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Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?

60 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Gesundheit, Karriere ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?

23.02.2023 um 05:08
Zitat von kittykakittyka schrieb:Und wurde -für sie völlig überraschend- jetzt angenommen für Herbst diesen Jahres.
Beginnt da nicht gerade der Mutterschutz? Hat sie sich gefragt was es bringen soll, wenn sie gleich zu Beginn Monate fehlt? Man kann das doch nicht im selben Jahr nachholen? Sie käme doch sowieso nicht voran.
Ich würde sagen, sie soll die Zeit mit dem Baby genießen und dann eben ein Jahr später beginnen, dann ist auch die Betreuung sichergestellt, das Kleine schläft durch usw.
Ein Baby ist immer einzigartig und arbeiten kann man doch das ganze Leben. :)
Zitat von deim0sdeim0s schrieb:Da müssen dann schon schwerwiegende Gründe, wie z.B. "charakterliche Nichteignung" oder Diebstahl etc. vorliegen.
Ich weiß ja nicht... Ob " den Dienstherrn belügen, damit man schnell an die Stelle kommt" so ne gute charakterliche Eignung ist? Wir reden über die Justiz?
Vielleicht verbaut sie sich so alles? Andersrum verliert sie doch nichts, wenn sie 1 Jahr später einsteigt. Was ist denn schon ein Jahr? Wenn sie in der Schule mal sitzengeblieben wäre, wäre sie genauso alt.

So wie ich das mitbekomme sucht doch der Staat händeringend nach Personal ( zumindest hier in Bayern), da sollte die junge Frau doch ein Jahr drauf einsteigen können? Den Test hat sie ja schonmal bestanden und der sollte nicht schwerer werden, eher im Gegenteil.

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Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?

23.02.2023 um 08:23
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ob " den Dienstherrn belügen, damit man schnell an die Stelle kommt" so ne gute charakterlich
Aber man muss bei einem Bewerbungsgespräch die Schwangerschaft nicht erwähnen und das gilt nicht als Lüge.

https://www.randstad.de/karriere/bewerbung/schwanger-bewerben/#:~:text=Eine%20Schwangerschaft%20muss%20weder%20im,f%C3%BCr%20Erkundigungen%20nach%20der%20Familienplanung.


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Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?

23.02.2023 um 14:59
Zitat von BundeskanzleriBundeskanzleri schrieb:Aber man muss bei einem Bewerbungsgespräch die Schwangerschaft nicht erwähnen und das gilt nicht als Lüge.
@Bundeskanzleri
Man kann sich natürlich von Anfang an bei seinem neuen Arbeitsplatz unbeliebt machen. Man kann es aber auch sein lassen. Da muss man halt selber entscheiden wie wichtig einem ein gutes Verhältnis zum Vorgesetzten (der ja doch oft am längeren Hebel sitzt) ist.


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Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?

23.02.2023 um 15:04
@F.Einstoff
Mag sein. Es ist aber ein Gesetz um Frauen eben genau davor zu schützen, aussortiert zu werden.
Wenn so ein Platz schwer zu bekommen ist, würde ich mich ans Gesetz halten.

Hier ist die Schwangerschaft wohl noch frisch, da muss man noch gar nichts davon wissen.
Und sie ist mit Sicherheit nicht die Erste, die in der Zeit schwanger wird.

Nächstes Jahr hat sie wieder schlechte Karten, da sie ja Mutter ist mit Kleinkind bzw Baby.


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Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?

23.02.2023 um 15:08
Zitat von BundeskanzleriBundeskanzleri schrieb:Hier ist die Schwangerschaft wohl noch frisch, da muss man noch gar nichts davon wissen.
Und sie ist mit Sicherheit nicht die Erste, die in der Zeit schwanger wird.
Eben.
Hat sie halt davon nichts gewusst.
Würde da auch eher raten einfach mal versuchen damit durchzukommen.
Zu verlieren hat sie dabei nichts


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Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?

