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Zensurverbot

91 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Zensur, Art 5 Gg, Frei Meinungsäußerung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Herbert41 Diskussionsleiter
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11.05.2013 um 19:04
@Rasenmoped
Zitat von RasenmopedRasenmoped schrieb:und warum hast du den beiitrag nicht im VT gepostet?
Abstecher nach OT? Na gut, wird ohnehin da hin gehen.

1) WAS GENAU verstehst du unter "VT" ? Ich kenne das nur als "Verschwurbelungstaktik" . Scheint aber hier nicht zuzutreffen

2) Wer ist "Witzloski" ?

3) WO (an welcher Stelle im Forum) ist beschrieben, WAS WOHIN geschrieben werden muß

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11.05.2013 um 19:04
Man sollte eigentlich froh sein das man einiges intern unterbinden kann, sonst würde jeder iwelche gefährliche Unsinn verbreiten!


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11.05.2013 um 19:05
@Herbert41
WO (an welcher Stelle im Forum) ist beschrieben, WAS WOHIN geschrieben werden muß
Du darfst einen Artikel des Kopp-Verlags nicht zur Gänze in ein Forum kopieren. Der Verlag untersagt dies, der Forenbetreiber muss darauf reagieren. Was regst du dich auf?


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11.05.2013 um 19:06
@Herbert41
Zitat von Herbert41Herbert41 schrieb:1) Hat das Grundgesetz in öffentlichen Foren Gültigkeit
2) Kann der Betreiber eines öffentlichen Forums "nach Belieben" zensieren?
3) Ab wann fängt die unerlaubte Beeinflussung (Stimmzungsmache) der Öffentlichkeit an.
zu 1)
Wenn es sich um ein Forum mit dem Staat als Betreiber handelt: Vermutlich.
Wenn es sich um ein privates Forum, das öffentlich zugängig ist, handelt: Ich meine mich zu erinnern, dass das GG keine direkten Auswirkungen auf die Bürger hat, lediglich indirekt darüber, dass die Gesetze und das staatliche Handeln verfassungsgemäß sein müssen. Insofern hat das Grundgesetzt in einem privaten Forum keine Gültigkeit.

zu 2)
Er hat das Hausrecht, insofern kann er m.W.n. nach Belieben zensieren.

zu 3)
Kommt vermutlich immer auf den Einzelfall an, läuft vermutlich über § 130 StGB über Volksverhetzung. Nach welchen Kriterien da entschieden wird, weiß ich allerdings nicht.


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11.05.2013 um 19:07
VT = Verschwörungstheorien^^
und ich war nicht OT, hab mich nur auf dem zusatz des mods bezogen, der besagte das dein post in VT gehört.

achja, OT = off topic


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11.05.2013 um 19:25
1) Hat das Grundgesetz in öffentlichen Foren Gültigkeit

Nein, es sei denn, es entspricht der der (Tages-)Politik.

2) Kann der Betreiber eines öffentlichen Forums "nach Belieben" zensieren?

Sobald direkte oder indirekte staatliche Subvention eine Rolle spielt, nein!
zB. wenn es eine Firma ist, die ihre Rechner oder andere Hardware usw. steuerlich geltent macht.

3) Ab wann fängt die unerlaubte Beeinflussung (Stimmzungsmache) der Öffentlichkeit an.

Bei Zensur von Kommentatoren,einsetzen von fake-User (bezahlt),


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11.05.2013 um 19:29
@Branntweiner
Du kannst einen, im Internet veröffentlichten Text, eines Urhebers, sehr wohl hier posten, solange Du kenntlich machst, dass der Text nicht von Dir stammt und Du den Link dazu angibst, bzw. Quelle.

