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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

41 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Lügen, Dorf, Verleumdung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

gestern um 18:05
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Ich und mein Auto waren ja weg - haetten uns also unerlaubt erntfernt.
Das reicht nicht für Vorsatz. Dir muss vorher auch bewusst gewesen sein, dass du ein fremdes Auto beschädigt hast.


Das strafrechtlich relevante Unerlaubte Entfernen vom Unfallort setzt Vorsatz dahingehend schon Voraus, dass dir bewusst gewesen sein muss, dass du ein oder mehrere Fahrzeuge beschädigt hast. Das selbst, muss nicht beabsichtigt gewesen sein.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

gestern um 18:17
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Man kann gegen ein Hausverbot zivilrechtlich vorgehen. Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab.
Wobei die Hürden aber schon sehr speziell sein müssten.

https://www.sbs-legal.de/blog/bgh-hausverbot-ohne-sachlichen-grund-rechtmaessig#:~:text=Mit%20Urteil%20vom%2029.05.2020%20hat%20der%20Bundesgerichtshof%20%28BGH%29,den%20allgemeinen%20Publikumsverkehr%20ohne%20Ansehen%20der%20Person%20%C3%B6ffnet.
Mit Urteil vom 29.05.2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Erteilung eines Hausverbots nicht schon dann eines sachlichen Grundes bedarf, wenn der Hausrechtsinhaber die Örtlichkeit für den allgemeinen Publikumsverkehr ohne Ansehen der Person öffnet.
Um einen sachlichen Grund für ein Hausverbot benennen zu müssen bedarf es halt auch:
Damit ein sachlicher Grund ausgesprochen werden muss, bedarf es zusätzlich der weiteren Voraussetzung, dass die Verweigerung des Zutritts für die Betroffenen in erheblichem Umfang über die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben entscheidet. (im Anschluss an BVerfG, Bes. v. 11.04.2018 – Az.: 1 BvR 2080/09, BVerfGE 148, 267)
Wenn es wirklich die einzige Kneipe im Dorf ist, und es kein Kiosk oder so gibt, der Weg zum nächsten Ort unzumutbar ist oder der Aufenthalt in dieser bestimmten Kneipe "im erheblich Umfang über die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben" entscheidend ist...
Naja bei Kneipen wäre ich mir da nicht so sicher.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

gestern um 18:36
Zitat von JoschiXJoschiX schrieb:Wenn es wirklich die einzige Kneipe im Dorf ist, und es kein Kiosk oder so gibt, der Weg zum nächsten Ort unzumutbar ist oder der Aufenthalt in dieser bestimmten Kneipe "im erheblich Umfang über die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben" entscheidend ist...
Genau das hatte ich im Hinterkopf, als ich im Eingangspost von angeblich nur die einzige Kneipe im Dorf las.
Zitat von JoschiXJoschiX schrieb:Naja bei Kneipen wäre ich mir da nicht so sicher
Dienen zumindest auch der gesellschaftlichen Teilnahme.

Ob natürlich im erheblichen Umfang, würde ich auch nur dann sehen, vermuten, wenn in einem jeweiligen Dorf die einzige Möglichkeit zum Ausgehen ‐ ohne vergleichbare Alternativen auch und ja auch woanders hin im jeweiligen Fall nur Unter so erschwerenden Bedingungen möglich wäre, die dann als unzumutbar angesehen werden könnten.



PS.
Klagen gegen Aufhebung eines Zutrittsverbots oder Hausverbots in Bezug auf Supermärkte oder Discounter, haben je nach Einzelfall leichter Chancen auf Erfolg, sind aber auch in Bezug auf Diskotheken, Kneipen und Restaurants je nach Einzelfall nicht chancenlos.

