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Burkaverbot in Europa

26.485 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Islam, Frankreich, Belgien ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Burkaverbot in Europa

06.10.2011 um 17:57
die muslime nehmen aber nicht nur aus dem quran sie nehmen auch hadithe ....

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Burkaverbot in Europa

06.10.2011 um 17:58
@hanan123
Ja die lieben Hadithe die teilweise dem Koran wiedersprechen und ihn erneuern dürfen...


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Burkaverbot in Europa

06.10.2011 um 18:02
wo bitte wiedersprechen sie den QURAN?


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Burkaverbot in Europa

06.10.2011 um 18:03
@hanan123
Gehört nicht zum Thema ^^ bei interesse kannst mich per pn anschreiben oder in einen dazugehörigen Tread.

Ich poste es auch hier rein. Der schleier hat nichts mit dem Islam zu tun.
http://de.qantara.de/Kampf-um-Symbole/836c799i1p279/


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Burkaverbot in Europa

06.10.2011 um 18:16
@interrobang
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Der schleier hat nichts mit dem Islam zu tun.
Eben, deswegen kann man sich auch nicht auf das Grundgesetz berufen bzgl. "freier Religionsausübung"....


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Burkaverbot in Europa

06.10.2011 um 18:23
Dies ist eine kurze Abhandlung über das Tragen des Niqābs (Gesichtsverschleierung) in den 4 madhāhib (Rechtschulen).


Inhaltsverzeichnis

1. Mālikī Fiqh

2. Ḥanbalī Fiqh

3. Shāfiʿī Fiqh

4. Ḥanafī Fiqh

5. Schlusswort


1. Mālikī Fiqh


Imām Mālik (raḥimullāh) war der Meinung, dass eine muslimische Frau dazu verpflichtet ist, ihr Gesicht und ihre Hände zu bedecken.


Shaykh al-Munāğid sagte:

"Die korrekte Ansicht ist, dass eine Frau ihren kompletten Körper verhüllen muss, sogar das Gesicht und die Hände. Imām Aḥmad sagte, dass sogar die Fingernägel der Frau ʿAwrah sind und dies ist auch die Ansicht von Imām Mālik."

(Fatwā Islām Q&A Frage Nr. 21536)


Desweiteren sagt Shaykh al-Munāğid folgendes in einer anderen Fatwā, in der er über die Ansicht der Mālikī-Gelehrten bzgl. Niqāb spricht:

"...daher ist es für eine Frau in ihrer Ansicht verboten hinauszugehen vor Nicht-Maḥrams mit einem entblößten Gesicht." (Fatwā Islām Q&A Frage Nr: 68152)


Shaykh al-Islām ibn Taymiyyah (raḥimullāh) sagte:

"Es scheint so, als wenn es die Meinung von Aḥmad ist, dass jedes Teil des Körpers ʿAwrah ist, sogar die Nägel und das ist auch die Ansicht von Mālik."

(Majmū’ al-Fatāwā, 22/110)


Eine weitere Aussage von Shaykh ibn Taymiyyah lautete:


"Die richtige Meinung bei der Rechtschule von Ḥanbal und Mālik ist, dass es Pflicht ist alles zu bedecken, außer einem oder zwei Augen um den Weg zu sehen."

(Ḥiğāb wa Safur S. 10)



An diesen Fatāwā lässt sich die Wichtigkeit der Verschleierung der muslimischen Frau erkennen, da wie oben erwähnt Imām Mālik der Ansicht war, dass selbst die Fingernägel zur Schönheit einer Frau gehören.

Auch der bekannte Muffasīr Imām al-Qurtubī, welcher der madhhāb von Imām Mālik folgte vertrat die Ansicht, dass der Niqāb Pflicht ist, denn er sagte:


"Alles an einer Frau ist ‘Awrah’ (verhüllungsbedürftig); ihr Gesicht, Körper und Stimme, wie zuvor erwähnt. Es ist nicht erlaubt, irgend etwas davon preiszugeben, außer in Situationen der Notwendigkeit."

