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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

49 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Justiz, Songtext, KIZ ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Pyrat Diskussionsleiter
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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

25.09.2010 um 13:30
Anhang: ag-kaiserslautern-quote.pdf (267, KB)Die PDF Datei enthält einen Strafbefehl der vom Amtsgericht Kaiserslautern verhängt wurde. Der Strafbefehl folgt dem Zitieren zweier Liedtexte von "K.I.Z" und "Prinz Porno" auf dem Social Networking Portal "wer-kennt-wen.de", was nach Ansicht des Amtsgerichts den öffentlichen Frieden störte und "billigend in Kauf" genommen wurde.

Der Empfänger des Strafbefehls wird zu einer Strafe von EUR 500,- oder 50 Tagen Gefängnis verurteilt.

Weiterhin wurde der Empfänger des Strafbefehls weder über eine Anzeige informiert, noch zu dem Fall gehört. Das wer-kennt-wen.de Portal scheint die Daten des Nutzers ohne eine Benachrichtung weitergegeben zu haben.

Auch muss der Empfänger die Kosten eines Verfahrens tragen über das er nicht informiert und an dem er nicht beteiligt wurde.

Richter Seeberger am Amtsgericht Kaiserslautern kann erreicht werden unter: Amtsgericht Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Telefon: 0631 / 3721-0.


Meine einfache Frage dazu lautet:


Was haltet ihr davon?

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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

25.09.2010 um 13:45
ziemlich lächerlich.

tragen von logos, hören von musik und jetzt auch noch zitieren von liedtexten.

wo das nur hinführen soll. so etwas lächerliches auch wenn die liedtexte etwas anstößlich sind.


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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

25.09.2010 um 13:47
@Pyrat

War das denn als Zitat bzw Liedtexte ersichtlich, oder mußte man den Eindruck haben, daß derjenige selbiges jetzt vorhat zu tun?


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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

25.09.2010 um 13:49
@Pyrat
Zählt, dass, was du hier veröffentlichst nicht unter die Rubrik "Nicht nach Außen tragen"? ;)


Nee, ehrlich, so'n Schwachfug. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das echt sein soll. Und wenn es das is, wirds da mächtig Klagen rieseln...


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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

25.09.2010 um 13:50
Alberner fake.
Zitat von PyratPyrat schrieb:Weiterhin wurde der Empfänger des Strafbefehls weder über eine Anzeige informiert, noch zu dem Fall gehört.
Unmöglich jemanden zu einer Haftstrafe zu verurteilen ohne das es zu einer Anhörung kam.

Aus dem Anhang:
als Heranwachsender, auf den allgemeines Strafrecht anzuwenden ist.....
:D

Fällt unter Jugendstrafrecht, wenn überhaupt.


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Pyrat Diskussionsleiter
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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

25.09.2010 um 14:00
@Thalassa
Anscheinend hat er das Zitat wohl nicht richtig als solches kenntlich gemacht :D Man könnte nun sagen: Selber schuld....allerdings finde ich es dennoch zu hart, gleich 50 Tage Haft für ein Missverständnis zu verhängen^^

@Moire
Haha, danke für den Lacher :D

@Trapper
Von wegen Fake....

"Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz kritisiert die Reaktion der Behörden im Fall Jack S., der in wer-kennt-wen umstrittene Songtexte ohne Kennzeichnung zitiert hatte.

Der 20-Jährige steht im Februar in Kaiserslautern vor Gericht, weil er bei der Online-Community "wer-kennt-wen" in seinem Profil einen Liedtext zitiert hatte, der als Amoklauf-Ankündigung missverstanden wurde. Wegen fehlender Kenntlichmachung als Zitat und mangelnder Recherche auf Behördenseite, wurde seine Wohnung durchsucht und es drohen ihm nun eine hohe Geldstrafe und die Verfahrenskosten oder ersatzweise 50 Tage Haft.

Thomas Fath, Mitglied im Landesvorstand der Piratenpartei Rheinland-Pfalz meint dazu: "Der Fall zeigt deutlich, dass unsere Behörden noch zu wenig Erfahrung und Kompetenz im Umgang mit digitalen Medien und sozialen Plattformen besitzen. Dass sie nach den tragischen Amokläufen der Vergangenheit keine Fehler machen wollen und möglichen Hinweisen im Netz nachgehen, ist nachvollziehbar. Mögliche Amoklauf-Ankündigungen müssen ernst genommen werden, jedoch muss jeder Einzelfall sachlich und ruhig geprüft werden. Hysterie ist ein schlechter Ratgeber! Ein missverständlicher Eintrag im eigenen Profil einer Online-Community darf auch nicht Grund für eine 50-tägige Haftstrafe sein. Das ist absolut unverhältnismäßig!
In jedem Fall wird auch zu entscheiden sein, wo im Netz die Privatsphäre des Einzelnen endet und die Öffentlichkeit beginnt."

Jack S. hatte in seinem Profil - das nur nach Registrierung zugänglich ist - unter der Rubrik „Was machst du gerade?“ aus Songtexten zitiert, in denen von Waffen und Töten die Rede war. Kurz darauf erschienen Polizeibeamte bei ihm zur Hausdurchsuchung. Jedoch wurden weder illegale Schusswaffen noch anderes belastendes Material gefunden. Den Beamten erläuterte der junge Mann, dass es sich um ein Missverständnis handele und die Zitate aus Liedern seiner Lieblingsbands stammten. Das Amtsgericht Kaiserslautern verhängte jedoch einen Strafbefehl gegen ihn, weil seine Einträge geeignet gewesen seien, "den öffentlichen Frieden zu stören“. Er habe „einen Totschlag angedroht“, urteilte das Gericht trotz Klarstellung. Da der 20-Jährige die Strafe nicht bezahlen kann, drohen ihm nun 50 Tage Haft. Er hat Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Die Hauptverhandlung ist für den 2. Februar angesetzt.
"


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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

25.09.2010 um 14:00
...heutzutage geht nix über ne gute Rechtschutz. Is mittlerweile fast wichtiger als ne Haftpflicht !
Solche Dinge werden gemacht weil diese Leute wissen das die Mehrheit kaum eine Chance hat sich dagegen zu wehren , geschweige den die Finanziellen Mittel dagegen vorzugehen.


