Zensus 2022?
01.06.2022 um 20:36Stimmt, das hatte ich vergessen. Insgesamt habe ich hier kein Problem gesehenMightyspider schrieb:Und wie viele Räume man hat. Das einzigste eventuell sensible waren die namentlichen
Stimmt, das hatte ich vergessen. Insgesamt habe ich hier kein Problem gesehenMightyspider schrieb:Und wie viele Räume man hat. Das einzigste eventuell sensible waren die namentlichen
behind_eyes schrieb am 17.05.2022:Wir geben Daten ans
Diese Daten werden aber nur immer für diesen speziellen Zweck genutzt.behind_eyes schrieb am 17.05.2022:KraftfahrzeugbundesAMT
FinanzAMT
EinwohnetmeldeAMT
Die Daten müssen als erstes mal erhoben werden, bevor man sie verarbeiten kann.behind_eyes schrieb am 17.05.2022:Na doch, analoge Daten digitalisiert man ein einziges Mal und neu hinzukommende müssen sofort digitalisiert sein. Hat den Vorteil man muss niemanden fragen, also zusätzlich zur analogen Buchführung noch noch Menschen beschäftigen die an die Haustür (!) kommen.
Daten, die dienstlich erlangt werden, dürfen nur dienstlich genutzt werden.behind_eyes schrieb am 17.05.2022:Es gab mehrere Fälle in denen Polizisten die Kontaktdaten von Menschen ausfindig gemacht haben über die interne Polizeidatenbank um mit ihnen privat in Kontakt zu treten
Was ist mit Gratiszeitungen? Und offensichtlich nutzt Du ja das Internet.BerlinerLuft schrieb am 17.05.2022:Ich lese keine Zeitungen, ich habe kein Radio und ich habe kein Tv Anschluß.
Kannst du dir vorstellen das ich darüber auch nichts mitbekommen habe?
Allerdings. Bewusst falsche Angaben zu machen finde ich nicht in Ordnung.bgeoweh schrieb am 18.05.2022:Wollt ihr jetzt beklatscht werden? Das ist genau so "Stapferer Widerstand" wie das Querdenker-Deppentum, schlichtweg nicht gesellschaftsfähig. Wie die letzten Kleinkinder.
Genau das ist mein Kritikpunkt.nairobi schrieb:Diese Daten werden aber nur immer für diesen speziellen Zweck genutzt.
Richtig, 1x.nairobi schrieb:Die Daten müssen als erstes mal erhoben werden, bevor man sie verarbeiten kann.
Warum sollten erhobene Daten an der Haustür aktueller sein, als jene welche digitalisiert abgegeben werden und einer ständigen, automatischen Nestandspflege unterliegen?nairobi schrieb:Und das sollten dann auch aktuelle Daten sein.
Aber nur wenn es keine Erben gibt und da hilft der Zensus auch nichts.nairobi schrieb:In Grundbüchern ist, soweit ich weiß, vieles inaktuell. Da sind Leute eingetragen, die schon lange verstorben sind.
Dürfen, dürfen, dürfen.... Die Realität sieht anders aus.nairobi schrieb:Daten, die dienstlich erlangt werden, dürfen nur dienstlich genutzt werden.
Dann ist "jeder" wohl so dumm und vertraut darauf.nairobi schrieb:Das ist heutzutage jedem bekannt, denn man muss quartalsmäßig eine entsprechende Belehrung unterschreiben.
Dafür gibt es aber gute Gründe.behind_eyes schrieb:Genau das ist mein Kritikpunkt.
Weil sie eben nicht automatisch gepflegt werden.behind_eyes schrieb:Warum sollten erhobene Daten an der Haustür aktueller sein, als jene welche digitalisiert abgegeben werden und einer ständigen, automatischen Nestandspflege unterliegen?
Eigentlich nicht.behind_eyes schrieb:Dürfen, dürfen, dürfen.... Die Realität sieht anders aus.
Jo hatten Wir auch!Pura schrieb:bsolut nicht, gebe dir recht. Meine Fragen bezogen sich lediglich auf die verfügbaren qm im Haus, wieviel Menschen im Haus wohnen und welche Heizung. So what? ;)
Die Beschneidungen der Bürgerrechte hängen aber nicht damit zusammen wie die Daten zentralisiert werden sondern wie man sie dann nutzt - das kann man nicht vereinen.kleinundgrün schrieb:Natürlich ginge es technisch auch so, dass man alle erhobenen Daten zentral sammelt und zentral miteinander in Verbindung bringt. China macht das z.B. Das ist effizient aber beschneidet eben auch Bürgerrechte.
Richtig, das ist der IST-Zustand.kleinundgrün schrieb:Weil sie eben nicht automatisch gepflegt werden.
