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Kindesmissbrauch

1.880 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kindesmissbrauchh ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kindesmissbrauch

18.10.2013 um 12:57
@cassiopeia88
Ich nehme an dass er zum Tatzeitpunkt Minderjährig war?

Vielleicht ist das der Grund warum die strafe so leicht ausgefallen ist.?
Vielleicht hat er selber aufgehört und man hat ihn erst Jahre später geschnappt?

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Kindesmissbrauch

18.10.2013 um 12:58
Nein. Nicht in einer zivilisierten Gesellschaft.
Aber Kindesmissbrauch oder wie ?



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Kindesmissbrauch

18.10.2013 um 13:00
@JPhys2
Bis zum Alter von 21 Jahren kann man nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, wie das in diesem Fall ist weiss ich nicht, er wird wohl zwischen 14 bis 21 Jahren gewesen sein zum Tatzeitpunkt.


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Kindesmissbrauch

18.10.2013 um 13:01
Zitat von JPhys2JPhys2 schrieb:Ich nehme an dass er zum Tatzeitpunkt Minderjährig war?
Unwahrscheinlich. Ich glaub Voraussetzung ist, dass der Täter über 18 Jahre alt sein muss, um von * Missbrauch an Kindern zu sprechen. Also rein juristisch...

Edit. * schwerem


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Kindesmissbrauch

18.10.2013 um 13:02
Zitat von vincentvincent schrieb: der Täter über 18 Jahre alt sein muss, um von Missbrauch an Kindern zu sprechen. Also rein juristisch...
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Ganz einfach..


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Kindesmissbrauch

18.10.2013 um 13:03
@Aldaris
Ja, habs editiert..


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Kindesmissbrauch

18.10.2013 um 13:05
Zitat von Hans12Hans12 schrieb:Aber Kindesmissbrauch oder wie ?
Wir haben einen Rechtsstaat. Da wird niemand an die Wand gestellt und erschossen.

Noch so eine Entgleisung und ich melde es.


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Kindesmissbrauch

18.10.2013 um 13:06
@vincent

Naja, das was du schreibst, ist so auch nicht richtig. Es reicht auch, wenn andere Voraussetzungen erfüllt werden, um von schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern sprechen zu können, wie beispielsweise..

[...]2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.


http://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html


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18.10.2013 um 13:10
@Aldaris
Ja, da bin ich mir auch nicht sicher.
Aber: es wird wohl eine oder Verknüpfung sein. Würde doch keinen Sinn ergeben, wenn man nur bei mehreren Tätern erst davon sprechen würde..
Heisst für mich: ein nicht schwerer Missbrauch wird dann zu einem Schweren, wenn auch ohne "Penetration" die Tat von mehreren begangen wird oder aber es ohne Penetration zu eben Punkt 3. kommt.
Ich hoffe ich laber hier keinen kompletten Scheiß?!


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18.10.2013 um 13:12
@vincent
Zitat von vincentvincent schrieb:Ja, da bin ich mir auch nicht sicher.
Ich schon. ;)

Kannst auch einfach die Gesetze lesen. Sind zwar abstrakt formuliert, aber daraus sollte es ersichtlich werden.


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18.10.2013 um 13:15
@Aldaris
Ahh, moment. Du hast dich auf das 18 Jahre Argument bezogen, oder? Dann muss der Täter nicht 18 Jahre alt sein. Haste recht..


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18.10.2013 um 13:16
Dann sollte man die Kinderschänder eben auch vergewaltigen.
Und kastrieren.

Von mir aus kannst du das auch melden.
manchmal kann man zu besonderen Anlässen 'ne Führung durch den Knast machen. Zum Beispiel als Radio Reporter oder Journalist.
einen anderen weg gibt's auch noch, aber der ist nicht soo toll.
Na, wenn du mal die Gelegenheit hast, sprich mal mit 'nem Täter über seinen Inhaftierungsgrund
Danach wirst du meine Meinung teilen.


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Kindesmissbrauch

18.10.2013 um 13:19
Zitat von JPhys2JPhys2 schrieb:Mir erscheint die Abwägung nur in diesem Fall sehr einseitig getroffen wurden zu sein.
Das habe ich verstanden. Nur erneuere ich meinen Hinweis darauf, dass wir es nicht wissen.

Das Problem an dieser Geschichte ist folgendes:

Das Opfer ist ohnmächtig. Ein anderer Mensch hat ihm Leid zugefügt und dafür verlangt es Genugtuung. Das ist verständlich und in diese Position kann sich jeder einigermaßen empathisch begabte Mensch hinein versetzen.

Aber auf der anderen Seite steht vielleicht auch ein Opfer. Jemand, der zwar Leid zugefügt hat, aber dessen Schuld gering ist. In diese Position können wir uns weitaus schwerer hinein versetzen. Unsere Grundeinstellung lautet: Wer einem anderen etwas Böses tut, gehört bestraft. Denn er hätte es ja auch bleiben lassen können.

Nur gerade in den Missbrauchsfällen stimmt das nicht immer. Er hätte es nicht bleiben lassen können. Jedenfalls nicht so einfach.

Das schlimmste, das einem Opfer passieren kann ist, wenn es das Opfer einer Tat ohne Täter wird. Wenn es quasi Pech gehabt hat und keine Genugtuung durch die Bestrafung des Täters erlangt, weil es keinen strafwürdigen Täter gibt.
Diese Situation ruft beim Betrachter Empörung hervor. Nur gibt es keine menschliche Lösung dafür.


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Kindesmissbrauch

18.10.2013 um 13:24
@kleinundgrün
Das ist doch keineswegs auf diesen Fall beschränkt, sondern lässt sich auf alle Taten erweitern. Irgendwo landet man dann bei es gibt keine Täter und wir sind alle Opfer unseres unfreien Willens oder der Umstände... ist doch a) blödsinn und b) einfach nicht zweckmäßig


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18.10.2013 um 13:36
Zitat von vincentvincent schrieb:gendwo landet man dann bei es gibt keine Täter und wir sind alle Opfer unseres unfreien Willens oder der Umstände
Deswegen postulieren wir, dass ein "normaler" Mensch auch Herr seiner Handlungen ist. Was aber eine Unterstellung ist, damit ein Strafsystem überhaupt funktionieren kann.
Zitat von vincentvincent schrieb:ist doch a) blödsinn und b) einfach nicht zweckmäßig
Deswegen wird es so auch nicht gemacht.


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18.10.2013 um 13:59
@kleinundgrün
Und noch mal es geht mir nicht darum irgendwelche Rachegelüste zu befriedigen.

Aber in einem solchen fall zu sagen Die GEfahr von dem Täter ist so klein dass das mit einer Bewährungsstrafe getan ist.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das schlimmste, das einem Opfer passieren kann ist, wenn es das Opfer einer Tat ohne Täter wird
Wenn es quasi Pech gehabt hat und keine Genugtuung durch die Bestrafung des Täters erlangt, weil es keinen strafwürdigen Täter gibt.
Du sprichst wirr...
Ich möchte gar nicht anfangen darüber zu spekulieren was das schlimmste ist was eine Menschen so passieren kann..
Aber ich würde sagen erst Vergewaltigt dann gefoltert und am Ende getötet zu werden dürfte "ein opfer einer Tat ohne täter" werden doch noch irgendiw übertreffen.


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Kindesmissbrauch

18.10.2013 um 14:04
Zitat von vincentvincent schrieb:Hast du's gelesen?
"...eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,..."

Was ist denn daran nicht klar? Steh ich gerad aufm Schlauch?
Du musst schon auch ALLES lesen! Da steht:
(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn

1.

eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,

2.

die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder

3.

der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.
Das bedeutet aber NICHT, dass es nicht noch andere Formen des Missbrauchs gibt! Nur kann in diesem Fall keine Strafe unter 2 Jahren verhaengt werden.

Da steht naemlich auch VORHER:
(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.
Und in § 176 steht auch das Vornehmen sexueller Handlungen an sich vor einem Kind! Dazu wuerde zum Beispiel auch gehoeren, wenn Eltern vor ihrem Kind miteinander Sex haetten oder wenn jemand im Beisein eines Kindes einen Pornofilm schaut.


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Kindesmissbrauch

18.10.2013 um 14:06
Zitat von vincentvincent schrieb:Unwahrscheinlich. Ich glaub Voraussetzung ist, dass der Täter über 18 Jahre alt sein muss, um von * Missbrauch an Kindern zu sprechen. Also rein juristisch...
Nein, das ist falsch. Das Opfer muss unter 14, der Taeter 14 oder aelter sein. Das ist die einzige Voraussetzung. Um ein Kind missbrauchen zu koennen muss man mitnichten 18 oder aelter sein.


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18.10.2013 um 14:07
Zitat von JPhys2JPhys2 schrieb:Aber ich würde sagen erst Vergewaltigt dann gefoltert und am Ende getötet zu werden dürfte "ein opfer einer Tat ohne täter" werden doch noch irgendiw übertreffen.
Ich spreche nicht wirr, aber Du vergewaltigst meine Aussage. natürlich ist es für das Opfer schlimmer, wenn zusätzlich zu der Tat noch der Umstand hinzu kommt, dass es keine Genugtuung erlangen kann.
Zitat von JPhys2JPhys2 schrieb:Aber in einem solchen fall zu sagen Die GEfahr von dem Täter ist so klein dass das mit einer Bewährungsstrafe getan ist.
Nun, vielleicht hat sich während der psychiatrischen Behandlung herausgestellt, was die Ursache für die Taten war und vielleicht ist der Psychiater zum Schluss gekommen, dass diese Ursache erfolgreich beseitigt werden kann. Ich weiß es nicht, Du weißt es nicht. Wir drehen uns im Kreis.