(Al-Ğāmi’ li Ahkāmil Qur'ān)


Aus dieser Aussage lässt sich schließen, dass selbst die Stimme der Frau zur ʿAwrah gehört subḥānallāh.

Desweiteren sagte Imām al-Qurtubī (raḥimullāh) in seinem Tafsīr:


"Der Ğilbāb ist ein Kleidungsstück, welches den gesamten Körper bedeckt...

Ibn 'Abbās und 'Ubaidah As-Salmāni sagten, dass er vollständig um den Körper der Frau gebunden wird, so dass nichts mehr sichtbar ist, außer einem Auge, mit dem sie den Weg sehen kann." [Tafsīr Al-Qurtubī; Sūra 33:59]


An dieser Aussage lässt sich erkennen, dass Imām al-Qurtubī meint, dass die Frau nur ein einziges Auge zeigen darf, wenn sie andernfalls den Weg nicht sehen könnte. Dies war z.B. auch die Ansicht von dem Ṣaḥābī Ibn ʿAbbās (Allāhs Wohlgefallen auf ihm), wie man aus der Aussage von Qurtubī entnehmen kann.

Nun führe ich einmal folgende Aussage von ibn al-ʿArabi (raḥimullāh) an, der ebenfalls der Rechtschule von Imām Mālik folgte.

Er (Ibn al-ʿArabi al-Mālikī) sagte:


"Die komplette Frau ist ʿAwrah; ihr Körper und ihre Stimme. Es ist also nicht erlaubt, dass sie dies enthüllt." (Ahkām al-Qurʾān)

Folgendes Zitat lässt sich aus "al-Ğāmiʾ li Ahkām al-Qurʾān 14/227" entnehmen:


"Für mehr Informationen über die Meinungen der Mālikī fuqahaʾ bezüglich der Verpflichtung für die Frau der Gesichtsverschleierung; siehe in: al-Maʾyār al-Muʾarrab von al-Wanshirīsi 10/165, 11/226 und 229, Mawāhib al-Ğalīl von al-Hattāb 3/141, al-Dhakhīrah von al-Qurāfi 3/307 und Hāshiyat al-Dasūqi ʿ


Dies alles waren eindeutige Beweise, dass die korrekteste Ansicht in der Rechtschule von Imām Mālik ist, dass eine Frau dazu verpflichtet ist, den Niqāb bzw. die burqaʾ zu tragen und Allāh weiß es am Besten.




2. Ḥanbalī Fiqh


Wie man aus dem 1. Kapitel (Mālikī Fiqh) an den Aussagen von Shaykh al-Munāğid und Shaykh al-Islām ibn Taymiyyah erkennen kann, ist es ebenfalls die Ansicht von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal (raḥimullāh), dass die muslimische Frau die Pflicht hat den Niqāb zu tragen.

Es wurde von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal überliefert, dass er sagte:


"Die Fingernägel der Frau sind ʿAwrah. Wenn sie also das Haus verlässt, soll sie nichts von sich zeigen. Selbst ihre Ledersocken soll sie nicht zeigen, weil die Ledersocken die Form der Füße zeigen." (al-Furuʾ 1:601)


An dieser Aussage sieht man ganz klar, dass es sehr wichtig ist, dass die muslimische Frau darauf Acht gibt, dass sie überhaupt nichts von sich preisgibt; selbst die Form der Füße sollten nicht erkennbar sein.



al-Ḥafiz ibn al-Qayyīm al-Ğawziyyah, welcher der Rechtschule von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal angehörte, sagte folgendes zu der weiblichen ʿAwrah:


"Die ʿAwrah wird in 2 Arten unterteilt: Die ʿAwrah im Gebet und die ʿAwrah beim Anschauen. Eine Frau darf ihr Gebet verrichten, wenn die Hände und das Gesicht unverschleiert sind, jedoch darf sie so nicht auf dem Markt, oder auf Versammlungen erscheinen. (d.h. es ist nicht erlaubt, wenn die Frau hinausgeht mit unbedecktem Gesicht und unbedeckten Händen.)"

