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Im Zweifel gegen den Angeklagten

61 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Terror, Schutz, Grundgesetzänderung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Im Zweifel gegen den Angeklagten

19.04.2007 um 14:04
ein vt'ler könnte meinen, dann müssen seine forderung mit terroranschlägendurchgesetzt
werden. ^^

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Im Zweifel gegen den Angeklagten

19.04.2007 um 14:04
@lesslow
najo von linke und spd, die cdu ist begeistert^^


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Im Zweifel gegen den Angeklagten

19.04.2007 um 15:49
Ich seh nicht verwerfliches.
Für die Sicherheit aller, müssen halb ein paar Opfergebracht werden.


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Im Zweifel gegen den Angeklagten

19.04.2007 um 16:36
Langsam kann ich diesen Schwachsinn nicht mehr hören: Anti-Terror-Kampf,Sicherheitsaspekte, Wer-nichts-zu-verbergen-hat blablabla und dieser ganze Scheiß. Unddas Dumme ist, das Schäuble und Konsorten wahrscheinlich nicht eher Ruhe geben, bis jedervon uns den GPS-Sender in der Schädeldecke hat, damit der ewige staatliche Traum von dertotalen Überwachung endlich Wirklichkeit werden kann. Als die Türme stürzten, sindbestimmt einige mit zitternden Händen und vor Vorfreude glänzenden Augen an die Schubladegestürzt um herauszuzerren, für das bisher einfach der Anlass nicht geboten wurde.

Der Generalverdacht rolltdurchs Land und Stück für Stück wird entpolitisiert und weichgespült, damit auf dieFrage: "Wollt Ihr die totale Überwachung? " wieder alle "Ja! " schreien.Ich habe etwas zu verbergen und zwar alles, von dem ich meine, dass es andere nichtsangeht. Wir wissen doch inzwischen, wie sich die Politik in die Kontrolle hangelt: Hierdie eine oder andere Möglichkeit schaffen, z. B. Maut, später dann die Zwecke einbisschen ändern, dann ein bisschen mehr, darauf aufbauend die Kontrolle wieder ein weniganpassen und verstärken, nach kürzester Schamfrist wieder ein bisschen die Zwecke ändernusw. usf., der Faktor Zeit ist dabei wesentlich, denn man muss das Volk, das Vieh, sichnur daran gewöhnen lassen, sich darauf verlassen, dass es vom 'Schlimmsten Schuft imganzen Land' ausreichend gibt.

Schäubles feuchter Traum und die konsequentesteUmsetzung des Prinzips, auf dessen Basis er zu denken scheint, ist der totaleÜberwachungsstaat mit GPS-Einzelortung, ist der Staat, in dem das Gesetz die Foltererlaubt, ist der Staat, in dem die Vielen immer gegen die Wenigen, die Mächtigen gegendie Ohnmächtigen ausgespielt werden können. Man sollte tunlichst vermeiden, HerrnSchäuble mit dem Grundgesetz und einem schwarzen Edding (er bräuchte wohl zwei oder drei)allein im Zimmer zu lassen. Es kann hier auch nicht differenziert werden zwischenRechts- und Unrechtsstaaten: Was Schäuble will, ist das Unrecht zu Recht werden zulassen. Wird der feuchte Traum wahr, dann haben wir den Unrechtsstaat, dann haben wir einAngstregime, das sich voll und ganz auf den vorauseilenden Gehorsam des Einzelnenverlassen kann, völlig gleich wie, wann und warum er welches Gesetz in Zukunft'modifizieren' wird, darauf dass das Konformitätsgebot zur absoluten Maxime wird undschließlich wohl auch darauf, dass die Kontrolle das Recht verdrängen wird und selber zumeinzigen Gesetz aufsteigt.

Es ist absurd, wie gelegentlich behauptet wird, dasGanze sei demokratisch, mehrheitlich gewollt und abgesichert, nur weil es von Personengewünscht wird, die in der Regierung sitzen. Mir scheint, Terrorismus und Politik liefernsich einen Wettlauf, wer denn die demokratischen Grundprinzipien und die Rechte desEinzelnen schneller abgeschafft hat.

