@Roke Da wär ich aber vorsichtig mit solchen Aussagen.
Zuerst mal: Im Internet können auch rechtsgültige Verträge geschlossen werden. Eindeutig.
Dafür müssen aber die Bedingungen erfüllt sein, dass klar erkennbar ist: Man schließt jetzt mit diesem Klick einen Vertrag ab und der kostet soundsoviel.
Unter Umständen kann das also durchaus korrekt gelaufen sein, vor allem mit der zweiwöchigen Widerspruchsfrist und dem Hinweis extra darauf, dass eine Kündigung per Post erfolgen möge.
Wie gesagt: Ich denke, es käme darauf an, inwieweit das Angebot eindeutig war.
Und es ist nun Glückssache, ob gmx auf der Forderung besteht oder nicht.