(Tahdhīb as-Sunan und Iʿlam al-Muwaqicīn 2:80)



Desweiteren wissen wir, dass Shaykh ibn ʿUthaymīn (raḥimullāh), welcher ebenfalls der Ḥanbalī-Rechtschule folgte, auch die Ansicht hatte, dass der Niqāb Pflicht ist.

Er (Shaykh ibn ʿUthaymīn) sagte nämlich:


"Die islāmische Kleidung verbirgt den gesamten Körper...

Nur durch die vollständige Bedeckung, Gesicht und Hände eingeschlossen, kann eine Frau nicht erkannt werden. Dies war das Verständnis und die Praxis der Ṣaḥāba und sie waren die beste Gemeinschaft, die edelste aus der Sicht von Allāh ta 'ālā, mit dem vollständigsten Imān und den edelsten Charaktereigenschaften.

Wie können wir von diesem Weg abweichen?" (Hiğāb Seite 12, 13)


Auch Shaykh bin bāz (raḥimullāh) war ein Gelehrter des Fiqh von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal und er sah Niqāb ebenfalls als verpflichtend an. In einer Fatwā wurde er gefragt, ob man im Gebet Handschuhe tragen darf und er antwortete, dass man dies während des Gebets machen darf, jedoch führte er an, dass die Frau im Gebet kein Niqāb tragen soll; aber nur dann, wenn keine Nicht-Maḥram Männer anwesend sind, denn er (bin bāz) sagte:


"Wenn Nicht-Verwandte Männer anwesend sind, dann muss sie ihr Gesicht, genauso wie den restlichen Körper, bedecken." (Islāmic Fatāwā Regarding Women S. 105-106)



Zum Schluss führe ich noch eine Aussage von Shaykh al-Islām ibn Taymiyyah (raḥimullāh) an. Er war auch ein sehr bekannter Shaykh der Ḥanbalī-Rechtschule.

Er (ibn Taymiyyah) sagte:


"Das Wort „Ğilbāb" ist ein Tuch, dass Ibn Mas´ūd (Allāhs Wohlgefallen auf ihm) als einen Umhang beschrieb, der den ganzen Körper mit Kopf, Gesicht und Händen bedeckt. Deshalb ist es für eine Frau nicht erlaubt, ihr Gesicht und Hände in der Öffentlichkeit zu zeigen."
(Fatāwā Band 2, S. 110)


Aus diesen Fatāwā (Rechtsgutachten) lässt sich schließen, dass die korrekte Meinung in der Rechtschule von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal ist, dass die Frau ihr Gesicht und ihre Hände bedecken muss. In dieser Rechtschule ist es also eine Pflicht für die Frau, den Niqāb bzw. die burqaʾ zu tragen und Allāh weiß es am Besten.



3. Shāfiʾī Fiqh

Bisher haben wir erfahren, was die Meinung von Imām Mālik (raḥimullāh) und von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal (raḥimullāh), bezüglich Niqāb ist. Nun schauen wir einmal was die madhhab von Imām ash-Shāfiʾī(raḥimullāh) dazu sagt.


In einer Fatwā von "Islamweb" heißt es:

"Nach der Ḥanbalī-Rechtschule und nach der korrekten Ansicht der

Shāfiʾī-Rechtschule, sollte sie ihr Gesicht und ihre Handflächen vor

fremden Männern bedecken, da dies zur ʿAwrah gehört."

