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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

1.016 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Türkei, Haft ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

25.06.2007 um 14:17
JA sumpfding es ist ne Verschwörung gegen Deutschland am Laufen

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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

25.06.2007 um 14:18
ach Blödsinn @b166er, wer glaubt denn an sowas, Du etwa? Verschwörung, lächerlich.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

25.06.2007 um 14:18
Aber die läuft schon n bischen länger...


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

25.06.2007 um 14:29
Also in den letzten treads steht geschrieben das nur die Mutter eine straffanzeigeerstattet hat , was wäre dann wenn ich etwas behaupten würde das nicht der tatsachenentspreche oder noch keine beweislast vorhanden wäre da müssten die leute reihenweiseinhaftiert und vorübergehend in U-Haft genommen werden.


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fener ehemaliges Mitglied

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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

25.06.2007 um 14:29
25. Juni 2007, 13:56 Uhr
Türkei

Marco soll Sex mit 13-Jähriger gehabthaben

Medienberichten zufolge soll es zwischen dem 17-jährigen Marco W. ausNiedersachen und der 13-jährigen Britin während eines Türkeiurlaubes zu einer sexuellenAffäre gekommen sein. Unter Berufung auf ein ihr vorliegendes ärztliches Gutachtenberichtete die „Bild"-Zeitung, am Unterleib des Mädchens seien Spermaspuren festgestelltworden.


Zum Fall des in der Türkei inhaftierten 17-jährigen Deutschen liegtnach Informationen der „Bild“-Zeitung ein Gutachten vor. Demnach soll der Schüler ineinem türkischen Ferienhotel entgegen seinen Angaben doch Sex mit einem 13-jährigenMädchen aus Großbritannien gehabt haben. Marco W. aus Uelzen will das Mädchen angeblichnur geküsst haben; außerdem soll sie sich als 15-Jährige ausgegeben haben.

UnterBerufung auf ein ihr vorliegendes ärztliches Gutachten berichtete die „Bild“-Zeitung, amUnterleib des Mädchens seien Spermaspuren festgestellt worden. Das Jungfernhäutchen der13-Jährigen sei zwar nicht verletzt, aber gereizt gewesen.

Der Schüler aus Uelzensitzt seit mehr als zehn Wochen in einem Gefängnis in Antalya. Der Prozess gegen ihn sollam 6. Juli beginnen. Die Eltern haben nach Angaben des Uelzener Rechtsanwalts JürgenSchmidt in der Türkei einen Anwalt beauftragt.

Die Freunde von Marco W. aus derOrtsgruppe Uelzen des Technischen Hilfswerks sammeln Spenden, um die Eltern zuunterstützen. Der 17-Jährige sitzt nach deren Angaben gemeinsam mit mehr als 30Strafgefangenen aus aller Welt in einer Zelle. „Die Haftbedingungen sind sehr schlecht.Es gibt nur unzureichend Essen und Trinken. Einmal wöchentlich besteht die Möglichkeit,Trinkwasser, Nahrungsmittel, Seife und anderes zu kaufen, aber nur in sehr begrenztenMengen und zu hohen Preisen.“ Die Eltern müssten für alles, was er im Gefängnis brauche,viel Geld auf ein Konto einzahlen. Der Vater sei zunächst nach der Verhaftung in derTürkei geblieben, danach habe ihn seine Frau abgelöst. Doch egal, ob das Jungfernhäutchenverletzt wurde oder nicht, auch in Deutschland droht Marco W. ein juristisches Nachspiel.Warum, lesen Sie hier (http://www.welt.de/vermischtes/article973677/Was_wenn_es_in_Deutschland_passiert_waere.html)


http://www.welt.de/vermischtes/article973665/Marco_soll_Sex_mit_13-Jaehriger_gehabt_haben.html


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25.06.2007 um 14:31
ja, aber in Deutschland sind die Haftbedingungen wohl angenehmer als in der Türkei.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

25.06.2007 um 14:31
Ja dann haben die türkischen behörden eine beweislast die für eine verurteilunggenügen.Der teufel steckt im detail


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

25.06.2007 um 14:31
Und das findest du richtig, dass in Deutschland jeder Gefangne am besten noch ne Playsiund n Radio kriegt?