Wie so immer, es kommt auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an und Final kommt es in der Regel auch zu einer Interessensabwägung zwischen den Rechten des Hausrechtlers und den betroffenen Kunden, Gästen.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

gestern um 18:41
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Das strafrechtlich relevante Unerlaubte Entfernen vom Unfallort setzt Vorsatz dahingehend schon Voraus, dass dir bewusst gewesen sein muss, dass du ein oder mehrere Fahrzeuge beschädigt hast.
Theoretisch. Aber praktisch wird da immer von ausgegangen, weil jeder, wirklich jeder sagt, er habe nichts bemerkt (hat mir der Anwalt gesagt, ich war ja auch mal beschuldigt, s. o.).


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

gestern um 18:47
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Theoretisch. Aber praktisch wird da immer von ausgegangen, weil jeder, wirklich jeder sagt, er habe nichts bemerkt (hat mir der Anwalt gesagt, ich war ja auch mal beschuldigt, s. o.).
Je nach den Umständen des Einzelfalls kann sich Vorsatz auch nur ableiten lassen und kein Vorsatz unglaubwürdiger oder realitätsferner wäre.

Muss dennoch immer in jedem Einzelfall gut begründet werden. Also der Vorsatz.


Pauschale Annahme zerfetzt dir ein guter Anwalt, Verteidiger.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

gestern um 18:48
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Man kann gegen ein Hausverbot zivilrechtlich vorgehen. Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab.
Hast du Urteile dazu parat? Es geht hier ja um private und keine öffentlichen Räume.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

gestern um 18:55
Zitat von AniaraAniara schrieb:Hast du Urteile dazu parat? Es geht hier ja um private und keine öffentlichen Räume.
Das ist in erster Linie meinem Allgemeinwissen geschuldet.

Und man darf auch nicht den Fehler machen und private Wohnungen, Häuser, Grundstücke mit privaten Locations - bestimmt für die Öffentlichkeit zu verwechseln. Oder auch angebotene Dienstleistungen von Privatgewerblichen in ihren privatgewerblichen Räumlichkeiten für jedermann.

Kneipen bspw. fallen in der Regel unter Locations in privater Hand aber mit öffentlichem Zugang unter Einhaltung von Gesetzen wie Jugendschutz bspw.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

gestern um 19:16
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Das ist in erster Linie meinem Allgemeinwissen geschuldet.
OK. Das ist allerdings keine gültige Quelle, sorry.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

gestern um 19:21
Noch eine kleine Anmerkung und nur allgemein bezogen:


Ich bin auch froh, dass sich seit 2006 der Anwendungsbereich gegen Diskriminierung aufgrund bestimmter Merkmale durch das AGG vergrößert hat.

Je nach Einzelfall ist es natürlich alles andere als leicht eine Benachteiligung nur aufgrund eines oder mehrerer geschützter Merkmale nachzuweisen.

Je nach Einzelfall ermöglicht die Rechtsgrundlage AGG aber auch gegen ein Hausverbot leichter vorgehen zu können und noch wichtiger auch erfolgreich eine Aufhebung erreichen zu können oder je nachdem kann sich auch ein Anspruch auf Entschädigung ergeben.



Ob in diesem Fall von Relevanz, keine Ahnung. Wir kennen nicht die wahren Beweggründe der Wirtin fürs Hausverbot und warum sie den Vorwurf des Diebstahls nur vorgeschoben haben könnte. Mit Betonung auf Könnte!

Wir kennen auch nur die eine Seite und ihre hier geschriebene Sicht.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

gestern um 19:38
Aso und hoffentlich versteht es sich von selbst:

Nur aufgrund der durchs AGG geschützten Merkmale Einzelpersonen, Paare als auch Gruppen zu benachteiligen, stellt keinen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung dar.


Dass das einige private Arbeitgeber, Vermieter, aber auch private Gewerbetreibende wie Disco- und Kneipeninhaber immer wieder mal wurmen dürfte und sich auch raffiniert fadenscheinige Ausreden überlegen können, um damit auch im Falle einer Klage durchzukommen, leider auch erfolgreich, ist natürlich auch klar.

