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Die Grenzen der Meinungsfreiheit

65 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Islam, Meinungsfreiheit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die Grenzen der Meinungsfreiheit

16.05.2012 um 09:55
Nachtrag:

Es ist in solchen Fällen häufig nützlich, die Zielrichtung des Gesagten zu betrachten.
Wenn ich mit einer Äußerung vor allem erreichen möchte, dass der andere verletzt wird, muss ich einen Eingriff in meine Freiheit eher dulden, als wenn meine Zielrichtung eine andere ist.

Natürlich lässt sich das von außen schwer feststellen, Du wirst wohl immer behaupten, auf eine Verhöhnung komme es Dir nicht an. Daher haben manche objektiven Handlungen eine gewisse Indizwirkung (die nicht der Wahrheit entsprechen muss).

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16.05.2012 um 09:56
Zitat von dasewigedasewige schrieb:du verwechselt, beleidigung und verletzte gefühle.
eine beleidigung ist ehrverletzen.
verletzte gefühle sind etwas defuses.
Nein. Tue ich nicht.

Eine Ehrverletzung ist auch ein Gefühl.

Und eine Verletzung deiner Gefühle musst Du in einem gewissen Rahmen erdulden. Nicht aber grenzenlos.


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Die Grenzen der Meinungsfreiheit

16.05.2012 um 10:01
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Für eine ganze Menge Menschen ist der Glaube an Gott ein zentrales Element ihres Lebens. Diese Menschen verhöhnst und verspottest du damit. Nicht irgend einen Gott.
Diese Menschen haben das Recht, ihren Glauben zu leben, ohne dass sie zum Atheismus missioniert werden.
dann gründe ich eine UFO-Religion.
Wer dann behauptet UFOs seien Hirngespinste verhöhnt und verspottet mich, den darf ich dann anzeigen.
Ich habe das Recht meinen UFO-Glauben zu leben, ohne zum UFO Ungläubigen missioniert zu werden.

Daran sieht man wie unsinnig das ist.

aber zum Thema, da der § 166 direkt damit zu tun hat, hier der Wortlaut:
§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Zitat von BoccaccioBoccaccio schrieb:Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann will die Meinungsfreiheit bestimmter Gruppierungen verbieten. Im Speziellen hat er die Salafisten im Sinne,
Dieser Minister beschimpft allein durch ein Verbotsverlangen den Islam, nicht nur das, er wird damit auch tatsächlich den öffentlichen Frieden stören, so nicht schon geschehen, denn die Proteste werden heftig sein.

Dieses Gesetz ist aus einer Zeit wo andere Religionsgemeinschaften außer dem Christentum noch keine Rolle spielten.
Heute kann jeder eine Religion gründen, und sich eben auf diesen § berufen. Letztlich kann ich mir so JEDE Meinung schützen lassen.
Wenn ich der Meinung bin das Kloschüsseln für mich heilig sind kann ich theoretisch jeden verklagen der diese beschmutzt.
Fazit:
Dieses Gesetz ist völlig veraltet und gehört in die Müllpresse.


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Die Grenzen der Meinungsfreiheit

