreuung und häusliche Pflegekraft

17.09.2016 um 01:22
@MiaJinn

Ah, danke, damit ist meine Frage ja beantwortet :)

Ich würde die Polizei allerdings erst später hinzuziehen, wenn meine vorherigen Versuche erfolglos blieben oder sich der Verdacht erhärtet hat.

Also die zu Pflegenden ansprechen, dessen Angehörige..


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17.09.2016 um 01:29
@borabora

Ja, man schaut meist eh genauer hin,
Wer geht schon gerne mit Leeren Händen hin.

:)


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Soziale Betreuung und häusliche Pflegekraft

17.09.2016 um 01:32
@MiaJinn

Sollte man meinen.. doch bis jetzt gibt es nur blabla von der Nachbarschaft u. niemand unternimmt wirklich
was.
Wie schon hier schon geschrieben wurde, gibt es mehrere Möglichkeiten, sich zu überzeugen, ob an den Gerüchten was dran ist oder nicht.


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Soziale Betreuung und häusliche Pflegekraft

17.09.2016 um 01:35
@borabora

Ja das ist so ne Sache mit Gerüchten, die Frau kann einfach bei jemandem unbeliebt sein, die Person geht sabbeln *auf Stacheln* nur um Schaden an zu richten.

Man muss schon genau hin schauen.

Hier gab es schon gute Ansätze mit den Angehörigen und Hausarzt.
U.s. w

Da könnte man ja erstmal Ansätzen.

Nachtrag: erstmal Haja.. Nachti :)


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Soziale Betreuung und häusliche Pflegekraft

17.09.2016 um 01:46
@MiaJinn

Das finde ich auch, doch noch ist nichts geschehen.

Sie soll falsche Medikamente verabreicht haben, eine angeblich kerngesunde Frau ist plötzlich sehr krank, sie soll das Münchhausener Symdrom haben.. usw. man, da würd ich es doch nicht beim Tratschen belassen.

Die merken nicht mal, das es ihre Pflicht wäre, sofort aktiv zu werden.

Gute Nacht :)


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Soziale Betreuung und häusliche Pflegekraft

17.09.2016 um 08:39
@Sky_Wolf
Es bliebe auch noch der Weg sich ans Gewerbeaufsichtsamt zu melden und eine Anfrage zu stellen ob diese Person ein Gewerbe angemeldet hat. Das riecht schon sehr nach Schwarzarbeit.
Das wäre vielleicht ein Weg über Umwege ans Ziel zu kommen. So billig kann man eigentlich nicht selbstständig arbeiten das nicht ein Pflegedienst bei einer Pflegestufe billiger wäre. und zusätzlich käme noch dazu das die Krankenkasse die Kosten einer Behandlungspflege ( nur vom Pflegedienst) übernimmt
und für alle die mit Pflegegeld kommen noch mal zum vergleichen

an Privat Pflegegeld
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/online-ratgeber-zur-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/die-leistungen-im-ueberblick.html

an den Pflegedienst Pflegesachleistungen
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/online-ratgeber-zur-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/die-leistungen-im-ueberblick/pflegesachleistungen-fuer-haeusliche-pflege.html

Pflegegeld für die häusliche Pflege

Pflegebedürftigkeit in Stufen max. Leistungen (pro Monat in Euro)
* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI - das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen.
Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123
Pflegestufe I 244
Pflegestufe I (mit Demenz*) 316
Pflegestufe II 458
Pflegestufe II (mit Demenz*) 545
Pflegestufe III 728
Pflegestufe III (mit Demenz*) 728

Pflegebedürftigkeit in Stufen max. Leistungen (pro Monat in Euro)
* Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI - das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen.
Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 231
Pflegestufe I 468
Pflegestufe I (mit Demenz*) 689
Pflegestufe II 1.144
Pflegestufe II (mit Demenz*) 1.298
Pflegestufe III 1.612
Pflegestufe III (mit Demenz*) 1.612
Härtefall 1.995
Härtefall (mit Demenz*) 1.995


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Soziale Betreuung und häusliche Pflegekraft

17.09.2016 um 09:50
@Missesfee
Zitat von MissesfeeMissesfee schrieb:So billig kann man eigentlich nicht selbstständig arbeiten das nicht ein Pflegedienst bei einer Pflegestufe billiger wäre.
Sicher? Warum holen sich dann die Leute Pflegerinnen aus dem Osten, die rund um die Uhr Betreuung leisten? Wie hier geschrieben wurde war die Frau kerngesund. Was soll das dann für eine Pflegestufe sein?

