Laubsauger / Laubbläser – gut oder reiner Umweltterror?
22.11.2016 um 02:25Anzeige
de-Ox schrieb:Nicht alle Städte/Gemeinden und auch Privatfirmen haben das Geld um alles auf Akkugeräte umzustellen!Das ist mir klar. Man muss eben in langsamen Schritten wieder von dieser Pflegetechnik wegkommen. Aber wenigstens einen Anfang dahin machen, wäre ja schon eine Einsicht
Ein Akkugerät von einem Namhaften Hersteller kostet etwa das doppelte bis dreifache eines herkömmlichen Gerätes und des weiteren ist es nicht gewährleistet das du mit einer Akkuladung den ganzen Tag arbeiten kannst.
CoffinNail schrieb:Nö, ich verstehe nur nicht wo das Gejammere liegt, denn die rechtliche Lage ist eindeutig.Nö, die rechtliche Lage ist nicht eindeutig. Das Gesetz ist wohl eindeutig. Ein Gesetz darf aber auch nicht gegen ein Recht verstoßen, und da liegt der Knackpunkt
CoffinNail schrieb:Zeige mir doch mal das Gesetz, dann können wir über Widersprüchlichkeiten diskutierenDa bist du jetzt aber eher in der Pflicht das Gesetz zu definieren, das besagt, dass Gerätschaften dieser Art bedingungslos hinzunehmen sind. Ich werde dir dann meine Rechte vortragen :D
Sie dürfen nur von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden.
Wie wehre ich mich als Anwohner oder anderweitig Betroffener gegen die Lärmbelästigung? Fest steht: An Sonn- und Feiertagen muss in Wohngebieten ganztägig Ruhe herrschen. So regelt es die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - auch 32. Bundesimmisionsschutzverordnung (BImSchV)genannt.
Auch an Werktagen gilt bei Laubgebläsen eine Ruhezeit. Sie dürfen nur von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden. Ausnahmen gibt es nur für besonders leise Geräte, die mit dem EG-Umweltzeichen gekennzeichnet sind: Diese darf man werktags zwischen 7 und 20 Uhr benutzen.
– Quelle: http://www.ksta.de/1711244 ©2016 Quelle: http://www.ksta.de/1711244 ©2016
CoffinNail schrieb:Du Vogel, du hast mir widersprochen, also bist du in der Beweispflicht. Aber das du nicht in der Lage bist, will ich dir dann mal zuvorkommenWenn du so auf Regeln und Gesetze pochst, rate ich dir mal die Allmy Regeln durchzulesen. Dann bist du nämlich der Vogel. :D
CoffinNail schrieb:Ich blase also weiter ab 9.00 Uhr und gut ist. Ob es dir passt oder nicht. Ich habe das Recht auf meiner Seite und du hast nur dein BedürfnisMit der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung bewegst du dich mit deiner Dreckströte aber auf dünnem Eis. Das funktioniert aber auch nur solange, wie ich nicht mit einem Dezibelmessgerät neben dir stehe und den Lärmpegel zu Grunde lege :D