@Luminita Richtig. Und ein Personenbezug liegt genau dann vor, wenn eine Information Rückschlüsse auf eine natürliche Person zulässt, auch wenn dies nur mit einem gewissen Aufwand möglich ist.
Es muss auch nicht zwingend ein direkter Personenbezug vorliegen, es reicht schon ein indirekter. Für einen indirekten Personenbezug genügt bereits eine IP-Adresse, ein anonymisierter Benutzername, oder eine Beschreibung äußerlicher Mekmale wie z.B. ein kleiner dicker Mann, der gestern um 8:30 Uhr am Bahnsteig 9 im Hauptbahnhof eine Zeitung las ...
Informationen, mit denen eine Person unwiderruflich nicht mehr festgestellt werden kann, unterliegen auch nicht dem Datenschutz.
Ich glaube daher auch nicht, dass z.B. die kürzliche Umbenennung eines Users in "Anonym7213" ausreichend ist, da hier sicher noch viele genau wissen, wer gemeint ist. Zudem sind auch noch alle Beiträge dieser Person vorhanden und lassen sich eindeutig zuordnen. Statt "Anonym7213" hätte man auch "Rudi Rüpel" schreiben können, hätte keinen Unterschied gemacht.
ApexOne schrieb:DSVGO? Ob das hier eine Selbstverpflichtung ist...oder in Süd Korea das Gleiche gilt? Hmm..
Das Forum ist hier in D zugänglich, daher gilt sie auch hier, selbst wenn es in SK so etwas gar nicht gibt.