23.02.2023 um 15:25
Naja, es gilt ja der Grundsatz "aus Schwangerschaft darf kein Nachteil entstehen". Eine bereits gegebene Einstellungszusage (die i.d.R. bereits rechtlich bindend ist) aufgrund einer Schwangerschaft zurückzuziehen wird also mit ziemlicher Sicherheit vom Arbeitsgericht kassiert.

Zwei Dinge sind allerdings wichtig:

1. Man fällt erst als schwangere Person unter den Schutz des Mutterschutzgesetzes, wenn man seinem Arbeitgeber offiziell über die Schwangerschaft unterrichtet (ja ich weiß, Sonderfälle mit Rückwirkung, blabla, aber so ist der Grundsatz). Wenn das Ganze also in die Hose geht, bevor man die Schwangerschaft publik gemacht hat kann man sich hinterher im Zweifel nicht mehr darauf berufen.

2. Wenn sie das Kind behalten möchte (wovon wir mal ausgehen) wird sie die Schwangerschaft ohnehin irgendwann beim AG anzeigen müssen. Die Frage ist dann, wie sinnvoll es ist, meinen zukünftigen Dienstherrn, der mich fest einplant vor den Kopf zu stoßen und am Studium doch nicht teilzunehmen.
Öffentliche Arbeitgeber sind i.d.R. soziale Arbeitgeber. Man ist in der Regel also besser beraten, den Dialog zu suchen und eine gute Lösung für alle Beteiligten zu suchen, etwa ein späterer Beginn, Teilzeitmöglichkeiten, etc. Man muss da auch an seine Chancen nach dem Studium denken, denn einen schlechten Start kann man hinterher auch schlecht ausgleichen.

Aber am Ende muss jeder selbst wissen, was er machen will. Ich würde meinen Arbeitgeber jedenfalls nicht ins offene Messer laufen lassen, wenn ich langfristig eine Zukunft dort haben will.


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Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?

23.02.2023 um 15:26
Zitat von blackoutblackout schrieb:Ich würde meinen Arbeitgeber jedenfalls nicht ins offene Messer laufen lassen, wenn ich langfristig eine Zukunft dort haben will.
Naja die hast als Beamter spätestens nach der Probezeit sowieso.


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Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?

23.02.2023 um 15:28
Zitat von BerrylBerryl schrieb:Naja die hast als Beamter spätestens nach der Probezeit sowieso.
Wir sprechen ja gerade aber von der Zeit vor der Verbeamtung. Und manch einer hat ja auch noch höhere Ambitionen als nur eine Urkunde auf Lebenszeit...


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Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?

23.02.2023 um 16:29
Zitat von blackoutblackout schrieb:Wir sprechen ja gerade aber von der Zeit vor der Verbeamtung. Und manch einer hat ja auch noch höhere Ambitionen als nur eine Urkunde auf Lebenszeit...
Die durch sowas nicht wirklich gefährdet werden.
Was ist denn wenn die Dame ihre Schwangerschaft wirklich nicht wüssten würde.
Kopf abriss und Edeka?.
Glaube ich jetzt mal nicht so wirklich.
Zumal die Justiz tausende Beschäftigte hat.
Es würde wahrscheinlich nichtmal großartig auffallen.


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Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?

24.02.2023 um 05:17
Zitat von F.EinstoffF.Einstoff schrieb:@Bundeskanzleri
Man kann sich natürlich von Anfang an bei seinem neuen Arbeitsplatz unbeliebt machen. Man kann es aber auch sein lassen. Da muss man halt selber entscheiden wie wichtig einem ein gutes Verhältnis zum Vorgesetzten (der ja doch oft am längeren Hebel sitzt) ist.
Sehe ich auch so. Man ist ja trotzdem auf Probe.

Ich würde mich fragen, was es bringen soll, eine Ausbildung zu beginnen, die ich gar nicht richtig antreten kann. Geht es nur um die finanzielle Absicherung? Da käme doch mit BG in etwa das gleiche raus und ich könnte im nächsten oder übernächsten Jahr ohne einen gewissen Ruf anfangen.


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Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?

24.02.2023 um 05:58
Naja da zeigt sich halt der Charakter.

Entweder man ist ehrlich und sucht ein Gespräch mit den potentiellen Arbeitgeber oder man hat eine scheiss egal Haltung und Kümmert sich nicht um die Belänge eines Arbeitgebers.

