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Der Begriff 'alleinerziehend'

876 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Alleinerziehend Scheidungskinder Familie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Begriff 'alleinerziehend'

13.02.2018 um 14:28
@Ilvareth

Einvernehmlich ist ja relativ.

Sehr oft versuchen Richter in einem Umgangsverfahren einen Vergleich zu erreichen, oft beinahe zu erzwingen.

Das hat einerseits den Sinn, den Richter selbst aus der Verantwortung zu nehmen, aber auch, dass eben keine höhere Instanz möglich ist, die den Umgang ggf ganz verhindert bzw in unbestimmte Zukunft verschiebt.

Das wissen aber auch beide Anwälte. Und daher treffen sich Vergleiche oft nicht bei einem Standard, sondern irgendwo da, wo beide zähneknirschend: 'Na ja' sagen. Ob solche seltsam entstandenen Kompromisse dann wirklich dem Kind dienen, sei mal dahingestellt.

Von daher gibt es nicht viel üblich. Ich war auch mal in der Situation, einem Vergleich zuzustimmen. Als Laie überblickt man das kaum in dem Moment, in dem man auch noch völlig angespannt ist. Man hat aber nur die Möglichkeit, einzuschlagen oder nicht. Das ist auch für beide Eltern letztlich wie eine Viehauktion, weil eben die Möglichkeit ruhigen Nachdenkens über einen Vorschlag fehlt.

Den Standard gibt ja die EU Resolution 2079 vor, nämlich das Doppelresidenzmodell. Nur die Schwesig und die Mütterlobby haben das so gut sie konnten abgebogen. Ein Hauptgrund, warum die SPD bei getrennten Vätern die 5% Hürde sicher weit unterschritten hat.

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Der Begriff 'alleinerziehend'

13.02.2018 um 14:50
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:„Standartumgang“, der auch in den Unterhalt eingerechnet ist.
Wenn jemand keinen Umgang hat, erhält er aber keine Minderung ...?
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Findet mehr Umgang statt,
Dazu bedarf es weit über das übliche Maß hinausgehendes Umgangsrecht und außergewöhnlich hohe Aufwendungen

um den Barunterhalt des Kindes um eine oder mehrere Einkommensgruppen herabzustufen.

Quelle:
https://www.vamv.de/uploads/media/Unterhalt_im_Wechselmodell_und_bei_erweitertem_Umgang.pdf


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13.02.2018 um 14:56
@sacredheart
Natürlich gibt es „üblich“, wie gesagt, daran ist sogar der Unterhalt ausgelegt.
Wenn ein Elternteil der Ansicht ist, ohne anwaltliche Beratung durch so ein Verfahren marschieren zu müssen, weil man ja die Weisheit mit Löffeln gefressen hat, und sich dann überrollen lässt, braucht man sich hinterher nicht zu beschweren.

Die EU gibt ne ganze Menge vor, was hier nicht unbedingt praktikabel ist. Das Doppelresidenzmodell gehört dazu. Gesellschaftlich sind wir da meiner Ansicht nach nämlich noch lange nicht. Die Rollenmodelle sind hier nach wie vor extrem festgefahren (frag mal alleinerziehende Frauen in deinem Umfeld, sonst gerne von mir per PN, das würde hier zu weit führen). Auch fehlen die gesetzlichen Grundlagen für zwei Hauptwohnsitze. Und nicht zuletzt kann man auch mit dem Wechselmodell keine Kommunikation zwischen Eltern erzwingen, die nicht wollen. Man hat hier jahrelang rechtlich und gesellschaftlich Rosenkriege kultiviert. Davon muss man erst mal runter. Sorgerechtsfragen werden nicht generell geregelt, es wird auf Einzelfallentscheidungen verwiesen, so diese denn nötig würden. „Wenn Sie sich dann nicht einigen können, können Sie den Einzelfall ja immer noch gerichtlich klären lassen.“ Und da drauf jetzt ein Modell durchdrücken, dass ein hohes Maß an Kommunikation erfordert, das klappt nicht.