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Kindesmissbrauch

18.10.2013 um 14:31
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Das bedeutet aber NICHT, dass es nicht noch andere Formen des Missbrauchs gibt! Nur kann in diesem Fall keine Strafe unter 2 Jahren verhaengt werden.
Hab ich das irgendwo behauptet?
Es lag in diesem Fall aber auch ein schwerer! Fall von Kindesmissbrauch vor. Da ist der § 176a relevant. Der § 176 handelt von "Sexueller Mißbrauch von Kindern", wie du selbst doch schon schreibst.
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Nein, das ist falsch. Das Opfer muss unter 14, der Taeter 14 oder aelter sein. Das ist die einzige Voraussetzung. Um ein Kind missbrauchen zu koennen muss man mitnichten 18 oder aelter sein.
Hab ich doch später auch geschrieben.. -.-


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Kindesmissbrauch

18.10.2013 um 14:33
Zitat von vincentvincent schrieb:Es lag in diesem Fall aber auch ein schwerer! Fall von Kindesmissbrauch vor. Da ist der § 176a relevant. Der § 176 handelt von "Sexueller Mißbrauch von Kindern", wie du selbst doch schon schreibst.
Zum schweren Kindesmissbrauch wird es aber auch dann, wenn ein Taeter vor der Tat innerhalb von fuenf Jahren schon einmal wegen "einfachem" Kindesmissbrauch verurteilt worden ist.


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18.10.2013 um 14:38
@Alarmi
Ja, aber das wäre das noch unglaublicher. Man stelle sich vor, da wird der Typ wegen "einfachem" Missbrauch verurteilt. Später wird er dann nochmal wegen über hundert Fällen veurteilt und kriegt Bewährung?
Das was ich dann aber nicht verstehe ist, dass im aktuellen Urteil ja zwischen schweren und normalen Fällen unterschieden wird. Ergibt dann wenig sinn.


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18.10.2013 um 14:40
@vincent
Ich kann mir jedenfalls auch nicht vorstellen, dass er 160 mal Kinder vergewaltigt haben soll und dann nur 2 Jahre auf Bewaehrung bekommt.


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18.10.2013 um 15:05
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das schlimmste, das einem Opfer passieren kann ist,
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb: natürlich ist es für das Opfer schlimmer, wenn
Aus dem Superlativ ist spontan ein Komperativ geworden
Wenn du deine Aussage ändern willst habe ich kein Problem damit
Aber leite das doch bitte mit

"Was ich meinte ist" und nicht mit " Du vergewaltigst meine Aussage. ." ein...
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:d vielleicht ist der Psychiater zum Schluss gekommen, dass diese Ursache erfolgreich beseitigt werden kann.
Ich nehme an darum hat man ihm jeglichen Umgang mit Kindern untersagt...
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ich weiß es nicht, Du weißt es nicht.
Ja unseren einzige Informationsquelle sagt nichts dergleichen.


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Kindesmissbrauch

18.10.2013 um 16:06
Ich habe versucht mehr details rauszubekommen dabei bin ich auf folgendes gestossen

vom 07.02.11
Am Montag ist ein 19-Jähriger am Landgericht Gera von der 2. Strafkammer zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Deren Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann soll Kinder in drei Fällen sexuell mißbraucht haben

Gera. Der junge Mann soll im Sommer 2010 einen 13-jährigen Jungen genötigt zu haben, sexuelle Handlungen an einem achtjährigen Jungen, an sich selbst und dem Angeklagten zu vollziehen. Außerdem hatte der 19-Jährige diese Handlungen mit seinem Handy aufgenommen und später noch anderen Personen gezeigt.
http://gera.thueringer-allgemeine.de/web/lokal/leben/detail/-/specific/19-Jaehriger-bekommt-nach-sexuellem-Missbrauch-Bewaehrung-1376778470

Vom 03.12.12
Ein 20-jähriger Sexualverbrecher wurde nun vom Landgericht Gera wegen des sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern nach Jugendstrafrecht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der geständige Angeklagte soll 168 Mal zwei Jungen sexuell missbraucht haben.
http://www.shortnews.de/id/997669/urteil-165-facher-sexueller-missbrauch-an-zwei-jungen-taeter-erhaelt-bewaehrungsstrafe (Archiv-Version vom 16.05.2013)

Deja Vu?


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