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

25.06.2007 um 14:31
25. Juni 2007, 14:04 Uhr
Marco W.

Was, wenn es in Deutschland passiertwäre?

Marco W. soll in der Türkei mit einer 13-jährigen Britin geflirtet haben undsitzt deshalb nun im Gefängnis. Oder kam es zu sexuellen Handlungen? Hattensie vielleichtsogar Sex? Unerheblich, denn auch nach deutschem Recht droht Marco W. ein juristischesNachspiel.


Die Strafe des 17-jährigen Marco für seinen Flirt mit der13-jährigen Charlotte erscheint hart. Doch auch nach deutschem Recht kann der verliebteTeenager Post vom Staatsanwalt bekommen, denn auch in Deutschland kann sich ein17-jähriger beim Petting mit einer 13-Jährigen durchaus strafbar machen. „SexuelleHandlungen an Kindern werden gemäß § 176 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu10 Jahren bestraft“, sagt der bekannte Berliner Strafverteidiger Christian Wowra. Dochwas ist „ein Kind“? Und was gilt, wenn sich frühreife kleine Mädchen absichtlich ältermachen? Was, wenn Sie es gar auf eine Eroberung abgesehen haben, es selber wollen? Undwas sind "sexuelle Handlungen"?

Der Reihe nach: Ein Kind ist jeder, der das 14.Lebensjahr noch nicht vollendet hat – also auch Charlotte, die erst 13 Jahre alt ist.„Sexuelle Handlungen“ sind schwer definierbar. So darf ein junger Vater nackt mit seinerkleinen Tochter in einer engen Wanne planschen, andererseits kann es schon als sexuelleHandlung gelten, wenn der Onkel die Nichte auf seinen Schoß zieht, und dabei seinenschmutzigen Gedanken freien Lauf lässt. Das Kind muss davon nichts merken. Denn:Handlungen sind jedes Tun oder Unterlassen und sexuell ist alles, das – auch einseitig -dem Geschlechtlichen im Menschen dient– unjuristisch: dem Trieb.

Jungfräulichkeit? Unerheblich!

Damit ist es unerheblich, ob CharlottesJungfräulichkeit medizinisch erhalten geblieben ist oder nicht. Solange ihr 17-jährigerVerehrer zugibt, dass er in sie eingedrungen ist oder auch nur seine Spermaspuren anihrem Körper gefunden werden, dürfte die sexuelle Motivation der Handlung ohne weiteresvorliegen. Selbst eine bloße Berührung kann genügen. Besonders bei Handlungen an Kinderngehen Gerichte von einer geringeren „Erheblichkeitsschwelle“ aus – schon ein handfesterKuss, das Zurschaustellen des eigenen Körpers, kann eine Straftat darstellen, soferndieses Handeln geschlechtlich motiviert ist.