@Bishamon
Du kannst auch grundsätzlich pro Tag, den das Kind mehr als Standart beim Umgangselternteil verbringt, Soundso viel Prozent kürzen. Das hat nichts mit der Einkommensgruppe zu tun. Grundlage dazu muss ich raussuchen. Wenn man nur für ein Kind Unterhalt zahlen muss, wird man in der Regel um eine Gruppe höher gestuft. Bei mehr Umgang kann auch das unterbleiben, das ist rechtens.


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13.02.2018 um 14:59
@Bishamon

So ist es. Das führt dann eben auch dazu, dass nicht selten Mütter einen deutlich erweiterten Umgang zulassen und ich kenne einige Fälle, bei denen eine weitere Umgangserweiterung von 48 auf 50% mit Klauen und Zähnen bekämpft wurde eben mit der Befürchtung, dass dann der Unterhalt wegfallen könnte.

Mal wieder ein schönes Beispiel, wie unser rückständiges Familienrecht Konflikte anfacht. Wenn man Böses dabei denkt, bekommt man leicht den Eindruck, unsere Familienrecht habe zuvorderst die Aufgabe, Anwälten die Taschen vollzumachen.
Wenn man dann noch sieht, wieviele Juristen unter den Gesetzgebern sind, schwindet der Verdacht nicht gerade.

Aber der Beispiele sind viele:

Die Unterhaltsberechung der DT geht zurecht davon aus, dass Hauptbetreuer jedem Kind ein Zimmer zur Verfügung stellen müssen, auch an den Tagen, an denen sie beim Umgangselternteil sind. Das ist auch völlig korrekt. Man kann die Kinderzimmer ja nicht an 2 Wochenenden im Monat untervermieten.

Beim Umgangselternteil sind Kinderzimmer laut Berechnungsgrundlage aber privater Luxus, der nirgendwo Niederschlag findet, selbst dann nicht, wenn er einen erweiterten Umgang hat. Der Umgangselternteil kann die Zimmer ja auch nicht 2x9 Tage im Monat vermeiten, ist aber sein Pech.

Nur als kleine Illustration für diejenigen, die die Worte Deutschland und Rechtsstaat syntaktisch miteinander verknüpfen.


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Der Begriff 'alleinerziehend'

13.02.2018 um 15:08
@Ilvareth

Du hast selbst von einem Regelumgang besprochen. Der wird auch nicht jedem aufgedrückt. Mit gleichem Recht könnte man ein Doppelresidenzmodell verwenden. Das würde dann natürlich auch nicht jedem aufgedrückt.

Und Frankreich ist gesellschaftlich viel weiter oder warum funktioniert das da?

Und wenn Frankreich viel weiter wäre, dürften wir keine Schritte in die gleiche Richtung machen um ja diesen fiktiven Vorsprung nicht aufzuholen?

Das Argument mit den Wohnsitzen ist doch ziemlich schwach. Das würde ja bedeuten: Wir schrecken vor einem Verwaltungsaufwand zurück, daher bleiben wir lieber rückständig. Und das wegen eines zu ändernden Verwaltungsaktes? Ist doch eher nicht einzusehen.

Mit Sorgerecht hat das auch erst mal überhaupt gar nichts zu tun. Es ist relativ sinnlos, die Themen durcheinander zu würfeln.

Das Thema Sorgerecht ist aber trotzdem interessant, weil es im Falle nichtehelicher Kinder auch den Entwicklungsstand Deutschlands aufzeigt.

Laut EU Verordnung sollen nichtehelicher Väter automatisch Sorgerecht haben. Denn das ist Menschenrecht von Eltern und Kindern. Deutschland hat sich da mit einem unwürdigen Trick herausgewunden. Der nichteheliche Vater kann das Sorgerecht beantragen, wenn die Mutter keinen Widerspruch einlegt.
Das heisst in der Summe: Kinder und Väter erhalten dann Menschenrechte, wenn die Mutter nichts dagegen hat.


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13.02.2018 um 15:08
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Nur als kleine Illustration für diejenigen, die die Worte Deutschland und Rechtsstaat syntaktisch miteinander verknüpfen.
Na ja, es sind ja auch zwei verschiedene Paar Schuhe. Oder nicht?

