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DAS wird dir noch Leid tun!

7 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Bedrohung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1

DAS wird dir noch Leid tun!

18.07.2017 um 12:22
Ist dieser Satz eine Drohung und kann strafrechtliche Konsequenzen haben?

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Ja
5 Stimmen (9%)
Nein
49 Stimmen (91%)

DAS wird dir noch Leid tun!

18.07.2017 um 12:31
Nein rechtlich keine bedrohung. Zu allgemein gehalten, keine ankündigung einer straftat ectpp.

Würde der satz richtung "ich vergewaltige deine kinder und kindeskinder" gehen oder ähnliches, dann wäre es rechtlich eine bedrohung. Es muss eine schwere straftat "angekündigt" werden, die mit mindestens einem jahr freiheitsstrafe geahndet wird, damit du rechtliche schritte einleiten könntest.

Genaueres: Wikipedia: Bedrohung#Die einzelnen Tatbestandsmerkmale


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Jeric ehemaliges Mitglied

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DAS wird dir noch Leid tun!

18.07.2017 um 13:27
@Apoplexia

Wenn wir zwei streiten und ich werfe dir in Rage etwas an den Kopf, könntest du sagen: "Das wird dir noch leid tun"
Vermutlich tut es das, wenn sich die Gemüter beruhigt haben und ich mich reumütig entschuldige. Das wäre als Ausruf somit definitiv keine Drohung, sondern eher eine Schuldzuweisung.

Wenn ich dir im Streit einen Schubser verpasse und du mir dasselbe sagst, könnte ich es als Drohung der Vergeltung oder auch als Schuldzuweisung auffassen.

Es ist die Art der Auslegung, wohl nicht mehr und nicht weniger.


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DAS wird dir noch Leid tun!

18.07.2017 um 15:54
Nö, für sich genommen ist das nicht relevant.

Aber wenn dann irgendwas geschieht und es eine Gerichtsverhandlung gibt und alles, dann kann der Staatsanwalt das natürlich gegen einen verwenden als Indiz:

,,Frau XY, wir haben Ihre Fingerabdrücke auf der Tatwaffe gefunden, Sie hatten ein Motiv und der Zeuge hat ausgesagt, dass Sie am Tag vor der Tat wutentbrannt den Raum verließen und riefen:,Das wird dir noch Leid tun!' ".


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DAS wird dir noch Leid tun!

18.07.2017 um 18:33
@Kc
In diesem Fall hätten die Fingerabdrücke sehr viel mehr Gewicht.


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DAS wird dir noch Leid tun!

18.07.2017 um 19:05
@AlteTante

Die Aussage ist ein Indiz, Fingerabdrücke ein Beweis.

Vor Gericht läuft es doch so, vereinfacht, dass der Staatsanwalt die Richterin von der Schuld des Angeklagten überzeugen muss.
Und der Anwalt von der Unschuld.
Der Staatsanwalt tut das, indem er alles auftischt, was für die Schuld des Angeklagten spricht.

Eben Fingerabdrücke an der Tatwaffe, Motiv, Gelegenheit, aber auch Indizien, wie der wütende Ausruf kurz vor der Tat:,Das wird dir noch Leid tun!".
Der Satz allein bringt niemanden in den Knast. Er kann aber zur Summe beitragen, logisch.

Die Richterin wird sich sagen:,,Der Angeklagte hatte ein Motiv, er hatte die Gelegenheit, seine Fingerabdrücke sind auf der Tatwaffe, das Alibi ist löchrig und kurz zuvor hat er noch gedroht - das sieht für mich klar nach schuldig aus."


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DAS wird dir noch Leid tun!

19.07.2017 um 16:23
Danke für die Antworten, habt mir da um einiges weitergeholfen :)


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