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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

336 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sexualstrafrecht Vergewaltigung Feminismus Missbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

12.07.2016 um 12:02
@interrobang
Sind sie eben nicht, denn sie haben eine situation geschaffen, in der der sexuelle übergriff erst möglich wurde.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Von daher lese ich deinen mist auch nicht weiter.
Wie war das? Wenn man nicht weiter weiß wird man persönlich? Vielen dank für das gespräch.

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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

12.07.2016 um 12:04
@interrobang

Das Beispiel ist ja nun Unfug und suggestiv...

Sie müssten eher einen Kreis um das Mordopfer bilden, damit es nicht weglaufen kann.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

12.07.2016 um 12:11
@gastric
Sie haben die straftat nicht begangen. Von daher..

@Fierna
Zitat von FiernaFierna schrieb:Das Beispiel ist ja nun Unfug und suggestiv
Nein. Es erläutert das problem.
Zitat von FiernaFierna schrieb:Sie müssten eher einen Kreis um das Mordopfer bilden, damit es nicht weglaufen kann.
Falsch. Da währe absicht dabei. Die absicht ist aber egal.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

12.07.2016 um 12:12
@interrobang

Was soll da für eine Absicht dabei sein?


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

12.07.2016 um 12:13
@interrobang
Aber sie ermöglicht und damit eine mitschuld.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

12.07.2016 um 12:14
@Fierna
Is dein beispiel. Sag es mir.

@gastric
:troll:


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

12.07.2016 um 12:15
@interrobang
Und das von dir :D


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

12.07.2016 um 12:15
Ansich ist die Gesetzesänderung gut, aber sie gibt auch sehr viel Spielraum für Fehler.

Kurze Story: In meiner Gegend gibt es ein Mädel, was schon zwei Männer der Vergewaltigung bezichtigt hatte. Beide Male stellte sich heraus das es gelogen war. Tja den Männer hilft der Freispruch aber auch nicht viel weiter....Job weg, Ruf im Eimer.

Will damit nur sagen wie viele Männer teils unschuldig vor Gericht landen wegen solcher Vorwürfe, einfach weil es das ultimative Mittel ist jemandem das Leben zur Hölle zu machen. Und durch die §-Änderung kann so was dann wahrscheinlich noch schneller geschehen.

Wenn es wirklich zu einem Zwischenfall gekommen ist, dann bin ich natürlich für eine möglichst hohe Strafe, grade wenn es zum " äußerstem" gekommen ist, denn den seelischen Schmerz kann der Frau dann keiner nehmen.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

12.07.2016 um 12:18
@interrobang

Na ja, sie umzingeln halt gerne, sonst nichts, das hatte ich doch schon erläutert.
Aber ich habe auch noch ein absurdes Beispiel: Ein Typ setzt sich bei einem anderen auf den Oberkörper, 2 andere strangulieren ihn währenddessen. 2x mal Mord, einmal Freiheitsberaubung/evtl noch Körperverletzung oder eher gemeinschaftlicher Mord?


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

12.07.2016 um 12:21
@Fierna
Das währe gemeinschaftlicher Mord. Darum geht es aber nicht.

Es geht um unschuldige. Solche welche (wie zig mal erwähnt)
Keine kenntnis der tat haben.
Keine möglichkeit haben dort einzugreifen.
Damit nicht einverstanden sind.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

12.07.2016 um 12:25
@interrobang
also wenn sie z.B zufällig in eine Gruppe von Dränglern geraten sind? Passiert im Gewühl ja schon mal.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

12.07.2016 um 12:27
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Das währe gemeinschaftlicher Mord. Darum geht es aber nicht.
Doch, es geht darum, dass du siehst, dass das eine das andere bedingt.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Keine kenntnis der tat haben.
Keine möglichkeit haben dort einzugreifen.
Damit nicht einverstanden sind.
Die Möglichkeit einzugreifen besteht und wenn es auch nur nachträglich ist, um weitere Übergriffe zu vermeiden, das wird jedes Gericht einsehen.
Und andererseits haben sie diese Möglichkeit zum Eingriff auch gegenteilig schon wahrgenommen, indem sie Leuten umzingeln, das lässt du nur die ganze Zeit außer acht und zeichnest irgendein Bild, von Leuten, die überhaupt nicht beteiligt sind, was so überhaupt nicht zutrifft.
Dieses Umdrängen ist ein Teil der Tat.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

12.07.2016 um 12:38
@Fierna
Das eine bedingt das andere aber nicht.
Zitat von FiernaFierna schrieb:Die Möglichkeit einzugreifen besteht und wenn es auch nur nachträglich ist, um weitere Übergriffe zu vermeiden, das wird jedes Gericht einsehen.
Und wo ist das problem dabei das dies im Gesetz verankert wird?
Zitat von FiernaFierna schrieb:Dieses Umdrängen ist ein Teil der Tat.
Des Diebstals? Ja.

Des sexuellen übergriffs? Nein.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

12.07.2016 um 12:43
@interrobang

Wieso ist dieses Umzingeln eine Bedingung für den Diebstahl jedoch nicht für den sexuellen Übergriff?


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

12.07.2016 um 12:46
@Fierna
Weil das erstere verabredet war, also konsens der gruppe. Das zweite aber nicht unbedingt.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

12.07.2016 um 12:55
@interrobang

Die Prämisse, die du hier schaffst, ist vollkommener Unfug. Nochmal: Auch bei einem Diebstahl wird vermutlich nur ein Mensch ganz direkt beteiligt sein, warum sollte der Rest der Gruppe dann diese Verabredung/diesen Konsens einräumen, wenn das Leugnen 100%ige Straffreiheit garantiert? Wie gedenkst du unter solchen Umständen irgendeinen Konsens nachzuweisen, wenn die nicht gerade dusselig genug sind, irgendwo Flugblätter zu verteilen?
Vllt sind auch einer oder zwei nur als Mitläufer mitgegangen und finden das mit dem Diebstahl auch nicht so gut im Nachhinein...
Wenn du nur davon ausgehst, was vorher abgesprochen war, führst du das ganz schon von Beginn an ad absurdum, da wir das dann auch nicht für Diebstahl brauchen.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

12.07.2016 um 13:02
@Fierna
Zitat von FiernaFierna schrieb:Auch bei einem Diebstahl wird vermutlich nur ein Mensch ganz direkt beteiligt sein
Bei einem normalen schon. Wen sich aber mehrere dazu verabreden dan nicht.
Zitat von FiernaFierna schrieb: warum sollte der Rest der Gruppe dann diese Verabredung/diesen Konsens einräumen, wenn das Leugnen 100%ige Straffreiheit garantiert?
Wer nicht schuldig ist sollte straffrei bleiben.
Zitat von FiernaFierna schrieb: Wie gedenkst du unter solchen Umständen irgendeinen Konsens nachzuweisen, wenn die nicht gerade dusselig genug sind, irgendwo Flugblätter zu verteilen?
Erwähnte ich schon. Ein zusatz zu dem gesetz der besagt das unschuldige nicht schuldig sind.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

12.07.2016 um 13:12
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Bei einem normalen schon. Wen sich aber mehrere dazu verabreden dan nicht.
Warum? Sie haben genauso wenig oder soviel gemacht wie bei der Nötigung.
Das Problem ist, dass du die Strafbarkeit hier nur in einer Verabredung oder eben nicht siehst und die eigentliche Tat für dich scheinbar vollkommen irrelevant ist.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Wer nicht schuldig ist sollte straffrei bleiben.
Das ist keine Antwort.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Erwähnte ich schon. Ein zusatz zu dem gesetz der besagt das unschuldige nicht schuldig sind.
Auch das ist keine Antwort.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

12.07.2016 um 13:20
@Fierna
Zitat von FiernaFierna schrieb: Sie haben genauso wenig oder soviel gemacht wie bei der Nötigung.
Nein. sie haben weder zur brust gegriffen noch wollten sie es noch konnten sie es verhindern.
Zitat von FiernaFierna schrieb:Das Problem ist, dass du die Strafbarkeit hier nur in einer Verabredung oder eben nicht siehst und die eigentliche Tat für dich scheinbar vollkommen irrelevant ist.
eben nicht. die tat wurde von einem einzigen begangen.
Zitat von FiernaFierna schrieb:Das ist keine Antwort.
doch. den genau darum geht es mir.
Zitat von FiernaFierna schrieb:Auch das ist keine Antwort.
doch. erwähnte ich mehrmals.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

12.07.2016 um 13:24
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Nein. sie haben weder zur brust gegriffen noch wollten sie es noch konnten sie es verhindern.
Doch, sie haben weder in die Tasche gegriffen, noch konnten sie es verhindern.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:eben nicht. die tat wurde von einem einzigen begangen.
Ja, bei dem Diebstahl doch auch.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:doch. den genau darum geht es mir.
Das hat dennoch nichts mit meiner Frage zu tun.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:doch. erwähnte ich mehrmals.
Ja, hat dennoch nichts mit meiner Frage zu tun.


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