Am Hauptwohnsitz des Kindes wird doch in der Regel ein "echtes" Kinderzimmer bereit gehalten werden, das dem Kind auch bei dessen Abwesenheit "gehört".
Und typischerweise wird beim Umgangselternteil zwar ein Zimmer zur Verfügung stehen, welches aber in der Regel (wenn nicht gerade übermäßig viel Platz zur Verfügung steht), auch für allerlei andere Zwecke genutzt wird.
Ich kenne ja auch ein paar solcher Konstellationen, und in den entsprechenden Zimmern stehen dann eben Bücher des Umgangselternteils, in den Schränken die Winterklamotten und wenn das Kind nicht da ist, ist es eben ein Fernseh-, Lese- oder Bürozimmer.

Es wäre ja auch albern, ein Zimmer quasi abzuschließen, wenn das Kind nicht da ist, wenn man dieses Zimmer auch mitbenutzen kann.


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13.02.2018 um 15:13
@kleinundgrün

Also bei Mami haben die Kinder ein richtiges Kinderzimmer, dass sie beispielsweise 55% der Zeit nutzen. Bei Papi haben sie Deiner Meinung nach ein falsches Kinderzimmer, das sie zu 45% nutzen?

Auch bei uns steht ab und zu mal ein Wäscheständern in einem Kinderzimmer, wenn sie 5 Tage bei der Mutter sind.

Aber ich habe diese Wohnung mit ihrer Zahl der Zimmer wegen der Kinder ausgewählt, sonst hätte ich eine kleinere Wohnung genommen. Das wird durch den Wäscheständer nicht relativiert und auch die Kosten nicht.

Und ja, sie sollen wissen, dass sie nicht in einer Art Gästezimmer bei mir wohnen, das können sie zurecht von mir erwarten.

Von daher sind meine Kosten denen meiner Ex im Bezug auf Kinderzimmer identisch.

Gerade ab der Pubertät reagieren Jugendliche auch eher negativ auf lauter fremden Kram in ihrem Zimmer, finde ich auch ok.


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13.02.2018 um 15:21
@sacredheart
Es macht aber keinen Sinn, das Ergebnis einer Entwicklung an den Anfang zu setzen und zu hoffen, dass das Umdenken schon in die richtige Richtung geht.
Kann denn der Betreuungselternteil den Anderen zum Wechselmodell zwingen? Weil man vielleicht arbeiten möchte zum Beispiel? Weil man Zeit für sich braucht? Aus welchem Grund auch immer, das ist doch Standart? Nein, das geht nicht. Wenn der Umgangselternteil nicht will, Pech gehabt. Andersrum aber kann man natürlich, Rechte und so....dann muss auch für alle die, die sich nach der Trennung verdrücken, eine Pflicht festgeschrieben werden. Dann wird nicht lustig in einen anderen Teil der Republik gezogen, dann ist auch der bisherige Umgangselternteil mal in der PFLICHT.


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13.02.2018 um 15:32
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Also bei Mami haben die Kinder ein richtiges Kinderzimmer, dass sie beispielsweise 55% der Zeit nutzen. Bei Papi haben sie Deiner Meinung nach ein falsches Kinderzimmer, das sie zu 45% nutzen.
Ich habe geschrieben, dass in meiner Umgebung das so ist. Bis auf einen Fall in einem EFH. Da steht wirklich ein Zimmer exklusiv zur Verfügung.
In den anderen Fällen werden die Zimmer mal mehr mal weniger auch für andere Dinge benutzt.

Das mag nun in Deinem Fall anders sein und vielleicht ist es in vielen Fällen auch so, aber ich kann eben nur sagen, was ich beobachtet habe. Und ich halte es daher nicht grundsätzlich für unsachgemäß, Haupt- und Nebenaufenthaltsort unterschiedlich zu behandeln.
Sicher wäre es fairer, wenn man die Zeit, die das Kind beim Umgangselternteil verbringt, in eine abgestufte Rechnung mit einfließen ließe.