Genauso dass es für Betroffene von mutmaßlicher Diskriminierung nicht immer leicht ist das zu beweisen.
Zitat von AniaraAniara schrieb:OK. Das ist allerdings keine gültige Quelle, sorry.
Na ja, aber hoffentlich hinlänglich bekannt, dass eine Unterlassungsklage ein rechtsstaatliches Mittel sein kann, um auch konkret gegen ein Hausverbot vorgehen zum können. Es bspw. aufheben zu lassen, das Hausverbot nicht länger zu erteilen.

Ob erfolgreich, ist pauschal natürlich nicht zu sagen, sondern hängt vom Einzelfall ab.



Ich würde ohnehin immer als erstes dazu anraten das Gespräch oder auch erneute Gespräch, in diesem Fall hier mit der Wirtin, zu suchen.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

gestern um 19:52
Bei Rechtsfragen sollte man immer einen Experten befragen und sich nicht auf gefährliches halbwissen aus dem Internet verlassen.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

gestern um 20:18
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Ich würde ohnehin immer als erstes dazu anraten das Gespräch oder auch erneute Gespräch, in diesem Fall hier mit der Wirtin, zu suchen.
@Sweena

Sollet ihr euch dafür entscheiden, Versuch kann nie schaden, dann würde ich aber im eigenen Interesse sie vorher entweder anrufen und fragen oder sie höflich irgendwo draußen im öffentlichen Raum (öffentlicher Fußweg vor der Kneipe oder anderswo) ansprechen, sollte sich die Gelegenheit dafür ergeben.

Egal wie wütend ihr seid und euch ungerecht behandelt fühlt (nur aufgrund deiner Schilderungen kann ich das auch total verstehen und würde mir genauso ergehen) ‐ geht bloß nicht ungefragt nochmal in die Kneipe, um sie anzusprechen. Da sie das Hausverbot nach deiner Aussage, Schilderung bereits ausgesprochen hat, würdet ihr ihr nämlich einen Grund für eine Anzeige für Hausfriedensbruchs liefern, solltet ihr ohne ihr Einverständnis nochmal in die Kneipe gehen, um das Gespräch suchen zu wollen.

(Da spreche ich sogar aus eigner Erfahrung, weil berufsbedingt schon damit zu tun gehabt)
Zitat von AniaraAniara schrieb:Bei Rechtsfragen sollte man immer einen Experten befragen und sich nicht auf gefährliches halbwissen aus dem Internet verlassen.
In Fall der TE würde ich der Polizei erst mal den Sachverhalt schildern, sollte es keine Klärung möglich sein.

Anwaltliche Hilfe ist dann anzuraten, wenn die Wirtin den Mann anzeigt oder sich auch herausstellen sollte, dass sie ihre Behauptung, ihren Vorwurf im Ort gegenüber Dritten äußern sollte.

Anwalt ist natürlich auch für den Fall anzuraten, möchten die TE und ihr Partner unbedingt gegen das Hausverbot vorgehen.
Anwälte können natürlich auch die Erfolgsaussichten je nach Einzelfall besser einschätzen.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

gestern um 22:09
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Egal wie wütend ihr seid und euch ungerecht behandelt fühlt (nur aufgrund deiner Schilderungen kann ich das auch total verstehen und würde mir genauso ergehen) ‐ geht bloß nicht ungefragt nochmal in die Kneipe, um sie anzusprechen.
Genau.
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Sollet ihr euch dafür entscheiden, Versuch kann nie schaden, dann würde ich aber im eigenen Interesse sie vorher entweder anrufen und fragen oder sie höflich irgendwo draußen im öffentlichen Raum (öffentlicher Fußweg vor der Kneipe oder anderswo) ansprechen, sollte sich die Gelegenheit dafür ergeben.
Ich wuerde erst abwarten, was die Polizei/die Staatsanwaltschaft dazu sagt.
Diese Leute haben ja staendig mit berechtigten/unberechtigten Anzeigen zu tun und da kann es hilfreich sein einfach mal persoenlich voerzusprechen.