(Islamweb Fatwā Nr. 81554)


Ibn Ḥağar al-ʿAsqalānī (raḥimullāh) folgte der Rechtschule von ash-Shāfiʾī und er sagte:


"Es hat nicht aufgehört, die Gewohnheit der Frau zu sein, in den älteren Generationen und in den neueren Generationen, dass sie ihr Gesicht vor nicht-verwandten Männern bedeckt." (Fatḥ al-Bāri 9:235)



In einem Ḥadīth, welcher von Abū Dāwūd überliefert wurde heißt es:


"....sie nahmen ihre Übergewänder und machten Schleier aus ihnen."



Zu dieser Überlieferung sagte al-ʿAsqalānī folgendes:


"Diese Aussage (Sie machten Schleier aus ihnen) bezieht sich auf das

Bedecken des Gesichtes." (Fatḥ al-Bāri)



Man erlebt heutzutage traurigerweise viele Muslime, die behaupten, dass die heutige Frau nicht dazu verpflichtet ist, die Gesichtsverschleierung zu tragen. Es wird behauptet, dass es nur eine Pflicht für die Generation des Gesandten Allāhs (Allāhs Segen und Heil auf ihm) war. Ich möchte nun einmal eine Aussage von Imām as-Suyūṭī (raḥimullāh) anführen, welcher ebenfalls ein Gelehrter der Rechtschule von Imām ash-Shāfiʾī war.

Er (as-Suyūṭī) sagte:


"Der Vers über Ḥiğāb betrifft jede Frau. Darin liegt die Verpflichtung auf ihnen, dass sie ihre Köpfe und Gesichter bedecken." (Istinbāt at-Tanzīl 3:118)



Hieraus lässt sich ganz klar schließen, dass der Niqāb eine Pflicht für alle ist subḥānallāh.

Es gibt noch viele weitere Gelehrte bzw. Imāme der Shāfiʾī-madhhab, welche der Meinung sind, dass die muslimische Frau ihr Gesicht und ihre Hände bedecken muss. Darunter auch Imām Ibn Rislān, welcher folgendes sagte:


"Die Muslime stimmen überein, dass es für die Frau verboten ist, das Haus mit unverschleiertem Gesicht zu verlassen." (Nayl al-Awṭār Sharḥ Muntaq al-Akhbār 6:11)



Desweiteren wurde von Imām ash-Shirbinī in al-Mughnī al-Muhtāğ verzeichnet, dass Imām as-Subkī folgendes sagte:


"...das Gesicht und die Hände einer Frau sind ʿAwrah beim Anschauen,

jedoch nicht im Gebet."

Imām as-Subkī folgte ebenfalls der Rechtschule von Imām ash-Shāfiʾī.


Imām Muḥammad aṣ-Ṣanaʿnī (auch ein Anhänger des Shāfiʾī-Fiqh) erklärte auch, dass die Frau im Gebet nicht die Hände und nicht das Gesicht bedecken muss. Doch, was ist, wenn die Frau außerhalb des Gebetes ist und wenn fremde Männer sie anschauen? In diesem Fall

sagt Imām aṣ-Ṣanaʿnī:


"Wenn ein Mann die Frau ansieht, dann gehört jedes Körperteil von ihr zur ʿAwrah."

(Subul as-Salām Sharḥ Bulūgh al-Marām)



Zum Abschluss kann auch in diesem Kapitel wieder gesagt werden, dass die korrekteste Meinung der Shāfiʾī-Rechtschule ist, dass die muslimische Frau dazu verpflichtet ist, ihr Gesicht und ihre Hände zu bedecken und folglich den Niqāb bzw. die burqaʾ zu tragen und Allāh weiß es am Besten.



4. Ḥanafī Fiqh

Nun kommen wir zu der Rechtschule von Imām Abū Ḥanifa (raḥimullāh) und die bekannteste Meinung in der Ḥanafi-madhhab ist, dass der Niqāb keine allgemeine Pflicht ist, doch in Zeiten der Fitnah zur Pflicht wird.

