@Aniol http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/kinder-im-steuerrecht.htm. Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag, der sich aus dem so genannten Existenzminimum und somit aus dem Grundbedarf eines Kindes berechnet, beträgt für das Jahr 2012 (unverändert wie in den Vorjahren) je Elternteil 2.184 Euro und 4.368 Euro für zusammenveranlagte Elternteile. Daneben wird für jedes Kind pro Jahr ein Betrag von 1.320 Euro und 2.640 Euro bei Zusammenveranlagung als Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens abgezogen. Somit ergibt sich insgesamt ein Freibetrag von 7.008 Euro je Kind. Der Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu. Der Kinderfreibetrag entspricht dem Mindestbedarf eines Kindes für Unterhalt.
Hinweis zur Günstigerprüfung: Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung kommen nur dann zum Ansatz, wenn sie günstiger als das Kindergeld sind. Dies prüft das Finanzamt automatisch mit der Steuererklärung. Das heißt, das gezahlte Kindergeld wir
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