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Autocorsos verbieten?

75 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Brauchtum, Autocorso, Fußballanhänger ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Doors ehemaliges Mitglied

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Autocorsos verbieten?

30.05.2023 um 11:09
In der StVO, § 30 (1) heisst es:
Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php

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Autocorsos verbieten?

30.05.2023 um 11:24
@Doors
Ein Autocorso hat doch einen Zweck.


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30.05.2023 um 11:32
Zitat von krungtkrungt schrieb:Man könnte vielleicht auch formulieren, daß hier der Autocorso zum "Meinungsausdruck" "mißbraucht" wurde. 😮
Was sollte denn der ursprüngliche, nicht missbräuchliche Sinn und Zweck eines Autocorsos incl lautem Gehupe sein?

Produziert übrigens auch Stau
Was, wenn dadurch Rettungsfahrzeuge an ihrem Fortkommen behindert werden?
Oder Menschen nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen?

Wird das so hitzig diskutiert, wie bei den sog. Klimakleber:innen?
Ich habe das Thema Autokorso bisher nicht so intensiv verfolgt.

Ich finde Autokorso überflüssig und nervig. Finde es allerdings nicht notwendig, alles was ich nervig finde verbieten zu lassen.

Tatsächlich kenne ich die Rechtslage überhaupt nicht, was das Thema Autokorso angeht.
Ist das erlaubt?
Oder ist das verboten, aber geduldet?
Wie sieht's rechtlich aus?


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Autocorsos verbieten?

30.05.2023 um 17:38
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ein Autocorso hat doch einen Zweck.
Ist bestimmt Auslegungssache. Prahlen zu wollen kann ja schließlich auch Zweck eines Korsos sein.

Ob dieser Zweck (prahlen) allerdings auch juristisch anerkannt werden würde oder doch eher unter unnütz fallen könnte?



Ich denke ist am Ende eine Einzelfallfrage. Also unter welchen Umständen ein Autokorso als unnützes Hin- und Herfahren angesehen werden kann und ob sich dadurch auch andere belästigt gefühlt haben. Bspw. durch permanentes Hupen oder aufheulen der Motoren oder so.

Ps.
Nur meine Einschätzung bzw. Vermutung als Laie.


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Autocorsos verbieten?

30.05.2023 um 18:54
Soweit mir bekannt ist, bedürfen Autocorsos einer Genehmigung durch das Ordnungsamt der betroffenen Kommune.
Und diese befindet damit ob der Zweck des Corsos genehmigbar ist.

Hierzu STVO §30 Abs. 1 und 2.. Dort wird aber noch mehr Güterverkehr und Verkehr ab Sonn-und Feiertagen geregelt.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
(2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. Das Verbot gilt nicht für

1.
kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
1a.
kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
2.
die Beförderung von

a)
frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
b)
frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
c)
frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
d)
leicht verderblichem Obst und Gemüse,

3.
die Beförderung von Material der Kategorie 1 nach Artikel 8 und Material der Kategorie 2 nach Artikel 9 Buchstabe f Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1; L 348 vom 4.12.2014, S. 31),
4.
den Einsatz von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen im Falle eines Unfalles oder eines sonstigen Notfalles,
5.
den Transport von lebenden Bienen,
6.
Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach den Nummern 2 bis 5 stehen,
7.
Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

(4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind
Neujahr;
Karfreitag;
Ostermontag;
Tag der Arbeit (1. Mai);
Christi Himmelfahrt;
Pfingstmontag;
Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland;
Tag der deutschen Einheit (3. Oktober);
Reformationstag (31. Oktober) in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen;
Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland;
1. und 2. Weihnachtstag.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html

Die Frage bleibt, ob ein Autocorso im Sinne einer spontanen "Kundgebung" ohne Genehmigung erlaubt ist. 😎


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Autocorsos verbieten?

30.05.2023 um 20:57
Zitat von krungtkrungt schrieb:Die Frage bleibt, ob ein Autocorso im Sinne einer spontanen "Kundgebung" ohne Genehmigung erlaubt ist. 😎
Eine valide Antwort ist wohl eher in einem Jura-Forum als in einem Mystery-Forum zu erwarten.


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Autocorsos verbieten?

30.05.2023 um 21:22
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Eine valide Antwort ist wohl eher in einem Jura-Forum als in einem Mystery-Forum zu erwarten.
Eine Anwort werden wahrscheinlich auch die Juristen nur für eine bestimme Fallkostellation geben können. 😎


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Autocorsos verbieten?

30.05.2023 um 21:58
Zitat von krungtkrungt schrieb:Eine Anwort werden wahrscheinlich auch die Juristen nur für eine bestimme Fallkostellation geben können
Ja, höchstwahrscheinlich nur dann. Pauschal dürften Autokorsos auch ohne Anmeldung nämlich nicht verboten sein.

Dürfte auf die Umstände des Einzelfalls ankommen.


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30.05.2023 um 23:32
also ich kenne hier Corsos auch wenn ne Heirat (glaube nicht dass das immer Türken sind) ist, die sind aber hier in der Kleinstadt eher ziemlich klein/kurz und die hupen auch rum. stört mich aber nicht weiter.. aber ich denke wenn das eine so große Hochzeit wie bei manchen ist, dann sollte man davon absehen die Stadt lahmzulegen. 200 Autos sind eindeutig zu viel für so etwas..


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Autocorsos verbieten?

31.05.2023 um 10:25
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Tatsächlich kenne ich die Rechtslage überhaupt nicht, was das Thema Autokorso angeht.
Ist das erlaubt?
Zitat von krungtkrungt schrieb:Die Frage bleibt, ob ein Autocorso im Sinne einer spontanen "Kundgebung" ohne Genehmigung erlaubt ist.
Relativ simpel... spontane autokorsos werden geduldet, können aber auch als ordnungswidrigkeit gewertet werden.
Autokorsos per se sind in Deutschland nicht verboten. Die Behinderung (oder Gefährdung) anderer Verkehrsteilnehmer, Lärmbelästigung und unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften sind allerdings nicht erlaubt und stellen jeweils eine Ordnungswidrigkeit dar.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/autokorso/
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:In Deutschland hat sich keiner zu freuen und wenn doch, dann bitte daheim im Keller.
Warnhinweis... dieser satz kann sarkasmus enthalten, sarkasmusallergiker bitte jetzt wegsehen.
Autoland deutschland, wo man sich einem autokorso anschließen muss, um seiner freude ausdruck zu verleien. Sonst merken es die anderen nicht :troll:


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31.05.2023 um 10:27
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:also ich kenne hier Corsos auch wenn ne Heirat (glaube nicht dass das immer Türken sind) ist, die sind aber hier in der Kleinstadt eher ziemlich klein/kurz und die hupen auch rum. stört mich aber nicht weiter.. aber ich denke wenn das eine so große Hochzeit wie bei manchen ist, dann sollte man davon absehen die Stadt lahmzulegen. 200 Autos sind eindeutig zu viel für so etwas..
Für Hochzeiten erlaubt, wenn es "wenige" Autos sind. Aber z. Bsp. für Fußballanhänger oder andere "Emotionalkundgebungen" nicht?! 😋😎


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31.05.2023 um 10:32
Zitat von gastricgastric schrieb:Relativ simpel... spontane autokorsos werden geduldet, können aber auch als ordnungswidrigkeit gewertet werden.
Na, ja! Eine ziemliche "Wischiwaschi"-Auslegung, welche nach weitreichender und umfassender Klarstellung geradezu schreit. Oder? 😎


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31.05.2023 um 10:59
Zitat von gastricgastric schrieb:Autoland deutschland, wo man sich einem autokorso anschließen muss, um seiner freude ausdruck zu verleien.
Wer sagt, dass man sich anschließen muss? Ich glaube, die sind da tolerant und sehen drüber weg, wenn du nicht mitmachst.


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31.05.2023 um 11:20
Zitat von krungtkrungt schrieb:Eine ziemliche "Wischiwaschi"-Auslegung, welche nach weitreichender und umfassender Klarstellung geradezu schreit.
Hab ich doch verlinkt. Behinderung/gefährdung/(lärm)belästigung/ unnützes hin- und herfahren in geschlossenen ortschaften kann geahndet werden. Solange sich niemand beschwert und nichts passiert, wird es geduldet. Wie klar willst du es noch?

@Frau.N.Zimmer
Ich habe den sarkasmus doch markiert..... Du darfst auch zum rechtfertigen gern in den keller gehen. Ich stoße dazu und freue mich ok? :D


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31.05.2023 um 12:18
Zitat von gastricgastric schrieb:kann geahndet werden. Solange sich niemand beschwert und nichts passiert, wird es geduldet.
Eben! Wischiwaschi! "... kann .... wenn..... geduldet ......" 😂🤣😎


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31.05.2023 um 12:40
@krungt
Ok dann in einfacherer sprache. sinnlos huppen = verboten, sinnlos innerorts rumfahren = verboten, jemanden gefährden = verboten, jemanden behindern = verboten. Machste nicht, darfste als korso rumfahren.

Vlt noch einfacher: du nix machen böse böse, dann du dürfen. Wenn du doch machen böse böse, dann du müssen hoffen auf nettes mensch in blau blau.


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31.05.2023 um 12:51
Zitat von gastricgastric schrieb:Ok dann in einfacherer sprache. sinnlos huppen = verboten, sinnlos innerorts rumfahren = verboten, jemanden gefährden = verboten, jemanden behindern = verboten. Machste nicht, darfste als korso rumfahren.
Ach! Wenn es sinvoll ist, dann ist der Korso gestattet.

Tja. Der sinnvolle Sinn liegt halt oft im Auge des Betrachters.

Es wird immer einen geben, welcher die "Sinnhaftigkeit der Mehrheit" nicht als sinnvoll sieht. Somit bleibt alles relativ und unbestimmt. 😎


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31.05.2023 um 12:53
Im Moment sind über zwei Drittel dafür Autokorsos zu verbieten. Das ist Fakt. 🤔


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31.05.2023 um 13:40
@krungt
Hä?
Das Hupen innerhalb geschlossener Ortschaften darf nur zu einem einzigen Zweck erfolgen: um andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr zu warnen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 StVO).
Quelle: https://www.sos-verkehrsrecht.de/c/hupen/

Hupen in geschlossenen ortschaften aus anderen gründen = böse böse.
Das planlose Herumfahren ist in Deutschland verboten.
Quelle: https://www.antenne.de/experten-tipps/verbraucherschutz/sinnlose-autofahrten-sind-verboten-diese-regel-kennt-fast-niemand

Rumfahren des rumfahrens wegen = böse böse.
Zitat von krungtkrungt schrieb:Ach! Wenn es sinvoll ist, dann ist der Korso gestattet
Korso grundsätzlich gestattet, ABER.... nix hupen, nix ziellos fahren, nix gefährden, nix belästigen.

Hupenloser korso zur nächsten eisdiele = gut gut.
Hupender korso ohne ziel = böse böse.

Aber: Böse böse wird meist geduldet, solange sich niemand beschwert. Gut gut ist erlaubt.
Zitat von krungtkrungt schrieb:Somit bleibt alles relativ und unbestimmt. 😎
Alles ziemlich bestimmt.


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31.05.2023 um 13:49
Zitat von gastricgastric schrieb:Alles ziemlich bestimmt.
Genau! Bestimmt unbestimmt. 😎


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