Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Polizei, Krankenwagen und Rechte

77 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Zu Schnell Gefahren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizei, Krankenwagen und Rechte

02.07.2011 um 23:28
@itsnat
Schrieb ich ja auch ;) Umsichtig und schnell.Es ging mir nur darum ob sie den 2ten Unfall nehmen oder zu dem ersten weiterfahren.

Anzeige
melden

Polizei, Krankenwagen und Rechte

02.07.2011 um 23:32
@zaramanda

Keine Ahnung. So was ist mir zu meinen Zeiten nie passiert und dazu hat mir nie jemand was gesagt.


melden

Polizei, Krankenwagen und Rechte

02.07.2011 um 23:34
@itsnat
Ok. Na,is besser so ne? Ich glaub sowas wird man nicht mehr los.Und dann wirds schwer mitm fahren...


melden

Polizei, Krankenwagen und Rechte

02.07.2011 um 23:34
@zaramanda

Kann mich aber an einen damaligen Kollegen aus einem anderen Ort erinnern. Der ist nicht weitergefahren. Ob er hätte weiterfahren müssen/sollen oder nicht weiß ich nicht.


melden

Polizei, Krankenwagen und Rechte

02.07.2011 um 23:36
@zaramanda

Ja hatte fast mal einen Unfall weil ich gerast bin. Ist zwar nix passiert, hat mich im Ernstfall aber noch lange beschäftigt.


melden

Polizei, Krankenwagen und Rechte

02.07.2011 um 23:40
@itsnat
Kann ich mir vorstellen...das ist ganz schlimm.Ein Bekannter war mal U-bahn fahrer.Jetzt nicht mehr.Er konnte nix dafür,hat auch sofort gebremmst,aber mehr ging nicht.
Und ich denk mal es ist ein Unterschied ob man zu einem Unfall hinfährt oder ´selber ein verursacht oder drin verwickelt ist.Noch dazu aufm Weg zu einem Einsatz.


melden

Polizei, Krankenwagen und Rechte

02.07.2011 um 23:42
@zaramanda
Ganz klares NEIN - klassische Fahrerflucht!
Da reicht es auch nicht der Leitstelle bescheid zu sagen damit ein anderes Fahrzeug kommt!
Lass mich jetzt bitte nicht den genauen § und Gesetzestext raussuchen, aber es heißt sinngemäß

"...im Falle eines Unfalls hat man unverzüglich anzuhalten, sich über die Unfallfolgen zu vergewissern, ggf. Erste Hilfe zu leisten bla bla..."


Um noch mal zur Verhältnismäßigkeit zurück zu kehren:
Wenn ein RTW auf der Fahrt zu einem Herzinfarkt o. ä. bloß einen Außenspiegel an einem geparkten PKW abfährt und trotzdem weiterfährt, kann man über Funk die Leitstelle verständigen, die wiederum die Polizei informiert. Aber defakto ist es Fahrerflucht und strafbar.
Es lässt sich aber in der Praxis so regeln, nach Abschluß des Einsatzes fährt man zum Unfallort zurück und klärt alles.

Aber wie gesagt nur bei solchen Bagatellunfällen - bei Personenschaden ist das Weiterfahren unter keinen Umständen drin!!!


melden

Polizei, Krankenwagen und Rechte

02.07.2011 um 23:46
@corpuls
Ahhh,ok. Jetzt weiß ichs genau.Das hat mir nämlich irgendwie zu denken gegeben.Wenn da jemand liegt schwerverletzt,oder auch nicht so....können die doch nicht weiterfahren....
das konnte mir bis jetzt keiner genau sagen.
Wenn du Zeit kannst ja den "Text" mal raussuchen und mir schicken bitte.Wenn Zeit und böcke hast.. ;I)


melden

Polizei, Krankenwagen und Rechte

02.07.2011 um 23:47
@zaramanda

Klar, mach ich!


melden

Polizei, Krankenwagen und Rechte

02.07.2011 um 23:50
@zaramanda

Hier Teil 1 aus der StVO:


StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)

Fassung des Inkrafttretens vom 01.09.2009. Zuletzt geändert durch: Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52 S. 2631, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2009).
§ 34 Unfall

