@Sweena Wäre wirklich schön, wenn du dich nochmal melden würdest.
Also nochmal kurz zusammengefasst, was ihr tun könnt:
Das Gespräch mit der Wirtin nochmal suchen.
Bei der Polizei um Rat fragen.
Habt ihr einen konkreten Verdacht und im besten Fall sogar Zeugen, dass besagte Wirtin vor Dritten im Dorf deinen Partner beschuldigt, ohne dafür Beweise zu haben - dann ruhig Anzeige wegen Übler Nachrede machen oder je nachdem wegen Verleumdung (da müsste nur halt noch mehr begründet werden können, aber das würde euch die Polizei dann schon sagen, ich gehe da jetzt nicht weiter drauf ein)
Solltet ihr erfahren, dass dein Partner schon angezeigt wurde, dann ruhig Gegenanzeige stellen entweder wegen Übler Nachrede, Verleumdung oder was sich für diesen Fall dann auch anbieten würde wegen falscher Verdächtigung (auch da wird euch die Polizei beraten und euch dann sicherlich auch mitteilen, dass eine erfolgsversprechende Anzeige mehr bräuchte, als nur zu glauben...)
Ich sage es mal so frei heraus, könnt ihr euren Verdacht nicht konkret begründen, dass besagte Wirtin deinen Mann auch gegenüber Dritten des Diebstahls beschuldigt hat und/oder sie ihn auch nicht angezeigt hat, hätte eine Anzeige sowohl wegen Übler Nachrede, Verleumdung als auch wegen falscher Verdächtigung eh so gut wie keine Chance auf Weiterverfolgung und Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegenüber der Wirtin.
Alles, was euch dann noch bliebe und wenn es euch wirklich wichtig wäre und auch wirklich nur die einzige Kneipe im Dorf sein sollte und die Wirtin deinem Partner auch weiterhin nichts nachweisen könnte, - dass ihr dann zivilrechtlich gegen das Hausverbot versuchen könntet vorzugehen - ohne Garantie auf Erfolg aber. Aber grundsätzlich wäre dieser zivilrechtliche Weg zu gehen möglich, weil es sich im besagten Fall ja auch um eine Kneipe handeln würde (zwar privat, aber öffentlich und unter Berücksichtigung des Jugendschutzes für jedermann zugänglich, so fern kein triftiger und sachlicher Grund vorliegen sollte bestimmten Gästen den Zutritt zu verwehren).
Da würde ich mich vorher aber auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Auch hinsichtlich der Erfolgsaussichten bereits in eurem konkreten Einzelfall.
Wünsche euch alles Gute und wie gesagt hoffentlich könnt ihr die Angelegenheit unter euch klären.