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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

1.046 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sex, Gesetz, Geschlechtsverkehr ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

09.06.2009 um 09:33
Die Übergänge sind natürlich fließend. Es gibt schon noch Unterschiede zwischen Porno und erotischer Darstellung. Aber Sex ist auch nicht gleich Sex, auch da gibt es einen ziemlich großen Spielraum. Früher als es noch nix zum fotografieren gab, hatte man stattdessen eben Zeichnungen angefertigt oder gemalt. Es würde mich allerdings auch nicht wundern, wenn demnächst etliche Aktgemälde aus den Museen verschwinden...

@sandra.31


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

09.06.2009 um 10:16
@sandra.31
Zitat von sandra.31sandra.31 schrieb:Hallo,
Aber Pornographie ist es doch nur dann, wenn es auch veröffentlicht wird?
Gruß,
Sandra
Und ganz genau DAS hat Frau von der Leyen auch gemacht.
Von der Leyen lässt Kinderpornografie aus dem Netz filtern

Von Christian Stöcker

Die Familienministerin hat sich durchgesetzt: Das deutsche Internet wird demnächst gefiltert - um Kinderpornografie draußen zu halten. Die Technologie soll bei den Providern stehen, die Sperrlisten verwaltet das Bundeskriminalamt. Droht Deutschland ein zensiertes Netz?



Berlin - Irgendwann im Laufe der Pressekonferenz im Familienministerium werden die Fernsehteams gebeten, ihre Kameras abzuschalten. Man werde nun, erklärt Pressesprecherin Iris Bethge, Material zeigen, das man nicht weiterverbreiten dürfe.





Dann ruft Bjørn-Erik Ludvigsen von der norwegischen Kriminalpolizei einen Internet-Browser auf und zeigt ein paar Webseiten - live. Die erste ist beunruhigend: Nackte Kinder posieren da für die Kamera, in Hochglanzoptik.
Hier handele sich um eine kommerzielle "Softcore-Lolita-Seite" erklärt der Fachmann für Missbrauchsdelikte, die minderjährigen Models ließen sich freiwillig fotografieren und würden dafür in der Regel auch bezahlt. Dann öffnet der Polizist weitere Seiten - und die ersten Journalisten im Saal wenden gequält den Blick ab. Obwohl die Vorschaubildchen auf den Banner-Seiten und Startbildschirmen klein sind und der Beamer nicht allzu stark, ist deutlich zu erkennen, dass hier Kinder beim Sex mit Erwachsenen zu sehen sind. Hier handele sich oft um ursprünglich nicht zu kommerziellen Zwecken gemachte Aufnahmen, sagt Ludvigsen. Sondern um Bilder vom Missbrauch etwa im familiären Umfeld, die später auf Bezahlseiten landeten.
Quelle : http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,601517,00.html





Darauf kam die Anzeige gegen Frau Von der Leyen
Frau von der Leyen angezeigt

Eine Anzeige gegen die Familienministerin Ursula von der Leyen wegen Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Schriften, soll zu Tage gefördert haben, das die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt. Diese hat ihr Verfahren bereits eingestellt.
Hier könnt ihr weiterlesen was daraus wurde :

Quelle : http://48515.dynamicboard.de/t1126f6-Frau-von-der-Leyen-angezeigt.html




Dann fand ich noch das hier :
von der Leyen anscheinend angezeigt wegen Besitz und Verbreitung von KiPo
Thursday, May 7. 2009


Nachdem man ja Herrn Tauss aufgrund einer ungeschickt angestellten Recherche von der politischen Bühne entfernt hat, bin ich gespannt, wie Frau von der Leyen jetzt dieser Anzeige ausweicht: Man hat anscheinend die Dame wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie angezeigt, da sie auf einer Pressekonferenz entsprechendes Material gibt. Ich bin gespannt, wie diese Anzeige abgeschmettert wird, aber ich vermute man wird sich auf eine Argumentation entlang von Absatz 5 des Paragraphen 184b Strafgesetzbuch entlassen wird:

(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.

