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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

56 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Lügen, Dorf, Verleumdung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

um 08:45
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:dass ihr dann zivilrechtlich gegen das Hausverbot versuchen könntet vorzugehen - ohne Garantie auf Erfolg aber. Aber grundsätzlich wäre dieser zivilrechtliche Weg zu gehen möglich, weil es sich im besagten Fall ja auch um eine Kneipe handeln würde (zwar privat, aber öffentlich und unter Berücksichtigung des Jugendschutzes für jedermann zugänglich, so fern kein triftiger und sachlicher Grund vorliegen sollte bestimmten Gästen den Zutritt zu verwehren).
Selbst bei Erfolg bringt es Ihnen nichts.
Wer geht denn in eine Kneipe wo man vornherein weiss dass man nicht willkommen ist?.
Im Zweifel wirst halt einfach ignoriert und nicht bedient.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

um 09:02
Zitat von BerrylBerryl schrieb:Im Zweifel wirst halt einfach ignoriert und nicht bedient.
Das wäre übrigens selbst bei einer "erfolgreichen" zivilrechtlichen Klage zur Rücknahme des Hausverbots (Anfechtungsklage, keine Unterlassungsklage übrigens) ein wahrscheinliches Ergebnis: die Öffnung für den allgemeinen Publikumsverkehr bedeutet erstmal nur, dass der Zutritt zur Gaststätte ohne Einzelfallprüfung stattfinden darf (und damit ein unbegründetes Hausverbot ggf. eine Herabsetzung bedeutet) - der Wirt ist aber nicht in der Pflicht, mit einzelnen Gästen Bewirtungsverträge zu schließen (d.h. er darf aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit ohne Begründung die Bewirtung von Personen verweigern) und kann auch nicht gezwungen werden, dies zu tun. Man sitzt also nach "erfolgreicher" Klage dort, aber eben möglicherweise auf dem Trockenen.

Das unterscheidet dann die Gaststätte auch fundamental von z.B. einem Ladengeschäft mit Selbstbedienung, in dem regelmäßig Kaufverträge durch beidseitig konkludentes Handeln geschlossen werden (d.h. der Inhaber platziert Waren mit Preisauszeichnung in den Regalen als Kaufangebot, der Kunde packt diese in den Einkaufswagen, mit der Absicht sie an der Kasse zum ausgezeichneten Preis zu bezahlen. Durch Bezahlung wird der implizite Kaufvertrag, der zugrundeliegt, auch tatsächlich geschlossen - im Falle von z.B. reinen Selbstbedienungskassen tatsächlich komplett ohne dass der Betreiber als Person seine Verkaufsabsicht nochmal direkt bestätigt...)


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

um 09:09
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das wäre übrigens selbst bei einer "erfolgreichen" zivilrechtlichen Klage zur Rücknahme des Hausverbots (Anfechtungsklage, keine Unterlassungsklage übrigens) ein wahrscheinliches Ergebnis: die Öffnung für den allgemeinen Publikumsverkehr bedeutet erstmal nur, dass der Zutritt zur Gaststätte ohne Einzelfallprüfung stattfinden darf (und damit ein unbegründetes Hausverbot ggf. eine Herabsetzung bedeutet) - der Wirt ist aber nicht in der Pflicht, mit einzelnen Gästen Bewirtungsverträge zu schließen (d.h. er darf aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit ohne Begründung die Bewirtung von Personen verweigern) und kann auch nicht gezwungen werden, dies zu tun. Man sitzt also nach "erfolgreicher" Klage dort, aber eben möglicherweise auf dem Trockenen.

Das unterscheidet dann die Gaststätte auch fundamental von z.B. einem Ladengeschäft mit Selbstbedienung, in dem regelmäßig Kaufverträge durch beidseitig konkludentes Handeln geschlossen werden (d.h. der Inhaber platziert Waren mit Preisauszeichnung in den Regalen als Kaufangebot, der Kunde packt diese in den Einkaufswagen, mit der Absicht sie an der Kasse zum ausgezeichneten Preis zu bezahlen. Durch Bezahlung wird der implizite Kaufvertrag, der zugrundeliegt, auch tatsächlich geschlossen - im Falle von z.B. reinen Selbstbedienungskassen tatsächlich komplett ohne dass der Betreiber als Person seine Verkaufsabsicht nochmal direkt bestätigt...)
Ohne dir dumm kommen zu wollen.
Mit Gesetzen im zwischenmenschlichen Bereich zu kommen ist sinnfrei.
Wenn ich auf jemanden keinen Bock habe kratzen keine Gesetze und Urteile, da denk ich mir 'Fick dich' und das war es.
Damit werde ich definitiv nicht eine Einzelmeinung vertreten.
Zum Umgang zwingen kann einen auch keiner.
Ausserdem sollte man auch die sozialen Folgen in einem kleinen Ort bedenken.
Ich sag es mal so.
Die ganzen Klagehauptmeister hier wo es gibt, und die haben wir schon, haben kein gutes soziales Standing.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