(1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte
1. unverzüglich zu halten,
2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
3. sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,
4. Verletzten zu helfen (§ 323c des Strafgesetzbuches),
5. anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten
a) anzugeben, dass er am Unfall beteiligt war und
b) auf Verlangen seinen Namen und seine Anschrift anzugeben sowie ihnen Führerschein und Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen,
6. a) solange am Unfallort zu bleiben, bis er zugunsten der anderen Beteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit ermöglicht hat oder
b) eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten und am Unfallort Namen und Anschrift zu hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellung zu treffen,
7. unverzüglich die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, wenn er sich berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der Wartefrist (Nummer 6 Buchstabe b) vom Unfallort entfernt hat. Dazu hat er mindestens den Berechtigten (Nummer 6 Buchstabe a) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitzuteilen, dass er am Unfall beteiligt gewesen ist, und seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs anzugeben und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung zu halten.

(2) Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.

(3) Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind.


melden

Polizei, Krankenwagen und Rechte

02.07.2011 um 23:52
@zaramanda

Wer sich daran nicht hält - Teil 2:

§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1.
zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2.
eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1.
nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2.
berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.


melden

Polizei, Krankenwagen und Rechte

02.07.2011 um 23:53
@corpuls
oh so schnell...danke !! :D


melden

Polizei, Krankenwagen und Rechte

02.07.2011 um 23:55
@zaramanda

Immer schnell und immer gerne!!!
:)


melden

Polizei, Krankenwagen und Rechte

02.07.2011 um 23:57
Eigentlich lögisch. Die STVo gilt auch für Einsatzwagenfahrer. Hätte ich auch drauf kommen können.


melden

Polizei, Krankenwagen und Rechte

03.07.2011 um 00:00
Übrigens ist der Absatz 2 aus dem § 34 StVO
( Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.)

genau der Grund aus dem die Fahrer der Sonderrechtsfahrzeuge immer mit dran sind - Das Verhalten resultiert z. B. aus bei Rot über Ampel fahren. Die Umstände wiso, weshalb, warum sind jetzt ERSTMAL nebensächlich!


melden
leserin Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Polizei, Krankenwagen und Rechte

03.07.2011 um 00:08
Zitat von itsnatitsnat schrieb:Wäre ein Kind überfahren und getötet worden hätte das für den Fahrer des Fahrzeugs (egal ob Polizist oder Fahrer des Krankenwagens) bedeutet: fahrlässige Tötung -> Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Selbst wenn ein Einsatzwagen mit Blaulicht und Signalhorn bei Rot über eine Ampel fährt und es zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug kommt, ist der Fahrer des Einsatzwagens schuld!
das meinte ich..,**auch**
aber auch,..

zuwissen.. als selbst Fahrender eines solchen Fahrzeugs..,
der muss ja damit hinterher leben. Wusste vielleicht, er**musste** schnell fahren, wegen eines Einsatzes.., hat dabei ausversehen ein Kind überfahren.

Man sagt ..

Eltern haften für ihre Kinder.., Eltern passt drauf auf , damit sie nicht auf die Strasse rennen, ja seh ich auch so.., aber wie man hier schon schrieb.., das ist auch schwierig , wenn man an der Strasse wohnt, seitdenn man verlegt so eine Feier , dann in Dorfmitte , Gemeintschaftshaus.

LG Euch..


melden
leserin Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Polizei, Krankenwagen und Rechte

03.07.2011 um 00:17
@Corpulus..
dankeschön für die Informationen.

LG Dir


melden

Polizei, Krankenwagen und Rechte

03.07.2011 um 00:20
@leserin

Gerne!
:)


melden

Polizei, Krankenwagen und Rechte

03.07.2011 um 13:42
@leserin

Ich sehe, @corpuls hat Dir schon ausführlich geantwortet.

Der sollte es wissen. ;)

Auch Polizei und Feuerwehr müssen sich an Verkehrsregeln halten.

Sie haben zwar Sonderrechte, aber dürfen dabei auch keine anderen Mitmenschen gefährden oder Sachbeschädigung begehen.

Passiert es doch, dann werden auch die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft gezogen.


1x zitiertmelden

Polizei, Krankenwagen und Rechte

03.07.2011 um 13:52
@leserin
Sie rasen ja auch nur, um Leben zu retten. Grundlos rast kein Krankenwagen durch die Gegend. Und kleine Kinder haben alleine auch nichts auf der Strasse verloren.
Aber sollte es nin wirklich zu einem Unfall kommen, werden auch die Lenker der Einsatzfahrzeuge zur Rechenschaft gezogen.


Anzeige

1x zitiertmelden