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Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

41 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Karlsruhe, 21 Juni ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

03.09.2015 um 05:18
@MD1976

http://regio-news.de/ka/news-karlsruhe/regionale-nachrichten-karlsruhe/173671-landgerichtet-verhandelt-28-jahre-alten-fall.html
Das Landgericht Karlsruhe verhandelt ab 6. Oktober über einen Mord, der 28 Jahre zurückliegt. Damals wurde die 25-jährige Antonella B. getötet
Ich hoffe, ich konnte damit helfen.

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Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

05.10.2015 um 18:14
anlässlich des Prozessbeginns heute nochmals ein Artikel zum Fall und zum mutmaßlichen Täter. Neue Infos enthält allerdings nur folgender Abschnitt:
Ob für ihn das Jugendstrafrecht angewandt wird - der Mann war zum Zeitpunkt des Mordes erst 20 - wird vermutlich erst "im Urteil entschieden", sagte ein Sprecher des Karlsruher Landgerichtes. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage anberaumt; ein Urteil wird für den 16. Oktober erwartet.
https://www.neckar-chronik.de/Home/nachrichten_artikel,-Fast-30-Jahre-nach-der-Tat-beginnt-in-Karlsruhe-die-Verhandlung-_arid,320178.html


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Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

05.10.2015 um 18:30
Ist die Verhandlung öffentlich? :D


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Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

05.10.2015 um 19:56
nachfolgend die Infos. Es heisst, dass die Hauptverhandlung öffentlich beginnt. Vorgesehen sind nur 5 Verhandlungstermine, morgen um 9:00 beginnt der erste Verhandlungstag. Bei den anderen Terminen vielleicht besser vorher telefonisch anfragen ob sie öffentlich sind.
PM 04/15 - Hauptverhandlungstermine in Sachen „Hardtwald - Mord“

Datum: 16.09.2015

„Hardtwald - Mord“

In dem Strafprozess zum Mord an einer 25-jährigen Italienerin im Karlsruher Hardtwald aus dem Jahr 1987 – der zur Tatzeit 20 Jahre alte Angeklagte hatte sich Ende Februar bei der Polizei in Basel gestellt – hat die zuständige 7. Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe folgende Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung bestimmt:

06.10., 07.10., 12.10., 15.10. und 16.10.2015 jeweils um 09:00 Uhr

Schwurgerichtssaal.

Die Hauptverhandlung beginnt öffentlich. Es wird gebeten, Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal und im Gebäude des Landgerichts möglichst bis Dienstag, den 29.09.2015 zu stellen. Pressevertreter werden zudem gebeten, ihren Presseausweis mitzubringen.

Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie in der auf der Internetseite der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingestellten Gemeinsamen Presseerklärung von Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Polizeipräsidium Karlsruhe vom 26.03.2015.

Aktenzeichen: Landgericht Karlsruhe 7 KLs 301 Js 6136/15 Hw
http://www.landgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/PM+04_15+_+Hauptverhandlungstermine+in+Sachen+_Hardtwald+_+Mord_/?LISTPAGE=1160343 (Archiv-Version vom 03.04.2016)


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Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

06.10.2015 um 11:15
Jugendstrafrecht ? Schon sehr gewöhnungsbedürftig bei einem heute fast 50 jährigen, der fast 30 Jahre mit einem Tötungsdelikt leben konnte (gut, zum Schluss nicht mehr).
Der Frau bringt es das Leben nicht zurück, egal wie lange der in den Bau geht.