Wir sollten uns erinnern, dass das System derBRD vomVerfassungsgericht als wehrhafte und streitbare Demokratie benannt worden ist. Damitwollte man ausdrücken, dass unsere freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO)geschützt ist, und nicht auf legalem Wege oder durch Inanspruchnahme legaler Mittelaufgelöst werden könnte. Auf der anderen Seite bedeutete es, dass gegenverfassungsfeindlich gesinnte Einzelpersonen und politisch aktive vorgegangen werdenkann, noch bevor sie strafrechtlich in Betracht kommende Taten verüben. Unsere FDGO istsomit ein Minimalkonsens, der durch alle in Deutschland entscheidend und auf marginalerEbene an der Politik beteiligten akzeptiert werden muss.
Die Gründe für unserestreitbare Demokratie liegen in der Weimarer Republik, die am Tageihrer Aussprache der Verfassung, dem 31.Juli 1919, als „demokratischste Demokratie derWelt“ bezeichnet wurde, und der Präsident der Nationalversammlung, Herr Fehrenbach, benannte dieDeutschen als „freieste Volk der Welt“. ´Gen Ende unserer WeimarerRepublik übernahm, auf nicht ganz friedliche Art, Adolf Hitler die Macht in dem Staatund benutzte die Offenheit unserer Weimarer Verfassung, um Deutschland in einentotalitären Staat zu wandeln. Alle Entscheidungen waren gemäß der Weimarer Verfassungeinzig dem Willen durch die Mehrheit unterworfen, und nicht an Werte gebunden. Es ging umeine , wie es O. Kirchheimer 1929, 4 Jahre vor der Machtübernahme A. Hitlers, bezeichnete, „Verfassung ohneEntscheidung“. Es gab lediglich veränderbares, positives Recht. Und auch Hitlerberief sich seinerzeit auf die Redefreiheit der Verfassung, die er letztlich aber dochbeseitigen wollte.
In solch einer wehrhaften Demokratie steht die Demokratie alssolches, mit all ihren wichtigen Elementen nicht mehr zur Diskussion, sie kann auch durcheine noch so große Mehrheit nicht aufgehoben werden. Ein wichtiger Grund für dieEinschränkung des Mehrheitsprinzips ist, dassauch eine derzeitige Mehrheit niemals für nachfolgende Generationen entscheidendarf.
Für die Handhabung der streitbaren Demokratie bedeutet dies sicherlich eineEinschränkung der Grundrechte, da auch die große Mehrheit nicht befugt ist eine Diktaturzu errichten. Insofern muss jeder einzelne Eingriff und jedwedes Gesetz heftig umstrittensein.

Immerhin sind uns, um die Wiederholung unserer Geschichte nach Möglichkeitzu verhindern, gemäß dem Grundgesetz einige Mittelgegeben:

* Gemäß Artikel1 ist die Würde des Menschen unantastbar und die Grundrechte sind unmittelbargeltendes Recht.
* Gemäß Artikel2 ist die freie Entfaltung der Persönlichkeit mit der FDGÖ eingeschränkt.
*Gemäß Artikel 5 entbindet auch dieFreiheit der Lehre nicht von der Treue zur Verfassung.
* Alle Vereinigungen,die gegen die Verfassung agieren, sind nach Artikel 9 Abs.2 verboten.
[b]* DieVerwirkung bestimmter Grundrechte (Artikel 18) – auch gegen einzelne Personen – kann durch das Bundesverfassungsgerichtausgesprochen werden, sobald unsere Grundrechte im Kampf gegen die FDGO eingesetzt werdensollten.