Vielleicht (was ich mir gut vorstellen koennte), treibt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gar nicht gross weiter, sondern stellt es recht schnell ein.
Und vielleicht war die Wirtin auch gar nicht bei der Polizei, sondern hat einfach erst mal Frust ueber das verlorene Geld abgelassen - beim Falschen.

Also tief durchatmen und bei den Freunden und Helfern nachfragen, was die wissen und erklaeren, dass der Hintergrund des Anrufs der Vorwurf der Wirtin ist.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

gestern um 22:12
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Dir muss vorher auch bewusst gewesen sein, dass du ein fremdes Auto beschädigt hast.
Keine Ahnung, wie gross der Schaden an dem anderen Auto war - ob man den haette bemerken muessen oder nicht.
Ich habe nicht in diese Richtung gefragt.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

gestern um 22:14
@Sweena
Das wird sich von alleine erledigen, wenn es einen Dieb gibt wird es wieder passieren.
Sollte es keinen Dieb geben und die Story ist ausgedacht, seit ihr dort eh nicht erwünscht und könnt die Rufschädigung klären lassen.

Arbeitet die Wirtin in die eigene Tasche oder ist sie nur angestellt?


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

gestern um 23:26
Wird sich @Sweena jemals wieder hier melden oder übernimmt @Rhapsody3004 die DL? Es bleibt spannend, schauen Sie bald wieder rein!


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

gestern um 23:51
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Ich wuerde erst abwarten, was die Polizei/die Staatsanwaltschaft dazu sagt.
Diese Leute haben ja staendig mit berechtigten/unberechtigten Anzeigen zu tun und da kann es hilfreich sein einfach mal persoenlich voerzusprechen
Oder so.

Die Frage, hat die Wirtin sie schon angezeigt?

Ich persönlich würde wie folgt vorgehen:
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Nochmal versuchen das Gespräch mit besagter Wirtin zu suchen. Im besten Fall unter Anwesenheit weiterer Personen
Zitat von Rhapsody3004Rhapsody3004 schrieb:Ansonsten sehe ich es auch so, dass ihr den Sachverhalt vor der Polizei schildern könnt.

Eine Anzeige gegen die Wirtin würde ich aber erst in Erwägung ziehen, wenn ihr Zeugen finden könntet und die dann auch für euch Aussagen würden, dass die Wirtin euch bzw. Deinen Partner vor Dritten des Diebstahls beschuldigt hat. (Das muss nicht mal den Tatbestand der Verleumdung erfüllen, setzt dieser nämlich explizit das Wissen voraus, dass eine Behauptung definitiv der Unwahrheit entspricht)



‐ oder ihr könnt eine Gegenanzeige (falsche Verdächtigung) stellen, wenn ihr erfahren solltet, dass sie deinen Partner angezeigt hat. Im besten Fall dann aber auch mit einer guten Begründung eures Verdachts, dass sie euch auch absichtlich damit schaden wollte und selbst auch weiß, dass die Beschuldigung unwahr ist.

Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Keine Ahnung, wie gross der Schaden an dem anderen Auto war - ob man den haette bemerken muessen oder nicht.
Ich habe nicht in diese Richtung gefragt.
Das tut ja jetzt hier eh nicht mehr zur Sache.

Auch da kommt es auf den Einzelfall an und jetzt nur allgemein, ob einem Fahrer das hätte bewusst sein müssen oder anders er oder sie den Unfall hätte mitkriegen müssen oder nicht unbedingt.

Bin mir ziemlich sicher, dass man das nicht immer pauschal annehmen, ableiten kann, dass ein Fahrer das auch immer hätte mitkriegen müssen.

