Wahlrechtsreform '11
23.06.2011 um 15:31Anzeige
collectivist schrieb:Wow, ihr habt bisher mehr Vorschläge auf die Beine gebracht, als unsere Berufspolitiker.Ist ja klar, wir schneiden uns mit unseren Vorschlägen ja nicht in's eigene Fleisch, wie es die Regierung aber täte. ;)
Ja, Direktmandate sollten abgeschafft werden.
Verrechnung unter Ländern abschaffenMeiner Meinung negiert dieser Vorschlag nicht das Negative Stimmengewicht, da nicht wählen einer Partei über die Zweitstimme zu weniger Mandaten bei der Konkurenz führen kann.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 das "negative Stimmgewicht" im Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt und eine dreijährige Frist für eine Neuregelung gesetzt. Demnach muss künftig verhindert werden, dass eine Partei bei Bundestagswahlen mehr Mandate dadurch bekommt, dass sie in bestimmten Ländern weniger Zweitstimmen erhält.
Das Modell von Union und FDP sieht vor, die bisherige Verrechnung von Stimmen unter den Bundesländern abzuschaffen. Stattdessen sollen in einem ersten Schritt die 598 Sitze des Bundestags je nach Wahlbeteiligung auf die Länder verteilt werden. In jedem Land werden dann die Stimmen auf Mandate für die verschiedenen Parteien verteilt. Gezählt werden nur die Zweitstimmen jener Parteien, die bundesweit über die Fünf-Prozent-Hürde kommen. Fallen in Ländern mehr Stimmen an als jeweils für ein Mandat notwendig, werden sie bundesweit addiert. Daraus könnten vier bis maximal zehn zusätzliche Mandate resultieren, erläuterte der Berichterstatter der FDP-Fraktion, Stefan Ruppert.
Vor der Wahl wird für jedes Bundesland die Anzahl der dort zu vergebenden Mandate festgelegt.Es wird jeweils die doppelte Anzahl der Wahkreise als Anzahl der Mandate des Bundeslandes festegesetzt. In jedem Land werden die dort zu verteilenden Sitz im Verhältnis der dort erzielten Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. Von der für jede Landesliste so ermittelten Abgeordnetenzahl wird die Anzahl der von ihren Bewerbern errungenen Direktmandate abgezogen. In den Wahlkreisen errungene Sitze verbleiben einer Landespartei auch dann, wenn deren Anzahl die Zahl der ihr nach Zweitstimmen zustehenden Sitze übersteigt. In diesem Fall vergrößert sich die Gesamtzahl der Mandate um die Differenz (Überhangmandate).Nachteil:
Im ersten Schritt werden die Sitze wie bisher auf die Parteien im Verhältnis ihrer Zweitstimmen verteilt. Im zweiten Schritt werden für jede Partei die auf sie entfallenden Sitze auf die Landeslisten im Verhältnis ihrer Zweitstimmen verteilt. Entstehen dabei Überhangmandate, so wird die Zahl der auf die Landeslisten der überhängenden Partei zu verteilenden Sitze so lange vermindert, bis kein Überhang mehr entsteht oder keine Sitze zu verteilen sind. Von der so ermittelten Abgeordnetenzahl wird die Anzahl der im jeweiligen Land errungenen Direktmandate abgezogen. In den Wahlkreisen errungene Sitze verbleiben einer Landespartei auch dann, wenn deren Anzahl die Zahl der ihr nach Zweitstimmen zustehenden Sitze übersteigt und nicht ausgeglichen werden kann. In diesem Fall vergrößert sich die Gesamtzahl der Mandate um die Differenz (Überhangmandate).Nachteil: Eine Partei mit Buindesweiten Überhang kann keine möglicherweise wichtige Listenkandidaten entsenden.Im Falle der CDU 2008 bedeutet dies Lammert (Bundestagspräsi) und unserer Zensur Ursula ohne Mandat und im Falle von Lammert dann sogar ohne seinen staatstragenden Job wären.
subgenius schrieb:Gibt es in den Wahlkreisen eine Liste für die 4-5 Localpolitiker einer Partei ?In jedem Wahlkreis stellt jede Partei eine Liste mit Lokalkandidaten auf.
subgenius schrieb:Gibt es ein Fixesverhältniss zwischen Direkt und Listenkandidaten ?Nein. Wenn in einem 5-Mandats-Wahlkreis Parte A 45% erreicht und Partei B 25% udn alle anderen <20%, kommen 3 Lokalkandidaten in den Bundestag (2 von A und 1 von B). Bei anderen Wahlergebnissen können es auch mehr, weniger oder gar keiner sein (falls keine Partei 20% schafft).
subgenius schrieb:Das System bevorzugt viele Localheros (Direktmandate) ohne das die Fans aus anderen Wahlkreisen mit angerechnet werden (wegen 5%). Sollten zu diesem Zweck dann Wahlbündise erlaubt werden ? - ich meine Mehrere Parteien mit gemeinsammen Listen auf allen Ebenen wo sie in Konkurenz wären.Die Direktmandate sind ja eben dazu da, dass Leute auch ohne die 5% eine Chance haben. Wenn eine Kleinpartei mit einer anderen Kleinpartei soviele Gemeinsamkeiten hat, dass sie ein Wahlbündnis eingehen, dann sollen sie sich doch gleich zu einer Partei zusammenschließen.
subgenius schrieb:Derweil denke ich das Kandidaten auf allen Listen stehen dürfen. Wenn es eine eindeutige Zuweisungsrichtung geht wird der Politiker einfach von den anderen Listen gestrichen.Ja, ok, ist wohl eher Geschmackssache.
subgenius schrieb:Ich sehe die Möglichkeit durch gefakte 'unabhängige' Kandidaten die nicht durch eine Liste kompensiert werden können strategisch Überhang zu erzeugen.Ich versteh ehrlich gesagt absolut nicht wie du das meinst. Kannst mir das Problem bitte genauer erklären?
Nach Wahl wird über die Bundesweite Wahlbeteildigung die Zahl der notwenigen Stimmen K für ein Wahkreismandat bereichnet bei angezielten 600.Nicht die Bundesweite Wahlbeteiligung, sondern die im Wahlkreis. Sonst würde es sich ja auch mit deinem letzten Absatz
subgenius schrieb:Jeder Stimme für einen Kandidaten ist ein Stimme für die Kreisliste eine Kreisliste mit 20%+1 Stimme erhält ein Mandat, mit 40%+1 Stimmen zwei Mandate und mit 60+1 Stimme 3, 80+1 - 4 und mit brainwash 100% alle 5.widersprechen.
MareTranquil schrieb:Ich versteh ehrlich gesagt absolut nicht wie du das meinst. Kannst mir das Problem bitte genauer erklären?Da Bundesverfassungsgericht hat den fall der Berliner Zweitstimme bemängelt.