Insbesondere wird hierbei folgendes aufgeführt:

-Pressefreiheit
- Versammlungsfreiheit
- Lehrfreiheit
- Vereinigungsfreiheit
-Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
- Recht auf Eigentum
-Asylrecht


[b]* Grundrechte können somit nicht aufgehoben werden, docheinige können, zum Schutze der FDGO eingeschränkt werden; allerdings nicht in ihremWesensgehalt (GG Art.19):
-Post und Fernmeldegeheimnis
- Freizügigkeit
[b]* Mit denNotstandsgesetzen wurde uns ein Widerstandsrecht zum Schutze der FDGO im Artikel 20 eingefügt.
[b]* EineParteienverbot (Art.21 II GG) darfnur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden (Parteienprivileg), sobald maneiner Partei nachweisen kann, die Beseitigung oder Beeinträchtigung der FDGO als Ziel zuhaben.
[b]* Ewiglich unveränderlich, gemäß Art.79 Absatz 3 GG , sind folgendeBestimmungen:
- Annahme von unveränderlichen Naturrechten bei der Unantastbarkeitder Menschenwürde (Art.1 GG)
- Unveränderbarkeit auch der in Artikel 20 GGaufgeführten 5 Staatsstrukturprinzipien der Demokratie, Sozialstaat, Rechtsstaat,Republik und Bundesstaat.
[b]

Diese beiden Prinzipien nennt man auch
den festen Kern unseres Grundgesetzes“ .


- Gleichfalls istdie Gliederung des Bundes in Länder, sowie deren Mitwirkung bei der Gesetzgebung, nichtaufhebbar.
[b]* Und Regelungen zum Schutze des Staates finden sich auch imStrafgesetzbuch. Gemäß ihm ist der Versuch, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern,Hochverrat und wird somit mit mindestens 10 Jahre Haft bestraft.[/b2][/b1][/b0][/b][/b][/b][/b]



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Im Zweifel gegen den Angeklagten

19.04.2007 um 16:36
Die immer neuen Bestimmungen „beschenkten“ uns bisher schon mit
erhöhterStrafandrohung,
erleichterter Festnahme,
Belauschung,
verdachtsunabhängigePersonenkontrolle,
Recherche der Polizei über nichts ahnende „Kontakt- undBegleitpersonen“ von Leuten, denen eine Straftat zuzutrauen ist,
Rasterfahndung,
Telefonüberwachung mit global höchster Steigerungsrate .
Kontrollen derRechtswidrigkeit und Effektivität dieser Gesetze fand lediglich statt, wenn dieVerschärfung begründet werden musste.
Der Deutsche Bundestag verabschiedete imSturzflug das „Otto-Paket“,mit teils drastischen Ermächtigungen für die Überwachungsdienste, zur Kontrolle desLuftverkehrs, der Post und der Telekommunikation.
Aber das war noch nicht alles. Alsnächstes fiel das Bankgeheimnis und nun werden unsere Pässe mit Fingerabdrücken undbiometrischen Merkmalen ausgestattet. Auch glaubt unsere Bundesregierung mittlerweile,die Bundeswehr, ohne parlamentarische Beteiligung, zur „Abwehr terroristischerBedrohungen“ im Inland einsetzen zu können.
Und es geht noch weiter. Das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (Archiv-Version vom 05.02.2007) ist nicht ausschließlich auf denTerrorismus ausgelegt. Diese gemeinsame Datei der Dienste und Polizei ermöglicht nuneine selbstständige Grenzfahndung der Nachrichtendienste und „zusammengeschlossenenArbeitsdateien“ von Polizei und Geheimdiensten, deren brisanter Inhalt, die Dauer undder Zugang einzig von der Verwaltung bestimmt wird.
Diese Vorratsdatenspeicherungerlaubt nun ohne konkreten Grund alle Nutzer über Telefon, SMS, E-Mail, Internet und jedeRegistrierung eines Handys durch eine Funkzelle nach Dauer und Ort für sechs Monate zuspeichern und allen Behörden zur Verfügung zu stellen.
Aber selbst das Alles scheintnoch nicht auszureichen. Dem Zollfahndungsdienst soll es sogar erlaubt sein noch nichtbegangene Straftaten zu ermitteln, also rein Präventiv und ins Blaue hinein. EinZeugnisverweigerungsrecht bei diesen heimlichen Ermittlungen soll lediglich beiGeistlichen, Abgeordneten und Verteidigern respektiert werden. Bei all den anderen istman sich noch nicht so sicher und man will dann gegebenenfalls mal schauen. Undentgegen allen früher geäußerten Beteuerungen, sollen nun auch die Maut-Daten fürdie allgemeine Kriminalitätsbekämpfung benutzt werden dürfen.
Auch vergessen wir denBundestrojaner (Archiv-Version vom 13.03.2007) nicht. Der Bund muss nur noch eine offizielleRegelung für das finden, was seine Dienste bereits machen: PC´s über einenInternetanschluss mit einem Trojaner, also einer Wanze, bestücken, um heimlich auchGespräche, Notizen und jeden elektronischen Atemzug mitverfolgen zu können.
Sollte derBund dabei dem Beispiel der nordrhein-westfälischen Gesetze folgen, dann darf die Frage,ob man die Parlamentarische Kontrollkommission bemüht und den Betroffenen wenigstens imAnschluss darüber informiert, vom Geheimdienst selbst entschieden werden, der dieseOnline-Untersuchung veranlasst hat. Es dürfte hier schwer werden nicht ins Gelächter zuverfallen.
Der GroßeLauschangriff wurde vom Bundesverfassungsgericht stark eingegrenzt. Gemäß der Menschenwürde gebietet es sich,jedem Bürger einen privaten, unantastbaren Kern im Leben einzuräumen. Doch leider ist derGesetzgeber dieser Forderung so gut wie gar nicht nachgekommen.
Die Rasterfahndung und das niedersächsische Polizeigesetz,incl. der präventiven Telefonüberwachung und der grenzenlosen Erfassung von Begleit- undKontaktpersonen, bestanden die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit ebensowenig wie dieVorstellung, der Verteidigungsminister wäre zum rettenden Totschlag berechtigt; also zumAbschuss eines entführten Flugzeuges mit all seinen Passagieren und somit zurvorsätzlichen Tötung der entführten Passagiere. Und die Erklärung des Innenministers, manbefände sich ja in einem Quasi-Krieg, soll wohl bedeuten dass man diesen„Kollateralschaden“ akzeptieren muss. Gemäß dem Motto: Tot wären die Passagieredoch sowieso bald.