Warum man vor einem dualen Studium nun schwanger werden möchte erschließt sich mir nicht aber Verhütung scheint auch im Jahr 2023 für volljährige Personen noch ein schwieriges Thema zu sein.

Bin für Gleichberechtigung der Frauen, gerade beim Gehalt soll jeder nach seinen Leistungen und nicht nach Geschlecht bezahlt werden.
In Sachen neuer Job und Schwangerschaft sehe ich einen unverhältnismäßigen Vorteil gegenüber den Arbeitgebern welche durch verschweigende Schwangerschaften das Nachsehen haben.
Da kann ich Unternehmen verstehen die dann nach paar negativen Erlebnissen eher Männer einstellen.

Man sollte immer mit offenen Karten spielen und kommunizieren.


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Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?

24.02.2023 um 06:13
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:In Sachen neuer Job und Schwangerschaft sehe ich einen unverhältnismäßigen Vorteil gegenüber den Arbeitgebern welche durch verschweigende Schwangerschaften das Nachsehen haben.
Na ja, auch die Mitbewerber denn stattdessen könnte ja ein anderer die Stelle ausfüllen.

Wenn ich vor hätte Beamtin auf Lebenszeit zu werden, wäre mir das auch zu riskant, denn die Elternzeit ist ja irgendwann auch vorbei. Was ist, wenn dem Dienstvorgesetzten die Schwangerschaft nicht bekannt war, hab ich nicht gefunden.

1.10 Entlassungsschutz
Eine Beamtin auf Probe oder auf Widerruf darf während der Schwangerschaft und innerhalb von vier Monaten
nach der Entbindung sowie während einer Elternzeit (2) gegen ihren Willen nicht entlassen werden, wenn
dem Dienstvorgesetzten die Schwangerschaft oder die Entbindung bekannt war.
Quelle: https://www.verwaltung.personal.uni-mainz.de/files/2019/11/46-Merkblatt-Kinder-Beamte.pdf


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Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?

24.02.2023 um 07:38
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Eine Beamtin auf Probe oder auf Widerruf darf während der Schwangerschaft und innerhalb von vier Monaten
nach der Entbindung sowie während einer Elternzeit (2) gegen ihren Willen nicht entlassen werden, wenn
dem Dienstvorgesetzten die Schwangerschaft oder die Entbindung bekannt war.
Ich sags ja, aus Schwangerschaft darf kein Nachteil entstehen.

Und betrachten wir die Fakten doch mal nüchtern. Wir haben Februar. Das Studium beginnt im Herbst. Je nachdem, was "Herbst" jetzt genau bedeutet, wird sie also mit hoher Wahrscheinlichkeit entweder bereits im Mutterschutz sein oder das Kind könnte sogar bereits auf der Welt sein. Ergebnis ist das gleiche, sie wird das Studium ohnehin nicht antreten können in diesem Jahr.

Man würde also gut daran tun, früh die karten auf den Tisch zu legen. Eine schriftliche Einstellungszusage ist wie bereits erwähnt bindend. darf also aufgrund einer Schwangerschaft gar nicht zurück genommen werden.

Außerdem - ich sprech da mal jetzt aus persönlicher Erfahrung von der Arbeitgeberseite - sind öffentliche Arbeitgeber in der Regel keine seelenlosen Monster, die nur rücksichtslos ihren Vorteil verfolgen (Ausnahmen gibts sicher), sondern sind um ein gutes Mitarbeiterverhältnis bemüht und in der Regel auch immer bereit, gute Lösungen für alle zu finden.
In diesem Fall wäre die beste Lösung wohl, den Beginn einfach um ein Jahr zu verschieben. Der AG könnte die Stelle für dieses Jahr noch nachbesetzen und das Studium trotzdem in einem durchführbaren Rahmen abgesichert.

Einen besseren Eindruck würde es definitiv machen, als ganz "überraschend" dann hochschwanger zur Urkundenverleihung zu kommen und mitzuteilen, dass man erst mal in Elternzeit geht...


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Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?

