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CoA 2013 - R2 D05 M01 - Todesstrafe verbieten ja/nein ?

29 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2013, Todesstrafe, Allmystery Clash ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Begründung: Auf Wunsch.

CoA 2013 - R2 D05 M01 - Todesstrafe verbieten ja/nein ?

01.04.2013 um 12:43
cde1cc R2 D5 M1Original anzeigen (0,4 MB)
533af1 GegnerR2D5M1
THEMA

Todesstrafe verbieten?

<table border="0" cellpadding="7" cellspacing="10"><tr><td>Beginn:</td><td>04.04.2013 / 20:00 Uhr</td></tr><tr><td>Ende:</td><td>05.04.2013 / 20:00 Uhr</td></tr><tr><td>Dauer:</td><td>24 Stunden</td></tr><tr><td>Anzahl der Beiträge:</td><td>max. 10 pro Teilnehmer</td></tr><tr><td>Anzahl der Worte:</td><td>max. 1000 pro Beitrag</td></tr><tr><td>Links pro Beitrag:</td><td>max. 3</td></tr></table>
Jury:
Aldaris / Dr.AllmyLogo / BlackPony / individualist / Mantrailer

Regeln:
Allmystery-Wiki: Clash of Allmystery 2013


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Hammelbein Diskussionsleiter
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CoA 2013 - R2 D05 M01 - Todesstrafe verbieten ja/nein ?

04.04.2013 um 20:09
Ich kann leider keine weiteren Personen zu der Gruppe hinzuladen.

@fumo
@Sturmkrähe

Wir müssen in diesem Fall leider warten bis Curtis wieder da ist.


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CoA 2013 - R2 D05 M01 - Todesstrafe verbieten ja/nein ?

04.04.2013 um 20:17
SO, ich bitte die Verspätung zu entschuldigen, privat habe ich es leider nicht ganz pünktlich geschafft.

Es geht gleich los.


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CoA 2013 - R2 D05 M01 - Todesstrafe verbieten ja/nein ?

04.04.2013 um 20:18
Bitte nun würfeln, um zu ermitteln, wer den Clash beginnt.


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04.04.2013 um 20:20fumo hat gewürfelt: 1

CoA 2013 - R2 D05 M01 - Todesstrafe verbieten ja/nein ?

04.04.2013 um 20:32
Wie in der Vergangenheit üblich: Nach Ablauf von einer Wartezeit von 15 Minuten und Abwesenheit eines Clash.Teilnehmers, beginnt der anwesende Clash-Teilnehmer mit seinem ersten Beitrag.

Gezählt wird die Zeit heute ab meinem ersten Beitrag 20:17 Uhr, dass bedeutet, dass Fumo JETZT um 20:32 Uhr beginnen kann.

Viel Erfolg.


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CoA 2013 - R2 D05 M01 - Todesstrafe verbieten ja/nein ?

04.04.2013 um 21:24
`Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. [...] Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher Strafen oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.` (1)

So lauten die Artikel 3 und 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet worden sind.

Und obwohl mittlerweile weltweit 193 Staaten dieser Organisation angehören und sich zu diesem Vertragswerk bekannt haben, werden die damals vereinbarten Beschlüsse - gerade im Hinblick auf die Menschenrechte - noch immer von einer Vielzahl von Mitgliedern gebrochen.

Am deutlichsten zeigt sich dies an der Verhängung und dem Vollzug der Todesstrafe; einer grausamen und verachtenswerten Art und Weise, vermeintliche Gerechtigkeit seitens einer Gesellschaft zu üben.

Weltweit sitzen etwa 18.750 Menschen in einer Todeszelle und erwarten ihre Exekution und das nicht nur für abscheuliche und schreckliche Vergehen, wie man meinen könnte, sondern auch für einfache "Delikte", wenn man sie denn so nennen möchte, wie Ehebruch, der im UN-Mitgliedsland Iran mit dem Tode durch Steinigung bestraft werden kann.

Die Steinigung ist in ihrer Grausamkeit und Abscheulichkeit kaum zu überbieten, wie der folgende Auszug aus dem Strafgesetzbuch der Islamischen Republik Iran belegen wird.

"Artikel 102:
Bei der Steinigung wird der Mann bis unter den Gürtel und die Frau bis unter die Brust in einer Grube eingegraben. Dann wird die Steinigung vollstreckt.
[...}
Artikel 104:
Die Steine dürfen bei der Steinigung nicht so groß sein, daß die Person getötet wird, wenn sie von einem oder zwei davon getroffen wird, und auch nicht so klein, daß man sie nicht mehr als Steine ansehen kann." (2)

Außer im Iran ist die Steinigung in mindestens 8 weiteren Ländern und Provinzen als mögliches Mittel zur Vollstreckung eines Todesurteils legitimiert.

Da die Steine nicht zu groß sein dürfen und es ausdrücklich nicht gewünscht ist, dass 1-2 davon zum Tode führen, kann eine solche Strafe sehr langwierig und qualvoll sein, bis sie zum Tode führt.

Darf es jedoch sein, dass sich eine Gesellschaft, die Recht sprechen möchte, die Unrecht vergelten will, Methoden befleißigt, die den Foltermethoden des Mittelalters nicht unähnlich sind?

Nein, das darf nicht sein und von daher ist die Todesstrafe abzulehnen, da sie in ihrem Vollzug grausam und barbarisch ist.



Literaturverzeichnis:

(1) Müller, Frank: Streitfall Todesstrafe. Mit einem Vorwort von amnesty international. 1. Aufl. Düsseldorf: Patmos Verlag 1998. S. 7.

(2) Müller, FranK: [vgl. 1]. S. 86.


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fumo ehemaliges Mitglied

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CoA 2013 - R2 D05 M01 - Todesstrafe verbieten ja/nein ?

04.04.2013 um 23:37
Doch auch vermeintlich "humanere" Tötungsmethoden, wie die letale Injektion (Giftspritze), die in den letzten Jahren verstärkt in den USA bei Hinrichtungen eingesetzt wird, birgt hohe Leidensrisiken für die Verurteilten.

Ich spreche hierbei noch nicht einmal von fehlerhaft dosierten Medikamentenmischungen, die im Laufe der "Hinrichtungsforschung" stets optimiert wurden, sondern von Zwischenfällen, auf die keine Forschung der Welt Einfluss nehmen kann.