Um zu verdeutlichen, wie diese Fitnah zu verstehen ist, führe ich einmal eine Aussage von Anwār ʿAlī Ādam al-Mazahirī an, welcher in einer seiner Fatāwā folgendes sagte:

"Imām Shāfiʾī, Imām Mālik und Imām Aḥmad ibn Ḥanbal sind der Meinung, dass der Niqāb (die vollständige Bedeckung des Gesichts und der Hände mit einem kleinen Augenschlitz, womit man sehen kann) verpflichtend (fard) ist. Imām Abū Ḥanifa sagt, dass der Niqāb "wāğib" ist und dass das Gesicht und die Hände sichtbar sein dürfen, vorrausgesetzt, dass keine Angst besteht, dass der Anblick des weiblichen Gesichts reizvoll ist. Wenn die geringste Chance besteht, dass in dem Betrachter die Begierde entsteht (mit Begierde ist gemeint, dass der Betrachter das weibliche Gesicht sieht und er denkt, dass sie schön aussieht; damit sind keine sexuellen Gedanken gemeint), dann ist es ḥarām (verboten) für die Frau, wenn sie ihr Gesicht und ihre Hände zeigt."

(entommen aus ibnfarooq.tripod.com)


An dieser Aussage sieht man ganz klar, dass Imām Abū Ḥanifa der Meinung ist, dass der Niqāb zur Pflicht wird, sobald schon die kleinste Gefahr besteht, dass ein fremder Mann die muslimische Frau hübsch finden könnte.


Nun führe ich etwas aus einer Fatwā von "Islamweb" an, in der ebenfalls erklärt wird, was die Ḥanafī-Gelehrten meinen, wenn sie sagen, dass der Niqāb "in Zeiten der Fitnah" zur Pflicht wird:

"Die Gelehrten haben ihre Aussagen schon seid langer Zeit bestätigt, dass eine muslimische Frau ihr Gesicht und ihre Hände bedecken muss, wenn das Risiko der Fitnah (Versuchung) besteht. Mit Fitnah (Versuchung) ist gemeint, wenn die Frau schön aussieht, oder wenn sich die Unmoral verbreitet hat, oder wenn sich die unzüchtigen Menschen weit verbreitet haben."

(Islamweb Fatwā Nr. 81554)

Wenn man sich heutzutage umsieht, wie extrem die Fitnah verbreitet ist und wie extrem sich die Unzucht unter der Menschheit verbreitet hat, dann merkt man ganz schnell, dass es in der heutigen Zeit einfach nur das Beste und vorallem das Sicherste sein kann, wenn sich die muslimische Frau von Kopf bis Fuß verschleiert, wa Allāhu aʿlam.

Diesbezüglich sagt Ibn Nujaym (raḥimullāh), welcher der Ḥanafī-Rechtschule folgte:

"Unsere Gelehrten erklärten: Es ist der Frau verboten ihr Gesicht unbedeckt zu lassen, während sie unter Männern ist; in unserer Zeit, aufgrund der Fitnah!"

(al-Baḥr ar-Rāʾiq Sharḥ kanz ad-Daqāʾiq)

Ibn Nujaym sagte also, dass die muslimische Frau in seiner Zeit ihr Gesicht verdecken muss, aufgrund der Fitnah. Er meint also damit, dass in seiner Zeit, die Zeit der Fitnah ist, von der Imām Abū Ḥanifa sagt, dass in dieser Zeit der Niqāb zur Pflicht wird.

Man muss dabei sagen, dass Ibn Nujaym schon c.a. im Jahre 970 n.d.H., also ungefähr im Jahre 1563 verstorben ist. Wenn im Jahre 1563 laut den Ḥanafī-Gelehrten der Niqāb schon zur Pflicht geworden ist, wie ist es dann erst in unserer Zeit, im Jahre 2011, wo die Fitnah sehr gewaltig ist.