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Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

06.10.2015 um 18:14
Die wesentlichsten Passagen aus dem Bericht "Die Welt" vom 1. Prozesstag:
Eine vor fast 30 Jahren in Karlsruhe getötete junge Italienerin ist von ihrem Peiniger vor ihrem Tod grausam gequält worden. Der wegen Mordes angeklagte 48-Jährige, der seit Dienstag vor dem Landgericht Karlsruhe steht, soll Antonella B. missbraucht und langsam zu Tode gewürgt haben. Mit Seilen habe er die 25-Jährige allmählich stranguliert, so die Staatsanwaltschaft zu Prozessauftakt.
Der Angeklagte schilderte nun vor Gericht seine Erinnerungen an den Tattag. Die 25-Jährige habe ihn angesprochen und nach Pferden gefragt, während er auf einer Bank saß, sagte der 48-Jährige. Dann sei die Italienerin weggefahren. Er habe sie kurz darauf mit seinem Fahrrad verfolgt, eingeholt und von ihrem Rad gerissen, weil er mit ihr schlafen wollte. Als die junge Frau ihn beschimpfte, habe er nicht mehr an sich halten können und sei ausgerastet.

Angeklagter zog nach der Tat in die Schweiz

Trotz intensivster Ermittlungen einer 20-köpfigen Mordkommission, die auch mit einem Phantombild nach dem Täter fahndete und eine hohe Belohnung auslobte, war der Fall bislang nicht zu klären. Der nun Angeklagte war wenige Tage nach der Tat in die Schweiz zurückgezogen, wo er schon als Kind gelebt hatte. Im Fokus der Ermittler stand er nicht. "Eine wirklich heiße Spur zum Täter gab es in dem Fall nie", erinnerte sich noch 2012 ein Sprecher der Karlsruher Polizei. Die Tat hat der 48-Jährige mittlerweile gestanden; auch im Prozess wollte er Angaben zur Tat machen, kündigte sein Verteidiger an.

Den Gerichtssaal betrat der Angeklagte zu Prozessauftakt mit einem roten Ordner, hinter dem er sein Gesicht verborgen hatte. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird für den 16. Oktober erwartet.
http://www.welt.de/vermischtes/article147259780/Eisverkaeuferin-Antonella-mit-Seil-langsam-erwuergt.html

In einer kurzen Audio-Aufzeichnung des SWR vom März 2015 erzählt einer der Beamten über die Umstände der Tat-Entdeckung und die Täter-Suche. Anscheinend gab es auch einen Zeugen, der den vor Gericht stehenden Mann gesehen und beschrieben hatte, aber man konnte ihn offensichtlich nicht identifizieren. Erschwerend war wohl auch dass der mutmassliche Täter kurze Zeit nach der Tat weg zog.

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/karlsruhe/gespraech-mit-einem-ermittler-es-ist-eine-erleichterung/-/id=1572/did=15296082/nid=1572/1b0rmpm/index.html

Bleibt noch die Frage, ob nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht geurteilt wird.
Ich hab noch in Erinnerung, dass einer der Ermittler, die mit ihm gesprochen haben, erzählte, dass der mutmassliche Täter einer schwere Kindheit gehabt habe. Daraus wird der Verteidiger vermutlich abzuleiten versuchen, dass er zum Tatzeitpunkt in der Reife hinter seinem Lebensalter zurück geblieben war.

Angesichts der Brutalität der Tat mag ich mich auch nicht damit abfinden, dass er dann maximal 10 Jahren im Gefängnis sitzen würde. Vermutlich wird man ihm auch noch zu Gute halten, dass er freiwillig (wenn auch in betrunkenem Zustand auf einer Wache) die Tat gestanden hat und Reue zeigt. Ich weiss nicht, wie sich die Eltern fühlen werden, wenn das Urteil dann tatsächlich relativ mild ausfallen sollte. Es gibt Staaten in denen Mordtaten deutlich drastischer bestraft werden als bei uns und trotzdem Rechtsstaaten sind - nur wollen das unsere Eliten nicht wahrhaben! Vielleicht, weil sie so gut nie persönlich betroffen sind?