Im Jahre 1985 wurde in den USA beim Verurteilten Stephen Morrin die Injektionsnadel mehrfach falsch gesetzt, da es Probleme gab, eine Vene zu finden. Das Gift floss in Arterien und Muskelgewebe, was dazu führte, dass die Injektionsnadel während des Tötungsvorgangs mehrfach neu gesetzt werden musste. Diese qualvolle Prozedur erstreckte sich über einen Zeitraum von 40 Minuten.(1)

Im Jahre 1988 platzte während der Hinrichtung von Raymond Landry ein Injektionsschlauch, was dazu führte, dass nicht die benötigte Menge an Medikamenten in seinen Körper fließen konnte, um ihn zu töten. Der Tötungsvorgang musste daraufhin unterbrochen werden, um Landry einen neuen Venenzugang zu legen. (2)

Ferner kann es bei der Verabreichung des nur kurz wirkenden (5-15 Minuten) Medikaments Thiopental, was Verurteilten in den USA zur Betäubung vor der Injektion des Giftcocktails gespritzt wird, zu einer Unterdosierung kommen, was den Patienten während der Verabreichung des Giftes erwachen lassen kann und ihm dadurch einen schmerzhaften Tod beschert. Wie der Spiegel am 24.04.2007 berichtete, geht aus Hinrichtungsunterlagen hervor, dass bis zu 40% der Verurteilten während ihrer Tötung noch bei Bewusstsein gewesen sein könnten. (3)

Diese Beispiele verdeutlichen, dass selbst bei gängigen Hinrichtungsmethoden, die "humaner" eingestuft werden als beispielsweise die Gaskammer, der elektrische Stuhl oder der Galgen, nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Unglücksfällen kommt, welche den Verurteilten ungewollt quälen.

Man könnte an dieser Stelle anführen, dass es gerecht sei, wenn ein Verbrecher, der Leid und Elend über ein Opfer und dessen Familie und Freunde gebracht hat, gequält und gefoltert wird,
doch stellt sich dann die Frage, was eine Gesellschaft, die eine solche Quälerei duldet oder legitimiert, moralisch noch vom Täter unterscheidet.

Beide Parteien quälen, beide Parteien foltern; eine davon - die Gesellschaft - im Namen des vermeintlichen Rechts und der vermeintlichen Moral; das ist der einzige Unterschied.

Eine Gesellschaft, die in ihrem moralischen Verhalten jedoch dem Täter überlegen sein möchte, darf nicht den Fehler machen, sich in ihrem Verhalten und ihrer Rechtssprechung auf die Stufe des Täters zu stellen. Sie zeigt ihre Überlegenheit und ihre Vorbildfunktion gegenüber ihrer Bevölkerung darin, dass sie Mittel und Wege findet (lebenslängliche Freiheitsstrafen), Individuen zu richten und zu bestrafen, ohne sie dabei zu quälen und zu foltern.



Literaturverzeichnis:

1. Müller, Frank: Streitfall Todesstrafe. Mit einem Vorwort von amnesty international. 1. Aufl. Düsseldorf: Patmos Verlag 1998. S. 52.
2. Müller, Frank: [vgl. 1]. S. 52.
3. http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/gift-hinrichtung-henker-verstehen-ihr-handwerk-nicht-a-479027.html


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CoA 2013 - R2 D05 M01 - Todesstrafe verbieten ja/nein ?

05.04.2013 um 11:15
Hallo und guten Morgen :)

Ich möchte mich zunächst bei allen, vor allem aber bei fumo, dafür entschuldigen, dass ich gestern Abend nicht pünktlich anwesend war. Ich habe es schlichtweg vergessen. Das tut mir sehr Leid.


Nun zum Thema:

Aus "Allgemeine Erklärung der Menschrechte"

Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.


In diesen drei Artikeln der Menschenrechtserklärung werden Worte benutzt wie "alle, jeder, niemand". Diese Worte lassen keine Ausnahme zu, jeder Mensch kann sich auf diese Rechte berufen, jedem Menschen stehen sie zu.

Jedem?

Ein Mann, der eine Frau so brutal vergewaltigt hat, dass sie nie wieder in der Lage sein wird, Kinder zu bekommen, hat sich nicht darum gekümmert, dass der Frau, die er gegen ihren Willen verletzt, erniedrigt und missbraucht, mit "Würde und Rechten" geboren wurde. Er handelt nicht vernünftig und begegnet ihr sicher nicht mit "Brüderlichkeit".

Jemand, der ein wehrloses und unschuldiges Kind missbraucht oder tötet, einen kleinen Menschen, der sich nicht zu Wehr setzen kann, ignoriert das Recht auf "Freiheit und Sicherheit" des Kindes, er tritt dieses Recht mit Füßen.

Ein Entführer / Eine Entführerin, der/die das Opfer gefangenhält, quält, misshandelt, nur, um vielleicht eine Geldsumme zu erpressen, handelt nicht nach den Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte.

Wieso sollen den "Tätern" Rechte eingeräumt werden, die sie bei ihren "Opfern" sträflich missachtet haben? Das "Opfer" wird umgebracht, ermordet - es ist tot. Der Täter hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht interessiert. Wieso also sollte man ihm dieses Recht zusprechen?

Meiner Meinung nach, um der Einfachheit halber bei diesem Beispiel zu bleiben, hat ein Mensch, der einen anderen Menschen umbringt, sein eigenes Recht auf Leben verwirkt. Denn wieso so ihm etwas zustehen, das er bei anderen nicht würdigt?


An meinen Beispielen ist schon zu sehen, dass ich die Todesstrafe bei kleineren Delikten für unangebracht halte und distanziere mich ausdrücklich davon. Denn die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein.
Außerdem spreche ich nur von den Fällen der Todesstrafe, bei denen die Sachlage ganz eindeutig ist und die Schuld zweifellos feststeht. Man könnte so weit gehen, dass die Todesstrafe nur bei Geständnissen angebracht ist.



(Ich muss mich an dieser Stelle kurz entschuldigen, ich werde in einem zweiten Post noch genauer auf die Argumente von fumo eingehen. Zuvor muss ich allerdings etwas erledigen und ich hoffe, dass euch diese kleine Unterbrechung nicht stört :) ) to be continued...


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CoA 2013 - R2 D05 M01 - Todesstrafe verbieten ja/nein ?