24.02.2023 um 07:50
Zitat von blackoutblackout schrieb:diesem Fall wäre die beste Lösung wohl, den Beginn einfach um ein Jahr zu verschiebe
Ja sicher wäre das die beste Lösung.
Wenn das so einfach machbar ist, kein Problem.

Ich hatte es si verstanden, dass es schwer ist diesen Platz zu bekommen.
Zitat von kittykakittyka schrieb:Und wurde -für sie völlig überraschend- jetzt angenommen für Herbst diesen Jahres.
So liest sich das.
Und es kann sein, dass sie nächstes Jahr eben keinen Platz sicher hat.

Genau dafür gibt es eben den Schutz, dass der Frau kein Nachteil durch die Schwangerschaft entstehen darf.


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Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?

24.02.2023 um 08:09
Zitat von BundeskanzleriBundeskanzleri schrieb:So liest sich das.
Und es kann sein, dass sie nächstes Jahr eben keinen Platz sicher hat.
Das ist es leider. Also wenn man sagen würde, ich nehme das Angebot wegen der Schwangerschaft dieses Jahr nicht an, würde dann bedeuten, sich in 1-2 Jahren wieder ins Auswahlverfahren zu stürzen. Wieder Einstellungstest, Interview etc über sich ergehen lassen, nicht zu wissen, ob man im Test oder im Interview überzeugt, Bewerbungen schreiben...
Soweit ich weiß hat sie sich außer in ihrem (Hessen) auch noch in NRW und Niedersachsen für diesen Studiengang beworben und bekam da Absagen. Es ist also nicht so einfach, trotz Fachkräftemangel gilt ja wohl nach wie vor im ÖD die Bestenauslese.


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Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?

24.02.2023 um 08:40
Zitat von kittykakittyka schrieb:Das ist es leider. Also wenn man sagen würde, ich nehme das Angebot wegen der Schwangerschaft dieses Jahr nicht an, würde dann bedeuten, sich in 1-2 Jahren wieder ins Auswahlverfahren zu stürzen. Wieder Einstellungstest, Interview etc über sich ergehen lassen, nicht zu wissen, ob man im Test oder im Interview überzeugt, Bewerbungen schreiben...
Aber das Risiko ist doch nur fiktiv. Sie hat die Einstellung ja für dieses Jahr bereits zugesagt bekommen. Das heißt, der Arbeitgeber muss sie ja nehmen. Auch wenn sie schwanger ist und gar nicht antreten kann.

Also ist es doch auch im Interesse des Arbeitgebers, das Studium zu verschieben, da er ja sonst jemanden hat, den er voll bezahlen muss und der gar nicht zu Verfügung steht.


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Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?

24.02.2023 um 11:25
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Entweder man ist ehrlich und sucht ein Gespräch mit den potentiellen Arbeitgeber oder man hat eine scheiss egal Haltung und Kümmert sich nicht um die Belänge eines Arbeitgebers.
Oder einfach die eigene Schläue.
Eigene Intressen sollten in beruflichen Dingen schon zufordererst stehen.
Ansonsten kommt man zu genau garnix.
Dank gibts sowieso keinen.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Warum man vor einem dualen Studium nun schwanger werden möchte erschließt sich mir nicht aber Verhütung scheint auch im Jahr 2023 für volljährige Personen noch ein schwieriges Thema zu sein.
Eventuell hatte die Dame einen grundsätzlichen Kinderwunsch.
Ergo die wollte garnicht verhüten.
Und selbst wenn.
Passiert.
Zitat von blackoutblackout schrieb:Also ist es doch auch im Interesse des Arbeitgebers, das Studium zu verschieben, da er ja sonst jemanden hat, den er voll bezahlen muss und der gar nicht zu Verfügung steht.
Wie schaut es da dann mit der Kohle aus?.
Hätte die Schwangere weniger oder gleich viel.
Also wenn sie ehrlich wäre.


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Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?

24.02.2023 um 11:37
Zitat von BerrylBerryl schrieb:Eventuell hatte die Dame einen grundsätzlichen Kinderwunsch.
Ergo die wollte garnicht verhüten.
Um darüber und über die möglichen Konsequenzen nachzudenken, hat die Natur dem Menschen einen ca. 1.5kg schweren Erklenntnisapparat gegeben. ;)
Ich würde zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen.