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Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

06.10.2015 um 20:01
Jetzt kommt es darauf an, ob ihm seine angeblichen Gedächtnislücken abgenommen werden, vorbeugend hat er schon mal erwähnt, daß er unter Alkohol stand, schildert die Tat aber im Widerspruch zu den Annahmen der Staatsanwaltschaft als weniger brutal Wenn man das bei Mord so sagen kann )
http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Karlsruhe~/28-Jahre-spaeter-Angeklagter-gesteht-Hardtwald-Mord-vor-Gericht;art6066,1745655


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Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

06.10.2015 um 20:20
den Bericht auf ka-news hatte ich auch schon gelesen.

Da ist eine Aussage vom Mörder drin, die totaler Quatsch sein muss:

"Etwa 15 Minuten, nachdem sich die beiden begegnet waren, sei er ihr gefolgt."

Kann ich mir nicht vorstellen, das Opfer war mit dem Fahrrad unterwegs. Wieso hätte er ihr 15 Minuten "Vorsprung" geben sollen. Dann hätte er sie ja aus den Augen verloren. Diese Aussage kann schon mal nicht stimmen.

Etwas extremer ins (gruselige) Detail geht die Bild - Zeitung:

http://www.bild.de/news/inland/mord/eisverkaeuferin-ermordet-gtestaendnis-nach-28-jahren-42911292.bild.html


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Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

06.10.2015 um 20:44
Zitat von BuchfinkBuchfink schrieb: Es gibt Staaten in denen Mordtaten deutlich drastischer bestraft werden als bei uns und trotzdem Rechtsstaaten sind - nur wollen das unsere Eliten nicht wahrhaben!
Es gibt Rechtsstaaten, bei denen Mord verjährt.

* Frankreich: 10 Jahre
* Belgien: 15 Jahre
* Spanien: 20 Jahre
* Schweden: früher 25 Jahre
* Deutschland: früher 20 Jahre, dann 30 Jahre, heute ohne Verjährung.

Aus meiner Sicht ist es unsinnig, Taten nach 30 Jahren noch zu verfolgen.


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Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

06.10.2015 um 21:18
@pupskugel
Zitat von pupskugelpupskugel schrieb:Aus meiner Sicht ist es unsinnig, Taten nach 30 Jahren noch zu verfolgen.
Meiner Meinung nach ist eine solche Aussage unsinnig, den Angehörigen steht immer das Recht zu, solche Taten geahndet zu wissen.


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Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

06.10.2015 um 21:30
Zitat von pupskugelpupskugel schrieb:Aus meiner Sicht ist es unsinnig, Taten nach 30 Jahren noch zu verfolgen.
was hat sich an den Fakten bzw. der Tat geändert, ob der Täter nach drei Tagen oder dreißig Jahren gefasst wird ?


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Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

07.10.2015 um 20:54
Zitat von pupskugelpupskugel schrieb:Aus meiner Sicht ist es unsinnig, Taten nach 30 Jahren noch zu verfolgen
Kannst du deine Sicht auch begründen?

Ich persönlich finde es gut und auch richtig, dass solche Taten niemals verjähren. Schlimm genug, dass Täter, die nicht geschnappt werden, ein normales Leben weiter leben können, während das Opfer nicht mehr am Leben teilhaben kann und in sehr vielen Fällen auch deren Familien in kein normales Leben mehr finden können. Es kommen ja immer mehr Möglichkeiten dazu, Täter nach Jahren doch noch zu überführen, Bsp. DNA... Mörder gehören bestraft, egal wann, am besten natürlich gleich nach der Tat.


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Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

07.10.2015 um 21:13
@pupskugel,

vielleicht würdest du anders denken wenn ein enger Angehöriger von dir so brutal ermordet werden würde wie damals Antonella!

Wie grausam der mutmassliche Täter gehandelt hat, kann man heute in der Basler Zeitung nachlesen:
Es ist ein lauer Sommerabend im Juni als Antonella B. mit ihrem Velo durch den Karlsruher Schlosspark fährt. Die 25-Jährige kommt aus Trient in Italien, ist erst vor einigen Monaten nach Deutschland gezogen. Hier arbeitet sie in einer Gelateria. An jenem Abend fragt sie einen Fremden im Park nach «Cavallo» – sie will zu den Pferden. Paul P. zeigt ihr den Weg.