05.04.2013 um 13:14
Fortsetzung: (entschuldigt bitte die Unterbrechung)
Zitat von fumofumo schrieb:Weltweit sitzen etwa 18.750 Menschen in einer Todeszelle und erwarten ihre Exekution und das nicht nur für abscheuliche und schreckliche Vergehen, wie man meinen könnte, sondern auch für einfache "Delikte", wenn man sie denn so nennen möchte, wie Ehebruch, der im UN-Mitgliedsland Iran mit dem Tode durch Steinigung bestraft werden kann.
Wie ich bereits kurz erwähnte, bin auch ich ein Gegner der Todesstrafe, wenn es um Delikte und kleinere Vergehen geht. Vor allem dann, wenn kein Mensch zu Schaden gekommen ist. Die Todesstrafe kann meiner Meinung nach nur dann verhängt werden, wenn eine besondere Schwere der Schuld gegeben und die Sachlage absolut eindeutig ist. Sie darf nicht angewandt werden, wenn die Schuld des "potenziellen Täters" nicht eindeutig feststeht. Hier kann man kurz darüber nachdenken, wann das überhaupt jemals der Fall ist. Man könnte zur Bedingung machen, dass nur dann die Todesstrafe verhängt wird, wenn der "Täter" entweder gestanden hat oder die Beweislage absolut erdrückend ist, seine Tat beispielsweise auf einer Videoaufnahme zu sehen ist, etc. Mit dieser kurzen Ausführung möchte ich deutlich machen, dass ich nicht blind für die Todesstrafe stimme. Nicht jedes falsche Handeln darf mit dem Tode bestraft werden und dort, wo auch nur der geringste Zweifel an der Schuld des "Täters" besteht, darf sie schon gar nicht verhängt werden, denn trotz allem: "in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten" und nicht "in dubio exanimare - im Zweifel töten".
In diesem Sinne kann ich @fumo also bei diesem Argument nur zustimmen, es ist absolut falsch, jemanden wegen eines Deliktes zum Tode zu verurteilen.
Die Steinigung ist in ihrer Grausamkeit und Abscheulichkeit kaum zu überbieten [...]
Auch hier stimme ich @fumo zu, die Steinigung ist mit Sicherheit eine grausame und auch rückständige Art der Todesstrafe, die so nicht vollzogen werden darf. Andererseits sprechen wir hier vom Iran, der im Vergleich zu Europa einen ganz anderen Kulturkreis mit eigenen Traditionen und Gebräuchen darstellt. Aus unserer Sicht ist die Steinigung an sich absurd und unmenschlich, da es bei dieser Tötungsmethode beabsichtigt ist, den Verurteilten leiden zu lassen. Doch ich wehre mich dagegen, die Gebräuche des Irans mit europäischen Maßstäben zu messen, da der Iran auch in anderen Belangen den europäischen Verhaltensweisen widerspricht.
Zitat von fumofumo schrieb:Ich spreche hierbei noch nicht einmal von fehlerhaft dosierten Medikamentenmischungen, die im Laufe der "Hinrichtungsforschung" stets optimiert wurden, sondern von Zwischenfällen, auf die keine Forschung der Welt Einfluss nehmen kann.

Im Jahre 1985 wurde in den USA beim Verurteilten Stephen Morrin die Injektionsnadel mehrfach falsch gesetzt, da es Probleme gab, eine Vene zu finden. Das Gift floss in Arterien und Muskelgewebe, was dazu führte, dass die Injektionsnadel während des Tötungsvorgangs mehrfach neu gesetzt werden musste. Diese qualvolle Prozedur erstreckte sich über einen Zeitraum von 40 Minuten.(1)

Im Jahre 1988 platzte während der Hinrichtung von Raymond Landry ein Injektionsschlauch, was dazu führte, dass nicht die benötigte Menge an Medikamenten in seinen Körper fließen konnte, um ihn zu töten. Der Tötungsvorgang musste daraufhin unterbrochen werden, um Landry einen neuen Venenzugang zu legen. (2)
Hier fielen mir zuerst die Jahreszahlen auf, 1985 und 1988. Die genannten Beispiele für fehlerhafte Hinrichtungen liegen fast 30 Jahre zurück, man darf annehmen, dass die Methoden der "humanen" Hinrichtung in der Zwischenzeit optimiert wurden.

Heute werden die Hinrichtungen durch die letale Injektion, also durch die "Giftspritze" medizinisch überwacht und ein genaues Vorgehen wird eingehalten:

Die tödliche Injektion läuft also in drei Schritten ab:

Der Verurteilte wird betäubt, wobei die Dosis des Betäubungsmittels so hoch angesetzt wird, dass allein sie bereits tödlich sein könnte.
Alle Muskeln mit Ausnahme des Herzens werden gelähmt, die Erstickung beginnt.
Das Herz hört auf zu schlagen, der Mensch stirbt.

Quelle: wikipedia.de


Ein Gefängnisarzt im US-Bundesstaat Missouri berichtet über den Ablauf einer Hinrichtung mit der Giftspritze: "Der Gefangene wird von zwei Wärtern in den Raum mit der Liege gebracht. Er wird auf den Rücken gelegt und in dieser Position mit Fesseln an Beinen, Bauch und Brust fixiert. Der Arm, in den die Nadel eingeführt wird, wird ausgestreckt festgeschnallt. Der Anästhesist führt eine 16er Nadel und ein Plastik-Katheder in den Arm ein. Auf ein Signal hin wird ein Knopf der Injektionsmaschine gedrückt. Die erste Flüssigkeit, ein Narkotikum wird injiziert. Nach einer Minute wird ein weiteres Mittel zugeführt, das zum Atemstillstand führt. Mein Platz ist hinter einem Schirm und ich überwache die Herztätigkeit des Gefangenen auf einem EKG-Monitor. Während dieser beiden ersten Phasen ist das EKG normal. Zum Schluß wird Potassium injiziert, und erst jetzt sind Veränderungen auf dem EKG zu sehen."
Quelle: http://www.amnesty.de/umleitung/1998/deu05/031 (Archiv-Version vom 01.11.2012)

Es sollen bei dieser Hinrichtungsart Pannen und Qualen bewusst vermieden werden, was an sich für die ausführenden Organe spricht.


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CoA 2013 - R2 D05 M01 - Todesstrafe verbieten ja/nein ?

05.04.2013 um 13:14
Zitat von fumofumo schrieb:Man könnte an dieser Stelle anführen, dass es gerecht sei, wenn ein Verbrecher, der Leid und Elend über ein Opfer und dessen Familie und Freunde gebracht hat, gequält und gefoltert wird,
doch stellt sich dann die Frage, was eine Gesellschaft, die eine solche Quälerei duldet oder legitimiert, moralisch noch vom Täter unterscheidet.

Beide Parteien quälen, beide Parteien foltern; eine davon - die Gesellschaft - im Namen des vermeintlichen Rechts und der vermeintlichen Moral; das ist der einzige Unterschied.
Die Moral. DAS Argument schlechthin, das nur schwierig zu widerlegen ist.
Was ist Moral?

sittliches Empfinden, Verhalten eines Einzelnen, einer Gruppe; Sittlichkeit
Quelle: duden.de

Für @fumos Argument spricht natürlich auch die "goldene Regel", die wir wohl alle bereits in der Grundschule gelernt haben: Was Du nicht willst, das man Dir tu', das füg' auch keinem anderen zu.