Gucky.


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24.02.2023 um 11:55
Zitat von blackoutblackout schrieb:Das heißt, der Arbeitgeber muss sie ja nehmen. Auch wenn sie schwanger ist und gar nicht antreten kann.
Nein, das ist so nicht richtig. Eine Einstellungszusage beziehungsweise hier eine Zusage auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist nur rechtsverbindlich und einklagbar, wenn aus der Zusage eindeutig hervorgeht, dass ein entsprechender Bindungswille des Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherrn besteht. Solche verbindlichen Zusagen sind sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst ziemlich selten.

Bei der Berufung in ein Beamtenverhältnis ist es ohnehin so, dass im Regelfall die Einstellungszusage unter Vorbehalt steht, zum Beispiel dem ausdrücklichen Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung (amtsärztliche Untersuchung).

Im konkreten Fall müsste man den genauen Wortlaut der „Einstellungszusage“ kennen. Ich wage aber die Aussage, dass aus dem dortigen Wortlaut kein einklagbarer bedingungsloser Rechtsanspruch auf Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf im Herbst diesen Jahres herauszulesen ist. Es wird sich vielmehr um das übliche Formularschreiben handeln, mit welchem man einen Bewerber eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf vorbehaltlich weiterer Voraussetzungen in Aussicht stellt.

Was alles zu einer rechtsverbindlichen Einstellungszusage bei Beamten gehört, kann man recht gut in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen nachlesen:

https://openjur.de/u/2185728.html


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Schwanger vor Ausbildung, Konsequenzen?

24.02.2023 um 12:42
Zitat von BerrylBerryl schrieb:Wie schaut es da dann mit der Kohle aus?.
Hätte die Schwangere weniger oder gleich viel.
Also wenn sie ehrlich wäre.
Während des Mutterschutzes besteht Anspruch auf volle Bezahlung, danach natürlich nur, wenn man auch arbeitet.
Wenn man die Stelle natürlich Antritt, dann in Mutterschutz geht und dann das Studium nicht antreten kann, weil man halt einen Säugling zu Hause hat - dann ist man mit ziemlicher Sicherheit nach Ende des Kündigungsschutzes seine Stelle los und hat im nächsten Jahr gar nichts. Ob das jetzt besser ist...

@Kohlhaas

Ist jetzt natürlich nicht zu vergleichen, zumal da auch ein ganz anderer Streitfall mit völlig unterschiedlichen Voraussetzungen beurteilt wurde - und wir kennen halt, wie du sagst, den Wortlaut nicht...
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:dass im Regelfall die Einstellungszusage unter Vorbehalt steht, zum Beispiel dem ausdrücklichen Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung (amtsärztliche Untersuchung).
Das ist richtig, aber nehmen wir jetzt mal an, sie erfüllt alle Vorbehalte. Dann müsste der AG aber im Klagefall nachweisen, dass nicht die Schwangerschaft der Grund ist, warum es nicht zur Verbeamtung kam, denn nach Urteil des EuGH:
Der gesetzlich verankerte Mutterschutz darf für Frauen nicht zu Nachteilen beim Berufszugang führen. Wird die Einstellung wegen einer Schwangerschaft verweigert, bedeutet dies eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Aber wir spinnen hier alle hochtheoretische Szenarien mit extremsten Annahmen zusammen... Fakt ist für mich, das Studium ist für dieses Jahr höchstwahrscheinlich gelaufen. Jetzt muss halt jeder selbst entscheiden, welchen Weg er gehen würde.
Ich für meinen Teil würde lieber in den Dialog gehen und versuchen, meine Chancen auf eine gute Ausbildung zu wahren das ganze zu verschweigen, ein halbes Jahr als Karteileiche in den Büchern zu stehen und dann im schlimmsten Fall meine Chance ganz zu verspielen.

Aber eine Garantie für den richtigen Weg werden wir hier nicht finden. Das wird dann der Einzelfall zeigen.


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