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Umgang mit Kinderehen

797 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinderehe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 22:37
@lawine

Vl. ist eine Ehe zwischen einem Kind und einem Erwachsenen kein Hinweis :troll:

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Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 22:41
@insideman
in Deutschland ist tatsächlich alles möglich :(

solange man Opfer vor sexuellem Missbrauch nicht schützt ist das nicht das Land, in dem ich leben möchte.


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Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 22:44
@lawine
zu deinem Video:

hast du was gegen Gendermainstream? Davon profitierst auch Du, mal so nebenbei bemerkt.

Die Quelle des Videos ist von wo? AfD-Television? YouTube macht es sichtbar.


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Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 22:51
@tudirnix

die zwangsverheirateten Mädchen, ob als Flüchtlinge ins Land gekommen, als Romakinder hier aufgewachsen, von D in die Türkei gebracht oder andersrum -- all jene, die mitten unter uns in Deutschland mit ihrem traurigen Schicksal leben , haben jedenfalls NULL profit vom gender mainstreaming.


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Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 23:02
@lawine
Und warun verlinkst du ausgerechnet den VTler Königer mit dessen Genderhetze, was rein nichts mit dem Thema zu tun hat? Übrigens: der macht sich auch lustig über die Homophobiedebatte. Sehr seriöse Quelle.


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Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 23:03
Ich sehe das wie @lawine und teils auch @Kc verheiratete unter dem Schutzalter sind umgehend als nichtige Ehen zu betrachten, dafür braucht es keine langen Abklärungen, das kann sofort erfolgen. Die Frage wer 'Unterhalt' bezahlt, ist eine andere Frage, die sich stellen muss und ich bin der Meinung dass der ehemalige Ehemann je nach seinem Vermögen/Einkommen dazu beitragen muss, wenn das nicht ausreicht, durch Ergänzungsleistungen der Behörden. Bei Zwangsverheirateten Ehefrau dasselbe, nur braucht es da natürlich erst Abklärungen ob dem auch so war/ist.


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Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 23:12
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:die Auskunft von canales ist (hoffentlich) falsch.

sexueller Missbrauch Minderjähriger ist kein Antragsdelikt!
Das problematische daran ist, dass der sexuelle Missbrauch nachgewiesen werden muss und zwar hier in der BRD...
Der Jurist und Direktor des Erlanger Zentrums für Islam und Recht in Europa, Mathias Rohe, sagte: "Wenn das Mädchen jünger als 14 Jahre alt ist, muss das Paar getrennt werden. Denn wenn die sexuellen Beziehungen fortgesetzt werden, ist das nach unserem Strafrecht eine Straftat." Für die Gruppe der 14- bis 16-Jährigen muss laut Dörner geprüft werden, "ob eine gesetzliche Regelung notwendig ist und die Möglichkeit geschaffen wird, diese Ehen auch gegen den Willen der Betroffenen aufzuheben".
http://www.morgenpost.de/politik/inland/article208211735/Kinderehen-in-Deutschland-361-Verheiratete-unter-14-Jahren.html


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Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 23:15
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Wenn das Mädchen jünger als 14 Jahre alt ist, muss das Paar getrennt werden. Denn wenn die sexuellen Beziehungen fortgesetzt werden, ist das nach unserem Strafrecht eine Straftat.
<
steht doch klipp und klar da,oder? widerspricht meiner Argumentation absolut nicht.

von Anfang an unterscheide ich die beiden Altersgruppen >14 J. und <14 J.


vielleicht spricht sich das irgendwann in diesem thread noch rum.....


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Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 23:21
@lawine

Es geht um die Strafbarkeit, sprich um den sexuellen Missbrauch, der Ehemänner.
Da steht, wenn die sexuellen Beziehungen fortgesetzt werden...das hieße erst hier kann dann juristisch vorgegangen werden.


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Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 23:30
@canales
omG, meinst du wirklich du müsstest mir erklären, was sexueller Missbrauch ist und ab wann er strafbar ist? selbstverständlich greift dt Strafrecht nur, wenn die Straftat in d begangen wurde.

manchmal stellst du dich an......

DU hattest gefragt, WO die Mädchen untergebracht sind und ich argumentiere, dass Mädchen unterhalb des Schutzalters zumindest in Bayern mutmaßlich vom Jugendamt unter Vormundschaft genommen werden (wäre es keine gängige Praxis in Bayern, hätte es das Bamberger OLG Urteil nicht gegeben.

nochmal und zum allerletzten Mal:

bei a) (verheiratetes Kind jünger als das Schutzalter von 14 J.) da stellt jeglicher sexueller Kontakt eine STRAFTAT dar und selbstverständlich ist der Straftäter umgehend deutschen Gerichten zuzuführen und zu verurteilen!

wsa ist daran nicht zu verstehen??


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Umgang mit Kinderehen

12.09.2016 um 23:55
@lawine
Es muss der sexuelle Kontakt nachgewiesen werden (vom Opfer bezeugt oder anders), sonst kann es keine Verurteilung geben, auch wenn die Ehe sowieso annulliert wird.
Auch wenn eine Ehe landläufig sexuellen Kontakt bedeutet, muss er nicht stattfinden. Rein aufgrund des Eheverhältnisses kann man nicht pauschal verurteilen.

Das Urteil in Bayern weist doch schon genau den richtigen Weg und dann frage ich mich, warum sich hier erst seitenlang empört wird, dass nichts getan würde, dass totgeschwiegen würde, dass man es sich nicht mit Gruppe a) oder b) verscherzen möchte u.s.w..

Natürlich muss es bei Missbrauch Verfahren geben, nur klangen eben die Forderungen hier so, dass es ziemlich egal scheint, ob das Kind unter oder über 14 ist (und ich hoffe auch sehr, dass auch für die zwischen 14 und 16 vernünftige Lösungen gefunden und keine Ausnahmen gemacht werden) oder unter 18. Lies doch nochmal ein paar Seiten zurück im Thread.

Ein AfD-ler lässt sich also über den "Genderwahn" aus, indem er seine Redezeit vergeudet.
Ja, da stimme ich Dir zu: Politiker scheinen andere Sorgen zu haben, z.B. gehen sie lieber den Kollegen mit minutenlangen Begrüßungen auf den Wecker, anstatt konstruktive Politik zu machen.
Die AfD macht da ganz offensichtlich keine Ausnahme.


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Umgang mit Kinderehen

13.09.2016 um 00:00
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:bei a) (verheiratetes Kind jünger als das Schutzalter von 14 J.) da stellt jeglicher sexueller Kontakt eine STRAFTAT dar und selbstverständlich ist der Straftäter umgehend deutschen Gerichten zuzuführen und zu verurteilen!
Dir ist aber auch klar, dass eine Straftat nachgewiesen werden muss?
Und wenn ich das eingestellte Zitat richtig deute sollte dies hier erfolgen, da offensichtlich sexuelle Kontakte im Ausland bei diesen Ehen nicht verfolgt werden...
Wenn also gleich bei der Feststellung der Personalien das Jugendamt eingreift, dürfte eine Strafverfolgung recht schwierig sein.
Vielleicht kannst Du das jetzt verstehen...


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Umgang mit Kinderehen

13.09.2016 um 00:42
@canales
Zitat von lawinelawine schrieb:bei a) da stellt jeglicher sexueller Kontakt eine STRAFTAT dar und selbstverständlich ist der Straftäter umgehend deutschen Gerichten zuzuführen und zu verurteilen! wenn es 15 solcher Straftäter gibt, dann gibts 15 Gerichtsverhanldunge, wenn es 150.000 geben würde, dann eben 150.000 Anklagen und verurteilte Straftäter.
warum habe ich wohl die 361 Fälle von Ehen mit Kindern unter dem Schutzalter nicht gleichgestellt mit 361 nachweislichen Sexualstraftätern??

@FF
hat was was 1500 gebrabbelt, ich nicht.

auch wenns dir nicht passt, ich sehe die Sache viel differenzierter, als du dir vorstellen magst.
Zitat von canalescanales schrieb:Wenn also gleich bei der Feststellung der Personalien das Jugendamt eingreift, dürfte eine Strafverfolgung recht schwierig sein.
wenn es flächendeckend so geschieht, ist es absolutzu begrüßen, dass die Kinder vor dem sexuellen Zugriff der "Ehemänner" geschützt sind.
ich hab damit absolut kein Problem!!!

bleibt das Problem der Ehen und der anerkennung oder nicht:
hoffentlich gibt es da bald klare gesetzliche Regeln zum Schutz der Minderjährigen!!! der BGH ist gefordert!!

wenn ich diese Quelle richtig verstehe, dürften 2 Syrer nach derzeitigem Recht in Deutschland nach ihrem Heimatrecht heiraten....
dass künftig deutsches Recht gelten müsse, wenn zwei ausländische Staatsangehörige hier heiraten wollen. Bisher gelte für den rechtswirksamen Abschluss von Ehen mit Auslandsbezug das Recht des Staates, dem der jeweilige Verlobte bei Eheschließung angehöre
für den Extremfall 2 jemenitsiche Bürger: dann dürfte ein Jemeniter ein jemenitisches Mädchen IN Deutschland bereits ab der Pubertät hieraten (9, 10, 11 J) , weil es im Jemen kein festgelegtes Mindestaler gibt :(

alter Schwede, dieses REcht gehört dringend überarbeitet.