Die junge Italienerin gefällt ihm. Er folgt ihr, fasst ihr von hinten an die Brust, reisst sie vom Velo. Er schleift sie ins Dickicht, fesselt sie mit Kordeln und würgt sie. .....
http://www.blick.ch/news/schweiz/basel/gestaendnis-nach-28-jahren-der-reuige-basler-sex-moerder-id4236483.html

Die schlimmsten Passagen habe ich hier weggelassen um eventuell hier mitlesenden Freundinnen, Freunden oder Verwandten diese Grausamkeiten zu ersparen.

So eine Tat soll also deiner Meinung nach folgenlos für den Täter bleiben, nur weil er nicht identifiziert und verhaftet werden konnte? Soll sich der Täter nach Eintritt der Verjährung unbeschwert darüber freuen können, folgenlos davon gekommen zu sein?

Dem könnte man noch hinzufügen, dass die Tat-Aufklärung und die Tat-Motive für die Angehörigen und ihr Leben eine wichtige Rolle spielt! All das fällt weg wenn die Verjährung der Verfolgung ein Ende macht!

Noch ein anderer wichtiger Aspekt: mit sinkenden Verjährungsfrist würde man die Bandenkriminalität fördern und potentielle Zeugen noch mehr zum Nachdenken bringen ob eine Aussage so förderlich für Gesundheit und Leben wäre!


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Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

09.10.2015 um 15:37
Heute ein neuer Bericht, im Text eine Aussage die jene verblüffen wird, die davon ausgehen dass ein Mörder in den Tagen nach der Tat i.d.R. durch ein verändertes Verhalten auffällt:
Bereits am Tag nach der Tat hatte ich die ganze Sache eigentlich fast vergessen.
Zur Frage, warum der mutmassliche Täter, der in Ettingen aufgewachsen ist, nicht verdächtigt wurde:
Unmittelbar nach der Tat flüchtete er von Karlsruhe, wo er kurzzeitig in einer Jugendeinrichtung untergebracht war, wieder zurück in die Region Basel, wo ein Grossteil der Verwandtschaft lebt. Er zählte nie zum Kreis der Verdächtigen. Auch das Opfer, die 25-jährige Antonella B. aus Trient, die in einer Eisdiele in Karlsruhe arbeitete, wurde beschrieben. «Sie war eine sehr ruhige junge Frau. Niemals zornig, immer sehr ausgeglichen. Am liebsten hat sie italienische Kreuzworträtsel gelöst», sagte der Inhaber der Eisdiele, wo sie erst wenige Monate zuvor zu arbeiten begann.
Hier die Erklärung für meinen Eingangssatz:
Der ehemalige Leiter der Einrichtung in Stutensee, mittlerweile 88 Jahre alt, erinnerte sich an seinen damaligen Zögling. «Er war ein Sonderfall. Ich hatte immer das Gefühl, man kommt nicht an ihn ran. Paul Heinz war auf mehreren Ebenen geschädigt. Er hatte ein starkes Empathie-Defizit, einen schweren Milieuschaden, zudem war die Gewissensbildung bei ihm nicht sehr stark ausgeprägt. Seine Persönlichkeitsentwicklung war deutlich verzögert.»

Ein psychologischer Gutachter skizzierte den unheilvollen Werdegang des Täters. Die Mutter war immer wieder mit verschiedenen Männern liiert, meist gewalttätig und mit Alkoholproblemen behaftet. Die schulische Karriere des Täters verlief zwischenzeitlich so, dass ihn selbst die Sonderschule nicht mehr aufnehmen wollte. Eine Ausbildung als Metallwerker in einer Jugendhilfeeinrichtung brach er ab.