Ich selbst bin aber eher für das biblische Gegenargument: Auge um Auge, Zahn um Zahn. Wieso soll ein Mensch, der die Menschenrechte ignoriert und den Wert eines anderen Menschen herabstuft, mit moralischem Verhalten belohnt werden? In meinen Augen hat er ab dem Zeitpunkt, in dem er gegen die Menschenrechte verstößt, sein eigenes Recht auf Leben verwirkt und muss dafür mit seinem Leben bezahlen. Plastisch ausgedrückt am Beispiel Mord: Der "Täter" hat ein Leben genommen und zahlt dafür mit seinem eigenen.

Moral ist schön und gut, sie bringt aber den Angehörigen keine Genugtuung, gibt ihnen nicht das Gefühl, dass der "Täter" für sein schreckliches Vergehen "bezahlt" hat. Sie lässt die Mutter, deren Kleinkind vergewaltigt, misshandelt und getötet wurde, nachts nicht besser schlafen. Nur die Todesstrafe bringt ihr ein klein wenig den Glauben an Gerechtigkeit zurück. Nicht die Moral, die den "Täter" verschont und vielleicht durch einen Justizirrtum nach einigen Jahren wieder auf freien Fuß setzt.

Moral ist edel und gut. Doch der "Täter" hat nicht edel und gut gehandelt, er hat sich verhalten wie ein Tier. Also muss er auch so behandelt werden.
Doch das ist auch nur zum Teil richtig, denn meiner Meinung nach gibt es kein Tier, das sich Artgenossen gegenüber nur halb so grausam verhält wie der Mensch es tut.
Zitat von fumofumo schrieb:Eine Gesellschaft, die in ihrem moralischen Verhalten jedoch dem Täter überlegen sein möchte, darf nicht den Fehler machen, sich in ihrem Verhalten und ihrer Rechtssprechung auf die Stufe des Täters zu stellen. Sie zeigt ihre Überlegenheit und ihre Vorbildfunktion gegenüber ihrer Bevölkerung darin, dass sie Mittel und Wege findet (lebenslängliche Freiheitsstrafen), Individuen zu richten und zu bestrafen, ohne sie dabei zu quälen und zu foltern.
Ein gutes Argument, das muss ich zugeben, auch wenn die Wortwahl "Gesellschaft" unglücklich finde. Die Gesellschaft mag zulassen, dass die Todesstrafe vollstreckt wird, doch ausführendes Organ ist letztendlich der Staat/das Land/die Regierung. Und das "Gesellschaft" nicht gleich "Regierung" ist, wissen wir ja selbst.
Die Regierung in diesem Sinne hat eine Vorbildfunktion, das ist absolut richtig. Sie hat aber auch die Pflicht, ihre Bürger zu schützen. Und die Schutzpflicht steht meiner Meinung nach über der Vorbildfunktion.

Dieser Schutz besteht nicht nur aus tatsächlichen Akten, sondern auch aus Präventivmaßnahmen. Wenn die Menschen wissen, dass auf bestimmte Vergehen (die festgelegt werden müssen), die Todesstrafe steht, werden sie es sich zweimal überlegen, ob sie ein solches Vergehen begehen oder nicht. Diese Abschreckung ist meiner Meinung nach nicht zu unterschätzen und dient in ganz erheblichem Maß der Sicherheit der Menschen.


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05.04.2013 um 13:31
Bevor ich auf die Argumente Sturmkrähes eingehen werde, möchte ich einen weiteren Punkt anführen, der meiner Meinung nach dafür spricht, dass die Todesstrafe auf jeden Fall verboten werden sollte.

Selbst in einem gut funktionierenden Rechtsstaat, wie in Deutschland, wo die Todesstrafe bekanntlich seit 1949 abgeschafft worden ist, kommt es zu Rechtsirrtümern, die zu Fehlurteilen seitens der Gerichte führen.

Und genau diese Rechtsirrtümer können dazu führen, dass eine Gesellschaft, die Recht sprechen möchte, am Ende eines Prozesses mit dem Blut eines Unschuldigen an den Händen dasteht.

Die größte Studie zu diesem Thema wurde im Jahre 1987 in den USA veröffentlicht. Sie belegt, dass amerikanische Gerichte (zwischen 1905-1985) 350 (in Worten: Dreihundertfünfzig) Menschen zu Unrecht zum Tode verurteilt haben. Auch die Anführung neuer Beweise und Wiederaufnahme der Verfahren konnte letztlich nicht verhindern, dass die Todesstrafe an 23 dieser Menschen vollstreckt wurde. Die Dunkelziffer der zu Unrecht Getöteten dürfte jedoch deutlich höher sein, denn Justizexperten schätzen, dass auf jeden entdeckten Justizirrtum ein unentdeckter entfällt. (1)

23 Menschen verloren nachweislich ihr Leben, da Gerichte Fehlurteile gefällt haben, was immer wieder geschehen kann.

23 Menschen haben NICHTS getan und wurden dennoch von einer Gesellschaft im Namen der Moral und der Vergeltung ermordet.

Wo Menschen arbeiten, dort lassen sich Fehler nicht ausschließen, doch darf ein solcher Fehler nicht zum Tode eines Unschuldigen führen und damit kann es nur einen Schluss geben. Es darf keine Todesstrafe geben.

Doch nun zu Sturmkrähes Argument, es solle ein Geständnis für den Vollzug der Todesstrafe zugrunde liegen. Dieses Argument muss in Gänze zurückgewiesen werden.

Vermeintlich Geständnisse können auf vielen Wegen erreicht werden. So bemängelt amnesty international, dass in Ländern wie dem Irak, China und Saudi-Arabien Prozesse geführt werden, welche nicht dem internationalen Standard entsprechen, was auch einschließen kann, dass Geständnisse durch Folter erpresst werden. (2)

Aber auch ohne die Anwendung von Folter können die Art und Weise der Fahndung und des Verhörs dazu führen, dass psychisch kranke oder instabile Menschen, die unschuldig sind, vermeintliche Geständnisse ablegen, da sie dem Druck der Ermittlungen nicht gewachsen sind.

Im Jahre 1929 legten bei Fahndungen nach dem deutschen Massenmörder Peter Kürten ca. 200 Personen ein vollständiges Geständnis bei der Polizei, da sie unter dem Druck der Ermittlungen zusammenbrachen. (3)

Die Beispiele zeigen, dass selbst Geständnisse kein völlig fehlerfreies Mittel sind, um einen Täter verurteilen zu können.



Literaturverzeichnis:
(1) Müller, Frank: Streitfall Todesstrafe. Mit einem Vorwort von amnesty international. 1. Aufl. Düsseldorf: Patmos Verlag 1998. S. 137.
(2) http://www.amnesty.ch/de/themen/todesstrafe/facts-figures (Archiv-Version vom 07.03.2013)
(3) Müller, Frank: [vgl. 1]. S. 144.


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05.04.2013 um 14:28
Zitat von fumofumo schrieb:Selbst in einem gut funktionierenden Rechtsstaat, wie in Deutschland, wo die Todesstrafe bekanntlich seit 1949 abgeschafft worden ist, kommt es zu Rechtsirrtümern, die zu Fehlurteilen seitens der Gerichte führen.

Und genau diese Rechtsirrtümer können dazu führen, dass eine Gesellschaft, die Recht sprechen möchte, am Ende eines Prozesses mit dem Blut eines Unschuldigen an den Händen dasteht.
Dazu habe ich mich bereits geäußert. Eine Todesstrafe darf, wie gesagt, nur dann verhängt werden, wenn die Schuld zweifelsfrei bewiesen wurde. Dann, und nur dann! Ich dachte, diesen (meinen) Standpunkt hätte ich bereits deutlich gemacht.
Zitat von fumofumo schrieb:Vermeintlich Geständnisse können auf vielen Wegen erreicht werden. So bemängelt amnesty international, dass in Ländern wie dem Irak, China und Saudi-Arabien Prozesse geführt werden, welche nicht dem internationalen Standard entsprechen, was auch einschließen kann, dass Geständnisse durch Folter erpresst werden. (2)

Aber auch ohne die Anwendung von Folter können die Art und Weise der Fahndung und des Verhörs dazu führen, dass psychisch kranke oder instabile Menschen, die unschuldig sind, vermeintliche Geständnisse ablegen, da sie dem Druck der Ermittlungen nicht gewachsen sind.

Im Jahre 1929 legten bei Fahndungen nach dem deutschen Massenmörder Peter Kürten ca. 200 Personen ein vollständiges Geständnis bei der Polizei, da sie unter dem Druck der Ermittlungen zusammenbrachen. (3)

Die Beispiele zeigen, dass selbst Geständnisse kein völlig fehlerfreies Mittel sind, um einen Täter verurteilen zu können.
Hätte, wäre, wenn. Natürlich können Geständnisse erzwungen werden auf eine vielfältige Art und Weise, doch ich spreche von "echten" Geständnissen, die freiwillig gemacht wurden.
Natürlich fällt es schwer, "echte" Geständnisse von "erzwungenen" Geständnissen zu unterscheiden, das ist aber auch nicht unsere Aufgabe.

Lasst es mich nochmal anders formulieren:
Die Todesstrafe sollte nur unter der Prämisse eines "echten" Geständnisses oder eines absolut eindeutigen Beweises (z. Bsp. Videoaufnahmen, etc. - bereits genannt) verhängt werden.


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05.04.2013 um 16:06
Ich werde mich jetzt zunächst einmal mit mehreren Argumenten Sturmkrähes auseinandersetzen, bevor ich zu meinem nächsten Argument gegen die Todesstrafe komme.

Wir dürfen hier nicht den Fehler machen, ein ideales Szenario zu konstruieren, wo alle Fakten klar und zweifelsfrei auf dem Tisch liegen und wo ein Täter schuldbewusst und reumütig in die Arme der Justiz läuft und mehr oder weniger um Bestrafung bittet, denn das entspricht nicht der Mehrheit der geführten Prozesse.

Vor allen Dingen müssen wir uns bei unseren Betrachtungen auch auf Länder stützen, welche die Todesstrafe tatsächlich anwenden und bei diesen Ländern müssen wir schauen, wie diese Form der Bestrafung gehandhabt wird und wann sie verhängt wird, denn unser Thema lautet noch immer, ob die Todesstrafe abgeschafft werden soll oder nicht und nicht, wie man die Todesstrafe "sinnvoll" einsetzen kann.

Ich würde von daher gerne beim Thema bleiben und mich an den derzeit gültigen Praktiken in der Welt orientieren, was auch dazu führt, dass man ALLE Länder, welche die Todesstrafe praktizieren unter die Lupe nehmen muss; auch den Iran.

Diese aktuellen Praktiken müssen die Grundlage der Betrachtungen bilden, denn über sie soll schließlich das Urteil gefällt werden, ob man sie abschaffen sollte oder nicht, denn sie entsprechen der Realität und nicht einem idealisierten Konstrukt.
Zitat von SturmkräheSturmkrähe schrieb:Hier fielen mir zuerst die Jahreszahlen auf, 1985 und 1988. Die genannten Beispiele für fehlerhafte Hinrichtungen liegen fast 30 Jahre zurück, man darf annehmen, dass die Methoden der "humanen" Hinrichtung in der Zwischenzeit optimiert wurden.

Heute werden die Hinrichtungen durch die letale Injektion, also durch die "Giftspritze" medizinisch überwacht und ein genaues Vorgehen wird eingehalten:
Nein, das darf man nicht annehmen, denn die technischen oder umsetzungsbedingten Zwischenfälle, die ich angeführt habe, stammen zwar aus der Zeit vor dem Einsatz des "Leuchter-Cocktails" und der dazugehörigen Injektionsmaschine, doch sind diese Unfälle auch danach (bis in die Gegenwart) aufgetreten. So musste der Todeskandidat Lawrence Reynolds im Jahre 2009 18 fehlerhaft gelegte Injektionen über sich ergehen lassen - eine Prozedur, die sich über Stunden hinzog und Qualen bereitete -, bevor der Vorgang abgebrochen wurde und der Mann überlebte. (1)

Und was noch wichtiger ist; mein Argument in Bezug auf das Medikament Thiopental bezieht sich auf Erhebungen, die bis in die Gegenwart reichen, da das Medikament trotz aller angeführten Risiken noch immer genutzt wird und unter starker Kritik steht.

Das bedeutet, dass auch heute noch technische Unfälle oder menschliches Versagen möglich sind und dass auch heute noch kein einwandfreier und absolut fehlerfreier Weg gefunden wurde, einen Verurteilten unter Garantie schmerzfrei sterben zu lassen.

Und da diese Bedingungen nicht absolut erfüllt sind, verbietet es sich, die Todesstrafe zur Anwendung kommen zu lassen.



