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Youtube - zu mächtig für die Plattenlabels und Filmverleihe?

25 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Youtube, Stream, Streaming ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Youtube - zu mächtig für die Plattenlabels und Filmverleihe?

19.05.2010 um 08:24
Zitat von SycoSyco schrieb:man kann derzeit für das streamen kein eindeutiges rechtsurteil sprechen, deshalb wird einer der den stream, das video oder die musik anhört nicht bestraft werden... das wird wahrscheinlich auch noch lange so bleiben, da dieses problem schon fast so lange besteht wie es das i-net gi
Vorstellungen haben die Leute. "Streamen" von Filmen ist eine ganz neue Technik, die erst seit einigen Jahren technisch möglich ist, vorher gab es gar nicht die verfügbare Bandbreite.

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Youtube - zu mächtig für die Plattenlabels und Filmverleihe?

19.05.2010 um 09:41
@Syco

Ja, meine Meinung ist dass es effektiver ist die Uploader von Download und Streaming-Angeboten zu verfolgen wenn man etwas dagegen unternehmen will.

Aber anscheinend wird mit zweierlei Maß gemessen, denn bei Youtube gibt dieses Problem nicht so stark, bzw. ist das Risiko minimal bis nicht vorhanden.
Zitat von SycoSyco schrieb:das es sich aus geldrechtlichen gründen nicht rechnen würde halte ich für eine sehr wage vermutung, da man ja gesetzte verfassen könnte das man den streamer ordentlich zur kasse bitten könnte.... ich sehs ja beim autofahren was da verlangt wird für vergehen wo man nur sich selbst schädigt... z.B. nicht anschnallen.....
Aber das kannst du ja nicht vergleichen, das eine basiert auf der Bußgeldverordnung, das andere geht in Richtung Schadenersatz. Die Firma bietet dich ja für ihre entgangene Kohle zur Kasse.

Und wenn sie dann sagt "Sie schulden uns ein Kinoticket für Avatar" lohnt sich wohl nichtmal der Gang zum Richter, bzw. wird der wohl nur mit den Augenbrauen zucken wenn er die Herausgabe deiner Adresse veranlassen soll.

Wenn es dagegen heißt "Sie haben Avatar im Internet verbreitet" sieht die Sache wieder ganz anders aus.

Du verwechselst hier auch die Interessen der Industrie mit denen der Abmahner. Die können keine Mahnbescheide für minimale Streitwerte ausschreiben, da machen die ja keinen großen Gewinn. Vielleicht könnten sie es, aber solange sie bei P2P lauter Uploader finden können sie an die viel größere Mahnbescheide ausstellen.


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Youtube - zu mächtig für die Plattenlabels und Filmverleihe?

19.05.2010 um 17:28
Zitat von Comguard2Comguard2 schrieb:Aber das kannst du ja nicht vergleichen, das eine basiert auf der Bußgeldverordnung, das andere geht in Richtung Schadenersatz
das stimmt, da hast recht...
Zitat von Comguard2Comguard2 schrieb:Und wenn sie dann sagt "Sie schulden uns ein Kinoticket für Avatar" lohnt sich wohl nichtmal der Gang zum Richter, bzw. wird der wohl nur mit den Augenbrauen zucken wenn er die Herausgabe deiner Adresse veranlassen soll.
so nicht ganz richtig, da ist ja nicht nur schadenersatz angebracht, sondern du begehst ja in dem sinne eine straftat, wenn du jetzt mit der u-bahn schwarz fährst und dich erwischen lässt musst du nicht nur das ticket bezahlen sonder musst auch noch strafe bezahlen, von dem her würde es sich nach ausreichender rechtssprechung schon lohnen...


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