MM verweigert Verkauf von PC Spiel, ist das rechtens?
03.02.2012 um 15:13Anzeige
LivingElvis schrieb:Schwester ungleich Eltern.Das war hierauf bezogen:
DarkRose375 schrieb:Es geht nun allerdings och generell um die thematik, dass Eltern ihren Kindern Dinge erlauben, die nunmal einfach nicht ok sind.
LivingElvis schrieb:Brüderchen ist minderjährig und Schwesterchen ist nicht erziehungsberechtigt.Rechtlich überhaupt nicht das selbe.
Rechtlich dasselbe, wie wenn ich nem fremden 12-jährigen ne Pulle Schnaps kaufen will.
DarkRose375 schrieb:Und natürlich gibt es sicherlich Gesetze, welche verbieten, Filme mitzuschneiden,Gibt es nicht. Zeig mir doch eins wenn du denkst, dass es eins gibt.
DarkRose375 schrieb:um sie z.b. übers Internet anzubieten.Das ist wieder eine völlig andere Baustelle.
DarkRose375 schrieb:Schließlich glaubst du doch nicht, dass man so etwas nur tut, um sie sich zuhause noch einmal anzusehen.Es ist völlig irrelevant was ich oder sonstirgendjemand denkt. Was zählt ist das was in unseren Gesetzestexten steht und die enthalten nunmal das Recht auf Privatkopie.
1.21Gigawatt schrieb:"Du bekommst kein Bier, du versäuft eh nur dein Harz4"Ich habe mich schon des öfteren geweigert, Leuten, die ich für zu betrunken gehalten habe, Alkohol zu verkaufen. Wäre ja noch schöner wenn ich nicht selbst entscheiden könnte, wen ich bediene und wen nicht.
"Du bekommst keine Kippe, rauchen ist eh schlecht für dich"
1.21Gigawatt schrieb:Rechtlich überhaupt nicht das selbe.Objektiv betrachtet war zumindest der Anschein gegeben, dass Schwesterchen lediglich so tut, um für Brüderchen den Jugendschutz zu umgehen.
Rechtlich gesehn schließt die Schwester den Kaufvertrag ab nicht der kleine Bruder(wenn er erst 12 war kann er eh keinen verbindlichen abschließen). Es ist auch nicht die Aufgabe des MM auf Verdacht hier einzugreifen.
Da hier in keinster Weise das Jugendschutzgesetz verletzt wurde war es definitiv die Falsche entscheidung des MM:
1.21Gigawatt schrieb:Hat der Artikel keine Altersbeschränkung und du verweigerst den Verkauf gilt das als Diskriminierung und du kannst Probleme bekommen.Aber das ist doch im Eingangspost gegeben? Oder ist die FSK-Angabe nicht bindend? Und wenn der Verkäufer den 13jährigen Jungen als Käufer interpretiert, dann muss er entsprechend handeln.
DarkRose375 schrieb:Niemand zwingt dich, in die Kirche zugehen, wenn du das nicht willst.Ab 16 Jahre. Stimmt. Zumindest war das früher bei mir so.Ab 16 konnte man sich vom Reliunterricht befreien lassen und ab 18 aus der kirche austreten. Wenn ich mittwochs nicht im Schulgottesdienst war, gabs aber ganz schön Ärger wegen Schulschwänzen. Und es war ein normales, öffentliches Gymnasium.
1.21Gigawatt schrieb:Die rechtliche Sichtweise sieht so aus, dass der MM zwar falsch gehandelt hat da es der Tochter eigendlich erlaut gewesen wäre das Spiel zu kaufen, allderdings ist die Verweigerung des Verkaufs nachvollziehbar begründet sodass dem MM kein Vorwurf gemacht werden kann.Ah, da sind wir einer Meinung. ^^ Dann ist das für mich geklärt.
MaryVetsera schrieb:Solange er es nicht kauft, darf das Spiel doch bestimmt von deienr Tochter gekauft werden.Bitte noch mal nachlesen, wer das Geld in der Hand hatte und den daraus resultierenden Eindruck.
1.21Gigawatt schrieb:Die rechtliche Sichtweise sieht so aus, dass der MM zwar falsch gehandelt hat da es der Tochter eigendlich erlaut gewesen wäre das Spiel zu kaufen, allderdings ist die Verweigerung des Verkaufs nachvollziehbar begründet sodass dem MM kein Vorwurf gemacht werden kann.Dem würde ich mich auch nahtlos anschließen. :)
Holzer2.0 schrieb:Meiner Meinung nach hätte der Verkäufer auch anders entscheiden können, aber die getroffene Entscheidung ist auch begründbar und damit auch rechtlich in Ordnung.Richtig, trotzdem war es eine falsche entscheidung.
Aniara schrieb:MM hat hier sehr gut gehandeltMM hat vertretbar aber nicht richtig gehandelt.
DarkRose375 schrieb:Es geht ganz einfach darum, dass es nicht IN ORDNUNG ist, und die Eltern ihre Kinder besser zu vernünftigen, bodenständigen Menschen erziehen würden, statt zu Säufern und Partygängern, die ein Leben wie im Pornofilm wollen.Damit implizierst du, dass Eltern die ihre Kinder mal an einem Bier nippen lassen oder ein Spiel ab 16 kaufen, ihre Kinder zu Säufern und Partygängern erziehen?
DarkRose375 schrieb:Übrigens, wenn wir nicht nach Verdachturteilen dürften..würden bald gar keine Mörder mehr verurteilt. Denn Mordverdacht ist ja nurn Verdacht.. da gibts ja noch keinen Grund irgendwelche Ermitlungen einzuleiten oder so - nur als starkes OT-Beispiel.Wo lebst du den? NIEMAND wird hier auf Verdacht verurteilt! Kennst du das Sprichwort "Im Zweifel FÜR den Angeklagten?" Das gilt bei uns!!