Verhalten von Verleumdung und übler Nachrede im Dorf
27.07.2025 um 12:33Ich kenne die genauen Fakten nicht und die Threadeinstellerin hat sich bisher auch nicht weiter dazu geäußert. Insofern ist es schwer zu sagen, wie stark der Verdacht ist, aber es muss ja schon etwas geben, das sie veranlasst hat, diesen Verdacht vorzubringen.behind_eyes schrieb:Der nicht juristisch bestätigt ist. Sie kann alles anführen, juristisch muss sie dies belegen können wenn der ausgeschlossene Mensch dagegen vorgeht.
Im übrigen kann man auch nicht alles beweisen. Was, wenn kein Zeuge da ist?
Was, wenn ein Gast der Wirtin einen "unmoralisches Angebot" macht, obszöne Gesten macht oder gar grabscht? Und das niemand mitbekommt und bestätigen kann. Dann steht Aussage gegen Aussage und man wird der Frau kaum zumuten können, diesen Gast weiter zu bedienen.
Es handelt sich ja nicht um ein Amt oder eine öffentliche Stelle, die allen geöffnet sein muss. Und selbst da sind Hausverbote möglich, aber sicher mit höheren Hürden.
Das kann man mit einer Gaststätte/Trinkhalle doch nicht ganz vergleichen.