@Silver. Sehe ich ähnlich.
Wie schon gesagt, im chip-Artikel selbst stand ja sogar, dass es verboten ist, für Werbezwecke oder Adresshandel Daten preis zu geben, wenn dagegen generell Widerspruch eingelegt wird.
Heisst für mich: Wenn ich dem Meldeamt schriftlich mitteile, dass ich dies verbiete, dann können sie auch nichts machen.
Offen werben für Adresshandel dürfen sie schon gar nicht.
Für mich bedeutet diese Änderung auch nur, dass bereits bei Unternehmen vorhandene Daten berichtigt und aktualisiert werden können, mehr nicht.
Also gilt doch weiterhin: Nicht bei jedem Gewinnspiel mitmachen, nicht jeden Werbebrief wahrheitsgemäß ausfüllen, nicht überall Newsletter abonnieren usw. - dann wird man auch weiterhin nicht zugeballert von Spam und Werbung.
Also ich halte das so und weder Briefkasten noch Mailfach sind bisher übergequollen mit Werbung.