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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

44 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sex, Jugend, Recht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Diese Diskussion wurde von intruder geschlossen.
Begründung: Threadersteller gesperrt und Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast
Anarchie_ Diskussionsleiter
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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 13:51
Im Bayerischen Gesetz ( womöglich in ganz Deutschland? ) darf ein Jugendlicher ab Vierzehn Jahren den Geschlechtsverkehr mit gleichaltrigen oder minderjährigen über Vierzehn ausüben. Nun erschließt sich jedoch eine Logik beim folgenden nicht, der Jugendliche darf ab Vierzehn den Geschlechtsverkehr z.B. mit einem Siebzehnjährigen ausüben, vergeht ein Jahr ist dieser jedoch gezwungen Drei Jahre zu warten bis das ausüben des Geschlechtsverkehrs wieder gestattet ist. Ist das eine Dummheit oder gescheite Logik? Sollte nicht gleich das Alter ab dem der Geschlechtsverkehr mit jedem ausgeübt werden darf bei Sechzehn liegen?


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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 13:55
@Anarchie_

Ähm...ich verstehe grad nicht ganz worauf Du hinaus willst.

Partner die beide Minderjährig sind aber bereits über 14 dürfen miteinander Sex haben.
Wenn jedoch ein 21 jähriger mit einer Minderjährigen Sex hat ist das Strafbar.

Beispiel:

» Du bist 14 oder 15. Dein Sexpartner ist 14 oder älter aber unter 21.
» Du bist 16 oder älter aber unter 21 und dein Sexpartner ist mindestens 14.
» Du bist 21 oder älter. Dein Sexpartner ist mindestens 16.


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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 14:00
Geschlechtsverkehr sollte man dann haben wenn man Reif genug ist. Das sich mittlerweile schon 10 Jährige Scheißer für die Titten der Lehrerin interessieren liegt einfach nur daran das sie von Früh bis Spät mit Sex zugeballert werden.

Und dann müssen halt so bescheuerte Gesetze her um Missbrauch zu verhindern.


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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 14:00
Zitat von Anarchie_Anarchie_ schrieb:Sollte nicht gleich das Alter ab dem der Geschlechtsverkehr mit jedem ausgeübt werden darf bei Sechzehn liegen?
Lächerlich. Solange wie alle beide es wollen, sollen sie doch vögeln.
Wenn die körperliche Geschlechtsreife da ist , ist es pervers den GV zu verbieten, solange man keine Unschuldigen belästigt.


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Anarchie_ Diskussionsleiter
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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 14:02
@BlackPearl

Also darf ein Vierzehn Jahre alter Jugendlicher mit einem ü. Achtzehn jedoch unter Einundzwanzig ''schlafen''?


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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 14:04
@Anarchie_

Google es doch, dafür gibt es Gesetze.


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Anarchie_ Diskussionsleiter
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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 14:05
@BlackPearl

Also Vierzehn Jahre mit einem der Zwanzig Jahre ist. Nächstes Jahr ein Jahr warten?


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Anarchie_ Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 14:06
@martialis

Eine vernünftige Ansicht, auch wenn utopisch aufgrund der vorherrschenden Regierung.
( Konservativ ).


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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 14:07
@Anarchie_
Lass mich raten, du willst als ü-20 Kerl 14Jährige flachlegen?


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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 14:08
Zitat von Anarchie_Anarchie_ schrieb:Eine vernünftige Ansicht, auch wenn utopisch aufgrund der vorherrschenden Regierung.
( Konservativ ).
Sowas muss man ja nun auch nicht unbedingt jedem, erzählen.


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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 14:08
@löm

So kommt es mir auch vor.
Finde ich immer echt schlimm dann noch zu sagen:"Wo die Liebe hinfällt!" oder "Wenn beide sich reif dafür fühlen"

Woher soll ein 14 Jähriges Kind wissen ob sie dazu bereit ist wenn sie nur harte Pornos im Internet zu sehen bekommt die nichts mit Liebe oder dem Akt ansich zutun haben?


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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 14:18
@martialis
Zitat von martialismartialis schrieb:Wenn die körperliche Geschlechtsreife da ist , ist es pervers den GV zu verbieten, solange man keine Unschuldigen belästigt.
also ich würde die geistige reife ja für deutlich wichtiger halten!
die geschlechtsreife ist so oder so im normalfall schon deutlich früher erreicht als erst mit 14...


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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 14:20
Zitat von wobelwobel schrieb:also ich würde die geistige reife ja für deutlich wichtiger halten!
die geschlechtsreife ist so oder so im normalfall schon deutlich früher erreicht als erst mit 14...
Mit anderen Worten, die körperliche Geschlechtsreife tritt zwar irgendwann ein, aber man soll sie unbeachtet lassen, bis man 16 ist?


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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 14:21
@martialis
mit anderen worten: ich finde man sollte erst GV haben, wenn man reif dafür ist.


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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 14:23
Zitat von martialismartialis schrieb:Mit anderen Worten, die körperliche Geschlechtsreife tritt zwar irgendwann ein, aber man soll sie unbeachtet lassen, bis man 16 ist?
Nein, bis man wirklich dazu bereit ist und nicht weil man grad besoffen in ner Ecke von einer Disco liegt und sich mal eben drei Jungs von nebenan deine Unschuld krallen.

Das erste mal sollte trotz allem etwas besonderes sein worauf man sich vorbereitet und wo beide wissen was sie da tun und nicht nur aus Internetpornos aufgeklärt sind in dem sie lernen das Analverkehr ganz toll ist und man gleich mal damit durchstartet.


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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 14:24
Zitat von wobelwobel schrieb:mit anderen worten: ich finde man sollte erst GV haben, wenn man reif dafür ist.
Seh ich auch so. Einigen wir uns auf 30?


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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 14:26
Zitat von BlackPearlBlackPearl schrieb:Das erste mal sollte trotz allem etwas besonderes sein worauf man sich vorbereitet und wo beide wissen was sie da tun und nicht nur aus Internetpornos aufgeklärt sind in dem sie lernen das Analverkehr ganz toll ist und man gleich mal damit durchstartet.
Gut und schön. Den ersten Samenerguss erlebt aber jeder Junge auch anders und das kann man nicht verhindern.


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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 14:28
@martialis

Darum geht es doch auch nicht. Aber heute sind die Kinder eben viel zu wenig aufgeklärt was Sexualität angeht. Es kann sein das sie das erste mal so verschreckt das sie nie wieder eine normale Sexualität empfinden werden.
Ganz zu schweigen von Schwangerschaften weil kaum ein kiddie heute an Verhütung denkt. Viele denken man kann beim ersten mal nicht schwanger werden.


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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 14:30
Man kann kein Alter festlegen. Das kommt individuell. Aber man kann aufhören die Kinder voll mit Sex zu blasen.


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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 14:30
@BlackPearl

Alles richtig. Ich sehe aber kein Problem wenn es zwei 14Jährige im gegenseitigem Einverständnis miteinander treiben. Was soll denn die Kacke bringen etwas zu verbieten, was völlig natürlich eintrittt.?


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