Man wird wahrscheinlich sagen, das Frau von der Leyens Vorstellung auf jener Pressekonferenz eine rechtmaessige dienstliche oder berufliche Pflicht war, obwohl die sich eigentlich nicht auf Absatz 1 des Paragraphen bezieht in dem folgendes zu finden ist:

[...] 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder [...]
Quelle : http://www.c0t0d0s0.org/archives/5534-von-der-Leyen-anscheinend-angezeigt-wegen-Besitz-und-Verbreitung-von-KiPo.html (Archiv-Version vom 10.05.2009)



Tja, und genau das ist auch passiert:
Die Berliner Morgenpost berichtet, dass die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren bereits eingestellt hat. Sie fanden keine Anzeichen für ein strafbares Vergehen der Ministerin. Man gab auch bekannt, eine derart kurzfristige Einstellung sei nicht ungewöhnlich. Siegfried Schlosser ging es bei seiner Anzeige auch nicht darum, die Ministerin einer Strafe zuzuführen. Vielmehr sollte seine Aktion auf die Sinnlosigkeit der geplanten Änderung des Telemediengesetzes hinweisen. Das zumindest dürfte er erreicht haben.
Ein Herr Tauss wird dafür die Hölle heiß gemacht aber einige scheinen vor den Gesetzen gleicher zu sein...


Es gibt auch ein Youtube Videos auf dem Tauss einiges erklärt, und da muss man sagen, dass der Mann Ahnung hat was die Zensur und was die Technik angeht.

Zu dem Video hat der Uploader carnationberlin auf der rechten Seite eine Information reingeschrieben und die sollte auch gelesen werden wenn man sich das Video anschaut. Ich poste das nicht hier rein, weil es sonst zu viel wäre und keiner lesen würde ...


Hier :

Youtube: SPERRVERFUEGUNG - Zwischenruf von Joerg Tauss (SPD)
SPERRVERFUEGUNG - Zwischenruf von Joerg Tauss (SPD)
Externer Inhalt
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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

09.06.2009 um 14:54
Ups, hatte Frau von den Laien etwa die dienstliche Pflicht, KiPos öffentlich zu zeigen? Wer hat sie dazu gezwungen???


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09.06.2009 um 14:55
Jemanden dienstlich dazu zu zwingen öffentlich KiPos zu zeigen, sowas sollte man auch unter Strafe stellen. LOL


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

20.06.2009 um 00:04
Einfach Lächerlich.
Dann öffnet der Polizist weitere Seiten - und die ersten Journalisten im Saal wenden gequält den Blick ab. Obwohl die Vorschaubildchen auf den Banner-Seiten und Startbildschirmen klein sind und der Beamer nicht allzu stark, ist deutlich zu erkennen, dass hier Kinder beim Sex mit Erwachsenen zu sehen sind. Hier handele sich oft um ursprünglich nicht zu kommerziellen Zwecken gemachte Aufnahmen, sagt Ludvigsen. Sondern um Bilder vom Missbrauch etwa im familiären Umfeld, die später auf Bezahlseiten landeten.
Nun sind sie auch schon zu faul um für Geschlechtsverkehr zu bezahlen, deswegen nehmen sie Kinder aus ihren Umfeld. Sind sich zu schade, um 20€ im Freudenhaus zu hinterlegen, Schweine!

Grauenhaft.

Mehr möchte ich nicht hinzufügen.

mfg, simba.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

20.06.2009 um 12:27
Frau Von der Leyen
Ist nun der BESITZ von Kinderpornografie oder schon deren ANSCHAUEN strafbar ?


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20.06.2009 um 12:29
@derbote

Der ganze Kram gehört verboten und deren Urheber an den Pranger!

Deine Frage ist überflüssig. Die Gedanken bleiben frei, auch wenn sie in diesem Kontext verwerflich zu nennen sind.


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20.06.2009 um 12:35
@schmitz
Sie ist durchaus rechtlich relevant .Schliesslich ist eine Ministerin davon betroffen


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20.06.2009 um 12:45
@derbote
Wie kann ich denn in diesem Zusammenhang "Besitz" definieren?