Zwischen gerammt und nur gestreift, bestehen ja auch Unterschiede.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

um 00:33
Zitat von AniaraAniara schrieb:Ich kann jederzeit ein Hausverbot erteilen.
Bei Geschäften geht das ber zumindest nicht ganz so einfach. Hier braucht der Betreiber einen guten gut, andernfalls können Schadenersatzpflichten gegenüber den Kunden entstehen.
Siehe unter anderem §226 BGB.
(Keine Rechtsberatung - nur meine Meinung als Laie)


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

um 00:59
@Sweena

Wäre wirklich schön, wenn du dich nochmal melden würdest.



Also nochmal kurz zusammengefasst, was ihr tun könnt:

Das Gespräch mit der Wirtin nochmal suchen.

Bei der Polizei um Rat fragen.

Habt ihr einen konkreten Verdacht und im besten Fall sogar Zeugen, dass besagte Wirtin vor Dritten im Dorf deinen Partner beschuldigt, ohne dafür Beweise zu haben - dann ruhig Anzeige wegen Übler Nachrede machen oder je nachdem wegen Verleumdung (da müsste nur halt noch mehr begründet werden können, aber das würde euch die Polizei dann schon sagen, ich gehe da jetzt nicht weiter drauf ein)
Solltet ihr erfahren, dass dein Partner schon angezeigt wurde, dann ruhig Gegenanzeige stellen entweder wegen Übler Nachrede, Verleumdung oder was sich für diesen Fall dann auch anbieten würde wegen falscher Verdächtigung (auch da wird euch die Polizei beraten und euch dann sicherlich auch mitteilen, dass eine erfolgsversprechende Anzeige mehr bräuchte, als nur zu glauben...)

Ich sage es mal so frei heraus, könnt ihr euren Verdacht nicht konkret begründen, dass besagte Wirtin deinen Mann auch gegenüber Dritten des Diebstahls beschuldigt hat und/oder sie ihn auch nicht angezeigt hat, hätte eine Anzeige sowohl wegen Übler Nachrede, Verleumdung als auch wegen falscher Verdächtigung eh so gut wie keine Chance auf Weiterverfolgung und Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegenüber der Wirtin.

Alles, was euch dann noch bliebe und wenn es euch wirklich wichtig wäre und auch wirklich nur die einzige Kneipe im Dorf sein sollte und die Wirtin deinem Partner auch weiterhin nichts nachweisen könnte, - dass ihr dann zivilrechtlich gegen das Hausverbot versuchen könntet vorzugehen - ohne Garantie auf Erfolg aber. Aber grundsätzlich wäre dieser zivilrechtliche Weg zu gehen möglich, weil es sich im besagten Fall ja auch um eine Kneipe handeln würde (zwar privat, aber öffentlich und unter Berücksichtigung des Jugendschutzes für jedermann zugänglich, so fern kein triftiger und sachlicher Grund vorliegen sollte bestimmten Gästen den Zutritt zu verwehren).

Da würde ich mich vorher aber auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Auch hinsichtlich der Erfolgsaussichten bereits in eurem konkreten Einzelfall.



Wünsche euch alles Gute und wie gesagt hoffentlich könnt ihr die Angelegenheit unter euch klären.


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Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf

um 01:38
Zitat von SweenaSweena schrieb:Was können wir nun gegen diese böse Verleumdung und das Hausverbot tun?
Kommt darauf an. Solltet ihr Zugezogene sein, habt ihr Pech. Die Dorfgemeinschaft wird sich in diesem Fall verhalten wie die Moderatoren eines beliebigen Internetforums und mehrheitlich beschließen, dass ihr aus Prinzip schuld seid. Einwände, egal wie fundiert, rufen dann höchstens noch hämisches Gelächter hervor. In diesem Fall helfen nur Umzug oder Duldungsstarre.

Solltet ihr Wurzeln geschlagen haben, müsst ihr euren Ruf ironisch anerkennen und dafür sorgen, dass euch die Gemeinschaft als Querköpfe wahrnimmt, die leicht anecken, aber eigentlich harmlos sind.


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