Außerdem muss man erwähnen, dass es einige Ḥanafī-Gelehrte gibt, die den Niqāb als allgemeine Pflicht ansehen, darunter auch Imām Abū Bakr al-Ğassās, welcher in der Erläuterung des Qurʾān folgendes schrieb:

"Der jungen Frau wurde angeordnet ihr Gesicht zu bedecken, wegen der Keuschheit und Schamhaftigkeit, sodass die Verdorbenen keine Begierde nach ihr empfinden."

(Aḥkām al-Qurʾān 3:458)


Auch Imām Sarkhasi (raḥimullāh), welcher ebenfalls der Ḥanafī-madhhab folgte, sagte:

"Das Verbotene daran, eine Frau anzuschauen, ist aufgrund der Fitnah (Versuchung) und die Gefahr der Fitnah kommt, wenn man das Gesicht der Frau anschaut, denn die meisten attraktiven Eigenschaften befinden sich im Gesicht; viel mehr als auf irgendwelchen anderen Körperteilen." (al-Mabsūṭ 10:152)

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die korrekteste Meinung in der madhhab von Imām Abū Ḥanifa ist, dass der Niqāb zur Pflicht wird, bei der kleinsten Fitnah.

Jede, die in dieser Meinung der Ḥanafī-Rechtschule folgt, muss schauen, ob sie in einer Zeit lebt, in der fremde Männer ihr Gesicht schön finden könnten und jeder weiß, wie schlimm die Fitnah heutzutage ist. Aus diesem Grund ist auch in der Ḥanafī-Rechtschule das Beste und das Sicherste, wenn die muslimische Frau den Niqāb bzw. die burqaʾ trägt und Allāh weiß es am Besten.


5. Schlusswort

Am Ende dieser Abhandlung lässt sich schlussfolgern, dass es laut den Rechtschulen (madhāhib) das Beste ist, wenn die muslimische Frau ihr Gesicht und ihre Hände verschleiert. Die korrekteste Ansicht der Mālikī-, Ḥanbalī- und Shāfiʾī-Rechtschule ist, dass die Ganzkörperverschleierung (einschließlich Gesicht und Hände) verpflichtend ist und laut der Ḥanafī-Rechtschule wird es zur Pflicht, wenn Fitnah entsteht und, wie im 4. Kapitel aufgeführt, war schon zu der Zeit von Ibn Nujaym, der ein Gelehrter der Ḥanafī-Rechtschule war, die Fitnah so groß, dass der Niqāb zur Pflicht wurde.

Es lässt sich also im Großen und Ganzen sagen, dass die meisten Gelehrten den Niqāb als fard (verpflichtend) ansehen und dies ist auch in Bezug auf Qurʾān und Sunnah die richtigste Meinung. Man muss verstehen, dass das Gesicht das Körperteil ist, worauf die Leute als Erstes achten und deshalb ist eine große Fitnah, wie auch Shaykh al-Fawzān (möge Allāh ihn bewahren) sagte:

"Die korrekte Ansicht, die anhand der Beweise gezeigt wurde, ist, dass das Gesicht der Frau ʿAwrah ist, welches man bedecken muss. Es ist der verführerischte Teil ihres Körpers, denn das Erste, worauf die Menschen gucken, ist das Gesicht, deshalb ist das Gesicht die größte ʿAwrah der Frau." (Islām Q&A Frage Nr. 21134)


Auch der Ṣaḥābī (Gefährte des Propheten Muḥammad ṣalla-llāhu ʿalaihi wa salām) Ibn ʿAbbās (raḍiallāhu ʿanhu), war der Meinung, dass der Niqāb fard ist, denn er sagte:

"

Allāh hat uns befohlen; wenn eine Frau bei Notwendigkeit ihr Haus verlässt, dann soll sie ihr Gesicht ab der Oberseite des Kopfes mit einem Ğilbāb bedecken und nur ein einziges Auge darf sie zeigen." [Tafsīr Ibn ʿAbbās; Sūra 33:59]

Und wer hat den Islām nach dem Propheten (ṣalla-llāhu ʿalaihi wa salām) am Besten verstanden? Seine Gefährten!