Naja, offenbar reicht eine Unterschrift nicht aus, finde ich ehrlich gesagt auch ziemlich wenig für einen Zugriff auf so eine mächtige Datenbank. Das kann man mit Sicherheit noch besser absichern, wenn man die Einstiegshürde für das Aufrufen von Bürgerinformationen direkt an polizeiliche Vorgänge koppelt.kleinundgrün schrieb:Natürlich gibt es Fälle kriminellen Handelns. Aber wie wollte man so etwas ausschließen?
Finde ich auch.kleinundgrün schrieb:Es ist ein gutes Zeichen, dass so etwas öffentlich gemacht wird.
Nein, die Bürgerrechte werden schon bei zentraler Sammlung von Daten berührt.behind_eyes schrieb:Die Beschneidungen der Bürgerrechte hängen aber nicht damit zusammen wie die Daten zentralisiert werden sondern wie man sie dann nutzt
nairobi schrieb:Diese Daten werden aber nur immer für diesen speziellen Zweck genutzt.
Du wiedersprichst dir da eigentlich selber.behind_eyes schrieb:nairobi schrieb:
Daten, die dienstlich erlangt werden, dürfen nur dienstlich genutzt werden.
Dürfen, dürfen, dürfen.... Die Realität sieht anders aus.
Auch das ist nicht richtig.behind_eyes schrieb:kleinundgrün schrieb:
Weil sie eben nicht automatisch gepflegt werden.
Richtig, das ist der IST-Zustand.
Doch. Weil das eben eine Hürde für den Missbrauch ist.behind_eyes schrieb:Die Beschneidungen der Bürgerrechte hängen aber nicht damit zusammen wie die Daten zentralisiert werden
Wie soll das denn automatisiert werden? Da müsste es ein kontrolliertes Meldewesen für all die relevanten Informationen geben. Ich mache aus zwei Zimmern eines -> Meldung an XY.behind_eyes schrieb:Richtig, das ist der IST-Zustand.
Wahrscheinlich. Aber es ist eben auch eine Gradwanderung zwischen Sicherheit und Praktikabilität. Und Kosten natürlich.behind_eyes schrieb:Das kann man mit Sicherheit noch besser absichern
Gut, das hat aber nicht zwingend etwas mit dem zentralen Datenablage zu tun, ähnliche Fragen stellen sich genauso bei dezentraler Ablage.paxito schrieb:Die Fragen zum Beispiel wer über die Sammelei entscheidet (Du, ein Beamter, ein Algorithmus? Kannst du ablehnen?) oder ob und wie du darüber informiert wirst. Schon da geht es eben auch um Bürgerrechte, nicht erst bei der Verwendung der Daten für was auch immer
Dann lies mal alles, dazu habe ich mich schon geäußert. . Du hast mit beiden Recht und natürlich MUSS ich wenn ich A sage auch B berücksichtigen weil Datenmissbrauch verhindert werden muss. Meine Argumentation wäre unvollständig wenn ich den Missbrauch nicht mit reinbringen würde.Ninbushi schrieb:Du wiedersprichst dir da eigentlich selber.
Zum einen hättest du gerne, dass alle Amtsdaten generell jedem Amt ausnahmslos zur Verfügung stehen, also z.b. dem Polizisten dein Einkommensteuerbescheid, den er sich dann ja auch ohne weiteres abrufen kann, ob ers darf oder auch nicht.
Andererseits beschwerst du dich darüber, dass jemand die Daten praktisch abrufen kann, auch wenn er das nicht darf
Genau, und 100% Datensicherheit hat man, wenn man Garnichts mehr speichert. Also das kann kein Argument sein, wenn Datensicherheit auf diesem Level nicht beherrschbar ist, dann haben wir mehr Probleme als den Zensus.Ninbushi schrieb:Wenn die Daten nicht zur Verfügung stehen, weil die nunmal beim Finanzamt hinterlegt sind, und nicht der Polizeibehörde direkt als Datenbankabfrage vorliegen, sondern die solche sachen im Prinzip behördlich beantragen müssen um sie zu kriegen, dann ist die Datensicherheit höher.
Warum nicht... Jeder Häuslebesitzer muss Veränderungen außerhalb des Hauses oder am Hause, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden, mit dem Bauamt absprechen und sich eine schriftliche Erlaubnis holen.kleinundgrün schrieb:Wie soll das denn automatisiert werden? Da müsste es ein kontrolliertes Meldewesen für all die relevanten Informationen geben. Ich mache aus zwei Zimmern eines -> Meldung an XY.
kleinundgrün schrieb:Wahrscheinlich. Aber es ist eben auch eine Gradwanderung zwischen Sicherheit und Praktikabilität. Und Kosten natürlich.