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13.02.2018 um 16:00
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Wenn der Umgangselternteil nicht will, Pech gehabt. Andersrum aber kann man natürlich, Rechte und so....
Das ist etwas, was ich auch durchaus als ungerecht empfinde. Wenn der Umgangselternteil sich abseilt, kräht kein Hahn danach, kann aber trotzdem bei gemeinsamen Sorgerecht bei gewissen Dingen Veto einlegen und das obwohl dieser nicht einmal geringfügig am Alltag teilnimmt.

In meinem Umkreis gibt es einen Fall bei dem der Vater den Umgang nach Gusto gestaltet. Erst die ersten 5 Jahre einmal gar nicht kümmern, dann 2 Jahre lang alle 14 Tage und dann hat er plötzlich wieder keine Lust auf sein Kind. Fürs Kind ist das sicher super, verweigern kann man es ihm dennoch nicht, wenn er in 2 Jahren bspw wieder auf die Idee kommen sollte sein Kind sehen zu wollen.

In Österreich ist das zum Glück noch etwas einfacher. Der Elternteil mit dem Aufenthaltsrecht kann in gewissen Fällen alleine entscheiden zB welche Schule, einen Pass erstellen. Was den Alltag bei schlechter Kommunikation um einiges erleichtert. Bei dem Gedanken meinen Ex bei jedem Schwachsinn fragen zu müssen (Pass, Sparkonto, nahegelegene Schule, Sportverein) würde mir schlecht werden.


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13.02.2018 um 16:40
Bei mir ist das aktuell auch so eine Sache... Hab lange überlegt, ob ich das hier überhaupt kundtun soll. Bitte zerfleischt mich nicht, das hier ist absolut mein wunder Punkt!

Ich habe ein Kind von einem Mann, mit dem ich eigentlich absolut nichts mehr zu tun haben will und auch nicht habe, denn er sitzt seit längerem wegen Drogenhandel im Gefängnis.
Es war ein großer Fehler, mich überhaupt auf ihn eingelassen zu haben, aber darum geht es jetzt nicht.

Ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn (1) und er hat die Vaterschaft bisher nicht anerkannt. Das wird sich aber nun ändern. Ich möchte zumindest das bisschen Unterhalt (vom Staat, er hat nichts), das uns zusteht, denn das Geld ist sehr knapp.
Ein Vaterschaftstest wurde veranlasst und ich warte auf das Ergebnis.

Ich werde mich dann natürlich in den kommenden Wochen ausführlich beraten lassen, habe aber ein paar Fragen, die auch ihr hier vielleicht beantworten könnt:

Sobald er die Vaterschaft anerkennt, hat er automatisch mit mir das Sorgerecht, es sei denn, er gibt es freiwillig wieder ab oder es wird im gerichtlich entzogen, richtig? (Ich hoffe, er möchte es von sich aus nicht haben und gibt sich mit dem Umgangsrecht zufrieden)

Ich werde aus verschiedenen Gründen einen begleiteten Umgang fordern, die beiden haben ein Recht aufeinander, das ist ganz klar und das möchte Ich sogar.
Ich gehe leider davon aus, das die Termine (zumindest einige)von ihm nicht eingehalten werden. Ist das egal oder gibt es für ihn dann Konsequenzen?
Vermutlich nicht oder? Denn was für Konsequenzen könnten das sein?

Er hat das Kind übrigens noch nie gesehen


Ich habe wirklich Angst, dass mein Kind irgendwann enttäuscht wird


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13.02.2018 um 16:48
@Eya
Für mich ist das auch ein ganz wichtiger Punkt. Meine Tochter ist jedes zweite Wochenende beim Vater. Ich arbeite an den Wochenenden immer die Stunden nach, die ich unter der Woche wegen Kinderbetreuung nicht schaffen kann. Würde er sich abseilen, muss ich meine Arbeitszeit reduzieren und damit auch mein Einkommen (mit allem, was dran hängt, Rentenanspruch etc). Und ich kann nichts dagegen machen. Will ich aber nicht, dass sie jedes zweite Wochenende bei ihm ist, kann er vor Gericht ziehen und Recht bekommen,

@User9247
Ihr seid nicht verheiratet, sonst müsste er die Vaterschaft ja nicht anerkennen. Er kann das Sorgerecht beantragen und zur Hälfte zugesprochen bekommen, oder du stimmst zu, dass du die Elterliche Sorge mit ihm gemeinsam ausüben möchtest. In allen anderen Fällen liegt das Sorgerecht bei dir allein.
Sorgerecht kann man in vier Bereiche einteilen, die abtrennbar sind, also auch einzeln verteilt werden können: die Gesundheitsfürsorge, die Vermögensfürsorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Fürsorge für die schulische Laufbahn.
Das alles hat aber nichts mit Umgang zu tun, bitte nicht verwechseln!


