@Deepthroat13 Ja, Wehrdienst für eine fremde Macht ist nur dann strafbar, wenn man der Wehrüberwachung unterliegt, also in Deutschland wehrpflichtig ist. Mit dem Ende der Wehrpflicht, ist das obsolet zu werben. Das Anwerben ist nach wie vor strafbar, aber das machen die heute eh online
;)@_Themis_ Hab noch ein bissl zum Thema recherchiert siehe oben.
Zu deinem an mich gerichteten Beitrag. Das schon, aber in der Rechtspraxis gilt nicht nur die explizite Aussage,sondern auch die implizierte. Zumal die eigentlich recht offen für den Bewaffneten Einsatz werben, hinter schönen Worten verstecken die sich nicht gerade.
@Lazarus71 Wieviele Opfer des islamischen Terrorismus gab es denn bisher in Deutschland? Nicht einen. Aber es gibt genug vereitelte Attentate, ganz ohne Liquidationen, Totalüberwachung, sondern durch klassische Polizeiarbeit. Wir brauchen nicht mehr Einschränkungen der Freiheit.