Literaturverzeichnis:
(1) http://www.mz-web.de/panorama/us-justiz-moerder-ueberlebt-todesspritze,20642226,17971476.html (Archiv-Version vom 14.07.2013)


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05.04.2013 um 17:04
Und nun zu einem weiteren und sehr wichtigen Argument, das gegen die Todesstrafe spricht.

Wir müssen uns die Frage stellen, welche Gesellschaften welches Vergehen als Grund zur Verhängung dieser Strafe betrachten und welche Ziele sie damit verbinden.

Sturmkrähe möchte die Todesstrafe nur bei scheußlichen Verbrechen zur Anwendung bringen, doch entspricht das nicht der in der Gegenwart praktizierten Realität.

In China darf die Todesstrafe auch bei Verbrechen wie Benzindiebstahl, Bestechung, Kreditkartenbetrug, illegales Herstellen von arsenhaltigem Rattengift, Spekulation, schwere Körperverletzung , Unterschlagung, Veruntreuung, Verkauf schädlicher Lebensmittel usw. verhängt werden. (1)

In Saudi-Arabien darf die Todesstrafe auch bei Verbrechen wie Ehebruch oder Hochverrat verhängt werden. (2)

Es lässt sich feststellen, dass verschiedene Gesellschaften die Prämissen zur Verhängung der Todesstrafe völlig unterschiedlich auslegen und umsetzen. Ein Verbrechen kann in einem Land zur Todesstrafe führen und im anderen Land nicht. Eine Angleichung der Bewertungsmaßstäbe scheint in Anbetracht der kulturellen Unterschiede utopisch zu sein.

Was mit dem Tode bestraft werden soll, unterliegt höchst subjektiven Maßstäben, die von Epoche zu Epoche angepasst werden können. Die Grenzen zwischen den einzelnen Delikten sind dabei fließend. In China kann ein Kindermörder mit einem Kreditkartenbetrüger gleichgesetzt werden, da es der momentanen Rechtsauffassung des Staatsapparates entspricht.

Und genau das führt uns zum wichtigsten Punkt, der gegen die Todesstrafe spricht.

Die Todesstrafe bildet eine absolute Grenze, die nicht überschritten werden darf. Einen Kindermörder hinzurichten, wäre eine Forderung, die mit Sicherheit große Teile der Bevölkerung unterstützen würde.

Und wir könnten für den Moment auch sagen, dass wir generell nur Mörder hinrichten möchten, doch würden wir mit der Überschreitung der absoluten Grenze einen rechtlichen Rahmen schaffen, der sich nur noch dahingehend verändert, welche Taten wir im Moment für todesstrafenwürdig erachten.

Wäre die Todesstrafe in Deutschland als legitimes Mittel erlaubt, so könnte zukünftig beispielsweise auch ein schwerer Raub ohne Todesfolge als todesstrafendwürdig erachtet werden, man müsste lediglich die Prämissen ändern, die zur Verhängung des bereits legitimierten Strafmittels Todesstrafe notwenig sind.

Und diese situationsbedingte Maßsstabssetzung ist es, was die Todesstrafe so gefährlich macht.

Eine Situation mag uns im Moment vielleicht noch nicht als todesstrafenwürdig erscheinen, doch könnte sie es in Zukunft werden, falls es zu einer Prämissenänderung der Handhabung kommen sollte. Wo heute noch der Mörder und Kinderschänder getötet werden soll, da ist es morgen vielleicht schon der einfache Dieb.

Darum plädiere ich an alle, die diesen Strang lesen, dafür einzustehen, dass der Rubikon in Bezug auf die Todesstrafe nicht überschritten wird.






Literaturverzeichnis:
(1) http://www.todesstrafe.de/artikel/28/Vergehen_die_in_China_mit_der_Todesstrafe_geahndet_werden!.html
(2)
http://www.todesstrafe.de/saudi_arabien.html


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CoA 2013 - R2 D05 M01 - Todesstrafe verbieten ja/nein ?

05.04.2013 um 17:05
Zitat von fumofumo schrieb:Wir dürfen hier nicht den Fehler machen, ein ideales Szenario zu konstruieren, wo alle Fakten klar und zweifelsfrei auf dem Tisch liegen und wo ein Täter schuldbewusst und reumütig in die Arme der Justiz läuft und mehr oder weniger um Bestrafung bittet, denn das entspricht nicht der Mehrheit der geführten Prozesse.

Vor allen Dingen müssen wir uns bei unseren Betrachtungen auch auf Länder stützen, welche die Todesstrafe tatsächlich anwenden und bei diesen Ländern müssen wir schauen, wie diese Form der Bestrafung gehandhabt wird und wann sie verhängt wird, denn unser Thema lautet noch immer, ob die Todesstrafe abgeschafft werden soll oder nicht und nicht, wie man die Todesstrafe "sinnvoll" einsetzen kann.

Ich würde von daher gerne beim Thema bleiben und mich an den derzeit gültigen Praktiken in der Welt orientieren, was auch dazu führt, dass man ALLE Länder, welche die Todesstrafe praktizieren unter die Lupe nehmen muss; auch den Iran.
Wir dürfen allerdings auch nicht den Fehler machen, ein Strafmittel zu verbieten, nur weil es missbräuchlich oder irrtümlich eingesetzt werden kann. Dann sollten wir im nächsten Schritt lebenslange Haft ebenso verbieten. Denn auch diese wird überall auf der Welt genutzt um unliebsame Bürger aus der Öffentlichkeit zu holen. Die Diskussion, unter welchen Umständen eine Verhängung der Todesstrafe zulässig sein könnte, ist ist Grundvoraussetzung für ein genaueres Ausleuchten der Pro- und Kontraargumente. Wir wollen doch nicht nur an der Oberfläche kratzen, sondern etwas tiefer in die Thematik einsteigen. Dass niemand die Unrechtspraktiken in Staaten wie dem Iran gut heißt liegt auf der Hand. Es wäre schön, wenn wir die Sache auch im Kern packen könnten: Der Moral und der Abwägung der Rechtsgüter.

Mir geht es dabei gar nicht so sehr um die eigentliche Methode der Umsetzung. Es gibt sicher bessere und schlechtere Methoden, einen Menschen umzubringen. Und bei allen kann es bei der Umsetzung Probleme geben. Ich stimme @fumo zu, diese Fehler dürfen nicht passieren.


Wie gesagt, ich würde mich lieber auf die elementaren Themen wie Moral und Verhältnismäßigkeit konzentrieren.
Bzgl. der Moral ging ich in meinem vorletzten Post bereits auf @fumo ein, es wäre schön, wenn wir das nochmal vertiefen könnten. Denn darum geht es doch letztendlich: darum, ob die Todesstrafe mit den allgemeingültigen Moralvorstellungen vereinbar ist und nicht, ob nun eine Todesspritze oder ein Seil benutzt wird.