16.05.2012 um 10:15
Zitat von wulfenwulfen schrieb:Wer dann behauptet UFOs seien Hirngespinste verhöhnt und verspottet mich, den darf ich dann anzeigen.
Wenn Du viele Millionen Gleichgesinnte findest, könnte das dazu führen. Dann müsste geklärt werden, ob die Behauptung "UFOs seien Hirngespinste" schon eine Verspottung Deines Glaubens ist. Wenn Du nur ein paar Leute in deine Religion bekommst, verlierst Du bei der Abwägung der widerstreitenden Rechte, so dass höhere Anforderungen an den "Beleidigungsgehalt" der Äußerungen gestellt werden müssten.
Zitat von wulfenwulfen schrieb:Dieser Minister beschimpft allein durch ein Verbotsverlangen den Islam
Das wäre eine zu klärende Frage. Müssen Islamgläubige so etwas dulden oder nicht. Ist die Meinungsfreiheit des Ministers höher zu bewerten als das religiöse Empfinden der Gläubigen. Diese fragen können sehr knifflig zu beantworten sein und Du solltest dich hüten, sie zu sehr zu vereinfachen.
Zitat von wulfenwulfen schrieb:Heute kann jeder eine Religion gründen, und sich eben auf diesen § berufen. Letztlich kann ich mir so JEDE Meinung schützen lassen.
Wenn ich der Meinung bin das Kloschüsseln für mich heilig sind kann ich theoretisch jeden verklagen der diese beschmutzt.
Fazit:
Dieses Gesetz ist völlig veraltet und gehört in die Müllpresse.
wenn du das oben gesagte hier anwendest, kannst Du es Dir selbst beantworten. Wenn Du viele Anhänger der Religion "saubere Kloschüssel" findest, könnte es sein, dass bestimmte Rituale beim öffentlichen Klogang einzuhalten sein werden. Wenn es nur Dich stört, hast du Pech gehabt, hier überwiegt das Recht der Mehrheit, in Ruhe zu kacken.

Du merkst: Die einfachen Fälle, die Du nur zur (berechtigten) Provokation genannt hast, sind leicht zu lösen.
Der fall mit dem Minister ist schwieriger, weil auf beiden Seiten berechtigte (und das Schlüsselwort ist "berechtigte", bevor Du wieder mit Kloschüsseln kommst) Interessen stehen.


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Die Grenzen der Meinungsfreiheit

16.05.2012 um 10:20
§ 166 StGB gehört abgeschaft... lächerlich!


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16.05.2012 um 10:29
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wenn Du viele Millionen Gleichgesinnte findest, könnte das dazu führen. Dann müsste geklärt werden, ob die Behauptung "UFOs seien Hirngespinste" schon eine Verspottung Deines Glaubens ist. Wenn Du nur ein paar Leute in deine Religion bekommst, verlierst Du bei der Abwägung der widerstreitenden Rechte, so dass höhere Anforderungen an den "Beleidigungsgehalt" der Äußerungen gestellt werden müssten.
Also ich habe noch mal nachgelesen, im Gesetz steht nichts von "Mindestanzahl Religionsanhänger"

du hast natürlich recht, mein Kloschüsselbeispiel würde abgeschmettert werden, nichtsdestotrotz wäre eine Gerichtsverhandlung erstmal auf Grund dieses Paragraphen zulässig.
Allein das ist schon unsinnig.

wie sehr dieses Gesetz nach hinten losgeht sehen wir am genannten Minister- er wird dieses Gesetz verteidigen wie der Papst das Zölibat. Er will schließlich nicht den christlichen Gott verhöhnt haben, nimmt sich aber heraus andere Gemeinschaften verbieten zu wollen.
Leider (für ihn) steht dort eben nicht explizit "Christentum", sondern alle Religionsgemeinschaften.
Mit diesem Werkzeug das seine Klientel schützen soll kann gegen ihn vorgegangen werden-
damit hat wie gesagt vor Jahrzehnten niemand gerechnet.


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Die Grenzen der Meinungsfreiheit

16.05.2012 um 10:30
@kleinundgrün
wenn ich sage," religionen sind von arsch". verletze ich zwar von jeden gläubigen die gefühle, aber ich beleidige niemanden.
ebenso verhält es sich mit karrikaturen.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/035/1603579.pdf

@25h.nox
voll zustimmen. 2004 gab es gerade mal 15 verurteilung wegen §166. (s.link)


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kriz ehemaliges Mitglied

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16.05.2012 um 10:33
Der Islam ist in aller erster Linie eine politische Weltanschaung. Die Salafisten wollen einen Islamischen Gottesstaat mit islamischen Rechtssystem (Scharia). Der Islam, solch ein Staat und solch ein Rechtssystem ist mit unseren Werten und Gesetzen nicht vereinbar, und wird es auch nie sein. Da gibt es nichts mehr zu diskutieren, und da darf auch nicht verhandelt werden.
Die Polizisten die abgestochen wurden, und sehr viel Glück hatten, sind erst der Anfang.
Der Islam wird immer stärker in diesem Land, und da ist es doch klar das irgendwann nicht mehr mit, sondern gegen den Strom geschwommen wird, um die Gunst der Stunde zu nutzen.
Und wir alle bekommen es doch mit das der Islam immer stärker in die Öffentlichkeit tritt, ob das jetzt islamischer Schulunterricht ist oder der Bau einer weiteren Moschee oder die verteilung von Koranbüchern. Die Bereicherung wird zur Belastung, und wenn es so weiter geht zur Qual.