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Der Begriff 'alleinerziehend'

13.02.2018 um 16:50
Zitat von Pony2.4Pony2.4 schrieb:Sobald er die Vaterschaft anerkennt, hat er automatisch mit mir das Sorgerecht, es sei denn, er gibt es freiwillig wieder ab oder es wird im gerichtlich entzogen, richtig?
Wart ihr verheiratet?
Wenn nicht, dann hat er kein Sorgerecht aber ein Umgangsrecht.
Zitat von Pony2.4Pony2.4 schrieb:Ich habe wirklich Angst, dass mein Kind irgendwann enttäuscht wird
Das wird es doch nur sein wenn du ihm Erwartungen gibst.
Nimm für dich da den druck raus, und schaue es dir erstmal an wie er ist wenn er wieder raus kommt.
Du möchtest begleiteten Besuch. ..Darf ich fragen warum begleitet?


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13.02.2018 um 16:53
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:, die Vermögensfürsorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Fürsorge für die schulische Laufbahn.
Mir liegt sehr viel daran, dass ich das alleine bestimmen darf. Ich denke/ hoffe aber auch, dass er dem außergerichtlich zustimmen wird.
Zitat von LemniskateLemniskate schrieb:Du möchtest begleiteten Besuch. ..Darf ich fragen warum begleitet?
Drogenabhängigkeit, zugemüllte Wohnung, ein absolut kindeswohlgefährdendes Umfeld.


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13.02.2018 um 16:54
@User9247
Wir hatten auch mal begleiteten Umgang, um des lieben Friedens Willen gab ich gesagt, ich begleite den Umgang von Vater und Kind. Aus meiner Erfahrung heraus: mach nicht den gleichen Fehler. Biete ne Vertrauensperson an, die sich bereit erklärt, oder such dir jemanden von ner offiziellen Stelle, geh in der Zeit spazieren, lies ein Buch oder was auch immer, aber begleite nicht selbst.


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13.02.2018 um 16:55
Zitat von Pony2.4Pony2.4 schrieb:Drogenabhängigkeit, zugemüllte Wohnung, ein absolut kindeswohlgefährdendes Umfeld.
Ähm. ..und warum möchtest du dann den Besuch?
Da würde ich ja erstmal darauf warten bis er clean ist, ich denke das Jugendamt wird das ähnlich sehen. Und dir von besuchen abraten.


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Der Begriff 'alleinerziehend'

13.02.2018 um 16:57
Zitat von Pony2.4Pony2.4 schrieb:Mir liegt sehr viel daran, dass ich das alleine bestimmen darf.
Wenn er weiter drogenabhängig ist, wirst du das wohl auch weiterhin ;)


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13.02.2018 um 16:57
@Lemniskate
Begleiteter Umgang muss ja nicht bei ihm stattfinden, der Kinderschutzbund bietet zum Beispiel Räumlichkeiten und Begleitung an.


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13.02.2018 um 16:57
Zitat von LemniskateLemniskate schrieb:Ähm. ..und warum möchtest du dann den Besuch?
Die sollen sich schon kennen lernen aber in einem offiziellen, beschützten Rahmen. Ich denke da an die Räumlichkeiten im Jugendamt, begleitet durch einen Mitarbeiter.


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13.02.2018 um 17:01
@User9247
@Ilvareth
Davon ging ich sowieso aus.
Aber wenn ein Junkie daher kommt, denke ich nicht das ein beauftragter des Jugendamtes da zustimmen würde. Ein drogenabhängiger (ich gehe hier von härteren Drogen aus) ist kein guter Umgang für ein kleines Kind, ob Vater oder nicht.
Da macht das Amt nicht mit, glaub ich nicht.


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