um 09:11
Zitat von BerrylBerryl schrieb:Ausserdem sollte man auch die sozialen Folgen in einem kleinen Ort bedenken.
Ich sag es mal so.
Die ganzen Klagehauptmeister hier wo es gibt, und die haben wir schon, haben kein gutes soziales Standing.
Ja, das ist natürlich ganz abseits der Rechtslage die eigentliche Frage: wenn du im Ort erstmal den Ruf "Spinner, Prozesshansel" usw. weghast, kannst du Recht haben wie du willst, du wirst nicht mehr glücklich werden. Die "soziale Kontrolle" wird dort einfach wesentlich stärker sein als irgendein formal erstrittenes Urteil.


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um 10:20
Zitat von nskandalnskandal schrieb:Rechtlich kannst du natürlich gegen das Hausverbot vorgehen.
Der Meinung bin ich nicht. Der Inhaber des Hausrechtes kann doch grundsätzlich festlegen, wem er Zutritt gewährt und wem nicht?

Aber selbst wenn man klagen und gewinnen würde stellt sich die Frage: würde man sich dort jemals wieder wohl fühlen?
Was, wenn die Wirtin einen dann nicht oder nur sehr langsam bedient oder einem ins Glas spuckt oder "versehentlich" etwas (rein theoretisch)?

@Sweena das ist echt eine blöde Situation, die von jetzt auf gleich eingetreten ist.
So, wie Du es schilderst hat es wahrscheinlich dass sich tatsächlich ein Diebstahl ereignet hat.
Sonst hätte die Wirtin sich sicher nicht so aufgeregt. Ich würde sie um ein Gespräch bitten, in dem sie mal darlegen möge, wieso weshalb warum sie Deinen Partner verdächtigt.
Zumal sie die Geldbörse doch am Körper trägt (woher wisst Ihr das)?
Man kann da wohl nur versuchen, im Guten weiter zu kommen.
Das Vertrauen ist leider getrübt.
Seid Ihr in den Ort zugezogen oder Einheimische?


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

um 10:46
Zitat von nairobinairobi schrieb:Der Inhaber des Hausrechtes kann doch grundsätzlich festlegen, wem er Zutritt gewährt und wem nicht?
Nicht wirklich. Gerade in öffentlich zugänglichen Einrichtungen geht das nicht wenn Willkür zugrunde liegt oder Diskrimierung oder sonstige das Persönlichkeitsrecht betreffende Gründe.
Angenommen die Wirtin brauchte nur einen Sündenbock um sich selbst oder jemand anderen zu schützen macht sie sich imo dann auch strafbar. Es scheint auch besondere Befindlichkeiten zu geben wenn der ausgeschlossene Mensch aus dem direkten Wohn- und Wirtschaftsumfeld der Einrichtung stammt und evtl. in Erklärungsnöte kommt.

https://www.dahag.de/c/ebs/oeffentliches-recht/gaststaette-erteilt-ohne-triftigen-grund-ein-hausverbot-3582


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um 10:58
Aber selbst wenn sie sich das Recht erstreitet, wieder in die dorfkneipe zu dürfen, das ist doch so oder so echt unangenehm. Blöd gelaufen, wirklich.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

um 10:59
Was sagt denn dein Partner zu dieser Sache? Stört ihn das mit der Kneipe auch so wie dich? Habt ihr - außer dem täglichen Feierabendbier - sonst noch irgendwelche "Beziehungen" mit der Kneipe?


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um 11:16
Bedenklich finde ich ja das tägliche Feierabendbier. ^^

Wenn dein Partner nix geklaut hat, würde ich da auf jeden Fall gegen angehen. Zum Hausverbot - ich würde da gar nicht mehr hin wollen! Keinen Cent würde die mehr von mir bekommen. Sie kann es sich ja scheinbar leisten, auf gute Kohle, die ihr da täglich, wöchentlich, monatlich reinschleppt, zu verzichten.

Kann also verstehen, dass ihr den Vorwurf des Diebstahls zurückweist, aber aufs Hausverbot würde ich persönlich pfeifen.

