Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?
Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?
03.05.2014 um 16:24Das ist das Verhalten, welches man als dank dann eigentlich machen müsste, es aber nicht tutCrusi schrieb:Und wie fasst man jetzt "groben Undank" auf?
Das Thema ist eigentlich erst ab 22 Uhr ;)
Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?
03.05.2014 um 16:50Ich mache das am Wert des angebotenen Geschenks fest und daran, ob es eine Privatperson ist, zu der ich keine bspw. arbeitsrechtliche Beziehung habe.
Rein Gefühlsmäßig würd ich spontan sagen: Ab einem Wert von 500 Euro würd ich die Verweigerung der Geschenkübergabe durch den Arbeitgeber innerlich nicht mehr unter "dann leck mich doch" verbuchen, sondern es einfordern.
Bei Privatpersonen würd ich es (egal welchen Wertes) immer unter "dlmd" verbuchen, mit Konsequenzen auf die soziale Beziehung, die sich in ihrer Ausprägung am Wert festmachen.
Rein Gefühlsmäßig würd ich spontan sagen: Ab einem Wert von 500 Euro würd ich die Verweigerung der Geschenkübergabe durch den Arbeitgeber innerlich nicht mehr unter "dann leck mich doch" verbuchen, sondern es einfordern.
Bei Privatpersonen würd ich es (egal welchen Wertes) immer unter "dlmd" verbuchen, mit Konsequenzen auf die soziale Beziehung, die sich in ihrer Ausprägung am Wert festmachen.
Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?
03.05.2014 um 20:54Bei uns Österreich ist das ABGB in diesen Belangen relativ permissiv, der Schenkende kann sich hierzulande also ziemlich einfach auf einen Irrtum berufen, auch ohne die rigiden Voraussetzungen von § 871 ABGB. Dadurch zerfallen dann die aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten.
Soviel zur juristischen Facette dieser Problematik. Rein zwischenmenschlich fände ich es hochgradig unanständig, eine Zuwendung aus reiner Freigiebigkeit auf dem Gerichtswege einzuklagen.
Soviel zur juristischen Facette dieser Problematik. Rein zwischenmenschlich fände ich es hochgradig unanständig, eine Zuwendung aus reiner Freigiebigkeit auf dem Gerichtswege einzuklagen.
Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?
03.05.2014 um 20:56Geschenke fordert man nicht ein, nicht zurück und erst recht klagt man sie nicht ein.
Ist einfach schäbig.
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03.05.2014 um 21:57Schon seltsam, warum dazu dennoch ein Gesetz entwickelt wurde...
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05.05.2014 um 09:40wer ruft? :)Aldaris schrieb:Oh, eine Jurastudentin. Frag mal @kleinundgrün , der kennt sich da bestimmt aus.
@Crusi
Rechtlich:
Ein Schenkungsversprechen bedarf der notariellen Beurkundung, um wirksam zu sein. Also wenn Du mir versprichst, mir Dein altes Fahrrad zu schenken, dann kann ich Dich nur dann erfolgreich auf Herausgabe des Fahrrades verklagen, wenn dieses Schenkungsversprechen notariell beurkundet wurde - also quasi wie ein Grundstückskauf.
Dieser Formmangel (also wenn die Beurkundung fehlt) wird geheilt, wenn Du mir das Geschenk tatsächlich übergibst. Dann ist die Schenkung wirksam und dann gilt: Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen.
"Grober Undank" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, d.h. dieser Begriff wird ausgelegt und bestimmt sich u.a. anhand der Beziehung von Schenker und Beschenktem sowie am Wert des Geschenkes.
Moralisch:
Wenn Du mir versprächest, mir Dein altes Fahrrad zu schenken und das auch notariell beurkunden würdest - würde ich Dich nicht verklagen.
Bei einem Schenkungsversprechen über einen Wert von einigen Millionen würde ich darüber nachdenken - je nachdem was eben wertvoller ist: Deine Freundschaft oder eben das Geld. Und ob ich mit der Schenkung fest gerechnet habe und ob ich diese Schenkung quasi von Dir "erwarte".
Na ja, gerade bei wertvollen Geschenken gibt es schon Regelungsbedarf. Außerdem ist eine Schenkung eben ein Rechtsgeschäft wie jedes andere auch.Crusi schrieb:Schon seltsam, warum dazu dennoch ein Gesetz entwickelt wurde...
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05.05.2014 um 11:26
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05.05.2014 um 21:01@kleinundgrün
Also hatte ich von Anfang an recht! Man sollte sich nicht immer von irgendwelchen Usern verunsichern lassen, die meinen, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben :D
Danke für deine verständliche Ausführung :) Freut mich sehr.
Also hatte ich von Anfang an recht! Man sollte sich nicht immer von irgendwelchen Usern verunsichern lassen, die meinen, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben :D
Danke für deine verständliche Ausführung :) Freut mich sehr.
Würdet ihr ein angebotenes Geschenk gegebenenfalls einklagen?
06.05.2014 um 21:26Gesetze, pfff.
Ein Geschenk ist ja etwas das man ohne Gegenleistung bekommen soll. Da ich also, wenn ich ein Geschenk nicht bekomme, nicht schlechter dran bin als wenn es nie angeboten wurde, würde ich es selbstverständlich niemals einklagen.
Ein Geschenk ist ja etwas das man ohne Gegenleistung bekommen soll. Da ich also, wenn ich ein Geschenk nicht bekomme, nicht schlechter dran bin als wenn es nie angeboten wurde, würde ich es selbstverständlich niemals einklagen.
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