Caravelle53 schrieb:Vielleicht war das vor Ihrer Zeit?
Nein, mich gabs da schon, allerdings dachte ich da noch nicht an meine Ausbildung.
Ich habe übrigens auch einen Beruf erlernt, der heute kein Ausbildungsberuf mehr ist, und zwar "Facharbeiter für Fertigungsmittel" ... ne typische DDR-Bullshitbezeichnung. Früher nannte man das Werkzeugmacher, und hinterher auch.
Dennoch darf ich nirgends angeben, dass ich eine Ausbildung zum Werkzeugmacher absolviert habe, auch wenn ich danach als solcher eingestellt wurde, und eine gewisse Zeit auch als solcher gearbeitet habe,
In der DDR wurde auf solche Dinge sehr viel Wert gelegt, und das ist in der Bundesrepublik bis heute nicht anders:
Falsche Angaben zum Beruf können unter bestimmten Umständen strafbar sein, insbesondere nach § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen)
Quelle: Google KI (Ohne Link)
Zudem wirkt es auf mich extrem unglaubwürdig, wenn ein Fachmann berufsspezifische Begriffe wie z.B. Simsleiste mehrfach falsch schreibt (Simmsleiste). Bei tagtäglichen Umgang sollte so etwas Gravierendes nicht auftreten, ist in etwa so, als würde ich "Commputter" oder "Innternett" schreiben.
Aber letztlich ist es nicht meine Aufgabe die Nichtexistenz einer solchen Berufsausbildung nachzuweisen, denn das geht naturgemäß eh nicht. Vielmehr hast du es in die Welt gesetzt, also solltest du es auf Nachfrage auch belegen können.