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Der Vater des Amokläufers

316 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Winnenden Amoklauf Vater Urteil ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:36
@wobel


Nee du verstehst mich nicht. Ich könnte den Vergleich auch auf andere Bereiche anwenden, in denen man bestimmte Vorschriften beachten muss.

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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:38
Zitat von martialismartialis schrieb:Klingt bald so, als wenn man ne WBK beantragen kann, wie nen Gewerbeschein.
Das kannst du ja auch - du musst aber vorher die schriftliche und praktische Waffensachkundepruefung bestanden haben.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:39
@martialis
meine güte - um 'ne waffenbesitzkarte zu bekommen musst du doch nur ein polizeiliches führungszeugnis vorlegen, wenn du unter 25 bist eine ärztliche bescheinigung über deinen psychischen zustand und ein bisschen (wirklich nicht viel) sachkunde nachweisen können. mehr ist das nicht.
der waffenschein ist da schon 'ne ganz andere nummer und wird auch nur auf zeit ausgestellt - nach spätestens 3 jahren musste deine prüfungen da wiederholen.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:40
@martialis
na dann bring mal 'n anderen vergleich, vielleicht wird's dann klarer.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:41
Zitat von wobelwobel schrieb:da musste nämlich garkeinen "antrag" stellen sondern gehst einfach aufs amt und meldest dein gewerbe an - also nix "antrag" oder so.
Ja das ist aber nicht in allen Branchen so einfach.
Ausserdem musst du nicht immer meine Worte auf die Goldwaage legen. Ich versuche nur klarzustellen, dass nicht jeder hergelaufene ne WBK bekommt, sonst hätte ja wohl jeder dritte ne legale Waffe zu hause liegen.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:42
Zitat von wobelwobel schrieb:waffenbesitzkarte zu bekommen musst du doch nur ein polizeiliches führungszeugnis vorlegen, wenn du unter 25 bist eine ärztliche bescheinigung über deinen psychischen zustand und ein bisschen (wirklich nicht viel) sachkunde nachweisen können. mehr ist das nicht.
Wo hast du denn das her?

Du musst vor einem anerkannten Pruefer die Waffensachkunde ablegen. Und diese Fragen haben es in sich, da muessen Grundkenntnisse vorliegen, das schafft nicht jeder.

Mit der Sachkunde gem. 34a GewO hat das nichts zu tun (ausser, dass da auch Waffenrecht abgefragt wird).


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:45
wobel hat hier ganz klar recht.

die sachkunde, die ich nachweisen muss, ist absolut nicht schwer. das sind allgemeinverständliche fragen mit einer "kleinen" prüfung.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:45
@martialis
ein gewerbe anmelden ist immer einfach - ob du es betreiben darfst ist natürlich 'ne grundsätzlich andere frage. da gilt übrigens auch dass derjenige, auf den das gewerbe läuft, nicht unbedingt den entsprechenden branchentypischen sachverstand mitbringen muss.
ich kann z.b. jederzeit ein gewerbe zum sprengen von gebäuden anmelden. deswegen darf ich trotzdem noch lange nicht selbst sprengen, das darf nur der sprengmeister (mit der entsprechenden erlaubnis) den ich dann hoffentlich unter vertrag habe.

@martialis
Zitat von martialismartialis schrieb:Ich versuche nur klarzustellen, dass nicht jeder hergelaufene ne WBK bekommt, sonst hätte ja wohl jeder dritte ne legale Waffe zu hause liegen.
da wären wir wieder beim punkt:
eine waffenbesitzkarte zu haben heisst noch lange nicht, dass du die waffe dann zuhause lagern darfst. das darfst du nämlich nur dann, wenn du zuhause die entsprechend notwendigen unterbringungsmöglichkeiten hast, d.h. 2 getrennte tresore (für waffe und munition).
es gibt 'ne menge leute, vor allem schützen, die diese unterbringungsmöglichkeiten nicht haben (entweder weil sie nicht wollen oder eben weil's ihnen schlicht zu teuer und zu unpraktisch ist - so 'n tresor kann bei 'nem umzug nämlich ein echtes problem darstellen, mal ganz abgesehen davon dass es sogar vermieter gibt, die das garnicht erlauben) und ihre waffe schlicht und ergreifend beim schützenverein lagern.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:45
Zitat von wobelwobel schrieb:meine güte - um 'ne waffenbesitzkarte zu bekommen musst du doch nur ein polizeiliches führungszeugnis vorlegen, wenn du unter 25 bist eine ärztliche bescheinigung über deinen psychischen zustand und ein bisschen (wirklich nicht viel) sachkunde nachweisen können. mehr ist das nicht.
Das ist mir neu. Dann kann ich mir ja auch ne Pumpgun besorgen. Ich trage sie ja nicht mit mir rum. Habe sie nur zu hause liegen, weil sie so schön aussieht. Sollten die Nachbarn mal Stress machen, könnte ich mich vielleicht sogar hinreissen lassen und mal die Schlagkraft meines Gewehrs zu testen. ;)