Naja, es würde erstmal reichen wenn er dafür einen Vorgang hat, ihn damit verknüpfen MUSS. Das würde vieles schonmal im Keim ersticken.kleinundgrün schrieb:Es wäre sicher möglich, dass Polizist A für eine Ermittlung erst mal eine Freigabe auf die relevanten Daten beantragen muss. Dann muss aber jemand beurteilen, was relevant sein könnte. Das kostet dann Zeit und Personal.
Zumindest der Administrator hat diese Möglichkeit.behind_eyes schrieb:Zentrale Ablage bedeutet nicht zentraler Zugriff, also einer sieht alles ist nicht. Das kann man schön administrieren.
Es macht einen Unterschied ob deine Daten im Bezirksamt Hintertupfingen liegen, das für dich zuständig ist oder zentral gespeichert werden, ohne dein Einverständnis oder sogar ohne dein Wissen.behind_eyes schrieb:Gut, das hat aber nicht zwingend etwas mit dem zentralen Datenablage zu tun, ähnliche Fragen stellen sich genauso bei dezentraler Ablage.
Auch das nicht, der Status "Administrator" wird oft mit diesem Privileg in Verbindung gebracht, tatsächlich ist es in großen Netzwerken üblich, das auch Administratoren keinen Einblick in den Content haben den zum Beispiel Netzwerkpartner austauschen. Das kann man per Dekret machen oder über Verschlüsselung die auch ein Administrator nicht öffnen kann. Er kann natürlich das Netzwerk anderweitig kompromitieren aber all das ist keine Frage der zentralen Datenablage. Diese Probleme gibt es auch bei dezentraler Ablage.paxito schrieb:Zumindest der Administrator hat diese Möglichkeit.
Richtig, aber macht es auch einen Unterschied wenn ich mein Einverständnis gegeben hab und davon weiß?paxito schrieb:Es macht einen Unterschied ob deine Daten im Bezirksamt Hintertupfingen liegen, das für dich zuständig ist oder zentral gespeichert werden, ohne dein Einverständnis oder sogar ohne dein Wissen.
@paxito: es ging nie um geheim und da stimme ich dir zu.paxito schrieb:Das geheime oder erzwungene Anlegen einer Akte über einen Bürger durch einen Staat berührt einfach immer die Rechte des Bürgers.
Ich komme aus dem System und habe die Akten gelesen von meiner Familie. Es ist kein Problem der Daten, sondern in erster Linie ihrer Verwendung und Statthaftigkeit - das ist aber völlig losgelöst von der Datenarchitektur.paxito schrieb:Kannste dir wunderbar im Stasisystem der DDR anschauen, da war genau das der Fall.
Der Knackpunkt beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist dass du jedesmal um Einwilligung gefragt werden musst wenn deine Daten weitergegeben werden sollen. Einwilligen kannst du immer nur in einen abgegrenzten Zweck, du kannst laut deutscher Rechtsauffassung z.B. auch keine Blanko-Vollmacht erteilen, also deine Daten z.B. "dem Amt" geben und denen erlauben diese nach eigenem Gutdünken weiterzugeben.paxito schrieb:Es macht einen Unterschied ob deine Daten im Bezirksamt Hintertupfingen liegen, das für dich zuständig ist oder zentral gespeichert werden, ohne dein Einverständnis oder sogar ohne dein Wissen.
Das geheime oder erzwungene Anlegen einer Akte über einen Bürger durch einen Staat berührt einfach immer die Rechte des Bürgers. Nicht erst dann, wenn diese Akte zu irgendwas genutzt wird. Und es ändert sich auch nicht, wenn diese Daten digital, statt auf Papier erhoben werden. Kannste dir wunderbar im Stasisystem der DDR anschauen, da war genau das der Fall.
Die Fragen über das Haus erfolgen grundsätzlich online, das kannst du bequem von zuhause aus ausfüllen und ggf. auch in den Unterlagen nachschauen, der Fragebogen hat kein Zeitlimit und erlaubt dir die Sitzung zu unterbrechen und wieder aufzunehmen.martenot schrieb:Zwar werde ich einige der Fragen stellvertretend beantworten können, aber ich weiß nicht alles, insbesondere nichts über die genauen Daten ihres Hauses (das wohl auch abgefragt wird).
Kommt es da auf die aktuell bewohnte Wohnfläche an? Ist die Wohnung, in der meine Mutter normalerweise lebt derzeit bewohnt oder nicht (sie ist wie gesagt auf unbestimmte Zeit in einem Heim)? Eine der Wohnungen steht leer, wird diese mitgezählt oder nicht? Und was ist mit den Ladengeschäften im Haus?bgeoweh schrieb:Für Baujahr und Wohnfläche würde ich eher in den letzten Grundsteuerbescheid schauen, da sollte beides aufgelistet sein.