Aber – hat sie es nicht selbstgewollt? Egal, die Einwilligung eines Kindes ist strafrechtlich nicht erheblich.
Marco nicht geglaubt, das Mädchen sei schon älter – 15 Jahre alt? Viele Beschuldigteverteidigen sich mit diesem Irrtum, oft auch erfolgreich. Es kommt dabei auf dieGlaubwürdigkeit des Einwands an. Handelt es sich um ein voll entwickeltes Mädchen, das inseiner körperlichen Reife und Auftreten einer jungen Frau weit näher kommt als einemKind, könnte man Marco Glauben schenken. Dies gilt umso mehr, wenn sich beweisen lässt,dass Charlotte in jugendlicher Prahlerei selbst behauptet hat, sie sei schon 15 Jahrealt. Dann läge ein so genannter Tatbestandsirrtum vor. Dann könnte man ihn nicht wegenvorsätzlicher sexueller Handlungen an einem Kind bestrafen, weil der junge Mann keinenVorsatz gehabt hätte, eine 13-jährige zu verführen - sondern ein älteres Mädchen. Hierliegt auch das Paradox des Falles: Wenn Charlotte auch nur ein Jahr älter gewesen wäre –14 Jahre – hätte ein 17-Jähriger legal mit ihr verkehren dürfen, da sie nun kein Kindmehr ist. Überspitzt gesagt: Wenn das Mädchen heute ihren 14. Geburtstag hätte, dürftesich derselbe junge Mann noch bis zu einem Jahr lang mit ihr vergnügen, denn Partner, diebeide zwischen 14 und 17 Jahren alt sind, dürfen alle Reize des Liebeslebens miteinanderauskosten. Wird einer der beiden dann 18, wird es wieder brenzlig: Er darf dann beim Sexkeine „Zwangslage“ des Jüngeren ausnutzen (was ohnehin für alle Sexualbeziehungen geltensollte).

Was wird nun aus Marco?

Er ist doch selbst noch ein Kind. Nichtganz: Da er älter als 14 Jahre ist, ist er schon strafmündig. Und musste er tatsächlicherkennen, dass Charlotte noch nicht 14 Jahre alt war, droht ihm auch in DeutschandStrafe. Doch wie auch immer er bestraft werden sollte, würde er in Deutschland vomJugendstrafrecht profitieren. Er hätte ein geringeres Strafmaß zu erwarten alsErwachsene, vielleicht käme er auch mit einer Maßregel davon. Das kann zum Beispiel eineVerwarnung sein, Freizeitarrest oder Strafarbeiten wie Laubfegen im Stadtpark.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

25.06.2007 um 14:35
Nein canan, aber ob es so sein muß, das halt ich für bedenklich. Den Zustand einerZivilisation erkennt man am Zustand ihrer Gefangenen. Oder so ähnlich


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

25.06.2007 um 14:37
Im grunde genommen gibt es eine Ausage gegen eine Ausage erst wenn die beweislasterdrückend ist kommt mann bis zur verurteilung in U-haft eben deswegen einer fluchtgefahroder wegen einer erpressung der zeugen und der vorbereiteung einer verhandlung zu einemfreispruch kommt es selten,es sei den es wurde eine falsche aussage gemacht.


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25.06.2007 um 14:42
wie wärs mit u-haft in deutschland!


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

25.06.2007 um 14:42
Will ja nichts sagen aber ... eine 13 Jährige die im Urlaub mit einen Wildfremden JungenSex oder auch nicht hat ...

also da wo ich herkomme nennt man sowas eineSchlampe.


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25.06.2007 um 14:43
Wär nur schön, wenn die Türkei die Eskapaden ihrer Landsleute in der BRD ebenso vehementverurteilen und verfolgen würde!


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

25.06.2007 um 14:43
Da wo ich her komme sagt mann ONE-Night satnd.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

25.06.2007 um 14:51
Wobei wir, ganz überspitzt, noch froh sein können: Wenn die Islam-Fritzen hier das Ruderin die Hand bekämen würde der Giaur (=ungläubiger Hund) gesteinigt aber sie selbst hättenkeinerlei Probleme mit noch jüngeren Kindern, zumal sie ja einen Mann verehren der seineschon so reife FRAU mit 8 Jahren nahm^^


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

25.06.2007 um 14:55
@asm0deus

hatte die Person von der du redest, denn mit der 8 jährigengeschlechctsverkehr?


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25.06.2007 um 14:59
Wir hatten doch neulich erst ein paar Threads dazu. Da stands genau drin!


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25.06.2007 um 14:59
naja antworte doch ruhig auf meine Frage


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

25.06.2007 um 14:59
es ist ganz einfach ich frage ob diese Person von der du sprichts mit der 8 Jährigengeschlechtsverkehr hatte oder nicht JA ODER NEIN?


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