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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

25.09.2010 um 14:01
Zitat von PyratPyrat schrieb:Was haltet ihr davon
Richtig so! Die armen Plattenfirmen verdienen so wenig, dass sie sich kaum über Wasser halten können! :D


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Pyrat Diskussionsleiter
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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

25.09.2010 um 14:03
@VHO-Hunter
Ich würde jetzt gerne pupsen, aber das wäre dann wohl ein Spambeitrag.


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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

25.09.2010 um 14:06
@Pyrat

Ich hab mal in ner Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet. Ich weiß, wie solche Schriftsätze aussehen müssen... Und das da ist ein Fake. ;)


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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

25.09.2010 um 14:10
Zitat von PyratPyrat schrieb:Da der 20-Jährige die Strafe nicht bezahlen kann, drohen ihm nun 50 Tage Haft.
Das klingt aber logischer. Ne geldstrafe, ok.
Wer seine Knöllchen nicht zahlt geht auch in den Bau.

Dennoch hätte ein guter Anwalt da sicher was anderes draus gemacht.
Rechtschutz ist echt wichtig.

Im Grunde muß der Junge nun dankbar sein das die Band ihn nicht noch verklagt, wegen Diebstahl am geistigen Eigentum. :D


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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

25.09.2010 um 14:12
Und das da ist ein Fake.
Meine ich auch.
Vielleicht ne geänderte Version,damit alle sehen wie "ungerecht" er behandelt wurde?


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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

25.09.2010 um 14:24
@Trapper
Zitat von TrapperTrapper schrieb:Vielleicht ne geänderte Version,damit alle sehen wie "ungerecht" er behandelt wurde?
Möglich. Fotografiert ist da ja ein "Strafbefehl". Angenommen, das Schreiben wäre echt, würde das nicht das geringste für das Urteil beweisen.
Auch passt Inhalt des Schreibens nicht mit Empfänger zusammen, da der Empfänger persönlich angeschrieben wird. Mal davon abgesehen stimme ich darin überein:
Zitat von TrapperTrapper schrieb:Fällt unter Jugendstrafrecht, wenn überhaupt.
In einem Strafbefehl würde niemals nach "allgemeinen" Strafrecht stehen.


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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

25.09.2010 um 14:29
Und noch ein eindeutiger Beweis für Fake:
Strafbefehle kommen nicht vom AG, sondern von StA (Staatsanwaltschaft) oder einer anderen Behörde. Das AG urteilt nur. Deshalb werden EA (Ermittlungsakten) auch immer bei der Staatsanwaltschaft beantragt - im Verkehrsrecht vielleicht auch bei der Polizei.

Das AG kommt nur in Spiel, wenn keine Einigung in irgendeiner Form gefunden wird.


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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

25.09.2010 um 15:08
piratenpartei lol xD
wie deren treffen wohl ablaufen xD

lächerliche angelegenheit wenn ihr mich fragt!
ich hätte den text erstmal geprüft oder sowas, oder gefragt was dahinter steckt so nach dem motto "hey willst du wirklich die schule abfackeln?" "nein das is nur en liedtext den ich witzig finde :D"
zwei sätze die uns allen die justiz gespart hätte ;)


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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

25.09.2010 um 15:11
Ich halte diesen Strafbefehl auch nicht für echt.

In Deutschland darf meines Wissens niemand ohne jegliche Info und Anhörung gerichtlich verurteilt werden, so einfach ist das, Punkt.
Alles, was aus einem derartigen Vorgehen erwachsen würde, ist ungültig, egal, ob die Person eine Straftat begangen hat oder nicht.

Persönlich finde ich es ja ausgesprochen peinlich, Unsummen zu verlangen, nur weil irgendwer ein Zitat aus einem Liedtext mal wo postet oder weil er sich ein paar Songs runter geladen hat.

Ich finde, es genügt, eine solche Sache wie eine im Laden geklaute CD zu handhaben, die typischen ca. 50€ Vertragsstrafe + Kaufpreis und fertig.

Jedenfalls entbehrt es für mich jeder Grundlage, hunderte Euros an ,,Schadenersatz" zu verlangen, wenn ein potenzieller Gewinn bei 20€ für die CD gelegen hätte.


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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

25.09.2010 um 15:59
Ziemlich lächerlich,
Das ist ne Abzockerfirma, meine Tante soll sich abgeblich ein Video von Haword Carpendale auf ihre HP getan haben und sollte 300 Euro strafe zahlen.
a) hat sie gar kein Internet und auch gar keine Pc Kentnisse.


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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

25.09.2010 um 16:39
Fake


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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

25.09.2010 um 17:33
@Pyrat

Gib doch einfach mal ein paar links dazu, wo du das rauskopiert hast.
So hört es sich unglaubwürdig an.


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50 Tage Gefängnis für das Zitieren eines Liedtexts auf wkw

25.09.2010 um 17:34
wenn wirklich jemand diese texte im netz auf einer plattform wie wkw veröffentlicht hat, hat er auch verdient dafür bestraft zu werden. die nutzungsregeln sind für jeden verständlich niedergeschrieben und jederzeit abrufbar.
wer sich nicht an solche regeln hällt darf sich nicht beschwehren für seine dummheit auch noch bestraft zu werden.


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