Wir, die Bürger dieses Landes, haben Anspruch auf einParlament, das der Regierung nicht blindlings gehorcht, sondern sie kontrolliert.
Wirsollten von den Mitgliedern der Bundesregierung erwarten können, dass sie in der gleichenWeise Verstand, Haltung und Augenmaß zeigen, wie es die Richter desBundesverfassungsgesetzes vorgemacht haben.
Bürgerrechte als lästigen Bremsklotz zusehen, ist völlig daneben. Sie sind der Kern der Rechtsordnung.

Wacht endlichauf!



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Im Zweifel gegen den Angeklagten

19.04.2007 um 16:46
Meine Güte, Rücktrittsforderungen, Befürwortung einer Straftat. Wacht endlich auf. SollteSchäuble dieses Gesetz durch bekommen, was ich nicht glaube, dann kommt dasVerfassungsgericht und kippt es. Außerdem in manchen Fällen fände ich es nicht verkehrt.


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Im Zweifel gegen den Angeklagten

19.04.2007 um 16:57
Zitat langweiler:
Zitat von LangweilerLangweiler schrieb:Ich seh nicht verwerfliches.
Für die Sicherheit aller,müssen halb ein paar Opfer gebracht werden.
ZitatEurifighter:
Zitat von EurofighterEurofighter schrieb:Außerdem in manchen Fällen fände ich es nichtverkehrt.



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Im Zweifel gegen den Angeklagten

19.04.2007 um 20:08
Link: www.heise.de (extern)

Zypries "schwenkt" auf Schäuble-Kurs!