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Umgang mit Kinderehen

13.09.2016 um 00:46
Das hier so einer aufgesprochen wird Kinderfickerei geht nicht klar was ist den Los ?!


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Umgang mit Kinderehen

13.09.2016 um 01:12
@lawine
Ich habe nicht gebrabbelt.
Die Frage, ob man 1500 Männer vor Gericht stellen soll, war nicht an Dich gerichtet, sondern eine Antwort auf einige sehr wenig differenzierte Beiträge, also musst Du nicht so tun, als hätte ich Dich falsch verstanden.

Tatsächlich haben die Kinder nichts von einer Gender Mainstreaming Debatte, zumal nicht wenn es gar keine Diskussion sondern nur eine vergeudete Redezeit ist, in der wichtigere Themen hätten angesprochen werden können.
Die Kinder haben aber auch nichts von anderen Diskussionen, trotzdem wird das sonstige Leben hier nicht stehenbleiben, bis die Problematik der Kinderehen für @lawine ausreichend geklärt ist.


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Umgang mit Kinderehen

13.09.2016 um 11:49
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:wenn es flächendeckend so geschieht, ist es absolutzu begrüßen, dass die Kinder vor dem sexuellen Zugriff der "Ehemänner" geschützt sind.
ich hab damit absolut kein Problem!!!
Genau! Denn genau darum sollte es gehen: Vor sexuellem Missbrauch zu schützen.


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Umgang mit Kinderehen

13.09.2016 um 11:53
@FF
Zitat von FFFF schrieb:Die Frage, ob man 1500 Männer vor Gericht stellen soll, war nicht an Dich gerichtet, sondern eine Antwort auf einige sehr wenig differenzierte Beiträge ...

Welche wenig differenzierten Beiträge meinst du denn? Oder wolltest du schreiben 'wenige differenzierte Beiträge'?


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Umgang mit Kinderehen

13.09.2016 um 12:03
@FF
du scheinst die Problematik gern ein wenig runterspielen zu wollen oder auf die persönliche user-Ebene zu verlagern.
Zitat von FFFF schrieb:trotzdem wird das sonstige Leben hier nicht stehenbleiben, bis die Problematik der Kinderehen für @lawine ausreichend geklärt ist.
nicht für mich, sondern für die zunehmende Menge von Kinderehe und Zwangsverheiratung (zum Schutz der Familienehre, zum Schutz vor Vergewaltigung usw) betrofffenen Mädchen (und Jungen) muss eine klare gesetzliche Regelung her die klarstellt:

in Deutschland werden keine Ehen mit Kindern zugelassen!!

derweil werden nämlich in zunehmendem Maße immer jüngere Mädchen in den Flüchtlingslagern verheiratet.
Womöglich hoffen in Zukunft zig Männer, so zu einem der begehrten Aufenthaltstitel in Europa zu kommen -- quasi als ""Anhängsel" ihrer minderjährigen Frauen, die besonderen Schutzstatus genießen.


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Umgang mit Kinderehen

13.09.2016 um 17:23
@lawine
Dann ist doch alles fein, denn das gleiche wollen ja nun alle Politiker. Es gab sogar vor Jahren schon eine Gesetzesänderung dahin gehend und nun liegt es eigentlich vor allem an der Umsetzung.
Da haben die Grünen doch zum genau richtigen Zeitpunkt die Anfrage gestellt ... naja, ein bisschen spät, aber immerhin haben sie sie gestellt und das Thema damit in die Presse gebracht, was der AfD-Typ mit seiner sinnlosen Begrüßungsrede nicht geschafft hat.

Was tut die AfD eigentlich für die Zwangsverheirateten, außer dass sie sie sowieso nicht hier haben wollen?

Ich habe übrigens nochmal nachgeschaut: In diesem Thread ging es ausschließlich um die zwangsverheirateten Mädchen, bis ich mal erwähnte, dass auch Jungs betroffen sind.


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