Im Grunde ist doch das Thema dieser Diskussion:
Auge um Auge vs. andere Wange hinhalten


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CoA 2013 - R2 D05 M01 - Todesstrafe verbieten ja/nein ?

05.04.2013 um 17:21
Zitat von fumofumo schrieb:Wir müssen uns die Frage stellen, welche Gesellschaften welches Vergehen als Grund zur Verhängung dieser Strafe betrachten und welche Ziele sie damit verbinden.
Ein sehr wichtiger Punkt, zweifellos. Denn die Todesstrafe darf nicht zum willkürlichen Instrument gemacht werden, ebensowenig darf sie bagatellisiert noch trivialisiert werden.

Die Beispiele, die genannt wurden, sind erschreckend, da stimme ich absolut zu. Denn die Todesstrafe darf nur unter bestimmten Prämissen verhängt werden. Beispielsweise müssen die Verhältnismäßigkeit zur Straftat und die Angemessenheit im allgemeinen Zusammenhang gegeben sein.

Ich bin dagegen, dass die Todesstrafe abgeschafft wird, dennoch bin ich dafür, dass diese Art der Bestrafung stengstens kontrolliert werden muss, um Willkür, Irrtümer und Fehler im Vorfeld zu vermeiden.
Zitat von fumofumo schrieb:Und wir könnten für den Moment auch sagen, dass wir generell nur Mörder hinrichten möchten, doch würden wir mit der Überschreitung der absoluten Grenze einen rechtlichen Rahmen schaffen, der sich nur noch dahingehend verändert, welche Taten wir im Moment für todesstrafenwürdig erachten.

Wäre die Todesstrafe in Deutschland als legitimes Mittel erlaubt, so könnte zukünftig beispielsweise auch ein schwerer Raub ohne Todesfolge als todesstrafendwürdig erachtet werden, man müsste lediglich die Prämissen ändern, die zur Verhängung des bereits legitimierten Strafmittels Todesstrafe notwenig sind.

Und diese situationsbedingte Maßsstabssetzung ist es, was die Todesstrafe so gefährlich macht.

Eine Situation mag uns im Moment vielleicht noch nicht als todesstrafenwürdig erscheinen, doch könnte sie es in Zukunft werden, falls es zu einer Prämissenänderung der Handhabung kommen sollte. Wo heute noch der Mörder und Kinderschänder getötet werden soll, da ist es morgen vielleicht schon der einfache Dieb.
Sollte die Todesstrafe in Deutschland legitimiert werden, würde ein entsprechender Tatbestandskatalog verfasst, in dem genau geregelt würde, welche Voraussetzungen vorliegen müssen. An dieser Umsetzung habe ich auch keine Zweifel, denn gerade die Deutschen sind mehr als genau, was ihre Gesetze angeht.
Alleine, um für "einfachen" Mord verurteilt zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen und Qualifikationen vorliegen. Betrachtet man sich das Grundgesetz, kommt man auch zu dem Schluss, dass hier mehr als gründlich gearbeitet wurde. Ebenso würde es sich bei der Todesstrafe verhalten, die, so wie ich die Deutschen einschätze, ein eigenes Gesetz bekommen würde -

TodStrG oder so *schmunzel* Kleiner Scherz am Rande ;)


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CoA 2013 - R2 D05 M01 - Todesstrafe verbieten ja/nein ?

05.04.2013 um 18:13
In diesen drei Artikeln der Menschenrechtserklärung werden Worte benutzt wie "alle, jeder, niemand". Diese Worte lassen keine Ausnahme zu, jeder Mensch kann sich auf diese Rechte berufen, jedem Menschen stehen sie zu.

Jedem?

Ein Mann, der eine Frau so brutal vergewaltigt hat, dass sie nie wieder in der Lage sein wird, Kinder zu bekommen, hat sich nicht darum gekümmert, dass der Frau, die er gegen ihren Willen verletzt, erniedrigt und missbraucht, mit "Würde und Rechten" geboren wurde. Er handelt nicht vernünftig und begegnet ihr sicher nicht mit "Brüderlichkeit".

[...]

Wieso sollen den "Tätern" Rechte eingeräumt werden, die sie bei ihren "Opfern" sträflich missachtet haben? Das "Opfer" wird umgebracht, ermordet - es ist tot. Der Täter hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht interessiert. Wieso also sollte man ihm dieses Recht zusprechen?
Dann möchte ich noch einmal auf die fehlende, moralische Legitimation für die Todesstrafe zu sprechen kommen.

Warum ist es undendlich wichtig, dass Menschenrechte für alle Menschen gelten, egal, ob es sich um Verbrecher handelt oder nicht?

Warum müssen sie JEDEM Menschen gewährt werden?

Warum sind die Artikel 3 und 5 der Menschenrechte eine große Errungenschaft und müssen auf jeden Fall für alle Menschen geschützt bleiben?

Sie sind so wichtig, da es eine Zeit gab, wo zwischen Menschen 1. und 2. Klasse unterschieden wurde, wo zwischen Menschen und Untermenschen unterschieden wurde. Und diese Untermenschen haben eben NICHT die gleichen Rechte wie Menschen genossen, die als Menschen eingestuft worden sind.

Ich spreche von der Zeit des Nationalsozialsimus, wo Menschen nach hochwertigen und minderwertigen Rassen unterschieden worden sind.

Wenn wir dem Kinderschänder die Menschenrechte versagen würden, die ihn vor Folter und Qual schützen sollen, dann würden wir wieder Menschen 1. und 2. Klasse deklarieren.

Diesmal würden sich diese Menschen jedoch nicht durch ihre vermeintliche Zugehörigkeit zu einer Rasse, sondern durch ihre Taten unterschieden.

Wir würden einen Präzedenzfall schaffen, worin der eine Mensch als würdig erachtet wird, die Menschenrechte zu genießen, und dem anderen Menschen diese Rechte aufgrund seiner Taten verweigert würden.

Wenn aber einem Menschen diese Rechte verweigert werden, dann kann es sich bei ihm in der Konsequenz nicht um einen Menschen per Definition handeln; bzw. um einen Menschen 2. Klasse oder einen Untermenschen.

Genau diese Unterscheidung von Menschen hat im 3. Reich zur Ermordung von Tausenden von behinderten Männern, Frauen und Kindern geführt.

Genau diese Unterscheidung von Menschen hat im 3. Reich zur Ermordung von ca. 7000 Homosexuellen geführt.