Möge Allāh, gepriesen und erhaben ist er, uns alle rechtleiten und ein korrektes Verständnis für den Islām geben āmīn.



يَا أَيُّهَا النَّبِيُّ قُلْ لِأَزْوَاجِكَ وَبَنَاتِكَ وَنِسَاءِ الْمُؤْمِنِينَ يُدْنِينَ عَلَيْهِنَّ مِنْ جَلَابِيبِهِنَّ


ذَٰلِكَ أَدْنَىٰ أَنْ يُعْرَفْنَ فَلَا يُؤْذَيْنَ ۗ وَكَانَ اللَّهُ غَفُورًا رَحِيمًا



O Prophet!

Sage deinen Frauen,Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen einen Teil ihres Überwurfs über sich herunterziehen. So werden sie eher erkannt und nicht belästigt. Allāhs Vergebung und Barmherzigkeit sind unermesslich. (33:59)


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Burkaverbot in Europa

06.10.2011 um 18:32
@hanan123

Wen interessieren in diesem Zusammenhang die Meinung von Imamen?

Niemanden!

Wenn die Aussagen von Imamen Allgemeingültigkeit für den Islam hätten, dann gute Nacht!

Gleiches gilt für Fatawa!


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Burkaverbot in Europa

06.10.2011 um 18:35
und was ist mit hadithen den die muslime nehmen von QURAN und Sunnah (hadithe ueberlieferungen) ....


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Burkaverbot in Europa

06.10.2011 um 18:36
keiner der rechtsschulen sagt das der islam nicht zum islam gehoert... entweder pflicht oder stark empfehlendswert....


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Burkaverbot in Europa

06.10.2011 um 18:37
@hanan123
wie willst du eigentlich einen mann kennen lernen ?

ganz praktische frage, oder ?

buddel


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Burkaverbot in Europa

06.10.2011 um 18:40
@hanan123
Zitat von hanan123hanan123 schrieb:keiner der rechtsschulen sagt das der islam nicht zum islam gehoert
häh?
Zitat von hanan123hanan123 schrieb:und was ist mit hadithen den die muslime nehmen von QURAN und Sunnah
Ganz einfach:
Im islamisch-religiösen Gebrauch bezeichnet der Begriff die Überlieferungen über Mohammed: über seine Anweisungen, nachahmenswerte Handlungen, Billigungen von Handlungen Dritter, Empfehlungen und vor allen Dingen Verbote und religiös-moralische Warnungen, die im Koran als solche nicht enthalten sind.
Die Summe dieser Überlieferungen mit ihrem normativen Charakter bilden die Sunna des Propheten und sind somit Teil der religiösen Gesetze im Islam; sie ist nach dem Koran die zweite Quelle der islamischen Jurisprudenz
Bedeutet: Hat mit dem Koran nichts zu tun und daher nicht allgemein gültig!

Wenn hier mal die Sharia ausbricht, kann man über Hadithe und Sunna sprechen...bis dahin gilt: Die Religionsausübung gem. dem Koran wird durch ein Burkaverbot (oder Verbot des Ganzkörperschleiers) NICHT eingeschränkt.

Wer sie in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus trägt, kann das unbehelligt tun.


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06.10.2011 um 18:51
@hanan123
Könntest du mal quellenangaben dazugeben?


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06.10.2011 um 18:54
@interrobang

http://my-niqab.npage.de/der_niq%C4%81b_in_den_vier_rechtschulen_35342688.html (Archiv-Version vom 03.07.2011)

ich glaub, da hat @hanan123 das her.