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16.05.2012 um 10:34
@dasewige wenn ich und kleinundgrün genau wegen dieser äußerung ausflippen und steine nach dir werfen hast du aber gegen das gesetz verstoßen...


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16.05.2012 um 10:37
@25h.nox
und ihr werdet wegen körperverletzung angeklagt und landfriedensbruch.


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16.05.2012 um 10:39
@dasewige sicher? wir sind so verwirrt das wir dich für die beleidigung einer halluzination steinigen wollen, glaubst du wir sind zurechnungsfähig?


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16.05.2012 um 10:41
@25h.nox
könnt ihr zwischen recht und unrecht unterscheiden?


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16.05.2012 um 10:41
Zitat von wulfenwulfen schrieb:Also ich habe noch mal nachgelesen, im Gesetz steht nichts von "Mindestanzahl Religionsanhänger"
Doch. Da steht "öffentlicher Friede". Je mehr Menschen betroffen sind, desto geringer sind die Anforderungen an die "Qualität" der Beschimpfung und umgekehrt.
Zitat von dasewigedasewige schrieb:wenn ich sage," religionen sind von arsch". verletze ich zwar von jeden gläubigen die gefühle, aber ich beleidige niemanden.
Du würdest auch nicht für diese Äußerung bestraft werden. Toll, oder?
Zitat von dasewigedasewige schrieb:ebenso verhält es sich mit karrikaturen.
wenn ich ein Bild von Dir male, dass Dich in einer besonders demütigenden Weise darstellt und es dann öffentlich mache, hättest du nichts dagegen? Wenn ich (nur) Deinen Glauben verspotte, ist das schon ein geringerer Eingriff in deine Rechte, so dass die Art (Qualität) der Verspottung schlimmer sein muss. religion ist in unserer Gesellschaft (noch?) etwas schützenswertes. Das mag sich ändern, wenn immer weniger Menschen Religion als wichtigen Bestandteil ihres Lebens sehen. aber momentan ist das nicht der Fall.


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16.05.2012 um 10:43
@dasewige ich kann nicht unterscheiden was real ist und was fiktiv, wie soll ich da das gesetz aus der realität von dem aus der fiktion unterscheiden?


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16.05.2012 um 10:44
@25h.nox
tja, das gibt es nur noch die geschlossende!


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16.05.2012 um 10:45
@kleinundgrün
hast du den link gelesen. unser minister schäuble sagt auch die karrikaturen sind auszuhalten.


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16.05.2012 um 10:46
@dasewige notfalls werd ich vatikanischer diplomat, für die ist das berufsvorraussetzung...


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16.05.2012 um 10:48
Zitat von dasewigedasewige schrieb:hast du den link gelesen. unser minister schäuble sagt auch die karrikaturen sind auszuhalten.
In letzter Instanz entscheidet das BVerfG über diese Frage, nicht Schäuble. Aber was willst du damit sagen? Ich persönlich finde auch, dass diese Karrikaturen in der heutigen Zeit zu akzeptieren sind.

Edit: Anders würde ich es sehen, wenn auf Zeichnungen Gläubige abgeschlachtet oder gefoltert würden. dann wäre aus meiner Sicht das Interesse der Gläubigen schutzwürdiger als das Interesse des Zeichners (es sei denn, er hat besonders schutzwürdige Motive).


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16.05.2012 um 10:49
@25h.nox
auf ewig im vatikan eingesperrt mit gelegentlichen freigang für irgendwelchen blödsinn!


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16.05.2012 um 10:50
@kleinundgrün
warum streiten wir denn? peace!


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