@Sky_Wolf

Geht es Dir jetzt darum , dass mutmaßlich falsch behandelten Personen geholfen wird, oder soll der Pflegerin, aus welchen Gründen auch immer, das Einkommen entzogen werden?
Es kommt gar nicht so selten vor, dass die Leute selbst, keinen Finger für die Alten krumm machen wollen, denen die helfen aber das bisschen Geld nicht gönnen.


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Soziale Betreuung und häusliche Pflegekraft

17.09.2016 um 10:10
@Frau.N.Zimmer
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Sicher? Warum holen sich dann die Leute Pflegerinnen aus dem Osten, die rund um die Uhr Betreuung leisten? Wie hier geschrieben wurde war die Frau kerngesund. Was soll das dann für eine Pflegestufe sein?
Na weil die häufig zu absoluten Dumpinglöhnen angestellt sind bzw. schwarz arbeiten.
Ist doch auch in anderen Bereichen der Fall. Der offizielle Handwerksbetrieb, der ordnugnsgemäß Steuern und Abgaben und Gehälter zahlt, muss für eine Aufgabe vielleicht 300€ berechnen, während ,,der Pole" es dir für 100 oder 150€ macht. Der zahlt dann aber auch keine Steuern, ist nicht versichert usw.
Aber er arbeitet halt auch nicht legal.

Daher wohl die Annahme mit der Schwarzarbeit, ist doch logisch.


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Soziale Betreuung und häusliche Pflegekraft

17.09.2016 um 10:44
@Sky_Wolf
Zitat von Sky_WolfSky_Wolf schrieb:In der Nachbarschaft verhärtet sich die Vermutung, das eine Nachbarin mit Absicht ältere Leuten falsche Medikamente verabreicht. Man sieht die älteren Leute die sich von ihr pflegen und betreuen lassen, dass es denen zunehmend schlechter geht.

Jetzt wurde beschlossen, seitdem eine kerngesunde Frau sie als soziale Betreuung hat sehr krank geworden ist, dass diese Frau mit ihrer Kompetenz überprüft werden soll.

Nun bin ich mir nicht sicher, ob das MDK Betreuungskräfte und Pfleger in einer Datenbank gespeichert hat.

Diese Frau hatte sich von einer Nachbarin Geld geliehen für das Seminar Altenpfleger,Alltagsbetreuung und Hauswirtschaft.

Das macht mich skeptisch. In der Regel bezahlt meist das Jobcenter oder ein Klinikum solche Seminare.

Gerüchte in der Nachbarschaft besagen das diese Frau das sogenannte Münchhausensyndrom hat und von Bayern nach Brandenburg gezogen ist, Gerüchte sollte man nicht glauben aber eigenartig ist das schon, das den Menschen seitdem sie die betreut und pflegt zunehmend schlechter geht.

Seit etwa 2 Monaten betreut sie eine Schwester von unserer Nachbarin und seitdem möchte ihre Schwester nichts mehr mit unserer Nachbarin zu tun haben. Sie waren davor sehr eng verbunden und auf einmal nicht mehr. Seit diese Frau sie betreut ist ihre Schwester jetzt das zweite mal ins Krankenhaus eingeliefert wurden weil sie Epileptikerin ist. Davor hat sie das letzte mal 2014 ein Anfall bekommen.

Auch das Jugendamt hatte damals ihre Tochter weg genommen aber sie meinte das Jugendamt hätte da nur gelogen.
Na, das ist ja ein Ding.

