Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf
um 08:45Selbst bei Erfolg bringt es Ihnen nichts.Rhapsody3004 schrieb:dass ihr dann zivilrechtlich gegen das Hausverbot versuchen könntet vorzugehen - ohne Garantie auf Erfolg aber. Aber grundsätzlich wäre dieser zivilrechtliche Weg zu gehen möglich, weil es sich im besagten Fall ja auch um eine Kneipe handeln würde (zwar privat, aber öffentlich und unter Berücksichtigung des Jugendschutzes für jedermann zugänglich, so fern kein triftiger und sachlicher Grund vorliegen sollte bestimmten Gästen den Zutritt zu verwehren).
Wer geht denn in eine Kneipe wo man vornherein weiss dass man nicht willkommen ist?.
Im Zweifel wirst halt einfach ignoriert und nicht bedient.