@Herbert41
Jeder Staatsanwalt, wird sich kaputtlachen, wenn Du ihm mit Deiner Rechtsauffassung kommst. :D
Aber gut, das gilt für 90% der kruden Rechtsauffassungen, welche ich bis hierher gelesen habe, von denen die Hälfte nur die unqualifizierte Wiederholung dessen ist, was andere User bereits schrieben. Aber wozu auch mehr, als den vorherigen Post lesen? Es könnte ja schließlich zu einleuchtenden Erkenntnissen kommen. :D


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11.05.2013 um 19:32
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Du kannst einen, im Internet veröffentlichten Text eines Urhebers sehr wohl hier posten, solange Du kenntlich machst, dass der Text nicht von Dir stammt und Du den Link dazu angibst, bzw. Quelle.
Nein.
Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__12.html

Das einzige Recht, das ein Nicht-Urheber besitzt, ist das Zitatrecht, aber dies umfasst sicher nicht das ganze Werk:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

In Deutschland drohen für eine Urheberrechtsverletzung drei Jahre Haft und auch der Versuch ist strafbar: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

Ergo: der Forenbetreiber muss löschen, falls er nicht Störhafter einer Straftat werden will.


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saki2 ehemaliges Mitglied

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11.05.2013 um 19:42
Ich bin mir nicht sicher, ob das Grundgesetz auch eine Wirkung im Internet hat. Aber ich nehme mal Meinungsfreiheit wie es im Internet steht gilt nur für das reale Leben, also entfällt es im Internet wenn ich richtig liege.


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11.05.2013 um 19:44
Zitat von saki2saki2 schrieb:Ich bin mir nicht sicher, ob das Grundgesetz auch eine Wirkung im Internet hat
- für deutsche Staatsbürger
- für Seiten, die in Deutschland gehostet werden
Zitat von saki2saki2 schrieb:ich nehme mal Meinungsfreiheit wie es im Internet steht gilt nur für das reale Leben
Ausgehend von der Voraussetzung oben: du darfst gerne eine Demo am Marktplatz anmelden und mit dem Megafon rumbrüllen, wenn du das jedoch in meiner Wohnung machst, lasse ich dich von der Polizei abschleppen.


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saki2 ehemaliges Mitglied

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11.05.2013 um 19:48
Zitat von BranntweinerBranntweiner schrieb: - für deutsche Staatsbürger
- für Seiten, die in Deutschland gehostet werden
Wo steht das?
Zitat von BranntweinerBranntweiner schrieb: wenn du das jedoch in meiner Wohnung machst, lasse ich dich von der Polizei abschleppen.
Kommt drauf an in welcher Etage du wohnst?


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11.05.2013 um 19:50
Ich glaube : Meinungsfreiheit gibt es NICHT!
Sie mag im Grundgesetz verankert sein, aber sie spielt im realen wie im virtuellen Leben keine Rolle.
Am schlimmsten ist die Selbstzensur - ein archaischer Reflex den scheinbar stärkeren in den Allerwertesten zu krieschen.


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11.05.2013 um 19:51
Zitat von saki2saki2 schrieb:Wo steht das?
Dass das deutsche Grundgesetz nur auf dem Boden der Bundesrepublik existiert? Muss man dir das wirklich erklären?
Zitat von saki2saki2 schrieb:Kommt drauf an in welcher Etage du wohnst?
Einbruch ist Einbruch. Mit der Etage hat das nichts zu tun.


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saki2 ehemaliges Mitglied

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11.05.2013 um 19:54
Zitat von BranntweinerBranntweiner schrieb: Dass das deutsche Grundgesetz nur auf dem Boden der Bundesrepublik existiert? Muss man dir das wirklich erklären?
Du steuerst gerade auf etwas anderes hinaus.


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11.05.2013 um 19:55
@Branntweiner
Zitat von Herbert41Herbert41 schrieb: Nein.
Doch.
Sobald der Urheber seinen Text veröffentlicht hat, in einem Medium, welches frei zugänglich ist. Denn § 12 UrhG stellt lediglich auf die Entscheidung des Urhebers zum Veröffentlichungszeitpunkt und Ort ab und spielt deshalb hier schon keine Rolle mehr, da der Urheber bereits beide Entscheidungen getroffen hat, wenn er einen Text im Inet veröffentlicht.
Zitat von BranntweinerBranntweiner schrieb: Das einzige Recht, das ein Nicht-Urheber besitzt, ist das Zitatrecht, aber dies umfasst sicher nicht das ganze Werk:
Ein weit verbreiteter Irrglaube, aber dennoch falsch. Auch in §51 UrhG steht nichts davon, dass nicht das ganze Werk zitiert werden dürfte, im Gegenteil:
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
Es folgt danach, in der weiteren Normierung, auch keinerlei Einschränkung des Umfanges.