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06.10.2011 um 18:55
http://my-niqab.npage.de/der_niq%C4%81b_in_den_vier_rechtschulen_35342688.html (Archiv-Version vom 03.07.2011)


@hanan123

Wenn du künftig Texte kopierst und hier einfügst, dann wirst du bitte die Quelle mit angeben.


Oh...ein Dank an die aufmerksamen User. :D


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06.10.2011 um 18:57
@Merlina
@munZouR
Vielen dank.


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06.10.2011 um 19:03
@hanan123
Ich finde es bezeichnend das auf dieser seite kaum etwas vom Koran genannt wird und wen dan verstümmelt und ohne jeglichen Kontext.
Lies dir das hier mal durch.
http://derglaube.wordpress.com/2010/02/02/ist-die-burka-oder-der-niqabgesichtsverschleierung-pflicht/


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Burkaverbot in Europa

14.03.2013 um 19:26
Burkaverbot in Deutschland - was haltet ihr davon?


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14.03.2013 um 19:30
nix


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Burkaverbot in Europa

14.03.2013 um 19:45
@Nevis
Zitat von NevisNevis schrieb:Burkaverbot in Deutschland - was haltet ihr davon?
Müsste es schon längst geben.


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Burkaverbot in Europa

22.09.2013 um 18:31
Jetzt hat das Tessin ein Burkaverbot erlassen

http://www.spiegel.de/politik/ausland/schweiz-tessin-stimmt-fuer-burka-verbot-a-923774.html


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Burkaverbot in Europa

22.09.2013 um 18:42
@querdenkerSZ

Das stört nun Frau Illi, hat sie doch ein Ferienhaus dort, verflixt aber auch. Sonst scheints ja keinen zu stören noch beeinträchtigen, da wie gesagt von Fr.Illi ist es «Als würde man Walfang im Zürichsee verbieten» ! :D
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/12178828

Da fragt man sich nur, haben Politiker nichts anderes zu tun?

Hankerum, wenn Nora von jetzt an das Ganze etwas lockerer sieht und ihre Ferien im Tessin mit unbedecktem Gesicht verbringen muss, freuen sich vielleicht ihre Kinder. Aha, so sieht Mami draussen aus!


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Burkaverbot in Europa

22.09.2013 um 19:22
jaja... die direkte Demokratie...


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Burkaverbot in Europa

25.09.2013 um 18:27
Hallo Ihr Lieben, ich werde meinen Account hier löschen.
ABER : )
Mal an die lieben gutgläubigen gerichtet. Hat hier irgendwer mal den Koran gelesen und verstanden? Hier gibt es einen Fred, der die PI-News (ein Medium) in Frage stellt.
Es gab auch mal Medien, die sind einfach verbrannt worden. Ein Schelm, wer da Böses denkt. Dass sich hier Mods öfters mal in Diskussionen einbringen, finde ich auch, na ja, interessant.
Heute ist es noch Ganz weit Weg (Quelle: Shrek :), es kann aber auch schon morgen im KaDeWe sein.
Wer Nachrichten liest, unterwegs die Augen offen hat und informiert ist, ist klar im Vorteil.
Dieser Vorteil wird durch Medienzensur glasklar untergraben.


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Burkaverbot in Europa

25.09.2013 um 18:37
@Eisblumenxxx
Glasklar wird untergraben dass die Mehrheit der Muslime sich von extremistischer Haltung distanziert und durchaus fähig ist, die Religion Islam innerhalb der int.Menschenrechte auszuüben .


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Burkaverbot in Europa

25.09.2013 um 18:43
@lilit
Glasklar ist, das der Islam KEINE andere Religion neben sich duldet. Nachrichten schauen und in die Länder reisen bildet :)
Glaub mir. Lese doch mal den Koran ganz genau. Es gibt keinen "abgeschwächten" Koran.
Das ist nur Taktik, um das Vertrauen zu gewinnen.
Ach was solls. Glaube, was Du willst. Ihr werdet schon sehen.


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