Meine Fragen an dich:

Wer ist die Nachbarschaft, bei wie vielen Nachbarn verhärtet sich die Vermutung, dass etwas mit besagter Person nicht stimmt?

Wer hat den Beschluss gefasst, die Kompetenz dieser Person zu überprüfen?

Woher das Wissen, dass sich die Person Geld geborgt hat? Vor allem, welchen Betrag und wann? Welcher Zeitraum wurde für die Rückzahlung angesetzt?
Weiters, was geht es dich und die Nachbarn an, wer wem Geld borgt?
Ist die Geldgeberin besachwaltet oder kann die noch frei über ihr Eigentum verfügen?

Gerüchte in der Nachbarschaft besagen, dass die Frau das Münchhausensyndrom hat? Hat der Arzt besagter Person da geplaudert? Oder wie kommt es zu dem Gerücht? Und wenn da was dran ist, welche Rolle spielt das tatsächlich?
Ah ja, wusste ich es doch, dass ich dich aus einem anderen Thread kenne, gelle.
Ist der Mist mit dem Syndrom auf deinem Mist gewachsen, nachdem das mit dem Münchhausensyndrom hier im Forum in einem Thread im Juli zur Sprache kam?

Woher das angebliche Wissen um die Sache mit dem Jugendamt? Hat das besagte Person selber ausgeplaudert oder woher weiß die Nachbarschaft darum?

Und ja, ehrlich, wer sich von jemandem, der Kinästhetik lehrt, einen Ratschlag bezüglich weiterer Vorgangsweise holen will, ohne dass dieser Lehrende überhaupt irgend jemanden kennt, ist mehr als nur grenzwertig.

Wer solche Nachbarn hat, braucht keine weiteren Feinde.


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Soziale Betreuung und häusliche Pflegekraft

17.09.2016 um 11:04
@Frau.N.Zimmer
Hast Du eine Ahnung was ein Selbstständiger in Deutschland für die Krankenkasse bezahlen muss?
Pflegerinen aus dem Ausland haben selten hier ein Gewerbe aber die Frau lebt in Deutschland und muss hierzulande zumindest ihre Krankenkassenbeiträge bezahlen. Es sei denn sie arbeitet schwarz.
ohne Schwarzarbeit ist der Pflegedienst eigentlich billiger, weil Pflegesachleistunge mehr sind als Pflegegeld und weil Angestellte bis zu einer gewissen Einkommenshöhe viel weniger an Beiträgen kosten als sie ein Selbstständiger bezahlen muss.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wie hier geschrieben wurde war die Frau kerngesund. Was soll das dann für eine Pflegestufe sein
Wenn das so währe
Warum Medikamente?
Warum Betreuungsleistungen nach§124 oder §45 SGB XI
wozu braucht die Betreuerin den Schein wen sie Leistungen erbringt die nicht durch das SGB abgedeckt sind?

Den Betreuungsschein braucht sie wenn sie oder jemand für den sie arbeitet mit der Pflegekasse abrechnen will.
Das funktioniert bei einer "Kerngesunden" Person ohne Pflegestufe oder eingeschränkte Alltagskompetenz nicht.


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Soziale Betreuung und häusliche Pflegekraft

17.09.2016 um 11:45
@Missesfee
Zitat von MissesfeeMissesfee schrieb:Das funktioniert bei einer "Kerngesunden" Person ohne Pflegestufe oder eingeschränkte Alltagskompetenz nicht.
Deswegen schreiben wir schon seit gestern, dass an der gnazen Schilderung etwas nicht stimmen kann :)

Ja, ich weiss was ein Selbstständiger zahlt. Aber nur weil beim Angestellten, der Arbeitgeber 50% der KV-Beiträge überweist, müssen diese ja auch durch den Arbeitnehmer erwirtschaftet werden, oder nicht?
Hier geht euch nicht um " Schwarzarbeit" sondern darum, dass alte Menschen angeblich in Gefahr wären.


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