Umgang mit Kinderehen
12.09.2016 um 22:37Anzeige
lawine schrieb:die Auskunft von canales ist (hoffentlich) falsch.Das problematische daran ist, dass der sexuelle Missbrauch nachgewiesen werden muss und zwar hier in der BRD...
sexueller Missbrauch Minderjähriger ist kein Antragsdelikt!
Der Jurist und Direktor des Erlanger Zentrums für Islam und Recht in Europa, Mathias Rohe, sagte: "Wenn das Mädchen jünger als 14 Jahre alt ist, muss das Paar getrennt werden. Denn wenn die sexuellen Beziehungen fortgesetzt werden, ist das nach unserem Strafrecht eine Straftat." Für die Gruppe der 14- bis 16-Jährigen muss laut Dörner geprüft werden, "ob eine gesetzliche Regelung notwendig ist und die Möglichkeit geschaffen wird, diese Ehen auch gegen den Willen der Betroffenen aufzuheben".http://www.morgenpost.de/politik/inland/article208211735/Kinderehen-in-Deutschland-361-Verheiratete-unter-14-Jahren.html
canales schrieb:Wenn das Mädchen jünger als 14 Jahre alt ist, muss das Paar getrennt werden. Denn wenn die sexuellen Beziehungen fortgesetzt werden, ist das nach unserem Strafrecht eine Straftat.<
lawine schrieb:bei a) (verheiratetes Kind jünger als das Schutzalter von 14 J.) da stellt jeglicher sexueller Kontakt eine STRAFTAT dar und selbstverständlich ist der Straftäter umgehend deutschen Gerichten zuzuführen und zu verurteilen!Dir ist aber auch klar, dass eine Straftat nachgewiesen werden muss?
lawine schrieb:bei a) da stellt jeglicher sexueller Kontakt eine STRAFTAT dar und selbstverständlich ist der Straftäter umgehend deutschen Gerichten zuzuführen und zu verurteilen! wenn es 15 solcher Straftäter gibt, dann gibts 15 Gerichtsverhanldunge, wenn es 150.000 geben würde, dann eben 150.000 Anklagen und verurteilte Straftäter.warum habe ich wohl die 361 Fälle von Ehen mit Kindern unter dem Schutzalter nicht gleichgestellt mit 361 nachweislichen Sexualstraftätern??
canales schrieb:Wenn also gleich bei der Feststellung der Personalien das Jugendamt eingreift, dürfte eine Strafverfolgung recht schwierig sein.wenn es flächendeckend so geschieht, ist es absolutzu begrüßen, dass die Kinder vor dem sexuellen Zugriff der "Ehemänner" geschützt sind.
dass künftig deutsches Recht gelten müsse, wenn zwei ausländische Staatsangehörige hier heiraten wollen. Bisher gelte für den rechtswirksamen Abschluss von Ehen mit Auslandsbezug das Recht des Staates, dem der jeweilige Verlobte bei Eheschließung angehörefür den Extremfall 2 jemenitsiche Bürger: dann dürfte ein Jemeniter ein jemenitisches Mädchen IN Deutschland bereits ab der Pubertät hieraten (9, 10, 11 J) , weil es im Jemen kein festgelegtes Mindestaler gibt :(
lawine schrieb:wenn es flächendeckend so geschieht, ist es absolutzu begrüßen, dass die Kinder vor dem sexuellen Zugriff der "Ehemänner" geschützt sind.Genau! Denn genau darum sollte es gehen: Vor sexuellem Missbrauch zu schützen.
ich hab damit absolut kein Problem!!!
FF schrieb:Die Frage, ob man 1500 Männer vor Gericht stellen soll, war nicht an Dich gerichtet, sondern eine Antwort auf einige sehr wenig differenzierte Beiträge ...
FF schrieb:trotzdem wird das sonstige Leben hier nicht stehenbleiben, bis die Problematik der Kinderehen für @lawine ausreichend geklärt ist.nicht für mich, sondern für die zunehmende Menge von Kinderehe und Zwangsverheiratung (zum Schutz der Familienehre, zum Schutz vor Vergewaltigung usw) betrofffenen Mädchen (und Jungen) muss eine klare gesetzliche Regelung her die klarstellt: