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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

336 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sexualstrafrecht Vergewaltigung Feminismus Missbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

15.07.2016 um 13:39
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Dahingehend gibt es immernoch die möglichkeit des eingreifens oder aber distanzierens.
Nein. Dieser zusatz fehlt dem gesetz. Darauf wies ich schon hin.
Zitat von gastricgastric schrieb:Wer weiterhin umdrängt, trägt eine mitschuld.
Zitier die stelle im gesetzestext oder lass die trollerei.

Das steht nirgents und genau darum geht es mir.

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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

15.07.2016 um 13:42
Dir passt doch einzig das Klientel nicht, welches hier betroffen ist.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

15.07.2016 um 14:03
@interrobang
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Nein. Dieser zusatz fehlt dem gesetz. Darauf wies ich schon hin.
Dieser zusatz fehlt in sehr sehr vielen gesetzestexten und wird dennoch täglich in gerichten angewandt. Aus dem einfachen grund, weil man durch eingreifen ein nichteinverstandensein an der tat signalisiert.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Zitier die stelle im gesetzestext oder lass die trollerei.
Was soll ich da zitieren? Das der tatbestand des mdrängens in der gruppe erfüllt sein muss, damit man nach diesem gestezestext überhaupt schuldig ist?

Btw trollerei sind unter anderem permanente wiederholungen und (unterschwellige) "beleidgungen" um reaktionen ausserhalb des themas hervorzurufen. Das kommt grad ausnahmslos von dir.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

15.07.2016 um 14:07
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Dieser zusatz fehlt in sehr sehr vielen gesetzestexten und wird dennoch täglich in gerichten angewandt.
Welche Gesetze sind da problematisch? btw sind qualitativ schlechte gesetze kein grund weitere schlechte gesetze zu beschliesen.
Zitat von gastricgastric schrieb:Was soll ich da zitieren?
Das:
Zitat von gastricgastric schrieb:Wer weiterhin umdrängt, trägt eine mitschuld.
Zitat von gastricgastric schrieb:Das der tatbestand des mdrängens in der gruppe erfüllt sein muss, damit man nach diesem gestezestext überhaupt schuldig ist?
Darum geht es im Gesetz nicht. Es geht darum das die straftat einer person auf mehrere ausstrahlt welche keinen einfluss auf die tat haben.
Zitat von gastricgastric schrieb:Btw trollerei sind unter anderem permanente wiederholungen und (unterschwellige) "beleidgungen" um reaktionen ausserhalb des themas hervorzurufen. Das kommt grad ausnahmslos von dir.
DU trollst hier indem du mich bewusst falsch verstehst. Dumm bist du ja nicht.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

15.07.2016 um 14:28
@interrobang
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Welche Gesetze sind da problematisch?
Problematisch? keins. Aus dem einfachen grund, da vieles über mehrere gesetze verteilt geregelt wird. Hatten wir auch schon das thema.
Zitat von gastricgastric schrieb:Das:
Bist du tatsächlich wirklich und ernsthaft der meinung, dass die umdränger absolut unschuldig an der tat des begrabschens sind, obowhol sie diese tat durch ihr eigenes verhalten hervorgebracht haben? Wie gesagt jeder einzelne kann immernoch eingreifen. Das ist keine frage des gesetztestextes, sondern des gesunden menschenverstandes.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Darum geht es im Gesetz nicht. Es geht darum das die straftat einer person auf mehrere ausstrahlt welche keinen einfluss auf die tat haben.
Sie haben aber nunmal einfluss auf die tat! Derjenige, der daneben steht kann definitiv eingreifen. Der rest regelt sich durch gruppendynamik, da das aktive eingreifen des einen die aufmerksamkeit der gruppe auf sich ziehen wird.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:DU trollst hier indem du mich bewusst falsch verstehst.
Ich verstehe dich nicht bewusst falsch, sondern bin immernoch ganz einfach anderer meinung als du. Sowas solls auch noch geben weißt du?


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

15.07.2016 um 14:31
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Problematisch? keins.
Dan bringe keine als beispiele wen du gar keine benennen kannst.
Zitat von gastricgastric schrieb: obowhol sie diese tat durch ihr eigenes verhalten hervorgebracht haben?
Wie haben sie das getan wen sie von der tat nichts wussten?
Zitat von gastricgastric schrieb: Das ist keine frage des gesetztestextes, sondern des gesunden menschenverstandes.
Gesunder Menschenverstand sagt mir das Unschuldige nicht bestraft werden dürfen.
Zitat von gastricgastric schrieb:Sie haben aber nunmal einfluss auf die tat!
Nein. Wen der Täter alleine gehandelt hat dan haben sie einerlei einfluss.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

15.07.2016 um 14:41
@interrobang
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Dan bringe keine als beispiele wen du gar keine benennen kannst.
Sagmal..... Ich hab direkt geschrieben, dass vieles über andere gesetzte sowieso schon geregelt wird und keines zusatzes bedarf. Bspw wird sowohl beihilfe als auch anstiftung zur straftat bereits im eigenen § behandelt. Wozu also unter jedes gesetz schreiben, wann jemand beihilfe begeht und wann nicht? Wenn etwas anders geregelt werden soll, DANN steht es im betreffenden gesetztestext dazu bspw wie bei deinem schlägerei§, aber sonst finden die anderen gesetztes ganz einfach anwendung, die diesen umstand regeln.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Wie haben sie das getan wen sie von der tat nichts wussten?
Unwissenheit schüzt vor strafe nicht. Wenn ich jemanden festhalte und nciht weiß, was mein gegenüber noch alles ausserhalb des abgesprochenen plant, dann bin ich (solange ich nicht eingreife) auch für die folgetaten verantwortlich.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Gesunder Menschenverstand sagt mir das Unschuldige nicht bestraft werden dürfen.
Das argument wird durch ständige wiederholung auch nicht besser, wenn wir beide schon unterschiedliche vorstellungen davon haben, wann jemand unschuldig ist und wann nicht.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Nein. Wen der Täter alleine gehandelt hat dan haben sie einerlei einfluss.
Einfluss hat man nicht nur vor oder während der tat, sondern auch noch bis zur völligen auflösung der gruppe. Die tat ansich ist geschehen, aber die mitschuld wird durch das weitere handeln der beteiligten nach der tat aber noch vor dem auflösen der umdrängung bestimmt und genau solange hat jeder beteiligte einfluss auf das geschehen.

Wenn einer zurückblebt und weitergrabscht und der rest die situation längst verlassen hat, DANN ist der einfluss nciht mehr gegeben. Solange alle anwesend sind, kann etwas unternommen werden, wenn man mit irgendwas nicht einverstanden ist.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

15.07.2016 um 14:52
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Sagmal..... Ich hab direkt geschrieben, dass vieles über andere gesetzte sowieso schon geregelt wird und keines zusatzes bedarf. Bspw wird sowohl beihilfe als auch anstiftung zur straftat bereits im eigenen § behandelt. Wozu also unter jedes gesetz schreiben, wann jemand beihilfe begeht und wann nicht? Wenn etwas anders geregelt werden soll, DANN steht es im betreffenden gesetztestext dazu bspw wie bei deinem schlägerei§, aber sonst finden die anderen gesetztes ganz einfach anwendung, die diesen umstand regeln.
Der unterschied zum Neuen Gesetz ist eben das mit dem neuen Unschuldige bestraft werden.
Zitat von gastricgastric schrieb:Unwissenheit schüzt vor strafe nicht.
Auch wen man ebenfalls nichts getan hat und keinen einfluss auf die tat hatte?
Zitat von gastricgastric schrieb:Wenn ich jemanden festhalte und nciht weiß, was mein gegenüber noch alles ausserhalb des abgesprochenen plant, dann bin ich (solange ich nicht eingreife) auch für die folgetaten verantwortlich.
Nein.

Wen ich auf der strasse sehe wie einer den anderen verfolgt und der verfolger schreit "haltet den Dieb" und ich den flüchtigen festhalte worauf der verfolger diesen erschiesst. Kann ich am mord nicht wirklich schuldig sein.
Zitat von gastricgastric schrieb:wenn wir beide schon unterschiedliche vorstellungen davon haben, wann jemand unschuldig ist und wann nicht.
Wen jemand eine eine tat nicht beganngen hat, von dieser tat nicht wusste das sie passieren würde und auch keinerlei einfluss auf die tat hatte dan ist diese person eben unschuldig.
Zitat von gastricgastric schrieb:Einfluss hat man nicht nur vor oder während der tat, sondern auch noch bis zur völligen auflösung der gruppe. Die tat ansich ist geschehen, aber die mitschuld wird durch das weitere handeln der beteiligten nach der tat aber noch vor dem auflösen der umdrängung bestimmt und genau solange hat jeder beteiligte einfluss auf das geschehen.

Wenn einer zurückblebt und weitergrabscht und der rest die situation längst verlassen hat, DANN ist der einfluss nciht mehr gegeben. Solange alle anwesend sind, kann etwas unternommen werden, wenn man mit irgendwas nicht einverstanden ist.
In diesem fall vertraue ich lieber auf eine Juristin als auf jemanden dem es egal ist ob unschuldige bestraft werden.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

15.07.2016 um 15:06
@interrobang
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Der unterschied zum Neuen Gesetz ist eben das mit dem neuen Unschuldige bestraft werden.
Ich habe dir doch schon gesagt, dass wir eine unterschiedliche auffassung dessen haben, wann jemand schuldig ist und wann nicht. Kein grund das NOCHMAL zu wiederolen, wenn wir beim begriff "unschuldig" schon nicht auf den gleichen nenner kommen.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Auch wen man ebenfalls nichts getan hat und keinen einfluss auf die tat hatte?
Das mit dem einfluss hab ich dir bereits versucht zu erklären. Nochmal mach ich das nicht :D
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Wen ich auf der strasse sehe wie einer den anderen verfolgt und der verfolger schreit "haltet den Dieb" und ich den flüchtigen festhalte worauf der verfolger diesen erschiesst. Kann ich am mord nicht wirklich schuldig sein.
Ich spreche von "abgesprochen" und du konstruierst sowas daraus?
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Wen jemand eine eine tat nicht beganngen hat, von dieser tat nicht wusste das sie passieren würde und auch keinerlei einfluss auf die tat hatte dan ist diese person eben unschuldig.
Er ist dann unschuldig, wenn er sich durch seine taten von der tat distanziert! In bestimmten situationen MUSS man von folgetaten ausgehen. Umdrängen aufgrund von diebstahl ist eine situation, bei der es eher nahezu nie nur beim diebstahl bleibt.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:In diesem fall vertraue ich lieber auf eine Juristin als auf jemanden dem es egal ist ob unschuldige bestraft werden.
Nur ist der unterschied, dass es mir nicht egal ist ob unschuldige bestraft werden oder nicht. Wir haben immernoch nur unterschiedliche auslegungen von unschuld in diesem falle des umdrängens. Natürlich kannst du künast mehr vertrauen nur bringt uns das in dieser diskussion nicht weiter.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

15.07.2016 um 15:11
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Das mit dem einfluss hab ich dir bereits versucht zu erklären.
Dan erklährs mal. Wie beeinflussen sie es das ein andere seine Hand auf die brust der Frau legt? Telepatie oder Telekinese?
Zitat von gastricgastric schrieb:Ich spreche von "abgesprochen" und du konstruierst sowas daraus?
Ich eben nicht. Mir geht es um die fälle wo der sexuele übergriff nicht abgesprochen war.
Erwähnte ich mehrmals.
Zitat von gastricgastric schrieb:Er ist dann unschuldig, wenn er sich durch seine taten von der tat distanziert!
Also bist du schuldig wen dein freund auf einmal ein Messer zückt und jemanden absticht solange du dich nicht davon distanzierst? Ergibt keinen sinn.
Zitat von gastricgastric schrieb:Nur ist der unterschied, dass es mir nicht egal ist ob unschuldige bestraft werden oder nicht.
Doch ist es. Den du willst sie bestrafen.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

15.07.2016 um 15:19
@interrobang
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Dan erklährs mal. Wie beeinflussen sie es das ein andere seine Hand auf die brust der Frau legt? Telepatie oder Telekinese?
Ich sagte bereits, dass der einfluss nicht mit der beendeten tat aufhört. Man kann auch hinterher noch einfluss haben auf bspw das erneute erheben der hand. Sprich folgehandlungen unterbinden. Und ja das wird im strafrecht täglich angerechnet auch, wenn es nirgends im gesetztestext steht.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Ich eben nicht. Mir geht es um die fälle wo der sexuele übergriff nicht abgesprochen war.
Erwähnte ich mehrmals.
Und ich habe von taten gesprochen, die über abgesprochene taten hinaus verlaufen. Steht da btw auch.
Guckst du:
Zitat von gastricgastric schrieb:Wenn ich jemanden festhalte und nciht weiß, was mein gegenüber noch alles ausserhalb des abgesprochenen plant, dann bin ich (solange ich nicht eingreife) auch für die folgetaten verantwortlich.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Also bist du schuldig wen dein freund auf einmal ein Messer zückt und jemanden absticht solange du dich nicht davon distanzierst? Ergibt keinen sinn.
Nein ich bin schuldig, wenn ich dabei auch noch artig mitmache und bspw dem opfer bewusst den fluchtweg versperre ohne zu wissen, was mein freund da gerade vorhat. Wenn ich unbeteiligt daneben stehe ohne irgendetwas mit dem opfer zutun zu haben (also kein festhalten, kein bein stellen ectpp), DANN bin ich unschuldig. Wenn ich das opfer aber in der situation halte und er nicht fliehen kann, dann trage ich eine mitschuld.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Doch ist es. Den du willst sie bestrafen.
Es ergibt keinen sinn mir etwas unterstellen zu wolllen, was ich nicht will. Du kannst das natürlich behaupten nur solange wir immernoch 2 verschiedene auffassungen von unschuld in diesem fall haben, ist das sinnlos. Jetzt schreibe ich wieder "nein will ich nicht" und das karussel dreht sich und dreht sich.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

15.07.2016 um 17:48
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Und ich habe von taten gesprochen, die über abgesprochene taten hinaus verlaufen. Steht da btw auch.
Guckst du:
Wertlos da man nicht eingreifen kann wen jemanden der frau auf schnell auf die brust grabscht. Trotzdem ist man eines sexualdeliktes schuldig obwahl man nichts zu dieser tat beigetragen hat.
Zitat von gastricgastric schrieb:Nein ich bin schuldig, wenn ich dabei auch noch artig mitmache und bspw dem opfer bewusst den fluchtweg versperre ohne zu wissen, was mein freund da gerade vorhat. Wenn ich unbeteiligt daneben stehe ohne irgendetwas mit dem opfer zutun zu haben (also kein festhalten, kein bein stellen ectpp), DANN bin ich unschuldig. Wenn ich das opfer aber in der situation halte und er nicht fliehen kann, dann trage ich eine mitschuld.
Jeder ist für seine Taten selber verantwortlich. Das nennt man Rechtsstaat und trennt uns von Ländern wie zb Nordkorea.
Zitat von gastricgastric schrieb:Es ergibt keinen sinn mir etwas unterstellen zu wolllen, was ich nicht will.
Du hast es in diesem Post sogar geschrieben.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

15.07.2016 um 17:55
@interrobang
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Wertlos da man nicht eingreifen kann wen jemanden der frau auf schnell auf die brust grabscht. Trotzdem ist man eines sexualdeliktes schuldig obwahl man nichts zu dieser tat beigetragen hat.
und nochmal: Eingreifen geht auch noch nach der tat. Vor der tat wäre kein eingreifen sondern verhindern. Eingreifen geht prinzipiell nur während und nach der tat. Eingreifen geht nur dann nicht mehr, wenn sich der mob aufgelöst hat und das opfer allein ist. Ich behaupte aber jetzt einfach mal kackendreist, dass sich der mob nicht urplötzlich nach dem grabscher in luft auflöst.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Jeder ist für seine Taten selber verantwortlich. Das nennt man Rechtsstaat und trennt uns von Ländern wie zb Nordkorea.
Jap und daher ist auch jeder für taten anderer mitverantwortlich, wenn er aktiv umdrängt und dadurch taten ermöglicht, die sonst nicht geschehen wären.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Du hast es in diesem Post sogar geschrieben.
Wie oft noch, wir haben unterschiedliche ansichten davon, wann jemand unschuldig ist. Es lohnt nicht ddarüber auch nur im ansatz weiter zu diskutieren. Ich verstehe deinen ansatz, teile ihn aber nicht und werde ihn auch nicht teilen.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

15.07.2016 um 19:37
@gastric
Ich bin erstaunt, dass Dir diese "Diskussion" nicht allmählich zu blöd wird :D


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

15.07.2016 um 19:46
Das ist keine Diskussion mehr, sondern Ping-Pong- die gleichen Worte (Ball) werden immer wieder uebers Netz gepostet!
:pony:


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

16.07.2016 um 01:00
Zitat von PestPest schrieb:Ich bin erstaunt, dass Dir diese "Diskussion" nicht allmählich zu blöd wird :D
Geht mir genau so. :D
Zitat von jimmy82jimmy82 schrieb:Grabschen eine Straftat machen ist eh der Witz. Als ob es so schlimm ist wenn einem einer mal kurz an den Arsch packt.
Das würdest du aber mal ganz schnell anders sehen, würde es dich betreffen. Aber so ist es bei Einigen, betrifft es andere, wird es verharmlost ist man selbst betroffen dann wird gejammert.

Erst mal hat jeder das Recht dazu sich nicht intim Berühren zu lassen. Und wie schlimm sowas für einen ist, das hast du nicht zu entscheiden. Nebenbei betrachtet redet man auch von Fällen wo eine Person von mehreren eingekesselt und immer wieder intim Berührt wird, jeder der auch nur halbwegs Denken kann sollte sich zusammenreimen können welche traumatischen Auswirkungen sowas für das Opfer haben kann.

@interrobang

Ich trolle dann auch mal rum, du liegst einfach falsch. Jemand der eine Person mit umdrängt macht sich schuldig, das kannst du drehen und wenden wie du magst, ist aber so.


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