Und vielleicht mal über meinen Alkoholkonsum nachdenken. :'D


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um 11:30
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Aber selbst wenn sie sich das Recht erstreitet, wieder in die dorfkneipe zu dürfen, das ist doch so oder so echt unangenehm. Blöd gelaufen, wirklich.
Dann kann man aber viel zufriedener sagen: ich darf zwar da hin, aber mach ich nicht mehr. Man hat die freie Wahl. Vorher nicht.


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um 11:36
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Dann kann man aber viel zufriedener sagen: ich darf zwar da hin, aber mach ich nicht mehr. Man hat die freie Wahl. Vorher nicht.
Und der Rest des Dorfes hält dich im Normalfall für nen Deppen.
Ja ok, aber man hat ja seine Wahl...die keine ist weil man selber weiss dass man nicht bedient werden würde.
Ernsthaft, das ist wirklich ein schlechter Rat.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

um 11:40
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Nicht wirklich. Gerade in öffentlich zugänglichen Einrichtungen geht das nicht wenn Willkür zugrunde liegt oder Diskrimierung oder sonstige das Persönlichkeitsrecht betreffende Gründe.
@behind_eyes zu Deinem Link. Die Wirtin hat einen Grund für das Hausverbot genannt: Verdacht des Diebstahls.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

um 11:41
Zitat von BerrylBerryl schrieb:Und der Rest des Dorfes hält dich im Normalfall für nen Deppen.
So eine Rücknahme eines Hausverbotes kann gerichtlich geklärt werden und wenn das erreicht wird, geht damit einher das der Grund des Hausverbotes ausgeräumt wurde... Idr steht dann der Erteiler des Hausverbotes (zu Recht) als Depp da. Vor allem wenn man sein Besuchsrecht dann nicht wahrnimmt.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

um 11:44
Zitat von nairobinairobi schrieb:Die Wirtin hat einen Grund für das Hausverbot genannt: Verdacht des Diebstahls.
Der nicht juristisch bestätigt ist. Sie kann alles anführen, juristisch muss sie dies belegen können wenn der ausgeschlossene Mensch dagegen vorgeht.

Bei einer solche Klage geht es ja weniger darum, dort wirklich wieder hinzugehen, sondern den Vorwurf - dem bei nahem Lebens- und Wirtschaftsumfeld eine besondere Bedeutung zuteil wird - zu entkräften. Das man dann wieder hin darf, geschenkt.

Ich persönlich würde mit sowas aber anders umgehen. Ich würde jedem erzählen das es stimmt, das ich mich in meiner Stammkneipe hab herauswerfen lassen weil ich angeblich 50EUR gestohlen hab, kann ruhig jeder glauben, lächeln und gehen.... Die Zeit arbeitet für einen, sollte die Wirtin wirklich so drauf sein, wird es weitere solcher unehrlichen Aktionen geben und irgendwann ist sie demaskiert. Von alleine.


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um 11:46
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:So eine Rücknahme eines Hausverbotes kann gerichtlich geklärt werden und wenn das erreicht wird, geht damit einher das der Grund des Hausverbotes ausgeräumt wurde... Idr steht dann der Erteiler des Hausverbotes (zu Recht) als Depp da. Vor allem wenn man sein Besuchsrecht dann nicht wahrnimmt.
Nein.
Im Zwischenmenschlichen hilft dir kein Recht und da braucht man sich auch nichts einreden.
Von wegen dass man in einer kleinen Ortschaft wegen nem Hausverbot auf dem Klageweg gegenüber dem Wirt die Aufhebung dieses durchsetzt und dann gesellschaftlich gut dasteht.
Nene du.
Wie gesagt, da kann man nur abraten von.

Eher mal bissl abkühlen lassen und dann nochmal das persönliche Gespräch suchen.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

um 11:47
@Sweena


mache selber eine Kneipe auf. Und hole die Menschen die dir hier gute ratschläge geben in die kneipe ;-)


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um 11:49
Zitat von BerrylBerryl schrieb:Eher mal bissl abkühlen lassen und dann nochmal das persönliche Gespräch suchen.
Abkühlen ja, Gespräch wofür? Sollte die Wirtin so vorgegangen sein, muss sie schon hart unschuldig sein damit das Verhältnis wieder gerade gerückt wird. Ich würde meinen Leumund nicht vom goodwill einer so agierenden Wirtin abhängig machen. Aber wie gesagt, sollte sie wirklich so drauf sein, word sie unweigerlich weitere Fehler begehen und irgendwann erkennen alle die Wahrheit. Da braucht man eigentlich garnicht viel selber zu tun.


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