Zypries verteidigt Schäubles Vorstoß zurUnschuldsvermutung

....Formal sind Bundesjustizministerin und Bundesinnenministerallerdings im Recht. Tatsächlich gilt die Unschuldsvermutung nur im Strafrecht. Wer alsokeine Straftat begangen hat und nicht strafrechtlich als Verdächtiger gilt, eine solcheTat begangen zu haben, sondern nur mutmaßlich aufgrund mehr oder weniger gut begründeterHinweise eine Straftat begehen könnte, hat weniger Rechte als ein Straftäter. Diesallerdings ist eine Folge der Verlagerung polizeilicher Maßnahmen von der Strafverfolgung(Repression) in die Vorab-Gefahrenabwehr (Prävention), also in die Abwehr möglicherGefahren, in der die Unschuldsvermutung leicht in eine Schuldsvermutung umkippen kann.Heribert Prantl schreibt daher in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung, derGedankengang Schäubles sei "tückisch, gefährlich und falsch". Nach Ansicht Prantls gibtes ein grundlegendes Problem beim Vorgehen Schäubles, das nicht mit einem schlichtenVerweis auf den Unterschied zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr abgetan werdenkönne: Die Unschuldsvermutung verlange, dass die Eingriffe nur soweit gehen dürften,"dass man sie gegenüber dem Verdächtigen, der in Wahrheit unschuldig ist, nochverantworten kann. Was für Verdächtige gilt, muss erst recht für bloße Risikopersonengelten".

Interessante Ansichten!


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Im Zweifel gegen den Angeklagten

19.04.2007 um 20:23
Wann das durchkommt, was dann?


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Im Zweifel gegen den Angeklagten

19.04.2007 um 20:26
Zitat von krungtkrungt schrieb:Ist das der richtige Weg? Oder ist es die Kapitulation vor demTerror?
Terror ? Welchen Terror bitte schön ?
Schau mal ... wenn jedervon uns Schuldig ist !!! dann kann man auch jeden festnehmen lassen !!!

also dawären

Studenten, Regimegegner, Böse Menschen, Leute die gegen dem Regime inBerlin sprechen ... ja die Demokratie war was feines ...


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Im Zweifel gegen den Angeklagten

19.04.2007 um 20:44
fuck, der schäuble und seine sympatisanten sind verbrecher, meiner meinungnach.

wie heißt es: wer die freiheit für sicherheit aufgibt, verdient nichts vonbeiden

und genauso ist es. sicherheit ist eine fantasie, soetwas gibt es im lebennicht udn wird es NIEMALS geben. also wie kann man die freiheit für etwas nichtexistentesaufgeben? das ist krank....


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Im Zweifel gegen den Angeklagten

19.04.2007 um 21:52
Was einstmals zählte

"Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wäreneine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, inder Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sieweiß." Wer schreibt so einen Satz? Ein einflussloser Datenschutzbeauftragter? Oder einFDP-Oppositioneller, dem die Troika Schäuble-BKA-Wiefelspütz an der Essensausgabe derBundestagskantine über die Gendaten-gespeicherten Hachsen gefahren ist?
"Wer unsicherist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaftgespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solcheVerhaltensweisen aufzufallen. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancendes Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eineelementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeitseiner Bürger begründeten ... Gemeinwesens ist." Stammt dieser Satz vielleicht aus demEntwurf der Klageschrift, die einige Gegner einer zentralen Antiterror-Datei, vonVorratsdatenspeicherung und Bundestrojaner aufsetzen?
Nein. Der Text stammt aus einerUrteilsbegründung der Richter Benda, Simon, Hesse, Katzenstein, Niemeyer, Heußner undHensche - zusammen der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht. Das klitzekleineProblem: Das Papier der gorreichen Sieben ist 24 Jahre alt und als so genanntesVolkszählungsurteil in die Rechtsgeschichte eingangen.
1983 wollten Bundes- und alleLänderregierungen (außer Hamburg) alle Bundesbürger zu schriftlichen Auskünftenverpflichten. Die daraufhin überschwappende Protestwelle war nach heutigen Maßstäbenunglaublich breit und führte in ihrer Gischt mehrere Verfassungsbeschwerden mit. DasUrteil gilt als Meilenstein des Datenschutzes und führte zu einer Entschärfung desschließlich 1987 ausgeteilten Fragebogens. Gleichzeitig boykottierten viele Bundesbürgerdamals die Datensammlung - trotz Strafandrohung - oder machten bewusst falscheAngaben.
Warum, frage ich mich, warum kann man diese Geschichte heute kaum mehrglauben? Heute gibt ein jeder auf dem Formular zum Ratenkauf eines Sofas mehr Daten preisals einst der Volkszählungs-Fragebogen forderte! Was bewirkt, dass an ihrerinformationelle Selbstbestimmung aktiv interessierte Bürger sich willfährig zu gläsernenmachen lassen? Die ominöse Terrorgefahr wird wohl kaum größer sein als zu Anfang der80er, wo das Oktoberfest-Attentat in aller Gedächtnis und die RAF noch aktiv war.
EineAntwort darauf habe ich nicht. Aber vielleicht eine Theorie: In einer Zeit, die durchRentenlücken, Klimaveränderungen, Jobverlagerungen und ähnliche Verunsicherungen geprägtist, fehlt es unsererem kollektiven Unbewussten zunehmend an Pfeilern zum Anlehnen. Undwenn ehrbare Leute sagen: "Wir beobachten vorsorglich alles, damit du braver Bürgersicher leben kannst" - dann tut das unbewusst gut. Mag sein, trotzdem wünsche ich mir dieglorreichen Sieben zurück.