Immer wieder wechselten die Wohnorte zwischen Baden-Württemberg, Frankreich und der Nordwestschweiz. Mal im Heim, mal bei der Mutter. «Elterliche Fürsorge kannte er nicht. Am schönsten sei seine Kindheit in Basel gewesen, wo er bei der Tante lebte», berichtete der Gutachter.
Beim Strafmass geht man mittlerweile von maximal 10 Jahren aus:
Sehr wahrscheinlich wird bei dem Prozess das Jugendstrafrecht angewandt, da der Mann zur Tatzeit 20 Jahre alt war. Dies bedeutet, dass Paul Heinz P. eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren droht.

http://www.basellandschaftlichezeitung.ch/basel/basel-stadt/28-jahre-nach-mord-in-karlsruhe-maximal-10-jahre-haft-fuer-paul-p-129629446 (Archiv-Version vom 15.10.2015)


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Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

09.10.2015 um 19:45
Wenn die Beschreibung
Zitat von BuchfinkBuchfink schrieb:Der ehemalige Leiter der Einrichtung in Stutensee, mittlerweile 88 Jahre alt, erinnerte sich an seinen damaligen Zögling. «Er war ein Sonderfall. Ich hatte immer das Gefühl, man kommt nicht an ihn ran. Paul Heinz war auf mehreren Ebenen geschädigt. Er hatte ein starkes Empathie-Defizit, einen schweren Milieuschaden, zudem war die Gewissensbildung bei ihm nicht sehr stark ausgeprägt. Seine Persönlichkeitsentwicklung war deutlich verzögert.
so lese, kommt mir spontan in den Sinn, daß hier einmal länderübergreifend geprüft werden müßte, ob dieser Mann auch für andere Taten in Frage kommt, daß der Mord an Antonella seine einzige Tat gewesen sein soll, kann ich mir fast nicht vorstellen und seine
Zitat von BuchfinkBuchfink schrieb:Immer wieder wechselten die Wohnorte zwischen Baden-Württemberg, Frankreich und der Nordwestschweiz.
kämen dem auch entgegen.


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Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

09.10.2015 um 19:54
wenn ein Mörder aber schon reinen Tisch gemacht hat, weil ihn die Sache belastet hat, hätte er dann nicht gleich alle Karten auf den Tisch gelegt, wenn er noch mehr Dreck am Stecken hätte ?


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Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

09.10.2015 um 20:00
Vlt. wurden andere taten nur nicht so grausam durchgeführt, daß sie sein Gewissen belasteten ? Man weiß ja auch nicht, ob es noch andere Gründe für das jetzige Geständnis gibt, vlt. ist das jetzt für ihn das "kleinere Übel" ?

Für mich ist der schwer gestört und da kann ich es mir einfach nicht vorstellen, daß er nur ein einziges Mal so austickt.


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Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

12.10.2015 um 17:12
Heute war der 3. Prozesstag, der wohl den Reifezustand des mutmasslichen Täters zum Tatzeitpunkt zum Gegenstand hatte. Die Aussage des Experten passt, soweit man dies aufgrund der Zeitungsberichte überhaupt einschätzen kann, zu den Aussagen des früheren Heimleiters am zweiten Prozesstag.
Angeklagter offenbar entwicklungsgestört
Von red/lsw/dpa 12. Oktober 2015 - 10:32 Uhr

Im Mordprozess um eine vor fast 30 Jahren getötete Italienerin hat ein Gutachter dem Angeklagten eine deutliche Entwicklungsstörung und erhebliche Unreife zum Tatzeitpunkt bescheinigt.

.............
„Seine emotionale, soziale und geistige Entwicklung war keinesfalls altersgemäß ausgestaltet, seine Steuerungsfähigkeit vermindert“, sagte ein Experte am Montag vor dem Landgericht Karlsruhe.