Gehört mir ein Link, gespeichert auf meinem PC, der mir diese verwerflichen Inhalte erschließt? Ist ein Ordner mit den gesammelten Werken meiner perversen Neigungen mein Besitz?

Wenn man damit nichts zu schaffen hat, dann hat man solche Inhalte auch nicht in seiner Nähe, außer man ist Fahnder, und damit beauftragter Beamter, dessen Aufgabe es ist, diese Sachen zu sichten, um Rückschlüsse auf die Opfer und die Täter ziehen zu können.

DAS ist wohl kaum die direkte Aufgabe einer Ministerin, oder?


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20.06.2009 um 12:50
@schmitz
Soviel ich weis ist ein Abspeichern auf einem in meinem Besitz befindlichen Medium stafbar aber ist es das blosse anschauen auch, dass war meine Frage.


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20.06.2009 um 12:53
Nur Besitz ist strafbar.


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20.06.2009 um 12:55
@Eiszeit
das ist doch mal eine klare aussage, demnach hat sich die Ministerin nicht strafbar gemacht.


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20.06.2009 um 12:57
@derbote
Um das hier angesprochene Material sichten zu können, müssen entweder eindeutige Webseiten angesurft werden, es liegt also eine Absicht vor, oder aber eine weitere Person, stellte einem das Material zum Sichten zur Verfügung.

Absicht(in diesem Fall das bewusste Suchen und Finden von Webseiten) und auch Mitwisserschaft an kriminellen Handlungen(Hier das Einsehen solcher Inhalte über einen, der den ersten Punkt als Straftatbestand erfüllt hat) sind strafbar!

Wie das rechtlich bezeichnet und abgehandelt wird, entzieht sich an dieser Stelle meiner Kenntnis.

-->Alles was man sich im Internet anschauen kann, wird auf dem Rechner (zwischen)gespeichert, damit ist es also beim Anscheun schon auf dem Rechner und der Straftatbestand ist erfüllt!


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20.06.2009 um 13:00
@schmitz
Zitat von schmitzschmitz schrieb:-->Alles was man sich im Internet anschauen kann, wird auf dem Rechner (zwischen)gespeichert, damit ist es also beim Anscheun schon auf dem Rechner und der Straftatbestand ist erfüllt!
ja aber nur die Information woher es stammt und die ist wohl nicht strafbar,oder?


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20.06.2009 um 13:03
@derbote

Um sich Bilder und Videos anschauen zu können, wird alles (zwischen)gespeichert!

Leert man also seinen Cache nicht, bleibt alles auf der Festplatte. Somit wäre es dann "Besitz"!


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

20.06.2009 um 13:05
"dabei kann auch das (automatische) Zwischenspeichern von Dateien im Cache des Browsers ausreichen. Das flüchtige Zwischenspeichern im Arbeitsspeicher des Computers ist hingegen nicht als Besitz zu qualifizieren."


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20.06.2009 um 13:08
@schmitz
Das heisst das Bild oder Video bleibt auf dem Rechner als Abbild erhalten oder nur die Information darüber ?
Noch was
Bewusst gesucht hat die Ministerin wohl nicht und Mitwisserschaft ist nur strafbar wenn es nicht zur anzeige kommt,nicht jeder der ein Mord miterlebt macht sich strafbar.


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20.06.2009 um 13:09
@Eiszeit
Ja danke für die Info.


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20.06.2009 um 13:10
@Eiszeit
Ist ja fein, dass Du immer auftauchst um Gesetzestexte zu zitieren. ;)

Also sagte ich ja nichts Falsches. Der zweite Satz,
Zitat von warneverendswarneverends schrieb am 23.04.2009:Das flüchtige Zwischenspeichern im Arbeitsspeicher des Computers ist hingegen nicht als Besitz zu qualifizieren.
ist aber sicher auch streitbar und somit kein Freifahrtschein.


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20.06.2009 um 13:11
das war kein Gesetzestext ;) ... wenn solche Dinge im Gesetz stünden, gäbe es kaum noch Anlass zur Diskussion darüber ...


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