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Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

30 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Meinung, Recht, Vertrag ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

03.05.2014 um 15:53
Die allgemein Moral und Sitte der Menschen verbietet doch, ein angebotenes Geschenk einzufordern. Es wird angenommen, dass es eine freiwillige, gut gemeinte und soziale Geste ist, auf die kein Anspruch und keine Garantie besteht.

Jedoch ist den Meisten gar nicht bewusst, dass es sich bei einer Schenkung um einen zweiseitigen Vertrag handelt und wenn X eine Sache als Schenkung anbietet und Y es annimmt, hat Y gegen X einen Anspruch auf Herausgabe der Sache, gemäß §518 (I) BGB.

Wenn euch dieser Rechtsanspruch jetzt bewusst ist, würdet ihr das Geschenk notfalls einklagen, wenn X es sich doch anders überlegt?
Und wie begründet ihr eure Entscheidung?

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Ja
7 Stimmen (15%)
Nein
31 Stimmen (65%)
Andere Meinung
10 Stimmen (21%)

Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

03.05.2014 um 15:55
Ich habe mal "andere Meinung" angeklickt, da ich die Klage davon abhängig machen würde, worum es sich handelt und wie meine Beziehung dem Schenkenden gegenüber ist.


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Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

03.05.2014 um 15:55
Nein, denn das macht die Freundschaft entgültig kaputt.
Und wenn ich das Geschenk dann habe, gilt die Regel: Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.


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Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

03.05.2014 um 15:56
Soweit ich weiß, kann man bei einer Schenkung nicht einfach so klagen - es sei denn, der Schenker und der Beschenkte halten die Schenkung auf einem Papier fest, welches notariell beglaubigt wurde. Dabei geht es aber meist um hohe Vermögenswerte.


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Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

03.05.2014 um 15:58
Außerdem begründet der §516 BGB keinen Anspruch, sofern ich mich nicht verlesen habe.


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Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

03.05.2014 um 15:59
Ich glaube dieses Gesetz ist gar nicht so unwichtig, wenn es zum Beispiel um Trennungen bei Paaren geht. Der eine will dann eventuell plötzlich Geschenk XY von Anno Knips zurück oder so.
Es ist also gar nicht so unsinnig, das zu regeln.

In normalen Freundschaften halte ich sowas allerdings für unangebracht.


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Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

03.05.2014 um 16:00
Hahaha :D , der Paragraph 530 BGB klingt köstlich.

(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.


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Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

03.05.2014 um 16:02
@Aldaris
Und wie fasst man jetzt "groben Undank" auf?


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Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

03.05.2014 um 16:07
@Crusi

Nach der Rechtsprechung liegt grober Undank vor, wenn sich das Fehlverhalten als tadelnswerte Gesinnung offenbart, die einen Mangel an Dankbarkeit erkennen läßt.

Ich schätze aber, dass bei einem Widerruf die gesamte Situation der Schenkung betrachtet wird. Bisher habe ich noch nie von so einem Fall gehört.


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Alano ehemaliges Mitglied

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Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

03.05.2014 um 16:09
vor Gericht würde sowas sofort abgeschmettert werden. Zudem hätte diese Form von Schenkung nur unter zwei Kaufleuten Gültigkeit.

Und darüber Hinaus ist ein Angebot immer unverbindlich.


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Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

03.05.2014 um 16:12
Außerdem entsteht ein rechtsgültiger Vertrag, wenn man mal davon ausgeht, dass die Schenkung notariell beglaubigt wurde. Und ein Vertrag geht einher mit Ansprüchen, bin ich der Meinung. Da eine Schenkung aber nur ein einseitiger Vertrag entsteht, hat der Beschenkte meiner Meinung nach ein Recht auf Herausgabe der Sache. Der Schenkende hat keine Ansprüche. So hats mir zumindest der Professor erklärt. Hoffentlich liegt der nicht falsch. Ich muss ja lernen, wie das richtig gehandhabt wird, @Aldaris

@Alano
Da wurde mir aber von einem Richter, der am OLG war, was anderes erzählt.

Schade, ich dachte das Ganze ist irgendwie eindeutig.


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Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

03.05.2014 um 16:13
@Alano
Zitat von AlanoAlano schrieb:Und darüber Hinaus ist ein Angebot immer unverbindlich.
Ein angebotenes Geschenk oder ein Angebot allgemein?


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Alano ehemaliges Mitglied

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Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

03.05.2014 um 16:14
@Thawra
da muss ich erstmal googlen


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Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

03.05.2014 um 16:15
@Thawra
@Alano
Ich gehe in meinem Falle davon aus, dass das Angebot ANGENOMMEN worden ist.


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Alano ehemaliges Mitglied

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Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

03.05.2014 um 16:15
@Crusi
aber unter Privatleuten


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Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

03.05.2014 um 16:16
@Alano
Ich gehe auch von Privatleuten aus -.-


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Alano ehemaliges Mitglied

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Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

03.05.2014 um 16:16
@Crusi
ja, dann geht es nicht ohne Vertrag.


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Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

03.05.2014 um 16:16
@Crusi

Das ist leider ein Rechtsgebiet, mit dem ich mich nicht gut auskenne. Ich verstehe aber, dass es da zu Reibungen kommen kann, weil Eigentum von Person A auf Person B übergeht. Hier handelt es sich doch quasi um zwei Willenserklärung - Person A beschenkt und Person B nimmt an. Angebot und Annahme. Ich weiß gerade nur nicht genau, inwiefern hier Schuldrecht Anwendung findet. Es scheint ja zumindest die Möglichkeit des Widerrufs zu geben.

Muss ich mich erstmal schlau machen.


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Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

03.05.2014 um 16:19
@Aldaris
Ist okay. Nur haben mich jetzt diese ganzen unterschiedlichen Meinungen verwirrt, da mir in der BGB-VL erklärt wurde, dass ein Schadensersatzanspruch gegen den Schenkenden bestehen KANN.
Und mich interessiert eben die moralische Komponente, wie eben das gemeine Volk die Sache auffasst.


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Alano ehemaliges Mitglied

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Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?

03.05.2014 um 16:22
Und mich interessiert eben die moralische Komponente, wie eben das gemein Volk die Sache auffasst.
ich zumindest will keine Geschenke haben. Das kann sich der Schenkende selbst in den Hintern schieben.
Ich selbst schenke auch nix.


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