Der Mann, der im Wesentlichen gestanden hat, war 20 Jahre alt, als er die Frau tötete. Von dem psychiatrischen Gutachten hängt entscheidend ab, ob für ihn noch das Jugendstrafrecht angewandt wird. Ein Urteil wird für diesen Freitag erwartet.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.mord-an-italienerin-angeklagter-offenbar-entwicklungsgestoert.52a80c49-d754-4b76-b23c-9dc30286f32a.html


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Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

15.10.2015 um 19:44
Heute wurden die Plädoyers gehalten. Der Täter scheint recht milde davon zu kommen, es sei denn, der Richter urteilt härter als die Staatsanwaltschaft. Für mich ist es nicht fassbar, dass 6 Jahre Haft ausreichend sein sollen für die brutale Tötung dieser jungen Frau! Etwas mildernd wirkte seine Unreife und die Aussage eines Gutachters dass die Frau nicht mehr am Leben war, als der Täter noch weitere scheussliche Handlungen an ihr vornahm. Hoffentlich bekommt er keine Therapie, die ihn von den Bildern seiner Tat befreit. Das wäre zuviel der Milde! Wie die Angehörigen, glaube auch ich nicht an seine Reue. Sein Motiv liegt m.M. nach eher in der Hoffnung mit der Strafe eine Art von Absolution zu erhalten und dass in der Folge die Bilder seiner Tat aus seinem Kopf verschwinden.
Die Staatsanwaltschaft sprach am Donnerstag von einer „extremen Schwere der Schuld“, plädierte aber auf eine sechsjährige Haft nach Jugendstrafrecht. Der Angeklagte war 20 Jahre alt, als er die Frau tötete. Vertreter der Familie des Opfers wollen den Täter mindestens sechs Jahre hinter Gitter sehen. Aus Sicht der Verteidigung muss der Mann freigesprochen werden. Das Landgericht verkündet an diesem Freitag (9.00 Uhr) sein Urteil.
.........................
Die Anklage, die zunächst davon ausgegangen war, dass die Frau bei den schweren Misshandlungen noch lebte, zeigte sich nach Gutachteraussagen im Prozess überzeugt: „Sie musste wohl nicht sehr lange leiden.“ Die sexuelle Motivation der Tat stehe aber fest: „Er hat sie auch entjungfert.“

Der Angeklagte war damals 20 Jahre alt, hatte laut Staatsanwalt eine „extrem schwere Jugend erlebt“ und war sexuell gestört. Er habe große Schuld auf sich geladen und müsse wegen Mordes verurteilt werden. „Aber er ist nicht das Monster, das man hätte vermuten können.“

Sein Verteidiger sah hingegen keine Mordabsichten. Da Totschlag - im Gegensatz zu Mord - nach 20 Jahren verjährt, plädierte er auf Freispruch. Der Haftbefehl müsse aufgehoben, der Mann für die Untersuchungshaft entschädigt werden. Der minderbegabte Angeklagte ohne Schulabschluss habe die Tat über Jahre verdrängt. „Zehn Jahre hat es geklappt, dann konnte er es nicht mehr aushalten.“ Nur durch das Geständnis sei das Verbrechen aufgeklärt worden.

Der Angeklagte, der den Augenkontakt mit den Angehörigen des Opfers mied, entschuldigte sich: „Es tut mir leid, was ich getan habe. Es tut mir auch leid für die Familie.“

Was die durchgemacht hat, deutete ihr Anwalt an: Die behütet aufgewachsene Antonella war gerade mal sechs Wochen von zu Hause weg, als das Verbrechen geschah. Neben dem unermesslichen Leid gab es auch Verdächtigungen und Selbstvorwürfe. Die Reue nehmen die Angehörigen dem Täter nicht ab.
http://www.focus.de/regional/karlsruhe/prozesse-prozess-um-mord-im-hardtwald-vor-dem-abschluss-plaedoyers-erwartet_id_5013885.html

Morgen früh wird dann das Urteil verkündet!


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Mord an Antonella B. in Durlach/Karlsruhe

16.10.2015 um 10:28
Hallo zusammen,

ganz aktuell (SWR Nachrichten):

Der Angeklagte wurde wegen Mordes zu 6 Jahren Haft verurteilt.

Viele Grüße
Ludwig


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