Und genau diese Unterscheidung hat im 3. Reich zur Ermordung von 6 Millionen Juden geführt.

Wir dürfen von daher nie wieder Menschrechte für eine bestimmte Personengruppe eingrenzen und wir dürfen von daher nie wieder zwischen Menschen unterscheiden, die es wert sind, Menschenrechte genießen zu dürfen und Menschen, die es nicht wert sind, diese Rechte zu genießen!


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CoA 2013 - R2 D05 M01 - Todesstrafe verbieten ja/nein ?

05.04.2013 um 18:51
Zitat von fumofumo schrieb:Sie sind so wichtig, da es eine Zeit gab, wo zwischen Menschen 1. und 2. Klasse unterschieden wurde, wo zwischen Menschen und Untermenschen unterschieden wurde. Und diese Untermenschen haben eben NICHT die gleichen Rechte wie Menschen genossen, die als Menschen eingestuft worden sind.

Ich spreche von der Zeit des Nationalsozialsimus, wo Menschen nach hochwertigen und minderwertigen Rassen unterschieden worden sind.
Nationalsozialismus - DAS Totschlagargument.

Hier geht es aber nicht darum, dass Menschen blind in unterschiedliche Klassen eingeteilt werden aufgrund ihrer Herkunft oder etwas, für das sie gar nichts können; für etwas, auf das sie keinen Einfluss haben.

Die Menschen, die mit der Todesstrafe bestraft werden sollen, tun im Gegensatz zu den "Untermenschen" (um Deine Wortwahl aufzugreifen) sehr wohl etwas. Sie begehen eine Straftat. Mit Absicht und (gehen wir mal davon aus) in Kenntnis davon, dass sie etwas Unrechtes tun.

Der direkte Vergleich von Menschen, die sich selbst bewusst und absichtlich zu Mördern oder Kinderschändern machen und jenen Menschen, die zur Zeit des Nationalsozialismus wegen eines Umstandes verfolgt wurden, den sie nicht beeinflussen konnten, ist hier nicht angebracht.

Denn das Verhalten der "Regierung" während der Zeit des Nationalsozialismus beruhte auf Willkür.
Das Verhalten der "Regierung" im Bezug auf die Todesstrafe beruht auf Rationalität.
Zitat von fumofumo schrieb:Wenn wir dem Kinderschänder die Menschenrechte versagen würden, die ihn vor Folter und Qual schützen sollen, dann würden wir wieder Menschen 1. und 2. Klasse deklarieren.
Um die Einstufungstheorie aufzugreifen:
Sind denn Kinderschänder und Mörder Menschen 1. Klasse? Kann man einen Kinderschänder mit einem humanitären Helfer vergleichen?

Nein, kann man nicht. Die meisten, die diese Diskussion lesen, werden ganz entrüstet sagen: "Wie kann man denn behaupten, Menschen wären einteilbar?" und "Wir sind doch alle gleich!".

Aber das ist nicht richtig, denn der Großteil der Gesellschaft will mit Mördern und Kinderschändern (hier handelt es sich nur um Beispiele) nichts zu tun haben. Sie demonstrieren gegen sie, sie verlangen härtere Strafen und selbst in Gefängnissen wird Kinderschändern das Leben schwer gemacht von Häftlingen, die "nur" wegen einfacher Körperverletzung sitzen.

Wenn man davon hört, dass ein Kinderschänder im Gefängnis von den Mithäftlingen aufgrund seiner Straftat drangsaliert und gedümigt wird, denkt man eher: "Richtig so, der Mistkerl hat es verdient!". Man denkt nicht: "Oh, das darf aber nicht sein, wir sind doch alle gleich".

Ein Mensch, der unausprechliche Taten begeht, darf nicht nach denselben Maßstäben gemessen werden wie andere Menschen, die diese Taten eben nicht begehen.

Sein Handeln MUSS Konsequenzen haben. Und diese Konsequenzen müssen sich an der Intensität seiner Straftat orientieren.


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CoA 2013 - R2 D05 M01 - Todesstrafe verbieten ja/nein ?

05.04.2013 um 19:24
Zitat von SturmkräheSturmkrähe schrieb:Sind denn Kinderschänder und Mörder Menschen 1. Klasse? Kann man einen Kinderschänder mit einem humanitären Helfer vergleichen?
Nein, sie sind einfach nur Menschen; ohne Einschränkung, denn es darf keine Unterteilung in Menschen 1. Klasse und 2. Klasse geben. Und genau das muss gewährleistet bleiben, dass sie als Menschen ohne Einschränkung betrachtet und so auch rechtlich behandelt werden.

Und genau diese Unterteilung würde eintreten, wenn man sie einer möglichen Qual und Folter durch die Todesstrafe aussetzen würde, indem man ihre Menschrechte einengen würde.
Zitat von SturmkräheSturmkrähe schrieb:Hier geht es aber nicht darum, dass Menschen blind in unterschiedliche Klassen eingeteilt werden aufgrund ihrer Herkunft oder etwas, für das sie gar nichts können; für etwas, auf das sie keinen Einfluss haben.
Nein, hier geht es darum, dass Menschen nicht darin unterschieden werden, welche Rechte sie besitzen, egal was sie verbrochen haben. Und würde man die Menschenrechte, welche durch die Todesstrafe eingeschränkt werden, für sie aussetzen, hätte man eine solche Unterscheidung getroffen.

Ich fasse noch einmal die wichtigsten Punkte zusammen

1. Die derzeitigen Methoden der Hinrichtung können nicht unter Garantie ausschließen, dass ein Verurteilter unter Qualen zu Tode kommt, was eine Einschränkung der Menschenrechte bedeuten würde. Eine Einschränkung der Menschenrechte für einzelne Personen führt zu einer Unterteilung in Menschen 1. und 2. Klasse.

2. Es besteht immer die Möglichkeit, dass einer Justiz Fehler unterlaufen können, die letztendlich zum Tode und damit zum Verlust des höchsten menschlichen Gutes - dem Leben - eines Unschuldigen führen können.

3. Das Überschreiten des Rubikons in Bezug auf die Todesstrafe kann dazu führen, dass zukünftige Generationen ihre Maßstäbe in Bezug auf die Anwendung dieser Strafe korrigieren und aufweichen, was zu einer Anwendung der Strafe auf Delikte führen könnte, die wir aus heutiger Sicht nicht als todesstrafenwürdig erachten.

Wer einen solch gefährlichen Weg nicht beschreiten möchte, der muss die Todesstrafe klar ablehnen und ächten, was die einzige, sinnvolle Entscheidung ist!


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