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:46
@Cathryn
naja, vielleicht unterschätz ich das ja auch. ich hab halt die prüfungsbögen bezüglich sachkunde bei meinem vater gesehen, und das fand ich jetzt nicht so hochdramatisch schwierig.

edit:
genau @Officer


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:46
Zitat von wobelwobel schrieb:eine waffenbesitzkarte zu haben heisst noch lange nicht, dass du die waffe dann zuhause lagern darfst. das darfst du nämlich nur dann, wenn du zuhause die entsprechend notwendigen unterbringungsmöglichkeiten hast, d.h. 2 getrennte tresore (für waffe und munition).
Naja, an den zwei Tresoren sollte es nicht unbedingt scheitern.^^


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27.02.2011 um 14:47
Zitat von OfficerOfficer schrieb:mit einer "kleinen" prüfung.
Ich finde 110 Fragen sind keine "kleine Pruefung". Selbst die Sachkunde gem. 34a GewO hat nur 72 Fragen und die bestehst du mit 50%, bei der Waffensachkunde brauchst du mind. 90% um zu bestehen!


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27.02.2011 um 14:48
Zitat von wobelwobel schrieb:2 getrennte tresore (für waffe und munition)
EIn Tresor mit zwei getrennt abschliessbaren Faechern langt auch ;)


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27.02.2011 um 14:48
@Cathryn

der umfang der prüfung ist nicht gleichzusetzen mit dem schwierigkeitsgrad. die fragen sind über "notwendige" kenntnisse.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:50
@martialis
Zitat von martialismartialis schrieb:Das ist mir neu. Dann kann ich mir ja auch ne Pumpgun besorgen. Ich trage sie ja nicht mit mir rum. Habe sie nur zu hause liegen, weil sie so schön aussieht. Sollten die Nachbarn mal Stress machen, könnte ich mich vielleicht sogar hinreissen lassen und mal die Schlagkraft meines Gewehrs zu testen.
du hast den unterschied zwischen waffenbesitzkarte und waffenschein immernoch nicht kapiert *haarerauf*.
ja, du könntest dir 'ne pumpgun besorgen (obwohl - sind die nicht in deutschland verboten? weiss ich jetzt nicht... aber ein handelsüblicher revolver täte es ja auch).
"nur zu hause liegen" geht eben nicht - du musst die waffen zuhause entsprechend unterbringen - waffe und munition getrennt wohlgemerkt.
und wenn die nachbarn stress machen, darfst du trotzdem die waffe nicht benutzen - dazu brüchtest du nämlich einen waffenSCHEIN. wobei trotzdem weit mehr gegeben sein muss als ein bisschen "stress" damit du tatsächlich auch nur mit der waffe drohen darfst.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:52
@Officer

Ich behaupte dennoch: die Waffensachkunde ist schwieriger zu bestehen als die Sachkunde. Bei der Sachkunde kann man noch logisch schlussfolgern, das ist bei der Waffensachkunde nicht moeglich. ENtweder du weisst die Antwort, oder der Punkt fehlt dir. Ausserdem ist die Punktverteilung eine ganz andere. Bei der Waffensackunde hast du pro Antwort einen Punkt, bei der Sachkunde kannst du in den "leichteren" Themen Punkte sammeln, die dir woanders fehlen koennten.


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27.02.2011 um 14:52
@Cathryn
jepp, oder so.
muss halt GETRENNT ABZUSCHLIESSEN sein.


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27.02.2011 um 14:53
@wobel
Zitat von wobelwobel schrieb:und wenn die nachbarn stress machen, darfst du trotzdem die waffe nicht benutzen - dazu brüchtest du nämlich einen waffenSCHEIN.
Meinste, wenn ich soweit bin und mit nem Gewehr auf meine Nachbarn losgehe, hält mich der nicht vorhandene Waffenschein davon ab???


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:53
@Cathryn
ich sag's mal so: ich kenn reichlich dämliche leute, die noch nicht mal den hauptschulabschluss geschafft haben aber diese prüfung trotzdem ohne probleme bestanden haben.
sooooooooooooooo schwierig isse nu auch nich.


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Der Vater des Amokläufers

27.02.2011 um 14:54
@martialis
Zitat von martialismartialis schrieb:Meinste, wenn ich soweit bin und mit nem Gewehr auf meine Nachbarn losgehe, hält mich der nicht vorhandene Waffenschein davon ab???
willste dich jetzt auf die gleiche stufe stellen wie den amokläufer?
GENAU DA liegt doch der hund begraben!!!


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