Quelle: Editorial des Linux-Manazins, AusgabeMai/2007
http://www.linux-magazin.de


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Im Zweifel gegen den Angeklagten

19.04.2007 um 21:55
Warum nicht gleich wieder einen Blockwart einführen?


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Im Zweifel gegen den Angeklagten

19.04.2007 um 21:59
@against nwo

Guter Beitrag.


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Im Zweifel gegen den Angeklagten

20.04.2007 um 20:29
Das Szenario zeichnet sich jetzt klar ab!
Zuerst erhöht sich das Bedrohungsszenariofür amerikanische Einrichtungen in der BRD!
Damit ist die Begründung zur Änderung derSicherheitsgesetze "gegeben".
Bestimmen unsere Politiker? Bestimmt ein diffusesAngstszenario oder bestimmt die USA, wie wir in der BRD unsere Sicherheitgewährleisten?

Wehe wenn jetzt noch tatsächlich ein Anschlag kommt! Dann GuteNacht GG (Grundgesetz)!


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Im Zweifel gegen den Angeklagten

20.04.2007 um 20:45
In paar Monaten sitzt jemand kopfschüttelnd und mit einem Schmunzeln am PC und liestdiese Postings. So lange wird die "Demokratie" schon durch Gesetzesvorschläge gefährdet,aber nichts ändert sich (ha! glaubt auch nur ihr!).
Überwacht wird man, solange sienur die Mittel dazu haben. Was wollt ihr dagegen tun?


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Im Zweifel gegen den Angeklagten

20.04.2007 um 23:25
schlimm genug dass es überhaupt so weit kommen musste -.-


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Im Zweifel gegen den Angeklagten

20.04.2007 um 23:48
Pss. Past auf. Nicht so Laut. FÜR ALLE VON DER REGIERUNG DIE MITHÖREN: ICH STEHE VOLL AUFEUCH. IHR SEIT DIE BESTEN.^^


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Im Zweifel gegen den Angeklagten

21.04.2007 um 10:40
Wo bleibt eigentlich die Opposition? Steht die SPD jetzt total unter den Pantoffeln derMerkel-Regierung? Wir haben doch eine große Koalition? Und wo sind die Stimmen derLinken, der Grünen und der FDP? Sind sich etwa alle Grün bei dem Thema Überwachungsstaat?Dann muss ich wohl bei der nächsten freien Wahl (wenn´s denn dann noch eine gibt)ungültig wählen...


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Im Zweifel gegen den Angeklagten

21.04.2007 um 11:15
@sailor
Komischerweise habe ich in den letzten Tagen immer wieder kritische Stimmenaus der Opposition gelesen, die Schäubles Vorstoß strikt verurteilen.
Aber von mir ausheul weiter, wenn es dich glücklich macht... :)


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