@saki2
@Branntweiner
Zitat von BranntweinerBranntweiner schrieb: - für deutsche Staatsbürger
- für Seiten, die in Deutschland gehostet werden
Wieder falsch. Das Grundgesetz gilt auch für ausländische Staatsbürger, sofern sie sich auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik aufhalten, sprich jeder Mensch, der sich auf deutschem Territorium befindet unterliegt dem Grundgesetz. Das ergibt sich aus der Präambel zum GG und dem Art. 1 GG.


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11.05.2013 um 19:58
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Sobald der Urheber seinen Text veröffentlicht hat, in einem Medium, welches frei zugänglich ist. Denn § 12 UrhG stellt lediglich auf die Entscheidung des Urhebers zum Veröffentlichungszeitpunkt und Ort ab und spielt deshalb hier schon keine Rolle mehr, da der Urheber bereits beide Entscheidungen getroffen hat, wenn er einen Text im Inet veröffentlicht.
Zeig mir den Paragraphen.


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11.05.2013 um 19:58
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb: Das Grundgesetz gilt auch für ausländische Staatsbürger, sofern sie sich auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik aufhalten, sprich jeder Mensch, der sich auf deutschem Territorium befindet unterliegt dem Grundgesetz.
hehee, wenn dem so wäre, dann säße der halbe Springerverlag wegen Volksverhetzung im deutschen Knast.


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11.05.2013 um 20:01
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Auch in §51 UrhG steht nichts davon, dass nicht das ganze Werk zitiert werden dürfte
Natürlich steht das drinnen:
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist
Es darf nicht mehr veröffentlicht werden, als dass es den Zweck des Zitats erfüllt.
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Das Grundgesetz gilt auch für ausländische Staatsbürger, sofern sie sich auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik aufhalten, sprich jeder Mensch, der sich auf deutschem Territorium befindet unterliegt dem Grundgesetz.
Habe ich eh gesagt: "Seiten, die in Deutschland gehostet werden".


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11.05.2013 um 20:13
@Branntweiner
Zitat von BranntweinerBranntweiner schrieb: Zeig mir den Paragraphen.
Das ergibt sich schon konkludent aus den von Dir zitierten Paragraphen. Es gibt keinen Paragraphen, wo drin steht, Allmy-User XY darf ganze Texte zitieren, oder darf es nicht, wenn...
§§ 12, 51 UrhG regeln ja schon die Rechte des Urhebers und solange es nicht durch eine weitere Norm unterbunden ist, ist erlaubt, was nicht ausdrücklich geregelt ist, da das deutsche Recht keine Einzelfallnormierung kennt. Daher gibt es zu jedem Gesetz auch diverse Kommentare, in der Auslegung und Rechtsprechung, sowie herrschende Lehre und Mindermeinungen erläutert sind (z.B. Palandt Kommentar zum BGB.)
Nur als Beispiel:
Wikipedia: Palandt
Zitat von BranntweinerBranntweiner schrieb: Es darf nicht mehr veröffentlicht werden, als dass es den Zweck des Zitats erfüllt.
Und wo steht, dass ich nicht das gesamte Werk zitieren darf?
Im Gegenteil, es wird ja sogar noch ausdrücklich darauf hingewiesen:
Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1.
einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
Gut, ok, wir könnten uns jetzt darüber streiten, inwieweit ein Text des Koppverlages wissenschaftlich zitierfähig ist, oder inwieweit dies für einen Post von @Herbert41 zutrifft.
Dennoch möchte ich das deutsche Gericht sehen, welches Dich wegen Urheberechtsverletzung verurteilt, solange Du die gängigen Regeln zum wissenschaftlichen Zitat einhältst.


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11.05.2013 um 20:21
@Shotokan
Zitat von ShotokanShotokan schrieb: hehee, wenn dem so wäre, dann säße der halbe Springerverlag wegen Volksverhetzung im deutschen Knast.
Bleib lieber bei Shotokan-Karate, weil Jura-Kung-Fu ist nicht Deine Stärke. :D


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